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A pair of Berlin silver candelsticks from the dinner service of Frederick the Great
Slightly domed octagonal bases with concave centres. Baluster-form shafts with octagonal drip-pans and cylindrical nozzles, the shafts monogrammed "FR" beneath the Prussian crown to the lower section. Engraved with weights by the royal silver chamber "15 3/4" and "1 Mark. 1 7/8 Lth.". H 14.5 cm, weight 508 g.
Marks of Christian Lieberkühn the Younger, 1746/47.
This pair of candlesticks were part of the "Neues Silber Service" commissioned from Lieberkühn by Frederick II after the end of the Second Silesian War. The service, for which multiple subsequent orders were made, originally comprised 50 to 60 place settings, each of which included a small candlestick.
The year 1745 began under difficult circumstances for Prussia: Frederick II was in the midst of the Second Silesian War against Maria Theresa. Despite the seemingly overpowering enemies, the Prussians were able to defeat the enemy armies in the battles of Hohenfriedberg, Soor and Kesselsdorf during the course of the year. As a result, the Peace of Dresden was signed on 25th December 1745, confirming Silesia as part of Prussia. On his return home to Berlin, Frederick was dubbed "the Great" for the first time. So enthusiastic were the people of Berlin that "Vivat Fridericus Magnus" was written on many houses.
The peace agreement also had tremendous economic repercussions: The Saxons were obliged to pay compensation of one million thalers to Prussia. In addition, the mineral resources of Silesia - not least its rich silver deposits - remained as an important source of Prussian prosperity.
The two candlesticks that Christian Lieberkühn the Younger created for Frederick II in 1746/47 as part of the "new silver service" therefore have a direct connection to the military "fortune" of the Second Silesian War that he invoked. Lieberkühn was one of the most outstanding goldsmiths of his time in the middle of the 18th century. As a court goldsmith, he succeeded in implementing the king's taste, which was constantly evolving during the time of peace. The candelabra visibly still follow the formal language of the Baroque, while Sanssouci Palace, inaugurated in 1747, already combines many elements of the Rococo. Frederick had personally influenced the construction plans of Sanssouci as well as designs for porcelain and silverware for the palace. It is therefore not unlikely that the candlesticks in his silver service not only bear his monogram "FR", but were also designed and used by him.
Silver objects from the Frederician era are extremely rare to find on the art market - not least because a large part of the work was melted down by Berlin goldsmiths in 1808 at the instigation of Frederick William III in order to be able to pay the first million of the war indemnity demanded by Napoleon.
Provenance
Lempertz Berlin sale 1105, 21 April 2018, lot 29.
Rhenish private Collection.
Literature
Cf. a candlestick from this series illus. in cat.: Kaiserliches Gold und Silber, Schätze der Hohenzollern aus dem Schloß Huis Doorn, Berlin 1985, S.73f., Cat. no. 56. Cf. also items from this service illus. in cat.: Kronschatz und Silberkammer der Hohenzollern, Berlin/Munich 2010, cat. no. 30.
Silber, getrieben und gegossen. Wenig aufgewölbter achteckiger Fuß mit zentraler Muldung, der Balusterschaft mit zylindrischer Tülle und profilierter Traufschale. Der vierkantige Balusterschaft mit Monogrammgravur FR unter der preußischen Königskrone. Auf dem Fuß gravierte Gewichtsangaben der Hofsilberkammer "15 3/4" bzw. "1 Mark. 1 7/8 Lth.": Marken: BZ Berlin, MZ Christian Lieberkühn d. J. (1733 - 69, Scheffler Nr. 4, 119). H 14,5 cm, Gewicht 508 g.
Berlin, Christian Lieberkühn d. J., 1746/47.
Das Leuchterpaar gehört zum "Neuen Silbernen Service", das Friedrich II. nach Beendigung des Zweiten Schlesischen Krieges bei Lieberkühn in Auftrag gab. Das Service, das später noch zahlreiche Ergänzungen erfuhr, umfasste ursprünglich 50 bis 60 Gedecke, wobei jedem Platz an der Tafel einer der kleinen, einflammigen Leuchter zugeordnet war.
Das Jahr 1745 begann für Preußen unter schwierigen Vorzeichen: Friedrich II. befand sich mitten im zweiten Schlesischen Krieg gegen Maria Theresia. Trotz der scheinbar übermächtigen Feinde konnten die Preußen im Verlauf des Jahres in den Schlachten von Hohenfriedberg, Soor und Kesselsdorf die feindlichen Armeen schlagen. Infolgedessen kam es am 25. Dezember 1745 zum Frieden von Dresden, der Schlesien als Teil Preußens bestätigte. Bei seiner Heimkehr nach Berlin wurde Friedrich zum ersten Mal als "der Große" tituliert, so begeistert waren die Berliner. "Vivat Fridericus Magnus" stand an vielen Häusern.
Der Friedensschluss hatte auch ökonomisch gewaltige Auswirkungen: Die Sachsen wurden verpflichtet, eine Entschädigung von einer Million Taler an Preußen zu bezahlen. Darüber hinaus blieben die Bodenschätze Schlesiens - nicht zuletzt dessen reiche Silbervorkommen - als wichtige Quelle preußischen Wohlstands erhalten.
Die beiden Leuchter, die Christian Lieberkühn d. J. 1746/47 im Rahmen des "neuen Silbernen Services" für Friedrich II. schuf, haben daher einen direkten Bezug zu der von ihm beschworenen militärischen "Fortune" des Zweiten Schlesischen Krieges. Lieberkühn gehörte Mitte des 18. Jahrhunderts zu den hervorragendsten Goldschmieden seiner Zeit. Als Hofgoldschmied gelang es ihm, den Geschmack des Königs umzusetzen, der sich in der Zeit des Friedens stets weiterentwickelte. Die Leuchter folgen sichtlich noch der Formensprache des Barock, während das 1747 eingeweihte Schloss Sanssouci schon viele Elemente des Rokoko in sich vereint. Friedrich hatte persönlich auf die Baupläne von Sanssouci wie auch auf Entwürfe von Porzellan- und Silberarbeiten Einfluss genommen. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Leuchter seines Silberservices nicht nur das Monogramm "FR" tragen, sondern auch von ihm selbst entworfen und verwendet wurden.
Silberobjekte aus der friderizianischen Epoche sind äußerst selten auf dem Kunstmarkt zu finden - nicht zuletzt, weil ein Großteil der Arbeiten von Berliner Goldschmieden 1808 auf Veranlassung von Friedrich Wilhelm III. eingeschmolzen wurde, um die erste Million der von Napoleon geforderten Kriegsentschädigung bezahlen zu können.
Provenienz
Verst. Lempertz Berlin Auktion 1105 am 21. April 2018, Lot 29.
Rheinische Privatsammlung.
Literatur
Vgl. einen Leuchter aus der Serie, abgebildet im Kat. Kaiserliches Gold und Silber, Schätze der Hohenzollern aus dem Schloß Huis Doorn, Berlin 1985, S.73f., Kat. Nr. 56.
Vgl. Teile des Services, abgebildet im Kat. Kronschatz und Silberkammer der Hohenzollern, Berlin/München 2010, Kat Nr. 30.
Slightly domed octagonal bases with concave centres. Baluster-form shafts with octagonal drip-pans and cylindrical nozzles, the shafts monogrammed "FR" beneath the Prussian crown to the lower section. Engraved with weights by the royal silver chamber "15 3/4" and "1 Mark. 1 7/8 Lth.". H 14.5 cm, weight 508 g.
Marks of Christian Lieberkühn the Younger, 1746/47.
This pair of candlesticks were part of the "Neues Silber Service" commissioned from Lieberkühn by Frederick II after the end of the Second Silesian War. The service, for which multiple subsequent orders were made, originally comprised 50 to 60 place settings, each of which included a small candlestick.
The year 1745 began under difficult circumstances for Prussia: Frederick II was in the midst of the Second Silesian War against Maria Theresa. Despite the seemingly overpowering enemies, the Prussians were able to defeat the enemy armies in the battles of Hohenfriedberg, Soor and Kesselsdorf during the course of the year. As a result, the Peace of Dresden was signed on 25th December 1745, confirming Silesia as part of Prussia. On his return home to Berlin, Frederick was dubbed "the Great" for the first time. So enthusiastic were the people of Berlin that "Vivat Fridericus Magnus" was written on many houses.
The peace agreement also had tremendous economic repercussions: The Saxons were obliged to pay compensation of one million thalers to Prussia. In addition, the mineral resources of Silesia - not least its rich silver deposits - remained as an important source of Prussian prosperity.
The two candlesticks that Christian Lieberkühn the Younger created for Frederick II in 1746/47 as part of the "new silver service" therefore have a direct connection to the military "fortune" of the Second Silesian War that he invoked. Lieberkühn was one of the most outstanding goldsmiths of his time in the middle of the 18th century. As a court goldsmith, he succeeded in implementing the king's taste, which was constantly evolving during the time of peace. The candelabra visibly still follow the formal language of the Baroque, while Sanssouci Palace, inaugurated in 1747, already combines many elements of the Rococo. Frederick had personally influenced the construction plans of Sanssouci as well as designs for porcelain and silverware for the palace. It is therefore not unlikely that the candlesticks in his silver service not only bear his monogram "FR", but were also designed and used by him.
Silver objects from the Frederician era are extremely rare to find on the art market - not least because a large part of the work was melted down by Berlin goldsmiths in 1808 at the instigation of Frederick William III in order to be able to pay the first million of the war indemnity demanded by Napoleon.
Provenance
Lempertz Berlin sale 1105, 21 April 2018, lot 29.
Rhenish private Collection.
Literature
Cf. a candlestick from this series illus. in cat.: Kaiserliches Gold und Silber, Schätze der Hohenzollern aus dem Schloß Huis Doorn, Berlin 1985, S.73f., Cat. no. 56. Cf. also items from this service illus. in cat.: Kronschatz und Silberkammer der Hohenzollern, Berlin/Munich 2010, cat. no. 30.
Silber, getrieben und gegossen. Wenig aufgewölbter achteckiger Fuß mit zentraler Muldung, der Balusterschaft mit zylindrischer Tülle und profilierter Traufschale. Der vierkantige Balusterschaft mit Monogrammgravur FR unter der preußischen Königskrone. Auf dem Fuß gravierte Gewichtsangaben der Hofsilberkammer "15 3/4" bzw. "1 Mark. 1 7/8 Lth.": Marken: BZ Berlin, MZ Christian Lieberkühn d. J. (1733 - 69, Scheffler Nr. 4, 119). H 14,5 cm, Gewicht 508 g.
Berlin, Christian Lieberkühn d. J., 1746/47.
Das Leuchterpaar gehört zum "Neuen Silbernen Service", das Friedrich II. nach Beendigung des Zweiten Schlesischen Krieges bei Lieberkühn in Auftrag gab. Das Service, das später noch zahlreiche Ergänzungen erfuhr, umfasste ursprünglich 50 bis 60 Gedecke, wobei jedem Platz an der Tafel einer der kleinen, einflammigen Leuchter zugeordnet war.
Das Jahr 1745 begann für Preußen unter schwierigen Vorzeichen: Friedrich II. befand sich mitten im zweiten Schlesischen Krieg gegen Maria Theresia. Trotz der scheinbar übermächtigen Feinde konnten die Preußen im Verlauf des Jahres in den Schlachten von Hohenfriedberg, Soor und Kesselsdorf die feindlichen Armeen schlagen. Infolgedessen kam es am 25. Dezember 1745 zum Frieden von Dresden, der Schlesien als Teil Preußens bestätigte. Bei seiner Heimkehr nach Berlin wurde Friedrich zum ersten Mal als "der Große" tituliert, so begeistert waren die Berliner. "Vivat Fridericus Magnus" stand an vielen Häusern.
Der Friedensschluss hatte auch ökonomisch gewaltige Auswirkungen: Die Sachsen wurden verpflichtet, eine Entschädigung von einer Million Taler an Preußen zu bezahlen. Darüber hinaus blieben die Bodenschätze Schlesiens - nicht zuletzt dessen reiche Silbervorkommen - als wichtige Quelle preußischen Wohlstands erhalten.
Die beiden Leuchter, die Christian Lieberkühn d. J. 1746/47 im Rahmen des "neuen Silbernen Services" für Friedrich II. schuf, haben daher einen direkten Bezug zu der von ihm beschworenen militärischen "Fortune" des Zweiten Schlesischen Krieges. Lieberkühn gehörte Mitte des 18. Jahrhunderts zu den hervorragendsten Goldschmieden seiner Zeit. Als Hofgoldschmied gelang es ihm, den Geschmack des Königs umzusetzen, der sich in der Zeit des Friedens stets weiterentwickelte. Die Leuchter folgen sichtlich noch der Formensprache des Barock, während das 1747 eingeweihte Schloss Sanssouci schon viele Elemente des Rokoko in sich vereint. Friedrich hatte persönlich auf die Baupläne von Sanssouci wie auch auf Entwürfe von Porzellan- und Silberarbeiten Einfluss genommen. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Leuchter seines Silberservices nicht nur das Monogramm "FR" tragen, sondern auch von ihm selbst entworfen und verwendet wurden.
Silberobjekte aus der friderizianischen Epoche sind äußerst selten auf dem Kunstmarkt zu finden - nicht zuletzt, weil ein Großteil der Arbeiten von Berliner Goldschmieden 1808 auf Veranlassung von Friedrich Wilhelm III. eingeschmolzen wurde, um die erste Million der von Napoleon geforderten Kriegsentschädigung bezahlen zu können.
Provenienz
Verst. Lempertz Berlin Auktion 1105 am 21. April 2018, Lot 29.
Rheinische Privatsammlung.
Literatur
Vgl. einen Leuchter aus der Serie, abgebildet im Kat. Kaiserliches Gold und Silber, Schätze der Hohenzollern aus dem Schloß Huis Doorn, Berlin 1985, S.73f., Kat. Nr. 56.
Vgl. Teile des Services, abgebildet im Kat. Kronschatz und Silberkammer der Hohenzollern, Berlin/München 2010, Kat Nr. 30.
The Prussian Sale / Berlin Auction Salon
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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
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