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Herdsman in Arcadian Landscape
Poetic, probably Italian summer landscape, with wandering boy with dog, at the foot of jagged sandstone rocks on the lakeshore, romantic, glazed, partially slightly impasto genre painting in warm-toned colours, oil on canvas, ligatured monogrammed and dated "HK 1864" at lower right, partly concealed by the fold, possibly a work by Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn [cf. Monogrammlexikon Goldstein], about whom Wurzbach remarks in the "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich" (1864) "... In the Austrian Art Society only two oil paintings by him were exhibited, namely in November 1860: "Courtyard of an Indian Temple with the Sacred Fig Tree together with a Dagoba", and in September 1863: "Tank in Northern Ceylon", both attesting a significant talent for the landscape and the latter of such charming and eye-catching quality that it ... [against prominent competition]. ...", in our present painting the influence of Johann Fischbach, on whom Wikipedia notes "... Along with Moritz von Schwind and Ludwig Richter, Fischbach is one of the most respected representatives of the Austrian Biedermeier period, who, with great painterly sensitivity, depicted above all the cosiness, the dreamy and the cosy, but never lost touch with reality. In his constant search for an "intact world" and a perfect harmony between nature and man, he found these ideals of Romanticism and Biedermeier best realised in rural life. He ... paints fishermen, smugglers and hunters, shepherds and dairymaids in the landscape, without ever lapsing into the smoothness of salon-style painting. ...", minor retouches, beautifully framed in Florentine moulding, folded dimensions approx. 40 x 58 cm. Artist's information on Hermann von Königsbrunn: actually Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn, also Königsbrun Austrian lawyer, landscape painter, draughtsman and illustrator (1823 Radkersburg/Styria to 1907 Graz), initially destined to become a lawyer and studied law in Graz, where he was a private pupil in drawing under Josef Kuwasseg, then studied law at the Theresian Academy in Vienna, from 1845 in the Austrian civil service, in 1848 took part in the March Revolution in Vienna, in December 1848 dismissed from the civil service and fled to Munich, where he turned to painting and became a pupil of Leopold Rottmann in Munich, created copies after Eduard Schleich in Munich, 1849 stay in Graz and 1850 in Salzburg, where he joined Johann Fischbach, then walked to Bruck an der Mur and Graz, at the end of 1852 accompanied by the Styrian industrialist Franz Ritter von Friedau the Younger, together with the zoologist Ludwig Karl Schmarda, 10-month expedition to Greece, Egypt and Ceylon, then three years of further artistic training in Düsseldorf with the support of Franz Ritter von Friedau, was received during a stay in Berlin by the King of Prussia Friedrich Wilhelm IV. and Alexander von Humboldt during a stay in Berlin, ca. 1856 return to Graz, undertook a two-month study trip to Corfu with a state scholarship, his "Great View of Gastouri" created here was purchased by Emperor Franz Josef, 1863/64 trip to Rome with the support of the Styrian State Committee, 1868 appointed professor at the Styrian State School of Art in Graz, active here until 1892, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Monogrammlexikon Goldstein, Constantin von Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich", Fuchs, autobiography from 1894, Müller-Singer and Wikipedia.
poesievolle, wohl italienische Sommerlandschaft, mit wandernden Knaben mit Hund, am Fuße zerklüfteter Sandsteinfelsen am Seeufer, romantische, lasierende, partiell gering pastose Genremalerei in warmtoniger Farbigkeit, Öl auf Leinwand, rechts unten teils vom Falz verdeckt ligiert monogrammiert und datiert "HK 1864", eventuell handelt es sich um eine Arbeit von Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn [vgl. Monogrammlexikon Goldstein], zu dem Wurzbach im "Biographischen Lexikon des Kaiserthums Oesterreich" (1864) bemerkt "... Im österreichischen Kunstvereine waren nur zwei Oelbilder von ihm ausgestellt, und zwar im November 1860: „Vorhof eines indischen Tempels mit dem heiligen Feigenbaume nebst einer Dagoba“, und im September 1863: „Tank im nördlichen Ceylon“, beide ein bedeutendes Talent für die Landschaft beurkundend und letzteres von so reizender und die Blicke fesselnder Mache, daß es sich ... [gegen prominente Konkurrenz], zu behaupten vermochte. ...", in unserem vorliegenden Gemälde dürfte vor allem der Einfluss Johann Fischbachs nachklingen, zu dem Wikipedia bemerkt "... Fischbach ist mit Moritz von Schwind und Ludwig Richter einer der angesehensten Vertreter des österreichischen Biedermeier, der mit hoher malerischer Sensibilität vor allem die Behaglichkeit, das Träumerisch-Gemütsvolle darstellt, aber dabei nie den Realitätsbezug aufgibt. Auf der steten Suche nach einer „heilen Welt“ und einer vollendeten Eintracht von Natur und Mensch findet er im bäuerlichen Leben diese Ideale der Romantik und des Biedermeier am ehesten verwirklicht. Er ... malt Fischer, Schmuggler und Jäger, Hirten und Sennerinnen in der Landschaft, ohne dabei je in die Glätte einer salonhaften Malerei zu verfallen. ...", kleine Retuschen, schön in Florentiner Leiste gerahmt, Falzmaße ca. 40 x 58 cm. Künstlerinfo zu Hermann von Königsbrunn: eigentlich Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn, auch Königsbrun österreichischer Jurist, Landschaftsmaler, Zeichner und Illustrator (1823 Radkersburg/Steiermark bis 1907 Graz), zunächst zum Juristen bestimmt und Studium der Rechtswissenschaften in Graz, hier Privatschüler im Zeichnen bei Josef Kuwasseg, anschließend Jurastudium an der Theresianischen Akademie in Wien, ab 1845 im österreichischen Staatsdienst, 1848 Teilnahme an der Märzrevolution in Wien, Dezember 1848 Entlassung aus dem Staatsdienst und Flucht nach München, hier Hinwendung zur Malerei und Schüler von Leopold Rottmann in München, schuf in München Kopien nach Eduard Schleich, 1849 Aufenthalt in Graz und 1850 in Salzburg, hier Anschluss an Johann Fischbach, anschließend Fußmarsch nach Bruck an der Mur und Graz, Ende 1852 als Begleitung des steirischen Industriellen Franz Ritter von Friedau dem Jüngeren, zusammen mit dem Zoologen Ludwig Karl Schmarda, 10-monatige Expedition nach Griechenland, Ägypten und Ceylon, anschließend mit Unterstützung von Franz Ritter von Friedau drei Jahre künstlerische Fortbildung in Düsseldorf, wurde während eines Berlinaufenthalts durch den König von Preußen Friedrich Wilhelm IV. und Alexander von Humboldt empfangen, ca. 1856 Rückkehr nach Graz, unternahm mit Landesstipendium zweimonatige Studienfahrt nach Korfu, seine hier entstandene "Große Aussicht von Gastouri" wurde von Kaiser Franz Josef erworben, 1863/64 mit Unterstützung des steirischen Landesausschusses Reise nach Rom, 1868 zum Professor der Steiermärkischen Landeskunstschule Graz ernannt, hier bis 1892 tätig, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Monogrammlexikon Goldstein, Constantin von Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich", Fuchs, Autobiographie von 1894, Müller-Singer und Wikipedia.
Poetic, probably Italian summer landscape, with wandering boy with dog, at the foot of jagged sandstone rocks on the lakeshore, romantic, glazed, partially slightly impasto genre painting in warm-toned colours, oil on canvas, ligatured monogrammed and dated "HK 1864" at lower right, partly concealed by the fold, possibly a work by Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn [cf. Monogrammlexikon Goldstein], about whom Wurzbach remarks in the "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich" (1864) "... In the Austrian Art Society only two oil paintings by him were exhibited, namely in November 1860: "Courtyard of an Indian Temple with the Sacred Fig Tree together with a Dagoba", and in September 1863: "Tank in Northern Ceylon", both attesting a significant talent for the landscape and the latter of such charming and eye-catching quality that it ... [against prominent competition]. ...", in our present painting the influence of Johann Fischbach, on whom Wikipedia notes "... Along with Moritz von Schwind and Ludwig Richter, Fischbach is one of the most respected representatives of the Austrian Biedermeier period, who, with great painterly sensitivity, depicted above all the cosiness, the dreamy and the cosy, but never lost touch with reality. In his constant search for an "intact world" and a perfect harmony between nature and man, he found these ideals of Romanticism and Biedermeier best realised in rural life. He ... paints fishermen, smugglers and hunters, shepherds and dairymaids in the landscape, without ever lapsing into the smoothness of salon-style painting. ...", minor retouches, beautifully framed in Florentine moulding, folded dimensions approx. 40 x 58 cm. Artist's information on Hermann von Königsbrunn: actually Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn, also Königsbrun Austrian lawyer, landscape painter, draughtsman and illustrator (1823 Radkersburg/Styria to 1907 Graz), initially destined to become a lawyer and studied law in Graz, where he was a private pupil in drawing under Josef Kuwasseg, then studied law at the Theresian Academy in Vienna, from 1845 in the Austrian civil service, in 1848 took part in the March Revolution in Vienna, in December 1848 dismissed from the civil service and fled to Munich, where he turned to painting and became a pupil of Leopold Rottmann in Munich, created copies after Eduard Schleich in Munich, 1849 stay in Graz and 1850 in Salzburg, where he joined Johann Fischbach, then walked to Bruck an der Mur and Graz, at the end of 1852 accompanied by the Styrian industrialist Franz Ritter von Friedau the Younger, together with the zoologist Ludwig Karl Schmarda, 10-month expedition to Greece, Egypt and Ceylon, then three years of further artistic training in Düsseldorf with the support of Franz Ritter von Friedau, was received during a stay in Berlin by the King of Prussia Friedrich Wilhelm IV. and Alexander von Humboldt during a stay in Berlin, ca. 1856 return to Graz, undertook a two-month study trip to Corfu with a state scholarship, his "Great View of Gastouri" created here was purchased by Emperor Franz Josef, 1863/64 trip to Rome with the support of the Styrian State Committee, 1868 appointed professor at the Styrian State School of Art in Graz, active here until 1892, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Monogrammlexikon Goldstein, Constantin von Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich", Fuchs, autobiography from 1894, Müller-Singer and Wikipedia.
poesievolle, wohl italienische Sommerlandschaft, mit wandernden Knaben mit Hund, am Fuße zerklüfteter Sandsteinfelsen am Seeufer, romantische, lasierende, partiell gering pastose Genremalerei in warmtoniger Farbigkeit, Öl auf Leinwand, rechts unten teils vom Falz verdeckt ligiert monogrammiert und datiert "HK 1864", eventuell handelt es sich um eine Arbeit von Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn [vgl. Monogrammlexikon Goldstein], zu dem Wurzbach im "Biographischen Lexikon des Kaiserthums Oesterreich" (1864) bemerkt "... Im österreichischen Kunstvereine waren nur zwei Oelbilder von ihm ausgestellt, und zwar im November 1860: „Vorhof eines indischen Tempels mit dem heiligen Feigenbaume nebst einer Dagoba“, und im September 1863: „Tank im nördlichen Ceylon“, beide ein bedeutendes Talent für die Landschaft beurkundend und letzteres von so reizender und die Blicke fesselnder Mache, daß es sich ... [gegen prominente Konkurrenz], zu behaupten vermochte. ...", in unserem vorliegenden Gemälde dürfte vor allem der Einfluss Johann Fischbachs nachklingen, zu dem Wikipedia bemerkt "... Fischbach ist mit Moritz von Schwind und Ludwig Richter einer der angesehensten Vertreter des österreichischen Biedermeier, der mit hoher malerischer Sensibilität vor allem die Behaglichkeit, das Träumerisch-Gemütsvolle darstellt, aber dabei nie den Realitätsbezug aufgibt. Auf der steten Suche nach einer „heilen Welt“ und einer vollendeten Eintracht von Natur und Mensch findet er im bäuerlichen Leben diese Ideale der Romantik und des Biedermeier am ehesten verwirklicht. Er ... malt Fischer, Schmuggler und Jäger, Hirten und Sennerinnen in der Landschaft, ohne dabei je in die Glätte einer salonhaften Malerei zu verfallen. ...", kleine Retuschen, schön in Florentiner Leiste gerahmt, Falzmaße ca. 40 x 58 cm. Künstlerinfo zu Hermann von Königsbrunn: eigentlich Hermann Reichsfreiherr von Königsbrunn, auch Königsbrun österreichischer Jurist, Landschaftsmaler, Zeichner und Illustrator (1823 Radkersburg/Steiermark bis 1907 Graz), zunächst zum Juristen bestimmt und Studium der Rechtswissenschaften in Graz, hier Privatschüler im Zeichnen bei Josef Kuwasseg, anschließend Jurastudium an der Theresianischen Akademie in Wien, ab 1845 im österreichischen Staatsdienst, 1848 Teilnahme an der Märzrevolution in Wien, Dezember 1848 Entlassung aus dem Staatsdienst und Flucht nach München, hier Hinwendung zur Malerei und Schüler von Leopold Rottmann in München, schuf in München Kopien nach Eduard Schleich, 1849 Aufenthalt in Graz und 1850 in Salzburg, hier Anschluss an Johann Fischbach, anschließend Fußmarsch nach Bruck an der Mur und Graz, Ende 1852 als Begleitung des steirischen Industriellen Franz Ritter von Friedau dem Jüngeren, zusammen mit dem Zoologen Ludwig Karl Schmarda, 10-monatige Expedition nach Griechenland, Ägypten und Ceylon, anschließend mit Unterstützung von Franz Ritter von Friedau drei Jahre künstlerische Fortbildung in Düsseldorf, wurde während eines Berlinaufenthalts durch den König von Preußen Friedrich Wilhelm IV. und Alexander von Humboldt empfangen, ca. 1856 Rückkehr nach Graz, unternahm mit Landesstipendium zweimonatige Studienfahrt nach Korfu, seine hier entstandene "Große Aussicht von Gastouri" wurde von Kaiser Franz Josef erworben, 1863/64 mit Unterstützung des steirischen Landesausschusses Reise nach Rom, 1868 zum Professor der Steiermärkischen Landeskunstschule Graz ernannt, hier bis 1892 tätig, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Monogrammlexikon Goldstein, Constantin von Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich", Fuchs, Autobiographie von 1894, Müller-Singer und Wikipedia.
115. Auktion August 2024
Sale Date(s)
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Important Information
Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.
Terms & Conditions
§ 1 – Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 - Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
§ 4 - Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
§ 5 - Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.