Lot

36

Philipp Bauknecht, Hirtenkinder

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

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Philipp Bauknecht, Hirtenkinder
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Köln
Philipp Bauknecht, Hirtenkinder
Oil on canvas. 80.5 x 70.5 cm. In studio frame. Signed 'PH. BAUKNECHT' lower right in blue and inscribed 'Ph. Bauknecht Stuttgart-Davos (Schweiz)' verso in blue chalk in Sütterlin script. - In fine condition with very vibrant colours. Few surface scratches and rubbings near the stretcher bars professionally retouched.

Wazzau/Smid 101

Provenance
Gift from the artist's widow Ada Bauknecht to the grandfather of the previous owner, thenceforth family property, the Netherlands

Exhibitions
Berlin 1924 (Lehrter Bahnhof), Juryfreie Kunstschau Berlin; Stuttgart 1924 (Kunstgebäude am Schlossplatz), Ausstellung Neuer Deutscher Kunst, cat. no. 9; Stuttgart 1928 (Kunsthaus Schaller) (with stretcher label verso, "4069 Ph. Bauknecht Hirtenkinder"); Berlin 1928 (Galerie Möller), Frühjahrsausstellung (with fragmented stretcher label verso); Freiburg 1928 (Kunstverein)

Literature
Otto Fischer, Die Ausstellung Neuer Deutscher Kunst im Kunstgebäude, in: Kunst und Kultur in Schwaben, Jahrbücher Schwäbischer Kultur vol. I., Stuttgart 1924; p. 81 ff.; Sylvia Laun, Philipp Bauknecht. Leben und Werk, Peter Lang Europäische Hochschulschriften, 1992, p. 46 ff.

Having contracted tuberculosis, the German artist and architect Philipp Bauknecht moved to the Swiss spa town of Davos, where he was once again able to dedicate himself to painting after his health improved. His work, which was initially created under the influence of Art Nouveau and Symbolism, was subjected to a stark break through the renewed worsening of his tuberculosis and his relocation from Davos to the farmhouse “In den Büelen” in the secluded Dischma valley in 1920. His contact with the rural population there - with shepherds and farmers - altered his palette, style and understanding of his motifs, and his paintings became more expressive.
The enormous chromatic intensity of the pictures created in those years has been muted somewhat in the “Hirtenkinder” in favour of a finer palette in the dry-looking complementary colours of pink-violet, green, blue and orange. It is the blue hour, which causes the mountains and meadows to glow mysteriously, as though with their own inner light. The low-hanging, orange crescent of the moon not only points to early evening as the time of day, it also invests the scene with a poetic atmosphere. With its complementary colour harmonies and seemingly simplistic abbreviations of form, the composition possesses a novelly exotic-looking and powerful presence. Its effect was so remarkable that it was selected by Otto Fischer, director of the Staatsgalerie Stuttgart, for his pioneering exhibition of 1924 on the present state of German painting. Together with current works by artists like Beckmann, Dix, Grosz, Heckel, Kirchner, Klee, Kokoschka and Schmidt-Rottluff, Bauknecht's “Hirtenkinder” was presented to a wide audience for the first time at the exhibition “Ausstellung Neuer deutscher Kunst” - and other important exhibitions would follow.
Philipp Bauknecht, Hirtenkinder
Öl auf Leinwand. 80,5 x 70,5 cm. Mit Atelierleiste gerahmt. Unten rechts blau signiert 'PH. BAUKNECHT' und rückseitig mit blauer Kreide in Sütterlinschrift bezeichnet ' Ph. Bauknecht Stuttgart-Davos (Schweiz)'. - Sehr farbfrisch erhalten. Einzelne oberflächliche Kratzer und Bereibungen unmittelbar an den Keilrahmenleisten professionell retuschiert.

Wazzau/Smid 101

Provenienz
Geschenk der Künstlerwitwe Ada Bauknecht an den Großvater des Vorbesitzers, seitdem Familienbesitz Niederlande

Ausstellungen
Berlin 1924 (Lehrter Bahnhof), Juryfreie Kunstschau Berlin; Stuttgart 1924 (Kunstgebäude am Schlossplatz), Ausstellung Neuer Deutscher Kunst, Kat. Nr. 9; Stuttgart 1928 (Kunsthaus Schaller) (mit rückseitigem Keilrahmenaufkleber, "4069 Ph. Bauknecht Hirtenkinder"); Berlin 1928 (Galerie Möller), Frühjahrsausstellung (mit rückseitigem fragmentierten Keilrahmenaufkleber); Freiburg 1928 (Kunstverein)

Literatur
Otto Fischer, Die Ausstellung Neuer Deutscher Kunst im Kunstgebäude, in: Kunst und Kultur in Schwaben, Jahrbücher Schwäbischer Kultur Bd. I,, Stuttgart 1924; S. 81 ff.; Sylvia Laun, Philipp Bauknecht. Leben und Werk, Peter Lang Europäische Hochschulschriften, 1992, S. 46 ff.

Der deutsche Künstler und Architekt Philipp Bauknecht zieht, an Tuberkulose erkrankt, 1910 in den Schweizer Luftkurort Davos, wo er sich nach Besserung seines Gesundheitszustands wieder der Malerei widmen kann. Das zuerst unter den Einflüssen von Jugendstil und Symbolismus entstandene Werk erfährt einen sehr deutlichen Einschnitt durch Bauknechts erneute Verschlechterung seiner Tuberkulose und den Umzug von Davos in das im abgeschiedenen Dischmatal gelegene Bauernhaus In den Büelen 1920. Der Kontakt zur Landbevölkerung, zu Hirten und Bauern, verändern Palette, Stil und Motivauffassung; seine Gemälde werden expressiver.
Die enorme chromatische Intensität der in diesen Jahren entstehenden Bildern ist bei den „Hirtenkindern“ etwas zurückgenommen zugunsten einer feineren Palette in den trocken wirkenden komplementären Farben Pinkviolett, Grün, Blau und Orange. Es ist die blaue Stunde, die Berge und Wiesen geheimnisvoll wie von innen heraus leuchten läßt. Die tief stehende orangefarbene Mondsichel verweist nicht nur auf die frühabendliche Tageszeit, sondern verleiht der Szene eine poetische Atmosphäre. In ihren komplementären Farbklängen und scheinbar simplen Formabbreviaturen ist die Komposition von einer neuartig exotisch wirkenden, kräftigen Präsenz. Sie wirkte so ungewöhnlich, dass sie von Otto Fischer, dem Direktor der Stuttgarter Staatsgalerie, für seine 1924 gezeigte bahnbrechende Ausstellung zum Status Quo der deutschen Malerei ausgewählt wurde. Zusammen mit den aktuellen Produktionen von Künstlern wie Beckmann, Dix, Grosz, Heckel, Kirchner, Klee, Kokoschka, Schmidt-Rottluff wurden Bauknechts „Hirtenkinder“ in der "Ausstellung Neuer deutscher Kunst“ erstmals einer großen Öffentlichkeit präsentiert, und es sollten noch weitere wichtige Ausstellungen folgen.
Philipp Bauknecht, Hirtenkinder
Oil on canvas. 80.5 x 70.5 cm. In studio frame. Signed 'PH. BAUKNECHT' lower right in blue and inscribed 'Ph. Bauknecht Stuttgart-Davos (Schweiz)' verso in blue chalk in Sütterlin script. - In fine condition with very vibrant colours. Few surface scratches and rubbings near the stretcher bars professionally retouched.

Wazzau/Smid 101

Provenance
Gift from the artist's widow Ada Bauknecht to the grandfather of the previous owner, thenceforth family property, the Netherlands

Exhibitions
Berlin 1924 (Lehrter Bahnhof), Juryfreie Kunstschau Berlin; Stuttgart 1924 (Kunstgebäude am Schlossplatz), Ausstellung Neuer Deutscher Kunst, cat. no. 9; Stuttgart 1928 (Kunsthaus Schaller) (with stretcher label verso, "4069 Ph. Bauknecht Hirtenkinder"); Berlin 1928 (Galerie Möller), Frühjahrsausstellung (with fragmented stretcher label verso); Freiburg 1928 (Kunstverein)

Literature
Otto Fischer, Die Ausstellung Neuer Deutscher Kunst im Kunstgebäude, in: Kunst und Kultur in Schwaben, Jahrbücher Schwäbischer Kultur vol. I., Stuttgart 1924; p. 81 ff.; Sylvia Laun, Philipp Bauknecht. Leben und Werk, Peter Lang Europäische Hochschulschriften, 1992, p. 46 ff.

Having contracted tuberculosis, the German artist and architect Philipp Bauknecht moved to the Swiss spa town of Davos, where he was once again able to dedicate himself to painting after his health improved. His work, which was initially created under the influence of Art Nouveau and Symbolism, was subjected to a stark break through the renewed worsening of his tuberculosis and his relocation from Davos to the farmhouse “In den Büelen” in the secluded Dischma valley in 1920. His contact with the rural population there - with shepherds and farmers - altered his palette, style and understanding of his motifs, and his paintings became more expressive.
The enormous chromatic intensity of the pictures created in those years has been muted somewhat in the “Hirtenkinder” in favour of a finer palette in the dry-looking complementary colours of pink-violet, green, blue and orange. It is the blue hour, which causes the mountains and meadows to glow mysteriously, as though with their own inner light. The low-hanging, orange crescent of the moon not only points to early evening as the time of day, it also invests the scene with a poetic atmosphere. With its complementary colour harmonies and seemingly simplistic abbreviations of form, the composition possesses a novelly exotic-looking and powerful presence. Its effect was so remarkable that it was selected by Otto Fischer, director of the Staatsgalerie Stuttgart, for his pioneering exhibition of 1924 on the present state of German painting. Together with current works by artists like Beckmann, Dix, Grosz, Heckel, Kirchner, Klee, Kokoschka and Schmidt-Rottluff, Bauknecht's “Hirtenkinder” was presented to a wide audience for the first time at the exhibition “Ausstellung Neuer deutscher Kunst” - and other important exhibitions would follow.
Philipp Bauknecht, Hirtenkinder
Öl auf Leinwand. 80,5 x 70,5 cm. Mit Atelierleiste gerahmt. Unten rechts blau signiert 'PH. BAUKNECHT' und rückseitig mit blauer Kreide in Sütterlinschrift bezeichnet ' Ph. Bauknecht Stuttgart-Davos (Schweiz)'. - Sehr farbfrisch erhalten. Einzelne oberflächliche Kratzer und Bereibungen unmittelbar an den Keilrahmenleisten professionell retuschiert.

Wazzau/Smid 101

Provenienz
Geschenk der Künstlerwitwe Ada Bauknecht an den Großvater des Vorbesitzers, seitdem Familienbesitz Niederlande

Ausstellungen
Berlin 1924 (Lehrter Bahnhof), Juryfreie Kunstschau Berlin; Stuttgart 1924 (Kunstgebäude am Schlossplatz), Ausstellung Neuer Deutscher Kunst, Kat. Nr. 9; Stuttgart 1928 (Kunsthaus Schaller) (mit rückseitigem Keilrahmenaufkleber, "4069 Ph. Bauknecht Hirtenkinder"); Berlin 1928 (Galerie Möller), Frühjahrsausstellung (mit rückseitigem fragmentierten Keilrahmenaufkleber); Freiburg 1928 (Kunstverein)

Literatur
Otto Fischer, Die Ausstellung Neuer Deutscher Kunst im Kunstgebäude, in: Kunst und Kultur in Schwaben, Jahrbücher Schwäbischer Kultur Bd. I,, Stuttgart 1924; S. 81 ff.; Sylvia Laun, Philipp Bauknecht. Leben und Werk, Peter Lang Europäische Hochschulschriften, 1992, S. 46 ff.

Der deutsche Künstler und Architekt Philipp Bauknecht zieht, an Tuberkulose erkrankt, 1910 in den Schweizer Luftkurort Davos, wo er sich nach Besserung seines Gesundheitszustands wieder der Malerei widmen kann. Das zuerst unter den Einflüssen von Jugendstil und Symbolismus entstandene Werk erfährt einen sehr deutlichen Einschnitt durch Bauknechts erneute Verschlechterung seiner Tuberkulose und den Umzug von Davos in das im abgeschiedenen Dischmatal gelegene Bauernhaus In den Büelen 1920. Der Kontakt zur Landbevölkerung, zu Hirten und Bauern, verändern Palette, Stil und Motivauffassung; seine Gemälde werden expressiver.
Die enorme chromatische Intensität der in diesen Jahren entstehenden Bildern ist bei den „Hirtenkindern“ etwas zurückgenommen zugunsten einer feineren Palette in den trocken wirkenden komplementären Farben Pinkviolett, Grün, Blau und Orange. Es ist die blaue Stunde, die Berge und Wiesen geheimnisvoll wie von innen heraus leuchten läßt. Die tief stehende orangefarbene Mondsichel verweist nicht nur auf die frühabendliche Tageszeit, sondern verleiht der Szene eine poetische Atmosphäre. In ihren komplementären Farbklängen und scheinbar simplen Formabbreviaturen ist die Komposition von einer neuartig exotisch wirkenden, kräftigen Präsenz. Sie wirkte so ungewöhnlich, dass sie von Otto Fischer, dem Direktor der Stuttgarter Staatsgalerie, für seine 1924 gezeigte bahnbrechende Ausstellung zum Status Quo der deutschen Malerei ausgewählt wurde. Zusammen mit den aktuellen Produktionen von Künstlern wie Beckmann, Dix, Grosz, Heckel, Kirchner, Klee, Kokoschka, Schmidt-Rottluff wurden Bauknechts „Hirtenkinder“ in der "Ausstellung Neuer deutscher Kunst“ erstmals einer großen Öffentlichkeit präsentiert, und es sollten noch weitere wichtige Ausstellungen folgen.

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 97
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es

gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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