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Claudio Acquaviva. Ratio atq(ue) Institvtio Stvdiorvm Societatis Iesv. Svperiorvm permissv. Mainz, Balthasar Lipp, 1600. Titelblatt mit Wappen des Jesuitenordens, 2 Bl., 187 S., 1 weißes Bl., 20 Bl. Index. Vorgebunden II.: (Ignatius von Loyola). Regvlae Societatis Iesv. Dillingen, Johann Mayer, 1599. Titelblatt mit dem Wappen der Jesuiten, 306 S., 1 Bl. Index, 1 weißes Bl. Kl.-8°. Flexibler Pergamentband der Zeit auf drei durchgezogenen Bünden u. Farbschnitt, Deckel und Rücken mit doppelter Streicheisenfilete geziert (etwas fleckig, Schließbänder entfernt).
I.: De Backer/Sommervogel I, 488, 14. - USTC 68 9851. - VD16 ZV-59. - Deutsche Erstausgabe dieses Meilensteins in der Geschichte des Bildungs- und Erziehungswesens. Die Ratio Studiorum ist ein Leitfaden oder eine Anleitung zum Lernen, eine Art Studienordnung für Jesuitenschulen, von denen um 1600 bereits über 1000 weltweit existierten. Unter dem Ordensgeneral Claudio Acquaviva (Atri/Neapel 1543-1615 Rom) wurde dieser maßgebliche Leitfaden in einem Zeitraum von fast 20 Jahren ausgearbeitet und 1599 in seiner endgültigen Form zuerst in Neapel veröffentlicht. Zeitgleich mit einem Druck in Dillingen wurde die hier vorliegende Studienordnung, gedruckt in Mainz im Jahr 1600, zum ersten Mal in Deutschland und zum ersten Mal außerhalb Italiens veröffentlicht und blieb bis zur Ordensaufhebung 1773 in Kraft. Die Ratio Studiorum zeichnet sich durch Einheit, Festigkeit und Klarheit in Ziel und Mitteln sowie durch planmäßige Ordnung in Ausbildung der geistigen Fähigkeiten der Schüler aus. Sie ist kein systematischer Aufbau des Erziehungs- und Unterrichtswesens an den Jesuitenkollegien, sondern bietet den Lehrstoff und die Lehrmethoden in Form einer Sammlung von praktischen Regeln für die Leiter der Universitäten und Gymnasien und deren ausführende Organe. - II.: De Backer/Sommervogel V, 103. - USTC 690506. - VD16 I-51. - Späte Ausgabe der Ordensregeln der Gesellschaft Jesu (Societas Jesu, Ordenskürzel: SJ), die aus einem Freundeskreis um Ignatius von Loyola entstand und am 27. September 1540 päpstlich anerkannt wurde. Diese detaillierten Satzungen (Constitutiones oder Regulae an Stelle einer Ordensregel) wurden erst nach der Ordensgründung hauptsächlich von Ignatius erarbeitet und 1558 in Kraftgesetzt. - Frontsteg von beiden fliegenden Blättern und erstes Titelblatt mit Fehlstelle ohne Textverlust. Beide Spiegel mit alten, handschriftlichen Besitzvermerken eines adligen Vorbesitzers des 18. Jahrhunderts. Beide Titelblätter mit handschriftlichen Einträgen. Exlibris und drei Stempel einer privaten Bibliothek.
I: German first edition of this milestone in the history of education and training. The Ratio Studiorum is a guide or instruction for learning, a kind of study regulation for Jesuit schools, one of the over 1000 existing worldwide around 1600. Under the General Claudio Acquaviva (Atri/Naples 1543-1615 Rome) this authoritative guide was elaborated over a period of almost 20 years and first published in its final form in Naples in 1599. At the same time as it was printed in Dillingen, the present Plan of Studies, printed in Mainz in 1600, was published for the first time in Germany and for the first time outside Italy, and remained in force until the Order was abolished in 1773. The Ratio Studiorum is characterised by unity, firmness and clarity of purpose and means as well as by a planned order in the training of the intellectual abilities of the students. It is not a systematic development of the educational system at the Jesuit colleges, but offers the teaching material and methods in the form of a collection of practical rules for the directors of the universities and for the Gymnasia. - II: Late Edition of the Rule of the Society of Jesus (Societas Jesu, order abbreviation: SJ), which originated from a circle of friends around Ignatius of Loyola and was pontifically recognised on September 27th 1540. These detailed statutes (Constitutiones or Regulae instead of a rule of the Order) were worked out only after the foundation of the Order mainly by Ignatius and became effective in 1558. - Contemporary vellum on 3 raised bands with coloured edges and with blind tooled fillets to board and spine (somewhat stained, clasps removed). - Margin of both flyleaves and first title page with missing part without loss of text. Both pasted down endpapers with old, handwritten ownership notes of a noble previous owner of the 18th century. Both title pages with handwritten entries. Exlibris and three stamps of a private library.
Claudio Acquaviva. Ratio atq(ue) Institvtio Stvdiorvm Societatis Iesv. Svperiorvm permissv. Mainz, Balthasar Lipp, 1600. Titelblatt mit Wappen des Jesuitenordens, 2 Bl., 187 S., 1 weißes Bl., 20 Bl. Index. Vorgebunden II.: (Ignatius von Loyola). Regvlae Societatis Iesv. Dillingen, Johann Mayer, 1599. Titelblatt mit dem Wappen der Jesuiten, 306 S., 1 Bl. Index, 1 weißes Bl. Kl.-8°. Flexibler Pergamentband der Zeit auf drei durchgezogenen Bünden u. Farbschnitt, Deckel und Rücken mit doppelter Streicheisenfilete geziert (etwas fleckig, Schließbänder entfernt).
I.: De Backer/Sommervogel I, 488, 14. - USTC 68 9851. - VD16 ZV-59. - Deutsche Erstausgabe dieses Meilensteins in der Geschichte des Bildungs- und Erziehungswesens. Die Ratio Studiorum ist ein Leitfaden oder eine Anleitung zum Lernen, eine Art Studienordnung für Jesuitenschulen, von denen um 1600 bereits über 1000 weltweit existierten. Unter dem Ordensgeneral Claudio Acquaviva (Atri/Neapel 1543-1615 Rom) wurde dieser maßgebliche Leitfaden in einem Zeitraum von fast 20 Jahren ausgearbeitet und 1599 in seiner endgültigen Form zuerst in Neapel veröffentlicht. Zeitgleich mit einem Druck in Dillingen wurde die hier vorliegende Studienordnung, gedruckt in Mainz im Jahr 1600, zum ersten Mal in Deutschland und zum ersten Mal außerhalb Italiens veröffentlicht und blieb bis zur Ordensaufhebung 1773 in Kraft. Die Ratio Studiorum zeichnet sich durch Einheit, Festigkeit und Klarheit in Ziel und Mitteln sowie durch planmäßige Ordnung in Ausbildung der geistigen Fähigkeiten der Schüler aus. Sie ist kein systematischer Aufbau des Erziehungs- und Unterrichtswesens an den Jesuitenkollegien, sondern bietet den Lehrstoff und die Lehrmethoden in Form einer Sammlung von praktischen Regeln für die Leiter der Universitäten und Gymnasien und deren ausführende Organe. - II.: De Backer/Sommervogel V, 103. - USTC 690506. - VD16 I-51. - Späte Ausgabe der Ordensregeln der Gesellschaft Jesu (Societas Jesu, Ordenskürzel: SJ), die aus einem Freundeskreis um Ignatius von Loyola entstand und am 27. September 1540 päpstlich anerkannt wurde. Diese detaillierten Satzungen (Constitutiones oder Regulae an Stelle einer Ordensregel) wurden erst nach der Ordensgründung hauptsächlich von Ignatius erarbeitet und 1558 in Kraftgesetzt. - Frontsteg von beiden fliegenden Blättern und erstes Titelblatt mit Fehlstelle ohne Textverlust. Beide Spiegel mit alten, handschriftlichen Besitzvermerken eines adligen Vorbesitzers des 18. Jahrhunderts. Beide Titelblätter mit handschriftlichen Einträgen. Exlibris und drei Stempel einer privaten Bibliothek.
I: German first edition of this milestone in the history of education and training. The Ratio Studiorum is a guide or instruction for learning, a kind of study regulation for Jesuit schools, one of the over 1000 existing worldwide around 1600. Under the General Claudio Acquaviva (Atri/Naples 1543-1615 Rome) this authoritative guide was elaborated over a period of almost 20 years and first published in its final form in Naples in 1599. At the same time as it was printed in Dillingen, the present Plan of Studies, printed in Mainz in 1600, was published for the first time in Germany and for the first time outside Italy, and remained in force until the Order was abolished in 1773. The Ratio Studiorum is characterised by unity, firmness and clarity of purpose and means as well as by a planned order in the training of the intellectual abilities of the students. It is not a systematic development of the educational system at the Jesuit colleges, but offers the teaching material and methods in the form of a collection of practical rules for the directors of the universities and for the Gymnasia. - II: Late Edition of the Rule of the Society of Jesus (Societas Jesu, order abbreviation: SJ), which originated from a circle of friends around Ignatius of Loyola and was pontifically recognised on September 27th 1540. These detailed statutes (Constitutiones or Regulae instead of a rule of the Order) were worked out only after the foundation of the Order mainly by Ignatius and became effective in 1558. - Contemporary vellum on 3 raised bands with coloured edges and with blind tooled fillets to board and spine (somewhat stained, clasps removed). - Margin of both flyleaves and first title page with missing part without loss of text. Both pasted down endpapers with old, handwritten ownership notes of a noble previous owner of the 18th century. Both title pages with handwritten entries. Exlibris and three stamps of a private library.
Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historische Photographie
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For Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH delivery information please telephone +49 30 22 66 77 00.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,85 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 5 % (ermäßigt bei Büchern) oder 16% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,85 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020