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Einbände - - Kling, Melchior. Das gantze Sechsisch Landrecht mit Text und Gloss in eine richtige
VD 16 D 755 - Nicht in der BL. - nicht bei Adams - Vgl. ADB XVI, 185 & Stintzing I, 304 ff. sowie Kleinheyer-Schröder S. 231 ff. (ausführlich) - Zweite Ausgabe, wie schon die EA (1572) erst posthum erschienen. Die Arbeit darf als erste systematische Bearbeitung des sächsischen Rechts gewertet werden, da in Sachsen der Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts noch wie ein Gesetz angewendet wurde, obwohl Laienrichter und Juristen seine Unverständlichkeit und Mehrdeutigkeit beklagten. Dennoch weist Kling selbst in der Widmung darauf hin, dass neben seinem Werk der Sachsenspiegel und die Glosse nach wie vor nicht zu entbehren sei. - Der Einband genau beschrieben im Frankfurter Bücherfreund Jg. 13, Heft 2/3, Nr. 783. Was die Zuschreibung des Einbandes betrifft, gibt es Zweifel: Der Bücherfreund schreibt ihn definitiv Jakob Krause in Dresden zu, diese Ansicht wird von der Sächsischen Landesbibliothek nicht vertreten, die Stempel und Rollen, die hier verwendet wurden, sind auch in den Standardwerken über Jakob Krause nicht beschrieben. - Durchgehend etwas gebräunt, insgesamt gutes Exemplar.
Brown leather binding of the 16th century, both covers with line edging and ornamental roll stamps, in the corners of the centre field large corner ornaments of intertwined band work with leaf ornaments with enamel overlay in red, yellow, white and green on gold ground. The centre of the front cover bears the gold-pressed coat of arms of Friedrich von Birckholz, dated 1581, on the back cover there is a centre piece similar to the corner pieces, also enamelled (joints and edges as well as the capital excellently restored, gilding and enamel partly faded).
VD 16 D 755 - Nicht in der BL. - nicht bei Adams - Vgl. ADB XVI, 185 & Stintzing I, 304 ff. sowie Kleinheyer-Schröder S. 231 ff. (ausführlich) - Zweite Ausgabe, wie schon die EA (1572) erst posthum erschienen. Die Arbeit darf als erste systematische Bearbeitung des sächsischen Rechts gewertet werden, da in Sachsen der Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts noch wie ein Gesetz angewendet wurde, obwohl Laienrichter und Juristen seine Unverständlichkeit und Mehrdeutigkeit beklagten. Dennoch weist Kling selbst in der Widmung darauf hin, dass neben seinem Werk der Sachsenspiegel und die Glosse nach wie vor nicht zu entbehren sei. - Der Einband genau beschrieben im Frankfurter Bücherfreund Jg. 13, Heft 2/3, Nr. 783. Was die Zuschreibung des Einbandes betrifft, gibt es Zweifel: Der Bücherfreund schreibt ihn definitiv Jakob Krause in Dresden zu, diese Ansicht wird von der Sächsischen Landesbibliothek nicht vertreten, die Stempel und Rollen, die hier verwendet wurden, sind auch in den Standardwerken über Jakob Krause nicht beschrieben. - Durchgehend etwas gebräunt, insgesamt gutes Exemplar.
Brown leather binding of the 16th century, both covers with line edging and ornamental roll stamps, in the corners of the centre field large corner ornaments of intertwined band work with leaf ornaments with enamel overlay in red, yellow, white and green on gold ground. The centre of the front cover bears the gold-pressed coat of arms of Friedrich von Birckholz, dated 1581, on the back cover there is a centre piece similar to the corner pieces, also enamelled (joints and edges as well as the capital excellently restored, gilding and enamel partly faded).
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- DieVersteigerungerfolgtfreiwilligaufgrundderAufträgederEinlieferer.DasAuktionshaushandeltalsKommissionärimeigenenNamenundfürRechnungseinerAuftraggeber(Kommittenten),dieunbenanntbleiben.DieAufstellungderEinliefererbefindetsichamEndedesKataloges.
- DieVersteigerungerfolgtgegensofortigeBarzahlungoderbankbestätigtenScheck.ZahlungenauswärtigerErsteigerer,dieschriftlich,perE-Mailodertelefonischgebotenhaben,sindbinnen14TagennachRechnungsdatumfällig.ÖffentlichenInstitutionenwirdeinZahlungszielvonvierWocheneingeräumt.
- DerAusruferfolgtinderRegelmitzweiDrittelndesSchätzpreises,wenndemkeinvomEinlieferergesetzterMindestverkaufspreis(Limit)entgegensteht.Gesteigertwirdumjeweils5bis10Prozent.DerZuschlagerfolgtnachdreimaligemAusrufandenHöchstbietenden.DerVersteigereristberechtigt,schriftlicheundmündlicheGeboteohneBegründungzurückzuweisenoderdenZuschlagunterVorbehaltzuerteilen;inletzteremFallbleibtderBieterzweiWochenanseinGebotgebunden.WennmehrerePersonendasgleicheGebotabgebenundnachdreimaligemAufrufkeinhöheresGeboterfolgt,entscheidetdasLos.DerVersteigererkanndenZuschlagzurücknehmenunddenGegenstanderneutausbieten,wennirrtümlicheinrechtzeitigabgegebenesGebotübersehenwordenistoderwennderHöchstbietendeseinGebotnichtgeltenlassenwillodersonstZweifelüberdenZuschlagbestehen.
- DerVersteigererbehältsichdasRechtvor,NummerndesKatalogesaußerhalbderReihenfolgezuversteigern,zutrennen,zusammenzufassenoderzurückzuziehen.
- AufdenZuschlagspreisisteinAufgeldvon27,95%zuentrichten,indemdiegesetzlicheUmsatzsteuerohneseparatenAusweisenthaltenist(Differenzbesteuerung).AufZuschlägefürKatalogpositionen,diemiteinem„*“gekennzeichnetsind,isteinAufgeldvon22,75%,aufdenRechnungsendbetragdieMehrwertsteuervonz.Zt.7%(ermäßigtbeiBüchern)oder19%zuentrichten(Regelbesteuerung).FürKäuferaußerhalbderEUwerden22,75%AufgeldaufdenZuschlagspreisveranschlagt(steuerfrei).AufdenVerkaufserlösallerOriginalwerkederbildendenKunstundderPhotographie,derenUrhebernochnicht70JahrevordemEndedesVerkaufesverstorbensind,werdenanteiligz.Zt.zusätzlich2%(Änderungvorbehalten)derZuschlagspreisefürdieVGBild-Kunstberechnet,dienach§26UrhGdieUrheberrechtebildenderKünstlervertritt.FürdeutscheUnternehmen,diezumVorsteuerabzugbeiBüchernundKunstgegenständenberechtigtsind,kannaufWunschdieGesamtrechnungwiebisherinderRegelbesteuerungdurchgeführtwerden.AusländischenKäufernaußerhalbderEU–undbeiAngabeihrerUSt.-Identifikations-Nr.alsNachweisihrerBerechtigungzumBezugsteuerfreierinnergemeinschaftlicherLieferungenauchUnternehmeninnerhalbderEU–wirdkeineMehrwertsteuerberechnet,wennderVersandderWaredurchunsvorgenommenwird.FürKäuferaußerhalbderEUwerdenfolglich22,75%Aufgeld(ohneSteuer)aufdenZuschlagspreisveranschlagt.AnderenKäufernausEU-LändernmussdieMehrwertsteuerberechnetwerden.BeiSelbstmitnahmederWaremussdieMehrwertsteuerberechnetwerden.WährendoderunmittelbarnachderAuktionausgestellteRechnungenbedürfenwegenderkompliziertenKriterienundderBelastungderBuchführungeinerbesonderenNachprüfungundeventuellenKorrektur!Irrtumvorbehalten.
5.a.BeiNutzungdesLive-BietensüberAuktionsplattformenwerden3-5%FremdgebührenzusätzlichzumAufgelddemKäuferinRechnunggestellt.
5b.DerVersteigererübernimmtkeinerleiHaftungundGewährfürdiedauerndeundstörungsfreieVerfügbarkeitundNutzungderWebsites,derInternet-undderTelefonverbindung.DerVersteigererwirdwährendderVersteigerungdieihmvertretbarenAnstrengungenunternehmen,denTelefonbieterunterdervonihmangegebenenTelefonnummerzuerreichenundihmdamitdieMöglichkeitdestelefonischenGebotszugeben.DerVersteigereristjedochnichtverantwortlichdafür,dasserdenTelefonbieterunterdervonihmangegebenenNummernichterreicht,oderStörungeninderVerbindungauftreten.
- DerZuschlagverpflichtetzurAbnahmeundZahlung.KommissionärehaftendiesbezüglichfürihreAuftraggeber.DasEigentumandemersteigertenGutgehterstmitvollständigerBezahlung,dieGefahrgegenüberjeglichemSchadenjedochbereitsmitdemZuschlagaufdenErsteigererüber.
- ErsteigertesGutwirderstnacherfolgterBezahlungausgehändigt.AufbewahrungundVersanderfolgenaufRechnungderKäufer;dieKostenfürVersand,VerpackungundTransportversicherungwerdenmitderGesamtrechnungberechnet.JeglicherVersandersteigerterSachenaufWunschdesKäufersgeschiehtaufdessenGefahrundRisiko.GerahmteGraphikenwerdenwegendesBruchrisikosnuraufausdrücklichenWunschundaufGefahrdesKäufersmitGlasundRahmenversandt.DasAuktionshausversuchtnachMöglichkeitetwaigeVersandschädenbeimTransporteurfürdenKundengeltendzumachen.NachAnlieferunghatderKäufer,derUnternehmerist,dieSachenunverzüglichaufSchädenzuuntersuchenunddiesedemTransportunternehmenanzuzeigen;spätereReklamationenwegennichtverdeckterSchädensindausgeschlossen.LehntdasTransportunternehmenoderdieTransportversicherungdieSchadensregulierungab,soistJeschkevanVlietnichtverpflichtetdemKäuferdiesenBetragzuerstatten.BeiZahlungsverzugberechnetdasAuktionshausunbeschadetweitergehenderSchadensersatzansprüche–zudenenauchRechtsverfolgungskostengehören–VerzugszinseninHöhedesbanküblichenZinssatzes,mindestensjedochinHöhedesgesetzlichenVerzugszinsesnach§§288,247BGB.ImÜbrigenkannderVersteigererbeiZahlungsverzugwahlweiseErfüllungdesKaufvertragesodernachFristsetzungSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangen.DerSchadensersatzkannindiesemFalleauchsoberechnetwerden,dassdieSacheineinerneuenAuktionnochmalsangebotenwirdunddersäumigeKäufer,dessenRechteausdemvorangegangenenKauferlöschenundderzueinemweiterenGebotnichtzugelassenwird,fürdeneventuellenMindererlösgegenüberdervorangegangenenVersteigerungundfürdieKostendererneutenVersteigerungeinschließlichderGebührendesAuktionshausesaufzukommenhat;aufeineneventuellenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.
- SämtlichezurVersteigerungkommendenGegenständekönnenvorderVersteigerungzudenangegebenenZeitenbesichtigtundgeprüftwerden.DieSachensindgebraucht;ihrErhaltungszustandist,sofernnichtandersvermerkt,gutunddemAlterentsprechend;aufBesitzvermerkevonVorbesitzernwiez.B.Namenszüge,ExlibrisoderStempelsowiegeringfügigealtersbedingteMängelwirdnichtinjedemFallhingewiesen.SiewerdenindemZustandverkauft,indemsiesichzumZeitpunktdesZuschlagsbefinden.DienachbestemWissenundGewissenvorgenommenenKatalogbeschreibungensindkeinevertraglichenBeschaffenheitsangabenoderGarantienimkaufrechtlichenSinne.Zeitschriften,Serienwerke,sowievielbändigeGesamtausgabenundKonvoluteundSammlungensindnichtbisinseinzelnekollationiert,unmittelbarfestgestellteMängeljedochvermerkt.AufWunschdesInteressentenabgegebeneZustandsberichte(conditionreports)dienennurdernäherenOrientierungüberdenäußerenZustanddesObjektsnachEinschätzungdesVersteigerers.DerVersteigererübernimmt[gegenübereinemKäufer,derUnternehmerist]keineHaftungfürMängel,soweiterdieihmobliegendenSorgfaltspflichtenbeiderBeschreibungderversteigertenGegenständeerfüllthat.Kataloginhaber,AuktionsteilnehmerundBieterversichern,dassdieimAuktionskatalogabgebildetenGegenständeausderZeitdesDrittenReichesnurzuZweckenderstaatsbürgerlichenAufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunstoderderWissenschaft,derForschungoderderLehre,derBerichterstattungüberVorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenerwerben(§§86a,86Strafgesetzbuch).DieJeschkevanVlietAuctionsGmbHgibtdieseGegenständenurunterdiesenVoraussetzungenab.
- NacherfolgtemZuschlagkönnenZuschreibungenundErhaltungszuständenichtbeanstandetwerden;ReklamationenbezüglichderVollständigkeitsindinnerhalbvon5TagennachErhaltderSendungdemVersteigererschriftlichmitzuteilen.Reklamationen,diebis5WochennachAuktionsschlusserhobenwerden,werdennachMöglichkeitaufdemKulanzwegegeregelt.Beispätervorgetragenen,begründetenMängelrügenhinsichtlichderVollständigkeiterklärtderVersteigerersichbereit,innerhalbderVerjährungsfristvon12MonatennachZuschlagdieGewährleistungsansprüchegegenüberdemEinlieferergeltendzumachen.ImFalleerfolgreicherInanspruchnahmedesEinliefererserstattetderVersteigererdemKäuferdengezahltenKaufpreis(einschließlichAufgeld);eindarüberhinausgehenderAnspruchistausgeschlossen.EineRücknahmedesersteigertenGegenstandessetztaberjedenfallsvoraus,dassdiesersichinunverändertemZustandseitderVersteigerungbefindet.
- GebotekönnenvorderAuktioninschriftlicherFormoderperE-Mailabgegebenwerden.SiewerdenvomVersteigerernurindemUmfangeausgeschöpft,dererforderlichist,umanderweitigeGebotezuüberbieten.
- SchriftlicheAufträgeübernimmtdieFirmaJeschke|vanVlietspesenfreifürdenAuftraggeber.Telefonische,telegraphischeundfernschriftlicheAufträgebedürfenderschriftlichenBestätigung.TelefonischeGeboteoderGeboteüberdasInternetwährendderAuktionbedürfendervorherigenAnmeldungbeimVersteigererunddessenZustimmung.TelefonischeGebotewerdennurakzeptiert,wennderBieterbereitist,denihmzuvormitgeteiltenMindestpreisdesjeweiligenLoseszubieten.AuchbeimNichtzustandekommeneinerVerbindunggilt,dassfürdenAuktionatordasGebotinHöhedesMindestpreisesverbindlichist.DasAuktionshausübernimmtjedochkeineGewährfürdieVerfügbarkeitdesTelefon-undOnline-VerkehrsundkeineHaftungdafür,dassaufgrundtechnischerodersonstigerStörungenkeineoderunvollständigeAngeboteabgegebenwerden.FürAufträge,diespäterals24StundenvordemangesetztenAuktionsterminoderwährendderAuktioneingehen,übernimmtderVersteigererkeinerleiHaftung.ÜbermittlungsfehlerundpostalischeVerzögerungengehenzuLastenderAuftraggeber.DasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetaufTelefon-undInternet-GebotekeineAnwendung.
- ErfüllungsortundGerichtsstandfürVollkaufleute,juristischePersonendesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlicheSondervermögenistBerlin-Mitte.EsgiltausschließlichdeutschesRecht;dasUN-AbkommenüberVerträgedesinternationalenWarenkaufs(CISG)findetkeineAnwendung.DieseBedingungengeltenentsprechendauchfürdenNachverkauf,deralsTeilderVersteigerunggilt;dasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetdaraufkeineAnwendung.
- SollteeinedervorstehendenBestimmungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibtdieGültigkeitderÜbrigendavonunberührt.MitderAbgabeeinesmündlichenoderschriftlichenGebotesbestätigtderBieter,dieVersteigerungsbedingungenzurKenntnisgenommenzuhabenundanzuerkennen.
DERVERSTEIGERER:Hans-JoachimJeschke Stand:März2020