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Friedrich Wilhelm III., Kurfürst von Brandenburg. Eigenhändige Unterschrift auf einer Supplik.

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Friedrich Wilhelm III., Kurfürst von Brandenburg. Eigenhändige Unterschrift auf einer Supplik.
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Berlin
Friedrich Wilhelm III., Kurfürst von Brandenburg. Eigenhändige Unterschrift auf einer Supplik. Cölln, 3. Juli 1674. 6 S. auf 3 Bl. fadengeheft. Bütten mit Wz. (Einzelblattmaße ca. 31,5 x 19,5 cm).

Betrifft den Streit des Berliner Bürgers Johann Stolpe mit seinem Nachbarn Georg Weber, der seinerseits gegen Stolpe geklagt hatte, da dieser direkt neben seinem Speisezimmer und seinem Bierkeller einen Abtritt habe errichten lassen, wodurch ihm das Tageslicht genommen worden und eine beträchtliche Geruchsbelästigung entstanden sei. - Faltspuren, gebräunt. - Dabei: 2 Ausschnitte mit eh. Unterschrift von Wilhelm I. von Preußen. Auf Kt. mont.

Signature on a petition concerning a dispute between neighbours. - Foldmarks, browned. - In add.: 2 cutouts with the signature of Wilhelm I. Mounted to cardboard.
Friedrich Wilhelm III., Kurfürst von Brandenburg. Eigenhändige Unterschrift auf einer Supplik. Cölln, 3. Juli 1674. 6 S. auf 3 Bl. fadengeheft. Bütten mit Wz. (Einzelblattmaße ca. 31,5 x 19,5 cm).

Betrifft den Streit des Berliner Bürgers Johann Stolpe mit seinem Nachbarn Georg Weber, der seinerseits gegen Stolpe geklagt hatte, da dieser direkt neben seinem Speisezimmer und seinem Bierkeller einen Abtritt habe errichten lassen, wodurch ihm das Tageslicht genommen worden und eine beträchtliche Geruchsbelästigung entstanden sei. - Faltspuren, gebräunt. - Dabei: 2 Ausschnitte mit eh. Unterschrift von Wilhelm I. von Preußen. Auf Kt. mont.

Signature on a petition concerning a dispute between neighbours. - Foldmarks, browned. - In add.: 2 cutouts with the signature of Wilhelm I. Mounted to cardboard.

From Noble Estates and Bourgeois Property: Rare Books, Classic Art, European Arts and Crafts

Sale Date(s)
Venue Address
Lehrter Str. 57 Haus 1
Berlin
10557
Germany

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  1. DieVersteigerungerfolgtfreiwilligaufgrundderAufträgederEinlieferer.DasAuktionshaushandeltalsKommissionärimeigenenNamenundfürRechnungseinerAuftraggeber(Kommittenten),dieunbenanntbleiben.DieAufstellungderEinliefererbefindetsichamEndedesKataloges.
  2. DieVersteigerungerfolgtgegensofortigeBarzahlungoderbankbestätigtenScheck.ZahlungenauswärtigerErsteigerer,dieschriftlich,perE-Mailodertelefonischgebotenhaben,sindbinnen14TagennachRechnungsdatumfällig.ÖffentlichenInstitutionenwirdeinZahlungszielvonvierWocheneingeräumt.
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5.a.BeiNutzungdesLive-BietensüberAuktionsplattformenwerden3-5%FremdgebührenzusätzlichzumAufgelddemKäuferinRechnunggestellt.

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  1. DerZuschlagverpflichtetzurAbnahmeundZahlung.KommissionärehaftendiesbezüglichfürihreAuftraggeber.DasEigentumandemersteigertenGutgehterstmitvollständigerBezahlung,dieGefahrgegenüberjeglichemSchadenjedochbereitsmitdemZuschlagaufdenErsteigererüber.
  2. ErsteigertesGutwirderstnacherfolgterBezahlungausgehändigt.AufbewahrungundVersanderfolgenaufRechnungderKäufer;dieKostenfürVersand,VerpackungundTransportversicherungwerdenmitderGesamtrechnungberechnet.JeglicherVersandersteigerterSachenaufWunschdesKäufersgeschiehtaufdessenGefahrundRisiko.GerahmteGraphikenwerdenwegendesBruchrisikosnuraufausdrücklichenWunschundaufGefahrdesKäufersmitGlasundRahmenversandt.DasAuktionshausversuchtnachMöglichkeitetwaigeVersandschädenbeimTransporteurfürdenKundengeltendzumachen.NachAnlieferunghatderKäufer,derUnternehmerist,dieSachenunverzüglichaufSchädenzuuntersuchenunddiesedemTransportunternehmenanzuzeigen;spätereReklamationenwegennichtverdeckterSchädensindausgeschlossen.LehntdasTransportunternehmenoderdieTransportversicherungdieSchadensregulierungab,soistJeschkevanVlietnichtverpflichtetdemKäuferdiesenBetragzuerstatten.BeiZahlungsverzugberechnetdasAuktionshausunbeschadetweitergehenderSchadensersatzansprüche–zudenenauchRechtsverfolgungskostengehören–VerzugszinseninHöhedesbanküblichenZinssatzes,mindestensjedochinHöhedesgesetzlichenVerzugszinsesnach§§288,247BGB.ImÜbrigenkannderVersteigererbeiZahlungsverzugwahlweiseErfüllungdesKaufvertragesodernachFristsetzungSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangen.DerSchadensersatzkannindiesemFalleauchsoberechnetwerden,dassdieSacheineinerneuenAuktionnochmalsangebotenwirdunddersäumigeKäufer,dessenRechteausdemvorangegangenenKauferlöschenundderzueinemweiterenGebotnichtzugelassenwird,fürdeneventuellenMindererlösgegenüberdervorangegangenenVersteigerungundfürdieKostendererneutenVersteigerungeinschließlichderGebührendesAuktionshausesaufzukommenhat;aufeineneventuellenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.
  3. SämtlichezurVersteigerungkommendenGegenständekönnenvorderVersteigerungzudenangegebenenZeitenbesichtigtundgeprüftwerden.DieSachensindgebraucht;ihrErhaltungszustandist,sofernnichtandersvermerkt,gutunddemAlterentsprechend;aufBesitzvermerkevonVorbesitzernwiez.B.Namenszüge,ExlibrisoderStempelsowiegeringfügigealtersbedingteMängelwirdnichtinjedemFallhingewiesen.SiewerdenindemZustandverkauft,indemsiesichzumZeitpunktdesZuschlagsbefinden.DienachbestemWissenundGewissenvorgenommenenKatalogbeschreibungensindkeinevertraglichenBeschaffenheitsangabenoderGarantienimkaufrechtlichenSinne.Zeitschriften,Serienwerke,sowievielbändigeGesamtausgabenundKonvoluteundSammlungensindnichtbisinseinzelnekollationiert,unmittelbarfestgestellteMängeljedochvermerkt.AufWunschdesInteressentenabgegebeneZustandsberichte(conditionreports)dienennurdernäherenOrientierungüberdenäußerenZustanddesObjektsnachEinschätzungdesVersteigerers.DerVersteigererübernimmt[gegenübereinemKäufer,derUnternehmerist]keineHaftungfürMängel,soweiterdieihmobliegendenSorgfaltspflichtenbeiderBeschreibungderversteigertenGegenständeerfüllthat.Kataloginhaber,AuktionsteilnehmerundBieterversichern,dassdieimAuktionskatalogabgebildetenGegenständeausderZeitdesDrittenReichesnurzuZweckenderstaatsbürgerlichenAufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunstoderderWissenschaft,derForschungoderderLehre,derBerichterstattungüberVorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenerwerben(§§86a,86Strafgesetzbuch).DieJeschkevanVlietAuctionsGmbHgibtdieseGegenständenurunterdiesenVoraussetzungenab.
  4. NacherfolgtemZuschlagkönnenZuschreibungenundErhaltungszuständenichtbeanstandetwerden;ReklamationenbezüglichderVollständigkeitsindinnerhalbvon5TagennachErhaltderSendungdemVersteigererschriftlichmitzuteilen.Reklamationen,diebis5WochennachAuktionsschlusserhobenwerden,werdennachMöglichkeitaufdemKulanzwegegeregelt.Beispätervorgetragenen,begründetenMängelrügenhinsichtlichderVollständigkeiterklärtderVersteigerersichbereit,innerhalbderVerjährungsfristvon12MonatennachZuschlagdieGewährleistungsansprüchegegenüberdemEinlieferergeltendzumachen.ImFalleerfolgreicherInanspruchnahmedesEinliefererserstattetderVersteigererdemKäuferdengezahltenKaufpreis(einschließlichAufgeld);eindarüberhinausgehenderAnspruchistausgeschlossen.EineRücknahmedesersteigertenGegenstandessetztaberjedenfallsvoraus,dassdiesersichinunverändertemZustandseitderVersteigerungbefindet.
  5. GebotekönnenvorderAuktioninschriftlicherFormoderperE-Mailabgegebenwerden.SiewerdenvomVersteigerernurindemUmfangeausgeschöpft,dererforderlichist,umanderweitigeGebotezuüberbieten.
  6. SchriftlicheAufträgeübernimmtdieFirmaJeschke|vanVlietspesenfreifürdenAuftraggeber.Telefonische,telegraphischeundfernschriftlicheAufträgebedürfenderschriftlichenBestätigung.TelefonischeGeboteoderGeboteüberdasInternetwährendderAuktionbedürfendervorherigenAnmeldungbeimVersteigererunddessenZustimmung.TelefonischeGebotewerdennurakzeptiert,wennderBieterbereitist,denihmzuvormitgeteiltenMindestpreisdesjeweiligenLoseszubieten.AuchbeimNichtzustandekommeneinerVerbindunggilt,dassfürdenAuktionatordasGebotinHöhedesMindestpreisesverbindlichist.DasAuktionshausübernimmtjedochkeineGewährfürdieVerfügbarkeitdesTelefon-undOnline-VerkehrsundkeineHaftungdafür,dassaufgrundtechnischerodersonstigerStörungenkeineoderunvollständigeAngeboteabgegebenwerden.FürAufträge,diespäterals24StundenvordemangesetztenAuktionsterminoderwährendderAuktioneingehen,übernimmtderVersteigererkeinerleiHaftung.ÜbermittlungsfehlerundpostalischeVerzögerungengehenzuLastenderAuftraggeber.DasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetaufTelefon-undInternet-GebotekeineAnwendung.
  7. ErfüllungsortundGerichtsstandfürVollkaufleute,juristischePersonendesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlicheSondervermögenistBerlin-Mitte.EsgiltausschließlichdeutschesRecht;dasUN-AbkommenüberVerträgedesinternationalenWarenkaufs(CISG)findetkeineAnwendung.DieseBedingungengeltenentsprechendauchfürdenNachverkauf,deralsTeilderVersteigerunggilt;dasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetdaraufkeineAnwendung.
  8. SollteeinedervorstehendenBestimmungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibtdieGültigkeitderÜbrigendavonunberührt.MitderAbgabeeinesmündlichenoderschriftlichenGebotesbestätigtderBieter,dieVersteigerungsbedingungenzurKenntnisgenommenzuhabenundanzuerkennen.

DERVERSTEIGERER:Hans-JoachimJeschke                Stand:März2020

 

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