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Francesco Botti
Francesco Botti
Allegory of peace, c. 1670/80
oil on panel, 69 x 56 cmcollection, Germany
We are grateful to Federico Berti, Florence, for the help in cataloguing the painting and for providing the catalogue essay.
Francesco Botti
Allegorie des Friedens, um 1670/80
Öl auf Holz, 69 x 56 cm
deutsche Sammlung
Wir danken Federico Berti, Florenz, für seine Hilfe bei der Katalogisierung und Erstellung des Katalogtextes.
Den Blick in die Ferne gerichtet, hält die junge Frau eine reich dekorierte Metallvase. In ihrer anderen Hand hält sie einen Olivenzweig, ein Kranz derselben Blätter ziert auch ihren Kopf. So wie der Olivenbaum den Frieden, das Thema des Bildes, symbolisiert, ist auch die Vase ein Sinnbild für den Wohlstand einer Zeit ohne Kriege. Der Schöpfer dieses Gemäldes ist Francesco Botti, einer der erfolgreichsten Künstler des Florentiner Spätbarock. Von seinem Lehrer Simone Pignoni stammt ein Werk, welches ebenjenes Sujet auf eine äußerst ähnliche Weise darstellt (Florenz, Uffizien, Inv. 1890, Nr. 3767). Nach einem Inventar der Medici-Sammlungen aus dem frühen 18. Jahrhundert, welches das Bild zusammen mit einer Darstellung der Justizia beschreibt, zeigt das Gemälde „von der Hand Simon Pignonis […] eine Frau mit Olivenzweig und einer goldenen Vase in ihren Händen, [ein Symbol für]Frieden“.
Als Pignonis bester Schüler war Botti imstande, Werke von höchster Qualität zu schaffen, welche von Kritikern lange Zeit seinem Lehrer oder Cecco Bravo zugeschrieben wurden. Er hält sich in großen Teilen an das Vorbild Pignonis, variiert aber das weibliche Gesicht zu seinem eigenen, mehrmals verwendeten Ideal, und ändert einige Details an der Darstellung. So zeigt Botti den sinnlichen Körper der jungen Frau weniger vorgeneigt als sein Lehrer, akzentuiert aber ihre Form durch eine Haarlocke, welche über ihre Schulter fällt. Pignonis Arbeit wurde von Francesca Baldassari „in die siebziger-achtziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts“ datiert, also gegen Ende der langen künstlerischen Karriere des Florentiner Meisters, welcher 1698 verstarb (F. Baldassari, Simone Pignoni (Firenze 1611-1698), Torino, 2008, Nr. 32a, S. 103-104). Das besprochene Gemälde sollte nicht lange nach dieser Zeit zu datieren sein, höchstwahrscheinlich vor 1678 als Botti Pignonis Werkstatt verließ und an die Accademia del Disegno ging. Dort erhielt er für seinen „eindeutigen Ruhm“ unmittelbar den Status eines Gelehrten (siehe S. Bellesi, Ricognizione sull’attivitá di Francesco Botti, in „Bollettino della Accademia degli Euteleti di San Miniato“, 63, 1996, S. 69).
Francesco Botti
Allegory of peace, c. 1670/80
oil on panel, 69 x 56 cmcollection, Germany
We are grateful to Federico Berti, Florence, for the help in cataloguing the painting and for providing the catalogue essay.
Francesco Botti
Allegorie des Friedens, um 1670/80
Öl auf Holz, 69 x 56 cm
deutsche Sammlung
Wir danken Federico Berti, Florenz, für seine Hilfe bei der Katalogisierung und Erstellung des Katalogtextes.
Den Blick in die Ferne gerichtet, hält die junge Frau eine reich dekorierte Metallvase. In ihrer anderen Hand hält sie einen Olivenzweig, ein Kranz derselben Blätter ziert auch ihren Kopf. So wie der Olivenbaum den Frieden, das Thema des Bildes, symbolisiert, ist auch die Vase ein Sinnbild für den Wohlstand einer Zeit ohne Kriege. Der Schöpfer dieses Gemäldes ist Francesco Botti, einer der erfolgreichsten Künstler des Florentiner Spätbarock. Von seinem Lehrer Simone Pignoni stammt ein Werk, welches ebenjenes Sujet auf eine äußerst ähnliche Weise darstellt (Florenz, Uffizien, Inv. 1890, Nr. 3767). Nach einem Inventar der Medici-Sammlungen aus dem frühen 18. Jahrhundert, welches das Bild zusammen mit einer Darstellung der Justizia beschreibt, zeigt das Gemälde „von der Hand Simon Pignonis […] eine Frau mit Olivenzweig und einer goldenen Vase in ihren Händen, [ein Symbol für]Frieden“.
Als Pignonis bester Schüler war Botti imstande, Werke von höchster Qualität zu schaffen, welche von Kritikern lange Zeit seinem Lehrer oder Cecco Bravo zugeschrieben wurden. Er hält sich in großen Teilen an das Vorbild Pignonis, variiert aber das weibliche Gesicht zu seinem eigenen, mehrmals verwendeten Ideal, und ändert einige Details an der Darstellung. So zeigt Botti den sinnlichen Körper der jungen Frau weniger vorgeneigt als sein Lehrer, akzentuiert aber ihre Form durch eine Haarlocke, welche über ihre Schulter fällt. Pignonis Arbeit wurde von Francesca Baldassari „in die siebziger-achtziger Jahre des siebzehnten Jahrhunderts“ datiert, also gegen Ende der langen künstlerischen Karriere des Florentiner Meisters, welcher 1698 verstarb (F. Baldassari, Simone Pignoni (Firenze 1611-1698), Torino, 2008, Nr. 32a, S. 103-104). Das besprochene Gemälde sollte nicht lange nach dieser Zeit zu datieren sein, höchstwahrscheinlich vor 1678 als Botti Pignonis Werkstatt verließ und an die Accademia del Disegno ging. Dort erhielt er für seinen „eindeutigen Ruhm“ unmittelbar den Status eines Gelehrten (siehe S. Bellesi, Ricognizione sull’attivitá di Francesco Botti, in „Bollettino della Accademia degli Euteleti di San Miniato“, 63, 1996, S. 69).
134. Auktion Weihnachtsauktion
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Important Information
Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Terms & Conditions
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart