2011A
Französischer oder Flämischer Künstler, 1557, Portrait of a Lady
Oil on panel (parquetted). 45 x 35 cm.
Provenance
Italian aristocratic collection until 2003. - DELI-collection, Monaco.
The proceeds from this lot and Lempertz´s commission will be donated to humanitarian aid in the Ukraine.
This portrait, painted in 1557, depicts a young woman in courtly attire. She wears an embroidered black robe with puff sleeves and a light brown chemise with white ruffles at the neck and sleeves. Her carefully parted hair is adorned by an embroidered bonnet with trim that matches the decoration of the dress. The only jewellery she wears is a gold chain clasped tightly around her neck and a gold belt loosely around her waist with a scent pendant, a so-called pomander, which she holds in her delicate fingers. This fashion was predominant at the courts of France and Brussels in the 16th century.
Based on the woman's delicate facial features with her brown eyes and brown hair, it is thought that the work depicts a noble lady from France, Spain or Italy. The painter, however, could have come from Flanders, a region that was one of the most important centres of the global art trade in the 17th century. The names associated with this subtle and very high-quality portrait vary between the circle around Catherine van Hemessen (1527-1565) in the Netherlands and that of François Clouet (1510-1572) in France. In the collection of an Italian noble family, to which it belonged for over 200 years, it was considered to be the work of Sofonisba Angiussola.
In posture and physiognomy, in the depiction of the hands and in the details of the costume, our painting can be compared with a portrait from the collection of Magdalen College, Oxford University (Ill. 1). This is attributed to Catherine van Hemessen and is supposed to represent the Blessed Margaret of Lorraine (1463-1521), who, however, had died before the painter was born. Thus, the identification of the sitter in the Oxford portrait is hardly convincing, but the stylistic parallels and the similarity to the present work are all the more striking.
Öl auf Holz (parkettiert). 45 x 35 cm.
Provenienz
Italienischer Adelsbesitz bis 2003. - DELI-collection, Monaco.
Der Versteigerungserlös dieses Lots sowie die Kommission von Lempertz werden für humanitäre Hilfe in der Ukraine gespendet.
Das 1557 gemalte Bildnis zeigt eine junge Frau aus einem höfischen Umfeld. Sie trägt ein besticktes schwarzes Gewand mit Puffärmel und darunter ein hellbraunes Unterkleid mit weißen Rüschen an Hals und Ärmel. Über dem sorgfältig gescheitelten Haar liegt eine bestickte Haube, deren Bordüre das Dekor des Kleides aufgreift. Als einzige Schmuckstücke trägt sie eine goldene Kette eng um ihren Hals und einen locker um die Taille liegenden goldener Gürtel mit Duftanhänger, einem sogenannten Pomander, den sie in ihren zarten Fingern hält. Diese weibliche Mode war vorherrschend am französischen und am Brüsseler Hof des 16. Jahrhunderts.
Anhand der Typologie der feingliedrigen jungen Frau mit ihren braunen Augen und dem braunen Haar könnte es sich um eine adlige Dame aus Frankreich, Spanien oder Italien handeln. Der Maler oder die Malerin aber könnte dennoch aus Flandern stammen, einer Region, die im 16. Jahrhundert eines der wichtigsten Handels- und Kunstzentren der Welt war. Die unterschiedlichen Künstlernamen, die mit diesem subtilen und sehr qualitätsvollen Bildnis in Verbindung gebracht werden, schwanken zwischen dem Umfeld um Katharina van Hemessen (1527-1565) in den Niederlanden und dem des François Clouet (1510-1572) in Frankreich. In der Sammlung einer italienischen Adelsfamilie wiederum, zu der es über 200 Jahre gehörte, galt es als Werk von Sofonisba Anguissola.
In Haltung und Physiognomie, in der Darstellung der Hände und in den Details des Kostüms ist unser Gemälde mit einem Porträt aus der Sammlung des Magdalen College der Universität Oxford zu vergleichen (Abb. 1). Dieses wird Katharina van Hemessen zugeschrieben und soll die Selige Margarethe von Lothringen (1463-1521) darstellen, die allerdings schon vor der Geburt der Malerin verstorben war. Dadurch ist die bisherige Identifizierung der Dame in Oxford kaum überzeugend, die stilistischen Parallelen und die Ähnlichkeit zu unserem Bildnis sind aber umso auffälliger.
Oil on panel (parquetted). 45 x 35 cm.
Provenance
Italian aristocratic collection until 2003. - DELI-collection, Monaco.
The proceeds from this lot and Lempertz´s commission will be donated to humanitarian aid in the Ukraine.
This portrait, painted in 1557, depicts a young woman in courtly attire. She wears an embroidered black robe with puff sleeves and a light brown chemise with white ruffles at the neck and sleeves. Her carefully parted hair is adorned by an embroidered bonnet with trim that matches the decoration of the dress. The only jewellery she wears is a gold chain clasped tightly around her neck and a gold belt loosely around her waist with a scent pendant, a so-called pomander, which she holds in her delicate fingers. This fashion was predominant at the courts of France and Brussels in the 16th century.
Based on the woman's delicate facial features with her brown eyes and brown hair, it is thought that the work depicts a noble lady from France, Spain or Italy. The painter, however, could have come from Flanders, a region that was one of the most important centres of the global art trade in the 17th century. The names associated with this subtle and very high-quality portrait vary between the circle around Catherine van Hemessen (1527-1565) in the Netherlands and that of François Clouet (1510-1572) in France. In the collection of an Italian noble family, to which it belonged for over 200 years, it was considered to be the work of Sofonisba Angiussola.
In posture and physiognomy, in the depiction of the hands and in the details of the costume, our painting can be compared with a portrait from the collection of Magdalen College, Oxford University (Ill. 1). This is attributed to Catherine van Hemessen and is supposed to represent the Blessed Margaret of Lorraine (1463-1521), who, however, had died before the painter was born. Thus, the identification of the sitter in the Oxford portrait is hardly convincing, but the stylistic parallels and the similarity to the present work are all the more striking.
Öl auf Holz (parkettiert). 45 x 35 cm.
Provenienz
Italienischer Adelsbesitz bis 2003. - DELI-collection, Monaco.
Der Versteigerungserlös dieses Lots sowie die Kommission von Lempertz werden für humanitäre Hilfe in der Ukraine gespendet.
Das 1557 gemalte Bildnis zeigt eine junge Frau aus einem höfischen Umfeld. Sie trägt ein besticktes schwarzes Gewand mit Puffärmel und darunter ein hellbraunes Unterkleid mit weißen Rüschen an Hals und Ärmel. Über dem sorgfältig gescheitelten Haar liegt eine bestickte Haube, deren Bordüre das Dekor des Kleides aufgreift. Als einzige Schmuckstücke trägt sie eine goldene Kette eng um ihren Hals und einen locker um die Taille liegenden goldener Gürtel mit Duftanhänger, einem sogenannten Pomander, den sie in ihren zarten Fingern hält. Diese weibliche Mode war vorherrschend am französischen und am Brüsseler Hof des 16. Jahrhunderts.
Anhand der Typologie der feingliedrigen jungen Frau mit ihren braunen Augen und dem braunen Haar könnte es sich um eine adlige Dame aus Frankreich, Spanien oder Italien handeln. Der Maler oder die Malerin aber könnte dennoch aus Flandern stammen, einer Region, die im 16. Jahrhundert eines der wichtigsten Handels- und Kunstzentren der Welt war. Die unterschiedlichen Künstlernamen, die mit diesem subtilen und sehr qualitätsvollen Bildnis in Verbindung gebracht werden, schwanken zwischen dem Umfeld um Katharina van Hemessen (1527-1565) in den Niederlanden und dem des François Clouet (1510-1572) in Frankreich. In der Sammlung einer italienischen Adelsfamilie wiederum, zu der es über 200 Jahre gehörte, galt es als Werk von Sofonisba Anguissola.
In Haltung und Physiognomie, in der Darstellung der Hände und in den Details des Kostüms ist unser Gemälde mit einem Porträt aus der Sammlung des Magdalen College der Universität Oxford zu vergleichen (Abb. 1). Dieses wird Katharina van Hemessen zugeschrieben und soll die Selige Margarethe von Lothringen (1463-1521) darstellen, die allerdings schon vor der Geburt der Malerin verstorben war. Dadurch ist die bisherige Identifizierung der Dame in Oxford kaum überzeugend, die stilistischen Parallelen und die Ähnlichkeit zu unserem Bildnis sind aber umso auffälliger.
Old Masters and 19th Century I + II
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4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.