Lot

56

Five items from a Meissen porcelain service with copies of paintings

In The Prussian Sale / Berlin Auction Salon

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Berlin
Five items from a Meissen porcelain service with copies of paintings
Comprising a coffee pot (missing lid), teapot and sugar box with lids, cup and saucer. All pieces decorated with finely rendered copies of works from the Dresden galleries by famous artists such as Titian, Raphael, Anthony van Dyck and Francesco Albani. Blue crossed swords mark with star, dreher's mark "47" (coffee pot), "24", "3" and "B" (saucer), blue painter's mark "4". A breakage to the lid of the teapot consolidated with a metal cuff, retouches and restorations throughout. H coffee pot 15.1, H sugar box with lid 10.7 cm.
Around 1775/80.

Not all of the paintings reproduced on this service are still to be found in the Gemäldegalerie Alte Meister of the Staatliche Kunstsammlung Dresden, which houses the art collection of the Prince Electors of Sacony. Perhaps the most famous work, Raphael's "Sistine Madonna" of 1512/13 (inv. no. Gal. No. 93) with the often copied Raphaelite angels at the bottom of the picture, has remained part of the collection since 1745. Titian's "Venus, Crowned by Cupid, at Her Feet a Lute Player", acquired in 1731 by Baron Raymond de Leplat for Elector Friedrich August I, has been considered missing since 1945 (inv. no. gal.-no. 177). The painting "Danae and the Golden Rain" was acquired in 1723 by Elector Friedrich August I of Saxony as a painting by Anthonis van Dyck, and was only later discovered to have been painted by the Elector's contemporary Gillis Backereel. Today the painting is though to have been destroyed, presumably burned during World War II. The depiction of "Cupid and Venus with the Torch" goes back to an oil painting on copper called "Cupid's Dance" by Francesco Albani, made in 1640 (gal. no. 337). It is the only painting besides Raphael's Madonna that can still be admired in the Dresden Gallery.

Provenance
The Dr. Annedore Müller-Hofstede Collection.
Fünf Teile eines Services mit Dresdner Gemäldekopien
Porzellan, kobaltblauer Unterglasurfond, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung und Reliefgold. Bestehend aus Kaffeekanne (Deckel verloren), Teekanne und Zuckerdose mit Deckeln, Tasse mit UT. Alle Teile dekoriert mit Ovalreserven um äußerst fein gemalte Kopien berühmter Gemälde von Tizian, Raffael, Anthonys van Dyck und Francesco Albani. Unterseitig jeweils schwarz beschriftet. Unter der Kaffeekanne bspw.: "d'après l'original de Titian dans la Gallerie de Son Altesse Electorale de Saxe." Blaumarke Schwerter mit Stern, Dreherzeichen "47" (Kaffeekanne), "24", "3" und "B" (UT), unterglasurblaues Malerzeichen "4". Metallmanschette über Abbruch an der Tülle der Teekanne, Retuschen und Restaurierungen. Kaffeekanne H 15,1, Zuckerdose mit Deckel H 10,7 cm.
Meissen, um 1775/80.

Nicht alle auf dem Service reproduzierten Gemälde befinden sich heute noch in der Gemäldegalerie Alte Meister der Staatlichen Kunstsammlung Dresden, die die kurfürstlich sächsische Sammlung beinhaltet. Eine, vielleicht die berühmteste Vorlage, Raffaels "Sixtinische Madonna" von 1512/13 (Inv. Nr. Gal.-Nr. 93) mit den oft kopierten raffaelitischen Engeln am unteren Bildrand, gehört immer noch, seit 1745, zum Bestand. Tizians "Venus, von Amor bekränzt, zu ihren Füßen einen Lautenspieler", 1731 durch Baron Raymond de Leplat für Kurfürst Friedrich August I. erworben, gilt seit 1945 als vermisst (Inv. Nr. Gal.-Nr. 177). Das Gemälde "Danae und der goldene Regen" wurde 1723 durch Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen als ein Gemälde von Anthonis van Dyck erworben. Erst später erfolgte die Zuschreibung an den Zeitgenossen Gillis Backereel. Heute gilt das Bild als vernichtet, verbrannt im Zweiten Weltkrieg. Die Darstellung von "Amor und Venus mit der Fackel" geht auf ein Ölgemälde auf Kupferplatte namens "Amorettentanz" von Francesco Albani zurück, entstanden 1640 (Inv. Nr. Gal.-Nr. 337). Es kann als einziges Gemälde neben Raffaels Madonna in der Dresdner Galerie heute noch bewundert werden.

Provenienz
Sammlung Dr. Annedore Müller-Hofstede.
Five items from a Meissen porcelain service with copies of paintings
Comprising a coffee pot (missing lid), teapot and sugar box with lids, cup and saucer. All pieces decorated with finely rendered copies of works from the Dresden galleries by famous artists such as Titian, Raphael, Anthony van Dyck and Francesco Albani. Blue crossed swords mark with star, dreher's mark "47" (coffee pot), "24", "3" and "B" (saucer), blue painter's mark "4". A breakage to the lid of the teapot consolidated with a metal cuff, retouches and restorations throughout. H coffee pot 15.1, H sugar box with lid 10.7 cm.
Around 1775/80.

Not all of the paintings reproduced on this service are still to be found in the Gemäldegalerie Alte Meister of the Staatliche Kunstsammlung Dresden, which houses the art collection of the Prince Electors of Sacony. Perhaps the most famous work, Raphael's "Sistine Madonna" of 1512/13 (inv. no. Gal. No. 93) with the often copied Raphaelite angels at the bottom of the picture, has remained part of the collection since 1745. Titian's "Venus, Crowned by Cupid, at Her Feet a Lute Player", acquired in 1731 by Baron Raymond de Leplat for Elector Friedrich August I, has been considered missing since 1945 (inv. no. gal.-no. 177). The painting "Danae and the Golden Rain" was acquired in 1723 by Elector Friedrich August I of Saxony as a painting by Anthonis van Dyck, and was only later discovered to have been painted by the Elector's contemporary Gillis Backereel. Today the painting is though to have been destroyed, presumably burned during World War II. The depiction of "Cupid and Venus with the Torch" goes back to an oil painting on copper called "Cupid's Dance" by Francesco Albani, made in 1640 (gal. no. 337). It is the only painting besides Raphael's Madonna that can still be admired in the Dresden Gallery.

Provenance
The Dr. Annedore Müller-Hofstede Collection.
Fünf Teile eines Services mit Dresdner Gemäldekopien
Porzellan, kobaltblauer Unterglasurfond, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung und Reliefgold. Bestehend aus Kaffeekanne (Deckel verloren), Teekanne und Zuckerdose mit Deckeln, Tasse mit UT. Alle Teile dekoriert mit Ovalreserven um äußerst fein gemalte Kopien berühmter Gemälde von Tizian, Raffael, Anthonys van Dyck und Francesco Albani. Unterseitig jeweils schwarz beschriftet. Unter der Kaffeekanne bspw.: "d'après l'original de Titian dans la Gallerie de Son Altesse Electorale de Saxe." Blaumarke Schwerter mit Stern, Dreherzeichen "47" (Kaffeekanne), "24", "3" und "B" (UT), unterglasurblaues Malerzeichen "4". Metallmanschette über Abbruch an der Tülle der Teekanne, Retuschen und Restaurierungen. Kaffeekanne H 15,1, Zuckerdose mit Deckel H 10,7 cm.
Meissen, um 1775/80.

Nicht alle auf dem Service reproduzierten Gemälde befinden sich heute noch in der Gemäldegalerie Alte Meister der Staatlichen Kunstsammlung Dresden, die die kurfürstlich sächsische Sammlung beinhaltet. Eine, vielleicht die berühmteste Vorlage, Raffaels "Sixtinische Madonna" von 1512/13 (Inv. Nr. Gal.-Nr. 93) mit den oft kopierten raffaelitischen Engeln am unteren Bildrand, gehört immer noch, seit 1745, zum Bestand. Tizians "Venus, von Amor bekränzt, zu ihren Füßen einen Lautenspieler", 1731 durch Baron Raymond de Leplat für Kurfürst Friedrich August I. erworben, gilt seit 1945 als vermisst (Inv. Nr. Gal.-Nr. 177). Das Gemälde "Danae und der goldene Regen" wurde 1723 durch Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen als ein Gemälde von Anthonis van Dyck erworben. Erst später erfolgte die Zuschreibung an den Zeitgenossen Gillis Backereel. Heute gilt das Bild als vernichtet, verbrannt im Zweiten Weltkrieg. Die Darstellung von "Amor und Venus mit der Fackel" geht auf ein Ölgemälde auf Kupferplatte namens "Amorettentanz" von Francesco Albani zurück, entstanden 1640 (Inv. Nr. Gal.-Nr. 337). Es kann als einziges Gemälde neben Raffaels Madonna in der Dresdner Galerie heute noch bewundert werden.

Provenienz
Sammlung Dr. Annedore Müller-Hofstede.

The Prussian Sale / Berlin Auction Salon

Sale Date(s)
Lots: 316
Venue Address
Poststrasse 21
Berlin
10178
Germany

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     Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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