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A 14k gold royal Bavarian presentation snuff box
Moulded rectangular box finely decorated with Biedermeier relief appliques in four shades of gold depicting Bacchic themes such as a barrel dated "1811", grape vines and grapes. The polished base with a wreath of fruit and scrolls. Inner rim of the lid hallmarked: "Bey Seethaler u. Sohn". Minor dents to the surface. 1.8 x 9.0 x 6.3 cm. Weight 153.55 g.
Josef Seethaler & Sohn, around 1845.
Enclosed is a pale photocopy of a lost letter from King Ludwig I of Bavaria to the Mannheim restaurateur and wine merchant Carl Möhl with approximately the following wording: " [...] Carl Möhl [...] I have received the letter of the 20th of May in which you ask me, in view of your health circumstances, to relieve you of the further care of my [...] wine store kept in Mannheim. I therefore request you by the present [letter], which you will receive from the hands of my Consul Bassermann, to hand over to him the keys to the said wine store. I have always recognised with gratitude the care of your eternal father, as well as yours, for this my wine storehouse, to which you received this golden box, which I had already intended to give to your eternal father, as a small token of it, and I gladly repeat this herewith together with all sympathy for your suffering state of health. Your well meaning Ludwig
Munich, 26th February 1845.
"
Provenance
Gift of King Ludwig I of Bavaria to Carl Möhl in 1845 in recognition of his services to the royal wine depot in Mannheim; Family ownership, Belgium.
14 kt Gold. Flache profilierte Rechteckform mit konvexen horizontal gerippten Wandungen. Eingesetzte Deckel- und Bodenplatten mit appliziertem, fein ziseliertem Biedermeier-Reliefdekor in vierfarbigem Gold. Matt gesandeter Deckel mit bacchantischer Thematik: im Zentrum ein liegendes Weinfass mit Jahreszahl "1811", gerahmt von einem Kranz aus Weinlaub und Trauben, Thyrsosstäben und kleinen Bacchus-Maskarons. Auf dem polierten Boden ein üppiger Kranz aus Früchten und Volutenmotiven. Innerer Deckelrand gestempelt: "Bey Seethaler u. Sohn". Wandungen mit minimalen Dellen. 1,8 x 9,0 x 6,3 cm. Gewicht 153,55 g.
Josef Seethaler & Sohn, um 1845.
Beigegeben eine blasse Fotokopie eines verlorenen Schreibens von König Ludwig I. von Bayern an den Mannheimer Gastronom und Weinhändler Carl Möhl mit ungefähr folgendem Wortlaut: „ […] Carl Möhl […] Ich habe das Schreiben vom 20ten d. Mts. erhalten, worin Sie mich, in Rücksicht Ihrer Gesundheits-Umstände bitten, Sie der ferneren Versorgung meines in Mannheim aufbewahrten […] Weinlagers zu entheben. Ich ersuche Sie demnach durch gegenwärtiges [Schreiben], welches Sie aus den Händen Meines Consuls Bassermann empfangen werden, diesem die Schlüssel zu gedachtem Weinlager zu übergeben. Ich habe die Sorgfalt Ihres verewigten Vaters, sowie die Ihrige, um dieses Mein Weinlager immer mit Dank erkannt, der Sie diese goldene Dose, so (?) welche ich bereits Ihrem verewigten Vater zu geben vorhatte, als ein kleines Merkmal daran, empfangen, und wiederhole dieses gerne hiermit nebst aller Theilnahme an Ihrem leidenden Gesundheits-Zustand. Ihr wohlgewogener Ludwig
München den 26. Februar 1845.
Provenienz
Geschenk König Ludwigs I. von Bayern an Carl Möhl 1845 in Anerkennung seiner Verdienste um das königliche Weinlager in Mannheim; Familienbesitz, Belgien.
Moulded rectangular box finely decorated with Biedermeier relief appliques in four shades of gold depicting Bacchic themes such as a barrel dated "1811", grape vines and grapes. The polished base with a wreath of fruit and scrolls. Inner rim of the lid hallmarked: "Bey Seethaler u. Sohn". Minor dents to the surface. 1.8 x 9.0 x 6.3 cm. Weight 153.55 g.
Josef Seethaler & Sohn, around 1845.
Enclosed is a pale photocopy of a lost letter from King Ludwig I of Bavaria to the Mannheim restaurateur and wine merchant Carl Möhl with approximately the following wording: " [...] Carl Möhl [...] I have received the letter of the 20th of May in which you ask me, in view of your health circumstances, to relieve you of the further care of my [...] wine store kept in Mannheim. I therefore request you by the present [letter], which you will receive from the hands of my Consul Bassermann, to hand over to him the keys to the said wine store. I have always recognised with gratitude the care of your eternal father, as well as yours, for this my wine storehouse, to which you received this golden box, which I had already intended to give to your eternal father, as a small token of it, and I gladly repeat this herewith together with all sympathy for your suffering state of health. Your well meaning Ludwig
Munich, 26th February 1845.
"
Provenance
Gift of King Ludwig I of Bavaria to Carl Möhl in 1845 in recognition of his services to the royal wine depot in Mannheim; Family ownership, Belgium.
14 kt Gold. Flache profilierte Rechteckform mit konvexen horizontal gerippten Wandungen. Eingesetzte Deckel- und Bodenplatten mit appliziertem, fein ziseliertem Biedermeier-Reliefdekor in vierfarbigem Gold. Matt gesandeter Deckel mit bacchantischer Thematik: im Zentrum ein liegendes Weinfass mit Jahreszahl "1811", gerahmt von einem Kranz aus Weinlaub und Trauben, Thyrsosstäben und kleinen Bacchus-Maskarons. Auf dem polierten Boden ein üppiger Kranz aus Früchten und Volutenmotiven. Innerer Deckelrand gestempelt: "Bey Seethaler u. Sohn". Wandungen mit minimalen Dellen. 1,8 x 9,0 x 6,3 cm. Gewicht 153,55 g.
Josef Seethaler & Sohn, um 1845.
Beigegeben eine blasse Fotokopie eines verlorenen Schreibens von König Ludwig I. von Bayern an den Mannheimer Gastronom und Weinhändler Carl Möhl mit ungefähr folgendem Wortlaut: „ […] Carl Möhl […] Ich habe das Schreiben vom 20ten d. Mts. erhalten, worin Sie mich, in Rücksicht Ihrer Gesundheits-Umstände bitten, Sie der ferneren Versorgung meines in Mannheim aufbewahrten […] Weinlagers zu entheben. Ich ersuche Sie demnach durch gegenwärtiges [Schreiben], welches Sie aus den Händen Meines Consuls Bassermann empfangen werden, diesem die Schlüssel zu gedachtem Weinlager zu übergeben. Ich habe die Sorgfalt Ihres verewigten Vaters, sowie die Ihrige, um dieses Mein Weinlager immer mit Dank erkannt, der Sie diese goldene Dose, so (?) welche ich bereits Ihrem verewigten Vater zu geben vorhatte, als ein kleines Merkmal daran, empfangen, und wiederhole dieses gerne hiermit nebst aller Theilnahme an Ihrem leidenden Gesundheits-Zustand. Ihr wohlgewogener Ludwig
München den 26. Februar 1845.
Provenienz
Geschenk König Ludwigs I. von Bayern an Carl Möhl 1845 in Anerkennung seiner Verdienste um das königliche Weinlager in Mannheim; Familienbesitz, Belgien.
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.