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Johann Josef Anton Huber: Fallen angel (design for a ceiling fresco)
Fallen angel (design for the ceiling fresco in the parish church St. Michael in Osterbuch)
c. 1768
oil on canvas
67 x 47 cm
private collection, Austria
Engelssturz (Entwurf für das Deckenfresko in der Pfarrkirche St. Michael in Osterbuch)
um 1768
Öl auf Leinwand
67 x 47 cm
Privatsammlung, Österreich
Der Sturz der abtrünnigen Engel durch den Erzengel Michael war im Barock ein zentrales Motiv und besonders für Kirchenausstattungen gern gewähltes Thema. Beim vorliegenden Werk handelt es sich um eine Kompositionsskizze für ein Deckenfresko von Johann Josef Anton Huber. Der Augsburger Maler wurde 1737 als Sohn des Weinwirts des Gasthauses 3 Kronen geboren und schuf Zeit seines Lebens Fresken- und Architekturmalereien für eine Reihe von Kirchen im Süddeutschen Raum, etwa das Deckengemälde des Jüngsten Gerichts in der katholischen Friedhofskapelle St. Michael in Augsburg, die "Allegorie der Göttlichen Tugenden" an der Langhausdecke der Kirche St. Remigius zu Bergheim, oder auch umfangreiche Wand- und Deckenausstattungen in der Benediktinerabtei Ochsenhausen. Im Jahre 1784 wurde Johann Josef Anton Huber zum Direktor der Reichsstädtischen Kunstakademie Augsburg (heute: Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg) berufen und folgte damit hochrangigen Künstlerpersönlichkeiten wie beispielsweise Georg Philipp Rugendas (1666-1742), Johann Georg Bergmüller (1688-17629 und Matthäus Günther (1705-1788).
Die vorliegende Komposition stammt aus einer Zeit, in der sich Huber intensiv mit dem Thema des Engelssturzes beschäftigte. Ein Jahr zuvor hatte er für die Decke im Langhaus der Katholischen Pfarrkirche St. Michael in Denklingen im Allgäu ein Fresko desselben Themas geschaffen. Die Ölskizze für das 1768 entstandene Deckengemälde der neu errichteten Kirche St. Michael in Osterbuch (Laugna, Landkreis Dillingen/Donau) zeigt die Entwicklung dieser Auseinandersetzung mit dem Sujet und stellt in mehreren himmlischen Sphären die auf Wolkenbahnen kämpfenden und fallenden Engel eindrucksvoll bewegt dar.
Fallen angel (design for the ceiling fresco in the parish church St. Michael in Osterbuch)
c. 1768
oil on canvas
67 x 47 cm
private collection, Austria
Engelssturz (Entwurf für das Deckenfresko in der Pfarrkirche St. Michael in Osterbuch)
um 1768
Öl auf Leinwand
67 x 47 cm
Privatsammlung, Österreich
Der Sturz der abtrünnigen Engel durch den Erzengel Michael war im Barock ein zentrales Motiv und besonders für Kirchenausstattungen gern gewähltes Thema. Beim vorliegenden Werk handelt es sich um eine Kompositionsskizze für ein Deckenfresko von Johann Josef Anton Huber. Der Augsburger Maler wurde 1737 als Sohn des Weinwirts des Gasthauses 3 Kronen geboren und schuf Zeit seines Lebens Fresken- und Architekturmalereien für eine Reihe von Kirchen im Süddeutschen Raum, etwa das Deckengemälde des Jüngsten Gerichts in der katholischen Friedhofskapelle St. Michael in Augsburg, die "Allegorie der Göttlichen Tugenden" an der Langhausdecke der Kirche St. Remigius zu Bergheim, oder auch umfangreiche Wand- und Deckenausstattungen in der Benediktinerabtei Ochsenhausen. Im Jahre 1784 wurde Johann Josef Anton Huber zum Direktor der Reichsstädtischen Kunstakademie Augsburg (heute: Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg) berufen und folgte damit hochrangigen Künstlerpersönlichkeiten wie beispielsweise Georg Philipp Rugendas (1666-1742), Johann Georg Bergmüller (1688-17629 und Matthäus Günther (1705-1788).
Die vorliegende Komposition stammt aus einer Zeit, in der sich Huber intensiv mit dem Thema des Engelssturzes beschäftigte. Ein Jahr zuvor hatte er für die Decke im Langhaus der Katholischen Pfarrkirche St. Michael in Denklingen im Allgäu ein Fresko desselben Themas geschaffen. Die Ölskizze für das 1768 entstandene Deckengemälde der neu errichteten Kirche St. Michael in Osterbuch (Laugna, Landkreis Dillingen/Donau) zeigt die Entwicklung dieser Auseinandersetzung mit dem Sujet und stellt in mehreren himmlischen Sphären die auf Wolkenbahnen kämpfenden und fallenden Engel eindrucksvoll bewegt dar.
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Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart