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Antwerpener Meister The adoration of the Magi, c. 1520
Antwerpener Meister
The adoration of the Magi, c. 1520
oil on panel, parqueted, 67.5 x 56 cmacquired in 1925 at the Viennese art dealer Franz Malota;
since then private property, Vienna
Antwerpener Meister
Anbetung der Könige, um 1520
Öl auf Holz, parkettiert, 67,5 x 56 cm
1925 in der Wiener Kunsthandlung Franz Malota erworben;
seither in österreichischem Privatbesitz
Die „Anbetung der Könige“ ist seit dem 15. Jahrhundert eines der beliebtesten Bildthemen. Denn sie erlaubte dem Künstler bei der Darstellung eines religiösen Sujets gleichzeitig auch allen weltlichen Glanz und Prunk in der Präsentation der Könige abzubilden. So auch in vorliegendem Gemälde, in dem den Gewändern der Könige mit ihren verschiedensten Mustern und Stofflichkeiten besonderes Augenmerk geschenkt wurde; beispielsweise im Goldbrokat des linken Königs oder dem feinen Nerz des knienden Königs. Die Handwerkskunst der wertvollen Geschenkgefäße aus Gold, Edelsteinen und Perlen wird vom Künstler in feinsten Pinselstrichen und diffizilen Lichthöhungen wiedergegeben.
Ebenso wurde der Betleheminische Stall in eine prächtige Antikenarchitektur mit Ornamenten verlegt. Die sich in den Bögen öffnenden Ausblicke gestatten dem Künstler zusätzlich die profane Welt in einer zeittypischen Landschaft, belebt durch Häuser und eine Vielzahl von Figuren, darzustellen. Traditionell werden im Hintergrund die Vorgeschehnisse des Hauptsujets erzählt; so ist beispielsweise im rechten Bildfenster die Beladung der Kamele mit ihrer kostbaren Fracht bei der Abreise der Könige dargestellt.
Das Bildthema der „Anbetung der Könige“ wurde bevorzugt für Hausaltäre verwendet und die Komposition des vorliegenden Gemäldes ist in mehreren Fassungen bekannt. Während der Kunsthistoriker Max Friedländer Anfang des 20. Jahrhunderts den „Meister der von Grooteschen-Anbetung“ (tätig um 1500-1520) quasi als Erfinder der Komposition identifizierte, kommt heute auch der Antwerpener Künstler Jan de Beer (um 1475-1528) als geistiger Urheber in Betracht. Denn der „Meister der von Grooteschen-Anbetung“ bediente sich beispielsweise auch in seiner im Städel Frankfurt befindlichen „Königsanbetung“ einem Vorbild Jan de Beers, heute in der Mailänder, Brera (zu den verschiedenen Vorbildern siehe: Jochen Sander/ Peter van den Brink: Kabinettstücke. Gold Weihrauch und Myrrhe. Die "von Grootesche Anbetung der Heiligen Drei Könige" - ein wiederentdecktes Meisterwerk der Renaissance in Antwerpen. Frankfurt a.M., 2001, S. 29-43).
Ein Triptychon mit verwandter Mitteltafel befindet sich in der Pinakothek München bzw. ebenfalls eine Einzeltafel in der John G. Johnson Collection in Philadelphia. Die Kunsthalle Karlsruhe besitzt zudem eine „Anbetung der Könige“ dieser Werkgruppe, welche 1519 datiert ist.
Antwerpener Meister
The adoration of the Magi, c. 1520
oil on panel, parqueted, 67.5 x 56 cmacquired in 1925 at the Viennese art dealer Franz Malota;
since then private property, Vienna
Antwerpener Meister
Anbetung der Könige, um 1520
Öl auf Holz, parkettiert, 67,5 x 56 cm
1925 in der Wiener Kunsthandlung Franz Malota erworben;
seither in österreichischem Privatbesitz
Die „Anbetung der Könige“ ist seit dem 15. Jahrhundert eines der beliebtesten Bildthemen. Denn sie erlaubte dem Künstler bei der Darstellung eines religiösen Sujets gleichzeitig auch allen weltlichen Glanz und Prunk in der Präsentation der Könige abzubilden. So auch in vorliegendem Gemälde, in dem den Gewändern der Könige mit ihren verschiedensten Mustern und Stofflichkeiten besonderes Augenmerk geschenkt wurde; beispielsweise im Goldbrokat des linken Königs oder dem feinen Nerz des knienden Königs. Die Handwerkskunst der wertvollen Geschenkgefäße aus Gold, Edelsteinen und Perlen wird vom Künstler in feinsten Pinselstrichen und diffizilen Lichthöhungen wiedergegeben.
Ebenso wurde der Betleheminische Stall in eine prächtige Antikenarchitektur mit Ornamenten verlegt. Die sich in den Bögen öffnenden Ausblicke gestatten dem Künstler zusätzlich die profane Welt in einer zeittypischen Landschaft, belebt durch Häuser und eine Vielzahl von Figuren, darzustellen. Traditionell werden im Hintergrund die Vorgeschehnisse des Hauptsujets erzählt; so ist beispielsweise im rechten Bildfenster die Beladung der Kamele mit ihrer kostbaren Fracht bei der Abreise der Könige dargestellt.
Das Bildthema der „Anbetung der Könige“ wurde bevorzugt für Hausaltäre verwendet und die Komposition des vorliegenden Gemäldes ist in mehreren Fassungen bekannt. Während der Kunsthistoriker Max Friedländer Anfang des 20. Jahrhunderts den „Meister der von Grooteschen-Anbetung“ (tätig um 1500-1520) quasi als Erfinder der Komposition identifizierte, kommt heute auch der Antwerpener Künstler Jan de Beer (um 1475-1528) als geistiger Urheber in Betracht. Denn der „Meister der von Grooteschen-Anbetung“ bediente sich beispielsweise auch in seiner im Städel Frankfurt befindlichen „Königsanbetung“ einem Vorbild Jan de Beers, heute in der Mailänder, Brera (zu den verschiedenen Vorbildern siehe: Jochen Sander/ Peter van den Brink: Kabinettstücke. Gold Weihrauch und Myrrhe. Die "von Grootesche Anbetung der Heiligen Drei Könige" - ein wiederentdecktes Meisterwerk der Renaissance in Antwerpen. Frankfurt a.M., 2001, S. 29-43).
Ein Triptychon mit verwandter Mitteltafel befindet sich in der Pinakothek München bzw. ebenfalls eine Einzeltafel in der John G. Johnson Collection in Philadelphia. Die Kunsthalle Karlsruhe besitzt zudem eine „Anbetung der Könige“ dieser Werkgruppe, welche 1519 datiert ist.
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Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart