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An important Berlin faience vase
Baluster-form vase of octagonal section with a domed cover. Decorated with scattered flowers and Chinoiserie scenes of landscapes and architecture in reserves. Unmarked. A glaze chip to the lid. H 44.2 cm.
Berlin, Cornelius Funcke manufactory, around 1730.
Berlin Faience
100 years of research history
The first major monograph on "old Berlin faience" was written by Otto von Falke in 1923. The former director of the museum of decorative arts in Cologne and director of the museum of decorative arts in Berlin since 1908 was the first to publish the names and attributed products of the Berlin manufacturers. Since early Berlin faiences are difficult to distinguish from Delftware and the producers themselves advertised their wares as "Delft porcelain", his achievement was truly groundbreaking, especially since Berlin faiences are also rarely marked.
Like Delftware, the forms and decor of the Berlin pieces were inspired by Chinese porcelain. The advertising slogan was to be understood in this sense, since at the time, nobody in Europe was capable of producing true porcelain like that imported from China. The use of the word "porcelain" awakened people's curiosity for the new product, and thus both the "plateelbakker" of Delft and the faience makers of Berlin described their productions as such, although they used an entirely different ceramic mass to that used in porcelain and were fired at much lower temperatures.
Otto von Falke's book, published almost 100 years ago, was the first to reveal how the Berlin faience makers Gerhard Wolbeer and his pupil, and later competitor, Cornelius Funcke gradually began to develop their own repertoire of forms, decor, and new pigments around the turn of the 18th century. The work of the Berlin-based art historian Christiane Keisch has brought research into Berlin faience one step further with the knowledge that Cornelius Funcke in Berlin was the first to be able to produce ground colours on faience. In contrast to the pigments of drawn motifs, ground colours have to cover a large area evenly. This is easier said than done, as the pigments are prone to warp during the firing process, causing cracks and losses.
Funcke was even feared and envied by the great Meissen porcelain chemist Johann Friedrich Böttger. The achievements of the Berlin faience makers in the first quarter of the 18th century, facilitated by the economic upswing under the Great Elector and especially under King Frederick I, brought about a revolution in faience technology as well as important impetus in the development of a new style of vessel production in Germany. The collection presented here was amassed over the course of several decades and manages to present a succinct overview of these developments as well as showcasing a love of ceramic design, careful modelling, and respect for the vessels.
Literature
A similar example in the Museum Angewandte Kunst Frankfurt in Peibst/Mauter, Barock-Fayencen, Berlin 1994, illus. no. 66, p. 182, 214.
Fayence, Scharffeuerpolychromie in Türkis und Manganviolett über weißem Fond. Achteckige Balusterform mit hohem gewölbtem Deckel. Auf der Wandung dekoriert in vier Reserven mit Chinesen, der Deckel mit zwei Reserven mit chinoisen Landschafts- und Architekturausschnitten, dazwischen jeweils Blüten. Ohne Marke. Glasurchip am Deckel. H 44,2 cm.
Berlin, Manufaktur Cornelius Funcke, um 1730.
Berliner Fayence
100 Jahre Forschungsgeschichte
Die erste große Monographie zu „Altberliner Fayencen“ verfasste Otto von Falke 1923. Der frühere Direktor des Kölner und seit 1908 des Berliner Kunstgewerbemuseums publizierte erstmals die Namen und zugewiesenen Produkte der Manufakturisten. Da die frühen Berliner schwer von den Delfter Fayencen zu unterscheiden sind, und auch die Hersteller damit warben „Delftisches Porcellain“ zu produzieren, war seine Arbeit bahnbrechend. Denn Marken findet man auf Berliner Fayencen höchst selten. Formen und Dekore sind, genau wie bei den Delfter Stücken, zunächst inspiriert von chinesischen Porzellanen. So ist auch der Werbeslogan zu verstehen, denn damals war in Europa niemand imstande, Porzellan wie das chinesische zu produzieren. Aber das Wort „Porzellan“ machte die Menschen neugierig auf das neue Kunstprodukt. Und sowohl die Delfter Plateelbakker als auch die Berliner Manufakturen bezeichneten ihre Erzeugnisse als Porzellan, obwohl sie einen anderen Scherben benutzten und viel niedriger brannten.
Durch das vor fast 100 Jahren erschienene Buch von Otto von Falke wurde erstmals klar, dass die Berliner Fayencebäcker Gerhard Wolbeer und sein Schüler und späterer Konkurrent Cornelius Funcke nach der Jahrhundertwende 1700 sukzessive ein eigenes Formenrepertoire, typische Dekore und neue Farben entwickelten. Die Arbeit der Berliner Kunsthistorikerin Christiane Keisch hat die Forschung über diese Fayencen einen Schritt weitergebracht. Sie fand heraus, dass Cornelius Funcke in Berlin als erster in der Lage war, Fondfarben zu produzieren. Im Gegensatz zur Motivzeichnung muss die Fondfarbe einen größeren Bereich gleichmäßig decken. Das ist einfacher gesagt als getan, denn im Brennprozess verziehen sich die Farben, bilden Risse und Ausplatzungen. Um die Rezepte seiner Farben wurde Funcke sogar von Johann Friedrich Böttger, dem großen Meißener Chemiker, beneidet und gefürchtet. Das was in den Berliner Fayencemanufakturen im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts geschah, war, bedingt durch die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die der Große Kurfürst und vor allem König Friedrich I. genehmigten, eine Revolution in der Fayencetechnik, aber gleichfalls auch eine bedeutende Veränderung in der Erfindung einer neuen deutschen Gefäßkultur. Die hier vorgestellte, über viele Jahrzehnte entstandene Sammlung bringt uns diese Entwicklung deutlich vor Augen, genauso wie die Liebe zur keramischen Gestaltung, die Sorgfalt der Ausformung und die Würdigung des Gefäßes.
Literatur
Ein vergleichbares Exemplar im Museum Angewandte Kunst Frankfurt bei Peibst/Mauter, Barock-Fayencen, Berlin 1994, Abb. Nr. 66, S. 182, 214.
Baluster-form vase of octagonal section with a domed cover. Decorated with scattered flowers and Chinoiserie scenes of landscapes and architecture in reserves. Unmarked. A glaze chip to the lid. H 44.2 cm.
Berlin, Cornelius Funcke manufactory, around 1730.
Berlin Faience
100 years of research history
The first major monograph on "old Berlin faience" was written by Otto von Falke in 1923. The former director of the museum of decorative arts in Cologne and director of the museum of decorative arts in Berlin since 1908 was the first to publish the names and attributed products of the Berlin manufacturers. Since early Berlin faiences are difficult to distinguish from Delftware and the producers themselves advertised their wares as "Delft porcelain", his achievement was truly groundbreaking, especially since Berlin faiences are also rarely marked.
Like Delftware, the forms and decor of the Berlin pieces were inspired by Chinese porcelain. The advertising slogan was to be understood in this sense, since at the time, nobody in Europe was capable of producing true porcelain like that imported from China. The use of the word "porcelain" awakened people's curiosity for the new product, and thus both the "plateelbakker" of Delft and the faience makers of Berlin described their productions as such, although they used an entirely different ceramic mass to that used in porcelain and were fired at much lower temperatures.
Otto von Falke's book, published almost 100 years ago, was the first to reveal how the Berlin faience makers Gerhard Wolbeer and his pupil, and later competitor, Cornelius Funcke gradually began to develop their own repertoire of forms, decor, and new pigments around the turn of the 18th century. The work of the Berlin-based art historian Christiane Keisch has brought research into Berlin faience one step further with the knowledge that Cornelius Funcke in Berlin was the first to be able to produce ground colours on faience. In contrast to the pigments of drawn motifs, ground colours have to cover a large area evenly. This is easier said than done, as the pigments are prone to warp during the firing process, causing cracks and losses.
Funcke was even feared and envied by the great Meissen porcelain chemist Johann Friedrich Böttger. The achievements of the Berlin faience makers in the first quarter of the 18th century, facilitated by the economic upswing under the Great Elector and especially under King Frederick I, brought about a revolution in faience technology as well as important impetus in the development of a new style of vessel production in Germany. The collection presented here was amassed over the course of several decades and manages to present a succinct overview of these developments as well as showcasing a love of ceramic design, careful modelling, and respect for the vessels.
Literature
A similar example in the Museum Angewandte Kunst Frankfurt in Peibst/Mauter, Barock-Fayencen, Berlin 1994, illus. no. 66, p. 182, 214.
Fayence, Scharffeuerpolychromie in Türkis und Manganviolett über weißem Fond. Achteckige Balusterform mit hohem gewölbtem Deckel. Auf der Wandung dekoriert in vier Reserven mit Chinesen, der Deckel mit zwei Reserven mit chinoisen Landschafts- und Architekturausschnitten, dazwischen jeweils Blüten. Ohne Marke. Glasurchip am Deckel. H 44,2 cm.
Berlin, Manufaktur Cornelius Funcke, um 1730.
Berliner Fayence
100 Jahre Forschungsgeschichte
Die erste große Monographie zu „Altberliner Fayencen“ verfasste Otto von Falke 1923. Der frühere Direktor des Kölner und seit 1908 des Berliner Kunstgewerbemuseums publizierte erstmals die Namen und zugewiesenen Produkte der Manufakturisten. Da die frühen Berliner schwer von den Delfter Fayencen zu unterscheiden sind, und auch die Hersteller damit warben „Delftisches Porcellain“ zu produzieren, war seine Arbeit bahnbrechend. Denn Marken findet man auf Berliner Fayencen höchst selten. Formen und Dekore sind, genau wie bei den Delfter Stücken, zunächst inspiriert von chinesischen Porzellanen. So ist auch der Werbeslogan zu verstehen, denn damals war in Europa niemand imstande, Porzellan wie das chinesische zu produzieren. Aber das Wort „Porzellan“ machte die Menschen neugierig auf das neue Kunstprodukt. Und sowohl die Delfter Plateelbakker als auch die Berliner Manufakturen bezeichneten ihre Erzeugnisse als Porzellan, obwohl sie einen anderen Scherben benutzten und viel niedriger brannten.
Durch das vor fast 100 Jahren erschienene Buch von Otto von Falke wurde erstmals klar, dass die Berliner Fayencebäcker Gerhard Wolbeer und sein Schüler und späterer Konkurrent Cornelius Funcke nach der Jahrhundertwende 1700 sukzessive ein eigenes Formenrepertoire, typische Dekore und neue Farben entwickelten. Die Arbeit der Berliner Kunsthistorikerin Christiane Keisch hat die Forschung über diese Fayencen einen Schritt weitergebracht. Sie fand heraus, dass Cornelius Funcke in Berlin als erster in der Lage war, Fondfarben zu produzieren. Im Gegensatz zur Motivzeichnung muss die Fondfarbe einen größeren Bereich gleichmäßig decken. Das ist einfacher gesagt als getan, denn im Brennprozess verziehen sich die Farben, bilden Risse und Ausplatzungen. Um die Rezepte seiner Farben wurde Funcke sogar von Johann Friedrich Böttger, dem großen Meißener Chemiker, beneidet und gefürchtet. Das was in den Berliner Fayencemanufakturen im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts geschah, war, bedingt durch die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die der Große Kurfürst und vor allem König Friedrich I. genehmigten, eine Revolution in der Fayencetechnik, aber gleichfalls auch eine bedeutende Veränderung in der Erfindung einer neuen deutschen Gefäßkultur. Die hier vorgestellte, über viele Jahrzehnte entstandene Sammlung bringt uns diese Entwicklung deutlich vor Augen, genauso wie die Liebe zur keramischen Gestaltung, die Sorgfalt der Ausformung und die Würdigung des Gefäßes.
Literatur
Ein vergleichbares Exemplar im Museum Angewandte Kunst Frankfurt bei Peibst/Mauter, Barock-Fayencen, Berlin 1994, Abb. Nr. 66, S. 182, 214.
The Prussian Sale / Berlin Auction Salon
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.