2036
Marten Ryckaert, Farming Village by a River in Flanders
Marten Ryckaert, Farming Village by a River in Flanders
Oil on copper. 33.5 x 46.5 cm.
Dated lower centre: 1629.
Certificate
Dr. Klaus Ertz, 2003.
Provenance
Gemäldegalerie Abels, Cologne. - Private collection, Rhineland.
Marten Ryckaert was born in Antwerp in 1587 as the son of David Ryckaert the Elder. He was apprenticed to his father and later to Tobias Verhaecht. Although not attested by sources, it is assumed that Marten visited Italy between 1605 and 1610 at the latest. During this time he probably came into contact with paintings by Adam Elsheimer and Paul Bril, as strong influences from both can be found in his style. He must have returned to Antwerp in 1611, as he was admitted to the city's Guild of St Luke in that year. Apart from the two artists mentioned, it was mainly Jan Brueghel the Elder who had an influence on his artistic development during this second phase.
The present painting is said to be dated 1629 (in an expertise by K. Ertz). It shows a village stretching out on both sides of a river. On the left the church tower rises up in the background, next to it are other buildings and a chicken coop. In the foreground are two boats with people and cattle. A very similar pictorial setting can be found in at least three other paintings by Marten Ryckaert.
Marten Ryckaert, Bauerndorf an einem Fluss in Flandern
Öl auf Kupfer. 33,5 x 46,5 cm.
Datiert unten Mitte: 1629.
Gutachten
Dr. Klaus Ertz, 2003.
Provenienz
Gemäldegalerie Abels, Köln. - Rheinische Privatsammlung.
Marten Ryckaert wird 1587 als Sohn David Ryckaerts d. Ä. in Antwerpen geboren. Er geht bei seinem Vater und später bei Tobias Verhaecht in die Lehre. Obwohl nicht durch Quellen belegt, nimmt man an, dass Marten zwischen 1605 und spätestens 1610 in Italien war. In dieser Zeit dürfte er mit Gemälden von Adam Elsheimer und Paul Bril in Berührung gekommen sein, da sich starke Einflüsse von beiden in seinem Stil finden. 1611 ist er wieder in Antwerpen, da er in diesem Jahr in der Lukasgilde der Stadt aufgenommen wird. Außer den beiden genannten Künstlern hat in dieser zweiten Phase vor allem Jan Brueghel d. Ä. Einfluss auf seine künstlerische Entwicklung gehabt.
Das vorliegende Bild soll 1629 datiert sein (Gutachten K. Ertz). Es zeigt ein Dorf, das sich beidseitig eines Flusses erstreckt. Links ragt im Hintergrund der Kirchturm in die Höhe, daneben stehen weitere Gebäude und ein Hühnerstall. Im Vordergrund sind zwei Boote mit Personen und Vieh zu sehen. Eine sehr ähnliche Bildkulisse ist auf mindestens drei weiteren Bildern von Marten Ryckaert zu finden.
Marten Ryckaert, Farming Village by a River in Flanders
Oil on copper. 33.5 x 46.5 cm.
Dated lower centre: 1629.
Certificate
Dr. Klaus Ertz, 2003.
Provenance
Gemäldegalerie Abels, Cologne. - Private collection, Rhineland.
Marten Ryckaert was born in Antwerp in 1587 as the son of David Ryckaert the Elder. He was apprenticed to his father and later to Tobias Verhaecht. Although not attested by sources, it is assumed that Marten visited Italy between 1605 and 1610 at the latest. During this time he probably came into contact with paintings by Adam Elsheimer and Paul Bril, as strong influences from both can be found in his style. He must have returned to Antwerp in 1611, as he was admitted to the city's Guild of St Luke in that year. Apart from the two artists mentioned, it was mainly Jan Brueghel the Elder who had an influence on his artistic development during this second phase.
The present painting is said to be dated 1629 (in an expertise by K. Ertz). It shows a village stretching out on both sides of a river. On the left the church tower rises up in the background, next to it are other buildings and a chicken coop. In the foreground are two boats with people and cattle. A very similar pictorial setting can be found in at least three other paintings by Marten Ryckaert.
Marten Ryckaert, Bauerndorf an einem Fluss in Flandern
Öl auf Kupfer. 33,5 x 46,5 cm.
Datiert unten Mitte: 1629.
Gutachten
Dr. Klaus Ertz, 2003.
Provenienz
Gemäldegalerie Abels, Köln. - Rheinische Privatsammlung.
Marten Ryckaert wird 1587 als Sohn David Ryckaerts d. Ä. in Antwerpen geboren. Er geht bei seinem Vater und später bei Tobias Verhaecht in die Lehre. Obwohl nicht durch Quellen belegt, nimmt man an, dass Marten zwischen 1605 und spätestens 1610 in Italien war. In dieser Zeit dürfte er mit Gemälden von Adam Elsheimer und Paul Bril in Berührung gekommen sein, da sich starke Einflüsse von beiden in seinem Stil finden. 1611 ist er wieder in Antwerpen, da er in diesem Jahr in der Lukasgilde der Stadt aufgenommen wird. Außer den beiden genannten Künstlern hat in dieser zweiten Phase vor allem Jan Brueghel d. Ä. Einfluss auf seine künstlerische Entwicklung gehabt.
Das vorliegende Bild soll 1629 datiert sein (Gutachten K. Ertz). Es zeigt ein Dorf, das sich beidseitig eines Flusses erstreckt. Links ragt im Hintergrund der Kirchturm in die Höhe, daneben stehen weitere Gebäude und ein Hühnerstall. Im Vordergrund sind zwei Boote mit Personen und Vieh zu sehen. Eine sehr ähnliche Bildkulisse ist auf mindestens drei weiteren Bildern von Marten Ryckaert zu finden.
Old Masters and 19th Century I + II
Sale Date(s)
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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.