Lot

44

Attributed to Jean-Baptiste Vanmour and studio: Ottoman wedding procession

In Big Summer Auction

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Vienna
Attributed to Jean-Baptiste Vanmour and studio
Ottoman wedding procession
oil on canvas
41.5 x 61 cm
private property, Austria
Jean-Baptiste Vanmour und Werkstatt zugeschrieben
Osmanische Hochzeitsprozession
Öl auf Leinwand
41,5 x 61 cm
österreichischer Privatbesitz
Nur wenige Maler haben ein so umfassendes Bild vom Leben im Osmanischen Reich hinterlassen wie Jean Baptiste Vanmour. Der 1679 in Valenciennes geborene Künstler kam im Alter von 18 Jahren im Gefolge des französischen Botschafters, Marquis de Ferriol, nach Konstantinopel und trug mit seinen Schilderungen des dortigen Alltags maßgeblich zum kulturellen Austausch mit Europa bei.
Besonderes Augenmerk legte Vanmour auf die Darstellung von Festen, Prozessionen und kulturellen Bräuchen, in denen er detailliert die fremdländische Kleidung, Sitten und Gegenstände wiedergab. Das vorliegende Gemälde zeigt eine Hochzeitsprozession mit Gefolge, der der Imam und mehrere Musiker voranschreiten. Unter einem getragenen Baldachin reitet die Braut begleitet von einer Gruppe von Personen, für gewöhnlich Eltern, Verwandte, Nachbarn und Freunde der Verlobten. Eine solche Prozession entlang des Bosporus ist auch auf einem im Rijksmuseum Amsterdam befindlichen Gemälde Vanmours dargestellt. (Inv.-Nr. SK-A-2000) (Vgl. Olga Nefedova, A Journey into the World of the Ottomans. The Art of Jean-Baptiste Vanmour (1671-1737), Mailand 2009, S. 116-118, Abb. 100)
Unter dem Titel "Recueil de cent estampes représentant differentes nations du Levant" erschien 1712 eine Sammlung von Stichen nach den Gemälden Vanmours, welche die Turquerienmode und den Geschmack der Zeit nachhaltig beeinflusste. Die vorliegende Komposition findet sich auf Blatt 100 der Sammlung, ist jedoch aus einem weiter entfernten Blickwinkel dargestellt und zeigt auch in Anzahl und Darstellung der Figuren sowie in der Gestaltung des Hintergrunds einige Unterschiede zur vorliegenden Ausführung.
Attributed to Jean-Baptiste Vanmour and studio
Ottoman wedding procession
oil on canvas
41.5 x 61 cm
private property, Austria
Jean-Baptiste Vanmour und Werkstatt zugeschrieben
Osmanische Hochzeitsprozession
Öl auf Leinwand
41,5 x 61 cm
österreichischer Privatbesitz
Nur wenige Maler haben ein so umfassendes Bild vom Leben im Osmanischen Reich hinterlassen wie Jean Baptiste Vanmour. Der 1679 in Valenciennes geborene Künstler kam im Alter von 18 Jahren im Gefolge des französischen Botschafters, Marquis de Ferriol, nach Konstantinopel und trug mit seinen Schilderungen des dortigen Alltags maßgeblich zum kulturellen Austausch mit Europa bei.
Besonderes Augenmerk legte Vanmour auf die Darstellung von Festen, Prozessionen und kulturellen Bräuchen, in denen er detailliert die fremdländische Kleidung, Sitten und Gegenstände wiedergab. Das vorliegende Gemälde zeigt eine Hochzeitsprozession mit Gefolge, der der Imam und mehrere Musiker voranschreiten. Unter einem getragenen Baldachin reitet die Braut begleitet von einer Gruppe von Personen, für gewöhnlich Eltern, Verwandte, Nachbarn und Freunde der Verlobten. Eine solche Prozession entlang des Bosporus ist auch auf einem im Rijksmuseum Amsterdam befindlichen Gemälde Vanmours dargestellt. (Inv.-Nr. SK-A-2000) (Vgl. Olga Nefedova, A Journey into the World of the Ottomans. The Art of Jean-Baptiste Vanmour (1671-1737), Mailand 2009, S. 116-118, Abb. 100)
Unter dem Titel "Recueil de cent estampes représentant differentes nations du Levant" erschien 1712 eine Sammlung von Stichen nach den Gemälden Vanmours, welche die Turquerienmode und den Geschmack der Zeit nachhaltig beeinflusste. Die vorliegende Komposition findet sich auf Blatt 100 der Sammlung, ist jedoch aus einem weiter entfernten Blickwinkel dargestellt und zeigt auch in Anzahl und Darstellung der Figuren sowie in der Gestaltung des Hintergrunds einige Unterschiede zur vorliegenden Ausführung.

Big Summer Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-151
Lots: 201-386
Lots: 1001-1349
Lots: 1401-1654
Lots: 2001-2147
Lots: 2201-2441
Venue Address
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
  1. If you do not wish to collect your pieces from us yourself, we will arrange delivery for you. Our specialist business partners are professionals in packing, insurance and delivery and will provide these services at advantageous rates.
  2. If you would like to take advantage of this delivery option, contact the logistics department, after you have paid the purchase price, T +43 1 5324200-18 or mayr@imkinsky.com
    When you place your order, your details will be sent to the appropriate shipping company. You will be contacted by our business partner to arrange a delivery date.
  3. If you would like, after the auction our logistics department will give you a quotation for transport and insurance
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  5. If you do not want to take advantage of this service, we must ask you to arrange collection yourself. We ask for your understanding that in this case we can take no responsibility for the quality of packing or transportation and can therefore take no responsibility for whether your pieces arrive intact.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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