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Einbände - - Kling, Melchior. Das gantze Sechsisch Landrecht mit Text und Gloss in eine richtige

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Einbände - - Kling, Melchior. Das gantze Sechsisch Landrecht mit Text und Gloss in eine richtige
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Berlin
Einbände - - Kling, Melchior. Das gantze Sechsisch Landrecht mit Text und Gloss in eine richtige Ordnung gebracht. Leipzig, H. Steinmann, 1577. 6 nn., 262 num., 2 nn. Bll. Folio. Brauner Lederband des 16. Jh., beide Deckel mit Linieneinfassung und ornamentalen Rollenstempeln, in den Ecken des Mittelfeldes große Eckornamente aus verschlungenem Bandwerk mit Blattornamenten mit Emaillauflage in Rot, Gelb, Weiß, und Grün auf Goldgrund. Das Mittelstück des Vorderdeckels trägt das goldgepresste Wappen des Friedrich von Birckholz, datiert 1581, auf dem Hinterdeckel befindet sich ein Mittelstück ähnlich den Eckstücken, ebenfalls emailliert (Gelenke und Kanten sowie Kapitale hervorragend restauriert, Vergoldung und Emaillierung teils verblasst).

VD 16 D 755 - Nicht in der BL. - nicht bei Adams - Vgl. ADB XVI, 185 & Stintzing I, 304 ff. sowie Kleinheyer-Schröder S. 231 ff. (ausführlich) - Zweite Ausgabe, wie schon die EA (1572) erst posthum erschienen. Die Arbeit darf als erste systematische Bearbeitung des sächsischen Rechts gewertet werden, da in Sachsen der Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts noch wie ein Gesetz angewendet wurde, obwohl Laienrichter und Juristen seine Unverständlichkeit und Mehrdeutigkeit beklagten. Dennoch weist Kling selbst in der Widmung darauf hin, dass neben seinem Werk der Sachsenspiegel und die Glosse nach wie vor nicht zu entbehren sei. - Der Einband genau beschrieben im Frankfurter Bücherfreund Jg. 13, Heft 2/3, Nr. 783. Was die Zuschreibung des Einbandes betrifft, gibt es Zweifel: Der Bücherfreund schreibt ihn definitiv Jakob Krause in Dresden zu, diese Ansicht wird von der Sächsischen Landesbibliothek nicht vertreten, die Stempel und Rollen, die hier verwendet wurden, sind auch in den Standardwerken über Jakob Krause nicht beschrieben. - Durchgehend etwas gebräunt, insgesamt gutes Exemplar.

Brown leather binding of the 16th century, both covers with line edging and ornamental roll stamps, in the corners of the centre field large corner ornaments of intertwined band work with leaf ornaments with enamel overlay in red, yellow, white and green on gold ground. The centre of the front cover bears the gold-pressed coat of arms of Friedrich von Birckholz, dated 1581, on the back cover there is a centre piece similar to the corner pieces, also enamelled (joints and edges as well as the capital excellently restored, gilding and enamel partly faded).
Einbände - - Kling, Melchior. Das gantze Sechsisch Landrecht mit Text und Gloss in eine richtige Ordnung gebracht. Leipzig, H. Steinmann, 1577. 6 nn., 262 num., 2 nn. Bll. Folio. Brauner Lederband des 16. Jh., beide Deckel mit Linieneinfassung und ornamentalen Rollenstempeln, in den Ecken des Mittelfeldes große Eckornamente aus verschlungenem Bandwerk mit Blattornamenten mit Emaillauflage in Rot, Gelb, Weiß, und Grün auf Goldgrund. Das Mittelstück des Vorderdeckels trägt das goldgepresste Wappen des Friedrich von Birckholz, datiert 1581, auf dem Hinterdeckel befindet sich ein Mittelstück ähnlich den Eckstücken, ebenfalls emailliert (Gelenke und Kanten sowie Kapitale hervorragend restauriert, Vergoldung und Emaillierung teils verblasst).

VD 16 D 755 - Nicht in der BL. - nicht bei Adams - Vgl. ADB XVI, 185 & Stintzing I, 304 ff. sowie Kleinheyer-Schröder S. 231 ff. (ausführlich) - Zweite Ausgabe, wie schon die EA (1572) erst posthum erschienen. Die Arbeit darf als erste systematische Bearbeitung des sächsischen Rechts gewertet werden, da in Sachsen der Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts noch wie ein Gesetz angewendet wurde, obwohl Laienrichter und Juristen seine Unverständlichkeit und Mehrdeutigkeit beklagten. Dennoch weist Kling selbst in der Widmung darauf hin, dass neben seinem Werk der Sachsenspiegel und die Glosse nach wie vor nicht zu entbehren sei. - Der Einband genau beschrieben im Frankfurter Bücherfreund Jg. 13, Heft 2/3, Nr. 783. Was die Zuschreibung des Einbandes betrifft, gibt es Zweifel: Der Bücherfreund schreibt ihn definitiv Jakob Krause in Dresden zu, diese Ansicht wird von der Sächsischen Landesbibliothek nicht vertreten, die Stempel und Rollen, die hier verwendet wurden, sind auch in den Standardwerken über Jakob Krause nicht beschrieben. - Durchgehend etwas gebräunt, insgesamt gutes Exemplar.

Brown leather binding of the 16th century, both covers with line edging and ornamental roll stamps, in the corners of the centre field large corner ornaments of intertwined band work with leaf ornaments with enamel overlay in red, yellow, white and green on gold ground. The centre of the front cover bears the gold-pressed coat of arms of Friedrich von Birckholz, dated 1581, on the back cover there is a centre piece similar to the corner pieces, also enamelled (joints and edges as well as the capital excellently restored, gilding and enamel partly faded).

From Noble Estates and Bourgeois Property: Rare Books, Classic Art, European Arts and Crafts

Sale Date(s)
Venue Address
Lehrter Str. 57 Haus 1
Berlin
10557
Germany

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  1. DerZuschlagverpflichtetzurAbnahmeundZahlung.KommissionärehaftendiesbezüglichfürihreAuftraggeber.DasEigentumandemersteigertenGutgehterstmitvollständigerBezahlung,dieGefahrgegenüberjeglichemSchadenjedochbereitsmitdemZuschlagaufdenErsteigererüber.
  2. ErsteigertesGutwirderstnacherfolgterBezahlungausgehändigt.AufbewahrungundVersanderfolgenaufRechnungderKäufer;dieKostenfürVersand,VerpackungundTransportversicherungwerdenmitderGesamtrechnungberechnet.JeglicherVersandersteigerterSachenaufWunschdesKäufersgeschiehtaufdessenGefahrundRisiko.GerahmteGraphikenwerdenwegendesBruchrisikosnuraufausdrücklichenWunschundaufGefahrdesKäufersmitGlasundRahmenversandt.DasAuktionshausversuchtnachMöglichkeitetwaigeVersandschädenbeimTransporteurfürdenKundengeltendzumachen.NachAnlieferunghatderKäufer,derUnternehmerist,dieSachenunverzüglichaufSchädenzuuntersuchenunddiesedemTransportunternehmenanzuzeigen;spätereReklamationenwegennichtverdeckterSchädensindausgeschlossen.LehntdasTransportunternehmenoderdieTransportversicherungdieSchadensregulierungab,soistJeschkevanVlietnichtverpflichtetdemKäuferdiesenBetragzuerstatten.BeiZahlungsverzugberechnetdasAuktionshausunbeschadetweitergehenderSchadensersatzansprüche–zudenenauchRechtsverfolgungskostengehören–VerzugszinseninHöhedesbanküblichenZinssatzes,mindestensjedochinHöhedesgesetzlichenVerzugszinsesnach§§288,247BGB.ImÜbrigenkannderVersteigererbeiZahlungsverzugwahlweiseErfüllungdesKaufvertragesodernachFristsetzungSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangen.DerSchadensersatzkannindiesemFalleauchsoberechnetwerden,dassdieSacheineinerneuenAuktionnochmalsangebotenwirdunddersäumigeKäufer,dessenRechteausdemvorangegangenenKauferlöschenundderzueinemweiterenGebotnichtzugelassenwird,fürdeneventuellenMindererlösgegenüberdervorangegangenenVersteigerungundfürdieKostendererneutenVersteigerungeinschließlichderGebührendesAuktionshausesaufzukommenhat;aufeineneventuellenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.
  3. SämtlichezurVersteigerungkommendenGegenständekönnenvorderVersteigerungzudenangegebenenZeitenbesichtigtundgeprüftwerden.DieSachensindgebraucht;ihrErhaltungszustandist,sofernnichtandersvermerkt,gutunddemAlterentsprechend;aufBesitzvermerkevonVorbesitzernwiez.B.Namenszüge,ExlibrisoderStempelsowiegeringfügigealtersbedingteMängelwirdnichtinjedemFallhingewiesen.SiewerdenindemZustandverkauft,indemsiesichzumZeitpunktdesZuschlagsbefinden.DienachbestemWissenundGewissenvorgenommenenKatalogbeschreibungensindkeinevertraglichenBeschaffenheitsangabenoderGarantienimkaufrechtlichenSinne.Zeitschriften,Serienwerke,sowievielbändigeGesamtausgabenundKonvoluteundSammlungensindnichtbisinseinzelnekollationiert,unmittelbarfestgestellteMängeljedochvermerkt.AufWunschdesInteressentenabgegebeneZustandsberichte(conditionreports)dienennurdernäherenOrientierungüberdenäußerenZustanddesObjektsnachEinschätzungdesVersteigerers.DerVersteigererübernimmt[gegenübereinemKäufer,derUnternehmerist]keineHaftungfürMängel,soweiterdieihmobliegendenSorgfaltspflichtenbeiderBeschreibungderversteigertenGegenständeerfüllthat.Kataloginhaber,AuktionsteilnehmerundBieterversichern,dassdieimAuktionskatalogabgebildetenGegenständeausderZeitdesDrittenReichesnurzuZweckenderstaatsbürgerlichenAufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunstoderderWissenschaft,derForschungoderderLehre,derBerichterstattungüberVorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenerwerben(§§86a,86Strafgesetzbuch).DieJeschkevanVlietAuctionsGmbHgibtdieseGegenständenurunterdiesenVoraussetzungenab.
  4. NacherfolgtemZuschlagkönnenZuschreibungenundErhaltungszuständenichtbeanstandetwerden;ReklamationenbezüglichderVollständigkeitsindinnerhalbvon5TagennachErhaltderSendungdemVersteigererschriftlichmitzuteilen.Reklamationen,diebis5WochennachAuktionsschlusserhobenwerden,werdennachMöglichkeitaufdemKulanzwegegeregelt.Beispätervorgetragenen,begründetenMängelrügenhinsichtlichderVollständigkeiterklärtderVersteigerersichbereit,innerhalbderVerjährungsfristvon12MonatennachZuschlagdieGewährleistungsansprüchegegenüberdemEinlieferergeltendzumachen.ImFalleerfolgreicherInanspruchnahmedesEinliefererserstattetderVersteigererdemKäuferdengezahltenKaufpreis(einschließlichAufgeld);eindarüberhinausgehenderAnspruchistausgeschlossen.EineRücknahmedesersteigertenGegenstandessetztaberjedenfallsvoraus,dassdiesersichinunverändertemZustandseitderVersteigerungbefindet.
  5. GebotekönnenvorderAuktioninschriftlicherFormoderperE-Mailabgegebenwerden.SiewerdenvomVersteigerernurindemUmfangeausgeschöpft,dererforderlichist,umanderweitigeGebotezuüberbieten.
  6. SchriftlicheAufträgeübernimmtdieFirmaJeschke|vanVlietspesenfreifürdenAuftraggeber.Telefonische,telegraphischeundfernschriftlicheAufträgebedürfenderschriftlichenBestätigung.TelefonischeGeboteoderGeboteüberdasInternetwährendderAuktionbedürfendervorherigenAnmeldungbeimVersteigererunddessenZustimmung.TelefonischeGebotewerdennurakzeptiert,wennderBieterbereitist,denihmzuvormitgeteiltenMindestpreisdesjeweiligenLoseszubieten.AuchbeimNichtzustandekommeneinerVerbindunggilt,dassfürdenAuktionatordasGebotinHöhedesMindestpreisesverbindlichist.DasAuktionshausübernimmtjedochkeineGewährfürdieVerfügbarkeitdesTelefon-undOnline-VerkehrsundkeineHaftungdafür,dassaufgrundtechnischerodersonstigerStörungenkeineoderunvollständigeAngeboteabgegebenwerden.FürAufträge,diespäterals24StundenvordemangesetztenAuktionsterminoderwährendderAuktioneingehen,übernimmtderVersteigererkeinerleiHaftung.ÜbermittlungsfehlerundpostalischeVerzögerungengehenzuLastenderAuftraggeber.DasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetaufTelefon-undInternet-GebotekeineAnwendung.
  7. ErfüllungsortundGerichtsstandfürVollkaufleute,juristischePersonendesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlicheSondervermögenistBerlin-Mitte.EsgiltausschließlichdeutschesRecht;dasUN-AbkommenüberVerträgedesinternationalenWarenkaufs(CISG)findetkeineAnwendung.DieseBedingungengeltenentsprechendauchfürdenNachverkauf,deralsTeilderVersteigerunggilt;dasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetdaraufkeineAnwendung.
  8. SollteeinedervorstehendenBestimmungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibtdieGültigkeitderÜbrigendavonunberührt.MitderAbgabeeinesmündlichenoderschriftlichenGebotesbestätigtderBieter,dieVersteigerungsbedingungenzurKenntnisgenommenzuhabenundanzuerkennen.

DERVERSTEIGERER:Hans-JoachimJeschke                Stand:März2020

 

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