Lot

4

Francesco Zuccarelli Landscape with equestrian and peasants with a heard of animals resting

In Sommerauktion

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Francesco Zuccarelli Landscape with equestrian and peasants with a heard of animals resting
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Wien

Francesco Zuccarelli
Landscape with equestrian and peasants with a heard of animals resting near a watering place, c. 1770

oil on canvas, 77 x 141 cmprobably former English collection;
private collection, Italy
Certificate by Dr. Federica Spadotto is enclosed.



Francesco Zuccarelli
Landschaft mit Reiterin und an einer Wasserstelle rastenden Landleuten mit Tierherde, um 1770

Öl auf Leinwand, 77 x 141 cm
wohl ehemals englische Sammlung;
italienische Privatsammlung
Gutachten Dr. Federica Spadotto liegt bei.
Das Gemälde verkörpert die Idealvorstellung des 18. Jahrhunderts von einer ländlichen Idylle mit Mensch und Natur in völligem Einklang. In einer sonnendurchfluteten Landschaft hat sich an einer Wasserstelle eine Familie zur Rast niedergelassen, während eine kleine Herde aus Schafen, Kühen und einer Ziege das kühlende Nass genießt. Das Zentrum bildet eine ebenfalls farbenfroh gekleidete Reiterin, welche vorsichtig im Damensitz einen Korb mit einem Taubenpaar transportiert. Hinter ihr eröffnet sich der weite Ausblick mit Feldern, einem Dorf und Bergen. Während der Vordergrund durch kräftige Farben und besonders saftiges Grün besticht, verschmilzen die Berge im Hintergrund nahezu mit dem Himmel.
Der aus der Toskana stammende und in Venedig tätige Francesco Zuccarelli hat in seiner Reifezeit ab den 1750er Jahren immer wieder vergleichbar angelegte Kompositionen geschaffen (vgl. Federica Spadotto, Francesco Zuccarelli. Mailand 2007 Spadotto, Nr. 57 & 107). Allerdings sprechen bei vorliegendem Gemälde der malerische Duktus, aber auch die farbliche Gestaltung, beispielsweise im Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund, für eine Datierung um 1770. Es zeigt den Einfluss von Zuccarellis berühmtem englischen Zeitgenossen Thomas Gainsborough (1727-1788), dessen Werke der Künstler bei zwei langjährigen Aufenthalten (1752-1762 und 1765-1771) in England kennen gelernt hatte. Auch Francesco Zuccarelli selbst genoss in der Ferne größtes Ansehen und ist der einzige Italiener, der 1768 Gründungsmitglied der Royal Academy in London war.
Dr. Federica Spadotto nimmt für vorliegende Landschaft eine Datierung Ende der 1760er Jahre oder kurz nach Zuccarellis Rückkehr nach Rom im Jahre 1771 an. Dafür, dass das Gemälde noch in England entstanden sein könnte oder kurz nach seiner Entstehung dorthin verkauft wurde, spricht ein rückseitiges Etikett (wohl aus dem 19. Jahrhundert), das handschriftlich auf Englisch bezeichnet wurde.

Francesco Zuccarelli
Landscape with equestrian and peasants with a heard of animals resting near a watering place, c. 1770

oil on canvas, 77 x 141 cmprobably former English collection;
private collection, Italy
Certificate by Dr. Federica Spadotto is enclosed.



Francesco Zuccarelli
Landschaft mit Reiterin und an einer Wasserstelle rastenden Landleuten mit Tierherde, um 1770

Öl auf Leinwand, 77 x 141 cm
wohl ehemals englische Sammlung;
italienische Privatsammlung
Gutachten Dr. Federica Spadotto liegt bei.
Das Gemälde verkörpert die Idealvorstellung des 18. Jahrhunderts von einer ländlichen Idylle mit Mensch und Natur in völligem Einklang. In einer sonnendurchfluteten Landschaft hat sich an einer Wasserstelle eine Familie zur Rast niedergelassen, während eine kleine Herde aus Schafen, Kühen und einer Ziege das kühlende Nass genießt. Das Zentrum bildet eine ebenfalls farbenfroh gekleidete Reiterin, welche vorsichtig im Damensitz einen Korb mit einem Taubenpaar transportiert. Hinter ihr eröffnet sich der weite Ausblick mit Feldern, einem Dorf und Bergen. Während der Vordergrund durch kräftige Farben und besonders saftiges Grün besticht, verschmilzen die Berge im Hintergrund nahezu mit dem Himmel.
Der aus der Toskana stammende und in Venedig tätige Francesco Zuccarelli hat in seiner Reifezeit ab den 1750er Jahren immer wieder vergleichbar angelegte Kompositionen geschaffen (vgl. Federica Spadotto, Francesco Zuccarelli. Mailand 2007 Spadotto, Nr. 57 & 107). Allerdings sprechen bei vorliegendem Gemälde der malerische Duktus, aber auch die farbliche Gestaltung, beispielsweise im Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund, für eine Datierung um 1770. Es zeigt den Einfluss von Zuccarellis berühmtem englischen Zeitgenossen Thomas Gainsborough (1727-1788), dessen Werke der Künstler bei zwei langjährigen Aufenthalten (1752-1762 und 1765-1771) in England kennen gelernt hatte. Auch Francesco Zuccarelli selbst genoss in der Ferne größtes Ansehen und ist der einzige Italiener, der 1768 Gründungsmitglied der Royal Academy in London war.
Dr. Federica Spadotto nimmt für vorliegende Landschaft eine Datierung Ende der 1760er Jahre oder kurz nach Zuccarellis Rückkehr nach Rom im Jahre 1771 an. Dafür, dass das Gemälde noch in England entstanden sein könnte oder kurz nach seiner Entstehung dorthin verkauft wurde, spricht ein rückseitiges Etikett (wohl aus dem 19. Jahrhundert), das handschriftlich auf Englisch bezeichnet wurde.

Sommerauktion

Sale Date(s)
Lots: 1-141
Lots: 201-397
Lots: 501-854
Lots: 901-1119
Lots: 1200-1409
Lots: 1500-1763
Venue Address
Freyung 4
Wien
A-1010
Austria

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standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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