Lot

4522

Willy Friedrich Burger, "Alpweg mit Dent Blanche"

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
Willy Friedrich Burger, "Alpweg mit Dent Blanche"
barren, sunny high mountain landscape of the Valais Alps, with a distant view of the Dent Blanche from the north-west, slightly impasto landscape painting with a flat application of paint in finely coordinated colours, AKL comments: "... As a landscape painter, he mainly painted motifs from Italy, Morocco, England and the Swiss Alps. The feeling of the vastness and grandeur of the mountain world is expressed in the harmonious composition and warm colours, whereby his encounter with Ferdinand Hodler is very significant. ...", oil on canvas, c. 1940, signed "W. F. Burger" lower right, original artist's label on the reverse of the stretcher, here titled, signed and inscribed ""Alpweg mit Dent Blanche" W.F. Burger, Rüschlikon", also old owner's label "Robert Aeschbach, Löwenstr. 11 Zürich", originally framed, folded dimensions approx. 48 x 64.5 cm. Artist information: Wilhelm Friedrich Burger, Swiss painter, draughtsman, graphic artist, illustrator and poster artist (1882 Zurich - 1964 Rüschlikon), initially trained as a lithographer, then a student at the Kunstgewerbeschule Zurich, 1901-02 studied at the Karlsruhe Academy under Ludwig Schmid-Reutte, 1903-05 as a graphic artist in London, at the same time a student at the Royal Academy, 1906 in Switzerland, finally 1906-08 worked as an illustrator and graphic artist in New York, Philadelphia and Boston, from 1909 in Rome and Florence, returned to Switzerland in 1913 and worked in Rüschlikon as a landscape painter, illustrator and poster artist, undertook various study trips such as to Italy in 1921, to Spain in 1925 and 1926, to Morocco in 1934, to Egypt and Palestine (Jerusalem) in 1935, as well as to Algeria and southern France, participated in the world exhibitions in Milan (1906) and Brussels (1910), among others, which honoured him with a silver medal and a gold medal, worked in Rüschlikon/Canton Zurich, citizen of Zurich, source: Vollmer, AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Sikart, Historisches Lexikon der Schweiz, Huber-Frauenfeld and Wikipedia.
Willy Friedrich Burger, "Alpweg mit Dent Blanche"
karge sonnige Hochgebirgslandschaft der Walliser Alpen, mit Fernblick auf den Dent Blanche aus Nordwesten, gering pastose Landschaftsmalerei mit flächigem Farbauftrag in fein abgestimmter Farbigkeit, hierzu bemerkt AKL: "... Als Landschaftsmaler vor allem Motive aus Italien, Marokko, England und den schweizer Hochalpen. Das Gefühl der Weite und Erhabenheit der Bergwelt kommt in harmonischem Bildaufbau und warmer Farbgebung zum Ausdruck, wobei seine Begegnung mit Ferdinand Hodler sehr bedeutsam ist. ...", Öl auf Leinwand, um 1940, rechts unten signiert "W. F. Burger", rückseitig auf dem Keilrahmen originales Künstleretikett, hier betitelt, signiert und ortsbezeichnet "»Alpweg mit Dent Blanche« W.F. Burger, Rüschlikon", weiterhin altes Eigentümeretikett "Robert Aeschbach, Löwenstr. 11 Zürich", original gerahmt, Falzmaße ca. 48 x 64,5 cm. Künstlerinfo: eigentlich Wilhelm Friedrich Burger, schweizerischer Maler, Zeichner, Graphiker, Illustrator und Plakatkünstler (1882 Zürich bis 1964 Rüschlikon), zunächst Lehre zum Lithographen, anschließend Schüler der Kunstgewerbeschule Zürich, 1901-02 Studium an der Akademie Karlsruhe bei Ludwig Schmid-Reutte, 1903-05 als Graphiker in London, parallel Student an der Royal Academy, 1906 in der Schweiz, schließlich 1906-08 als Illustrator und Graphiker in New York, Philadelphia und Boston tätig, ab 1909 in Rom und Florenz, 1913 Rückkehr in die Schweiz und in Rüschlikon als Landschaftsmaler, Illustrator und Plakatkünstler tätig, unternahm diverse Studienreisen wie 1921 nach Italien, 1925 und 1926 nach Spanien, 1934 nach Marokko, 1935 nach Ägypten und Palästina (Jerusalem), sowie nach Algerien und Südfrankreich, beschickte unter anderem die Weltausstellungen in Mailand (1906) und Brüssel (1910), die ihn mit einer Silbermedaille und einer Goldmedaille ehrten, tätig in Rüschlikon/Kanton Zürich, Bürgerort Zürich, Quelle: Vollmer, AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Sikart, Historisches Lexikon der Schweiz, Huber-Frauenfeld und Wikipedia.
Willy Friedrich Burger, "Alpweg mit Dent Blanche"
barren, sunny high mountain landscape of the Valais Alps, with a distant view of the Dent Blanche from the north-west, slightly impasto landscape painting with a flat application of paint in finely coordinated colours, AKL comments: "... As a landscape painter, he mainly painted motifs from Italy, Morocco, England and the Swiss Alps. The feeling of the vastness and grandeur of the mountain world is expressed in the harmonious composition and warm colours, whereby his encounter with Ferdinand Hodler is very significant. ...", oil on canvas, c. 1940, signed "W. F. Burger" lower right, original artist's label on the reverse of the stretcher, here titled, signed and inscribed ""Alpweg mit Dent Blanche" W.F. Burger, Rüschlikon", also old owner's label "Robert Aeschbach, Löwenstr. 11 Zürich", originally framed, folded dimensions approx. 48 x 64.5 cm. Artist information: Wilhelm Friedrich Burger, Swiss painter, draughtsman, graphic artist, illustrator and poster artist (1882 Zurich - 1964 Rüschlikon), initially trained as a lithographer, then a student at the Kunstgewerbeschule Zurich, 1901-02 studied at the Karlsruhe Academy under Ludwig Schmid-Reutte, 1903-05 as a graphic artist in London, at the same time a student at the Royal Academy, 1906 in Switzerland, finally 1906-08 worked as an illustrator and graphic artist in New York, Philadelphia and Boston, from 1909 in Rome and Florence, returned to Switzerland in 1913 and worked in Rüschlikon as a landscape painter, illustrator and poster artist, undertook various study trips such as to Italy in 1921, to Spain in 1925 and 1926, to Morocco in 1934, to Egypt and Palestine (Jerusalem) in 1935, as well as to Algeria and southern France, participated in the world exhibitions in Milan (1906) and Brussels (1910), among others, which honoured him with a silver medal and a gold medal, worked in Rüschlikon/Canton Zurich, citizen of Zurich, source: Vollmer, AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Sikart, Historisches Lexikon der Schweiz, Huber-Frauenfeld and Wikipedia.
Willy Friedrich Burger, "Alpweg mit Dent Blanche"
karge sonnige Hochgebirgslandschaft der Walliser Alpen, mit Fernblick auf den Dent Blanche aus Nordwesten, gering pastose Landschaftsmalerei mit flächigem Farbauftrag in fein abgestimmter Farbigkeit, hierzu bemerkt AKL: "... Als Landschaftsmaler vor allem Motive aus Italien, Marokko, England und den schweizer Hochalpen. Das Gefühl der Weite und Erhabenheit der Bergwelt kommt in harmonischem Bildaufbau und warmer Farbgebung zum Ausdruck, wobei seine Begegnung mit Ferdinand Hodler sehr bedeutsam ist. ...", Öl auf Leinwand, um 1940, rechts unten signiert "W. F. Burger", rückseitig auf dem Keilrahmen originales Künstleretikett, hier betitelt, signiert und ortsbezeichnet "»Alpweg mit Dent Blanche« W.F. Burger, Rüschlikon", weiterhin altes Eigentümeretikett "Robert Aeschbach, Löwenstr. 11 Zürich", original gerahmt, Falzmaße ca. 48 x 64,5 cm. Künstlerinfo: eigentlich Wilhelm Friedrich Burger, schweizerischer Maler, Zeichner, Graphiker, Illustrator und Plakatkünstler (1882 Zürich bis 1964 Rüschlikon), zunächst Lehre zum Lithographen, anschließend Schüler der Kunstgewerbeschule Zürich, 1901-02 Studium an der Akademie Karlsruhe bei Ludwig Schmid-Reutte, 1903-05 als Graphiker in London, parallel Student an der Royal Academy, 1906 in der Schweiz, schließlich 1906-08 als Illustrator und Graphiker in New York, Philadelphia und Boston tätig, ab 1909 in Rom und Florenz, 1913 Rückkehr in die Schweiz und in Rüschlikon als Landschaftsmaler, Illustrator und Plakatkünstler tätig, unternahm diverse Studienreisen wie 1921 nach Italien, 1925 und 1926 nach Spanien, 1934 nach Marokko, 1935 nach Ägypten und Palästina (Jerusalem), sowie nach Algerien und Südfrankreich, beschickte unter anderem die Weltausstellungen in Mailand (1906) und Brüssel (1910), die ihn mit einer Silbermedaille und einer Goldmedaille ehrten, tätig in Rüschlikon/Kanton Zürich, Bürgerort Zürich, Quelle: Vollmer, AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Sikart, Historisches Lexikon der Schweiz, Huber-Frauenfeld und Wikipedia.

115. Auktion August 2024

Sale Date(s)

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Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions