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PAUL BAUM (1859 Meißen - 1932 San Gimignano)

In AD fine art auction / Q103 Modern and Contempo...

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Berlin
PAUL BAUM (1859 Meißen - 1932 San Gimignano) Heimkehrende Bäuerin in Herbstlandschaft
Öl auf Leinwand. 1881 (? - Die letzte Zahl der Datierung schwer leserlich).
55 x 80,5 cm.
Unten rechts mit Pinsel in Schwarz signiert "Paul Baum", datiert und bezeichnet "Weimar".

Provenienz: Dr. Hermann Kellermann, Inhaber des Berliner Alexander Duncker Verlags, dessen Sitz er 1911 nach Weimar verlegt hatte / Durch Vermittlung des damaligen Interimsdirektors der Kunstsammlungen im Weimarer Stadtschloss (bis 1941; 1942-1967 deren Leiter), Dr. Walter Scheidig (1902-1977), gelangte das Bild aus dem Besitz des obigen für RM 320.- in 16 Raten zwischen Januar 1937 und Mai 1938 an Anna Emilie Louise Eylenstein (1855-1942)

Paul Baum gehört neben Curt Herrmann (1854-1929), Charles Palmié (1863-1911) und Christian Rohlfs (1849-1938), zu der kleinen Gruppe der älteren Deutschen Maler, die dem Pointillismus zugerechnet werden können. Eine Gruppe jüngerer Künstler schließt unser Bild ab – Ivo Hauptmann (1886-1973), der wohl nach Baum bekannteste Vertreter dieser Richtung, ferner Oskar Moll (1875-1947), und interessanterweise Alexander Kanoldt (1881-1939). Doch auch Jawlensky (1864-1941) und Franz Marc (1880-1916) nahmen in ihren Anfängen Elemente des Neoimpressionismus auf.
Gleichwohl war der Neoimpressionismus – außer für Baum, Curt Herrmann, Palmié aus der Reihe der Älteren und Ivo Hauptmann für die Jüngeren – bei allen anderen eine, wenn auch nicht unwesentliche, Durchgangsstation auf ihrem Weg zu sich selbst.
Als Baum unser Bild malte, dürfte er 21, höchstens 25 Jahre alt gewesen sein. Schon das sollte genügen, um erst mal einen Schritt zurückzutreten und innezuhalten, Und dann sich das Ganze auch mal näher anzusehen.
Wer war der junge Kerl? Mit 16 trat er 1876 in die Porzellanmanufaktur seines Heimatortes Meißen ein. Als "Blumenhilfsmaler" wie es heißt. Ein Jahr später ist er Figurenmaler. Doch schon im April 1877 nimmt er Urlaub für ein Jahr, um die Dresdner Akademie zu besuchen. Im März 1878, also noch vor der Rückkehr an die Porzellanmanufaktur, scheidet er dort aus und geht an die erst vor 18 Jahren auf großherzogliche Initiative gegründete Weimarer Kunstschule.
Der Hintergrund – er ist das vierte von sechs Kindern seines Vaters, oder das neunte von elf Kindern seiner Mutter. Sie hatte in zweiter Ehe seinen Vater geheiratet. 1875, bevor er in die Porzellanmanufaktur eintrat, war sein Elternhaus verkauft worden. Während er die Akademie in Dresden besucht, stirbt sein Vater im Juli 1877. Entscheidungen des jungen Mannes aus Schmerz, Trauer, Verantwortung und Glauben an sich selbst?
In Weimar war Baum in die Landschaftsklasse von Theodor Hagen (1842-1919) eingetreten, der erst seit 1871 dort wirkte. Dieser kam von Düsseldorf, hatte bei Oswald Achenbach studiert und auch bei ein paar spät-nazarenischen Figurenmalern. Wir sind gewohnt Künstler aus den Lehrern zu erklären, bei denen sie studierten. Das ist nie ganz verkehrt, aber auch nie ganz richtig. Denn frühe Bilder junger Maler können oft einen Ton anschlagen, dem der Künstler sein Leben lang treu bleibt. So ein Bild haben wir hier vor uns. Es geht dabei um Grundsätzlicheres, als etwa um einen Versuch Baums Pointilismus oder seine Zugehörigkeit zur Weimarer Malerschule zu mindern.
Wer so ein Bild mit, sagen wir, 21 malt, ist ein geborener Landschaftsmaler. Wir sehen vor uns ein stupendes Talent. Es geht auch nicht darum, seinen Lehrer Theodor Hagen schlecht zu reden. Doch Baum wird mit einem ersten Schritt, wie diesem Bild, einen weiteren Kreis abschreiten. Hagens Malerei ist lockerer, im Vergleich zu Baum fahriger, die Kompositionen gestischer, ohne jedoch die Dramatische Intention seines Lehrers Oswald Achenbach.
Baum zeigt dagegen in diesem Bild eine Grunderfahrung, der er ein Leben lang treu bleiben wird: die der Tiefe des Raumes, der Höhe des Himmels und einer, nur manchmal umspielten, horizontalen Grenze. Diese Weite sucht er immer, sie bleibt deutlich spürbar, auch, wenn sein Blick in der Nähe eines Vordergrundes sich aufhält, in den Echos von Horizontalen oder Vertikalen, die er überall wahrnimmt. Kaum, dass je Bild-kreuzende Schrägen vorkommen. Nicht zuletzt überraschen die Mittel, die er als Maler ohne eigentliche Erfahrung einsetzt und wie er das tut.
Von Anfang an diese Feinheit und Differenzierung, sowohl im zeichnerischen Detail, wo notwendig, als auch im farblichen. Trotz der erkennbaren Parallelen zu anderen "Weimarern", wie Christian Rohlfs. Auch der einer, dessen Frühwerk zeigt, dass er seinen Weg gehen wird, eine andere Richtung als Baum, dem der ältere, viel verdankt, durchläuft er doch ab 1902 eine pointillistische Phase.
Man charakterisiert die Weimarer Malerschule gerne als dunkle Tonmalerei. Das ist richtig. Baum aber überspielt dies durch seine genaue Beobachtung, wie das Licht im erdigen Grund die Farben hervorholt, wie der Himmel sich spiegelt. Wie kaum ein anderer Maler (von Monet einmal abgesehen) entdeckt er in seinen Vorfrühlingslandschaften, wenn nicht mehr der weiße Schnee sich unter dem Himmel breitet, die Nässe von Pfützen und kleinen Bächen, das Wasser als einen Reflex des Himmels.
Zu den farbigen Akzenten unseres Bildes gehört der gelbe Tupfer des Weidenkorbs, der Hucke oder Kiepe, die eine Frau in der Distanz der Bildmitte auf ihrem Rücken trägt. Dieses Element nutzt Baum in seiner Weimarer Zeit noch viermal.
Im Vergleich aller, insgesamt nur 76 Bilder aus der von Studienreisen im Sommer unterbrochenen Weimarer Zeit der Jahre 1878 – 1887 (d.h. aller in Hitzeroths Kategorien A-D erfassten Werke), gehört das Bild mit seinen 55 x 80.5 cm zu den ganz wenigen großen Formaten, von denen sich fast alle sich in Museumsbesitz befinden.
Nach Mitteilung der Weimarer Kunstsammlungen befand sich das Bild zu keinem Zeitpunkt im Besitz des Museums, noch war es dort als Leihgabe ausgestellt. Es ist bekannt, dass Dr. Scheidig, vielseitig vernetzt, immer wieder vermittelnd tätig wurde.
Wir danken Dr. Sabine Walter, Kustodin Kunst und Kultur um 1900, Klassik Stiftung Weimar für ihre freundliche Hilfe.
PAUL BAUM (1859 Meißen - 1932 San Gimignano) Heimkehrende Bäuerin in Herbstlandschaft
Öl auf Leinwand. 1881 (? - Die letzte Zahl der Datierung schwer leserlich).
55 x 80,5 cm.
Unten rechts mit Pinsel in Schwarz signiert "Paul Baum", datiert und bezeichnet "Weimar".

Provenienz: Dr. Hermann Kellermann, Inhaber des Berliner Alexander Duncker Verlags, dessen Sitz er 1911 nach Weimar verlegt hatte / Durch Vermittlung des damaligen Interimsdirektors der Kunstsammlungen im Weimarer Stadtschloss (bis 1941; 1942-1967 deren Leiter), Dr. Walter Scheidig (1902-1977), gelangte das Bild aus dem Besitz des obigen für RM 320.- in 16 Raten zwischen Januar 1937 und Mai 1938 an Anna Emilie Louise Eylenstein (1855-1942)

Paul Baum gehört neben Curt Herrmann (1854-1929), Charles Palmié (1863-1911) und Christian Rohlfs (1849-1938), zu der kleinen Gruppe der älteren Deutschen Maler, die dem Pointillismus zugerechnet werden können. Eine Gruppe jüngerer Künstler schließt unser Bild ab – Ivo Hauptmann (1886-1973), der wohl nach Baum bekannteste Vertreter dieser Richtung, ferner Oskar Moll (1875-1947), und interessanterweise Alexander Kanoldt (1881-1939). Doch auch Jawlensky (1864-1941) und Franz Marc (1880-1916) nahmen in ihren Anfängen Elemente des Neoimpressionismus auf.
Gleichwohl war der Neoimpressionismus – außer für Baum, Curt Herrmann, Palmié aus der Reihe der Älteren und Ivo Hauptmann für die Jüngeren – bei allen anderen eine, wenn auch nicht unwesentliche, Durchgangsstation auf ihrem Weg zu sich selbst.
Als Baum unser Bild malte, dürfte er 21, höchstens 25 Jahre alt gewesen sein. Schon das sollte genügen, um erst mal einen Schritt zurückzutreten und innezuhalten, Und dann sich das Ganze auch mal näher anzusehen.
Wer war der junge Kerl? Mit 16 trat er 1876 in die Porzellanmanufaktur seines Heimatortes Meißen ein. Als "Blumenhilfsmaler" wie es heißt. Ein Jahr später ist er Figurenmaler. Doch schon im April 1877 nimmt er Urlaub für ein Jahr, um die Dresdner Akademie zu besuchen. Im März 1878, also noch vor der Rückkehr an die Porzellanmanufaktur, scheidet er dort aus und geht an die erst vor 18 Jahren auf großherzogliche Initiative gegründete Weimarer Kunstschule.
Der Hintergrund – er ist das vierte von sechs Kindern seines Vaters, oder das neunte von elf Kindern seiner Mutter. Sie hatte in zweiter Ehe seinen Vater geheiratet. 1875, bevor er in die Porzellanmanufaktur eintrat, war sein Elternhaus verkauft worden. Während er die Akademie in Dresden besucht, stirbt sein Vater im Juli 1877. Entscheidungen des jungen Mannes aus Schmerz, Trauer, Verantwortung und Glauben an sich selbst?
In Weimar war Baum in die Landschaftsklasse von Theodor Hagen (1842-1919) eingetreten, der erst seit 1871 dort wirkte. Dieser kam von Düsseldorf, hatte bei Oswald Achenbach studiert und auch bei ein paar spät-nazarenischen Figurenmalern. Wir sind gewohnt Künstler aus den Lehrern zu erklären, bei denen sie studierten. Das ist nie ganz verkehrt, aber auch nie ganz richtig. Denn frühe Bilder junger Maler können oft einen Ton anschlagen, dem der Künstler sein Leben lang treu bleibt. So ein Bild haben wir hier vor uns. Es geht dabei um Grundsätzlicheres, als etwa um einen Versuch Baums Pointilismus oder seine Zugehörigkeit zur Weimarer Malerschule zu mindern.
Wer so ein Bild mit, sagen wir, 21 malt, ist ein geborener Landschaftsmaler. Wir sehen vor uns ein stupendes Talent. Es geht auch nicht darum, seinen Lehrer Theodor Hagen schlecht zu reden. Doch Baum wird mit einem ersten Schritt, wie diesem Bild, einen weiteren Kreis abschreiten. Hagens Malerei ist lockerer, im Vergleich zu Baum fahriger, die Kompositionen gestischer, ohne jedoch die Dramatische Intention seines Lehrers Oswald Achenbach.
Baum zeigt dagegen in diesem Bild eine Grunderfahrung, der er ein Leben lang treu bleiben wird: die der Tiefe des Raumes, der Höhe des Himmels und einer, nur manchmal umspielten, horizontalen Grenze. Diese Weite sucht er immer, sie bleibt deutlich spürbar, auch, wenn sein Blick in der Nähe eines Vordergrundes sich aufhält, in den Echos von Horizontalen oder Vertikalen, die er überall wahrnimmt. Kaum, dass je Bild-kreuzende Schrägen vorkommen. Nicht zuletzt überraschen die Mittel, die er als Maler ohne eigentliche Erfahrung einsetzt und wie er das tut.
Von Anfang an diese Feinheit und Differenzierung, sowohl im zeichnerischen Detail, wo notwendig, als auch im farblichen. Trotz der erkennbaren Parallelen zu anderen "Weimarern", wie Christian Rohlfs. Auch der einer, dessen Frühwerk zeigt, dass er seinen Weg gehen wird, eine andere Richtung als Baum, dem der ältere, viel verdankt, durchläuft er doch ab 1902 eine pointillistische Phase.
Man charakterisiert die Weimarer Malerschule gerne als dunkle Tonmalerei. Das ist richtig. Baum aber überspielt dies durch seine genaue Beobachtung, wie das Licht im erdigen Grund die Farben hervorholt, wie der Himmel sich spiegelt. Wie kaum ein anderer Maler (von Monet einmal abgesehen) entdeckt er in seinen Vorfrühlingslandschaften, wenn nicht mehr der weiße Schnee sich unter dem Himmel breitet, die Nässe von Pfützen und kleinen Bächen, das Wasser als einen Reflex des Himmels.
Zu den farbigen Akzenten unseres Bildes gehört der gelbe Tupfer des Weidenkorbs, der Hucke oder Kiepe, die eine Frau in der Distanz der Bildmitte auf ihrem Rücken trägt. Dieses Element nutzt Baum in seiner Weimarer Zeit noch viermal.
Im Vergleich aller, insgesamt nur 76 Bilder aus der von Studienreisen im Sommer unterbrochenen Weimarer Zeit der Jahre 1878 – 1887 (d.h. aller in Hitzeroths Kategorien A-D erfassten Werke), gehört das Bild mit seinen 55 x 80.5 cm zu den ganz wenigen großen Formaten, von denen sich fast alle sich in Museumsbesitz befinden.
Nach Mitteilung der Weimarer Kunstsammlungen befand sich das Bild zu keinem Zeitpunkt im Besitz des Museums, noch war es dort als Leihgabe ausgestellt. Es ist bekannt, dass Dr. Scheidig, vielseitig vernetzt, immer wieder vermittelnd tätig wurde.
Wir danken Dr. Sabine Walter, Kustodin Kunst und Kultur um 1900, Klassik Stiftung Weimar für ihre freundliche Hilfe.

AD fine art auction / Q103 Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 1-417
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Kurfürstendamm 96
Berlin
10709
Germany

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(mindestens ein Maß über 120x 60x 60 cm): 26,78 €

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 inkl.

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(Ausland 14,- € pro angefangener 1.000,- € Wert)

Möbel und nicht versandfähige Objekte wie schwere Skulpturen, große Lampen, große Gemälde (mit Rahmen), große Stuck-Rahmen oder Spiegel, etc. können nur per Spedition transportiert werden, die vom Käufer selbst beauftragt werden muss (§ 15).

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Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme via Telekommunikation und mit der Einlieferung von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch für den freihändigen Nachverkauf gelten.
  2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
  3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Im Zweifel gilt der Katalogtext vor einer Abbildung. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergänzen. Das kann insbesondere durch Berichtigung des im Internet veröffentlichen Katalogtextes oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes geschehen. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Beschreibungen im gedruckten Katalog. Auch alle anderen Angaben des Versteigerers und seiner Angestellten über den Zustand der Versteigerungsgegenstände, Bezeichnungen, Zuschreibungen, Maße, Gewicht, Vollständigkeit usw. erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Es wird bei allen Auktionsgegenständen gebeten, sich selbst vom Zustand zu überzeugen oder, wenn dies nicht möglich ist, Zustandsberichte anzufordern. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden.
  4. Die Gegenstände sind gebraucht und werden unter Ausschluss der Gewährleistung nach § 437 Nr. 1, 2 und 3 zweite Alternative BGB so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Die Haftung nach Punkt 17 bleibt unberührt. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots.
  5. Weist der Käufer jedoch innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nach, dass tatsächliche Angaben über den versteigerten Gegenstand in wesentlichen Punkten unrichtig, nimmt der Versteigerer den Gegenstand gegen Kaufpreisrückerstattung zurück. Nach Ablauf dieser 4-Wochen-Frist ist der Versteigerer bis zu 12 Monate nach der Versteigerung noch berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rückabzuwickeln und dem Käufer gegen Rückgabe des versteigerten Gegenstandes den Kaufpreis zu erstatten, wenn tatsächliche Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig waren, wird dies grundsätzlich aber nur bei Einverständnis des Einlieferers tun. Der Einlieferer hat, soweit der Erlös bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer für die Rückabwicklung wieder zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag auf eine Reklamation hin rückgängig zu machen, unterrichtet er den Einlieferer davon; eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genügt. Die Rückabwicklung unterbleibt, wenn der Einlieferer einer Rückabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung widerspricht. Der Käufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen durchzusetzen.
  6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen zugleich das selbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietenden sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  7. Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Abweichungen zwischen Katalognummer und Kennwort immer die Katalognummer maßgebend. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Adresse, Telefonnummer und Katalognummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur bis zu dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten.
  8. Telefonische und Online-Gebote bedürfen der vorherigen schriftliche Anmeldung beim Versteigerer, spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn, und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische Gebote werden für Objekte ab einem Schätzwert von 500 € angenommen. Durch Anmeldung zum telefonischen Gebot erklärt sich der Bieter automatisch bereit, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Dieses gilt auch dann, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Versteigerung nicht erreichbar ist oder eine Verbindung nicht zu Stande kommt. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Alle Gebote sind bindend und können nicht annulliert oder in der Höhe reduziert werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung telefonischer oder Online-Gebote besteht nicht.
  9. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt, auch wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Der Auktionator ist berechtigt, zusätzliche Informationen als Sicherheiten anzufordern, wie z.B. die Kopie eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweise oder Reisepass) sowie Angaben zu einer gültigen Kreditkarte. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung. Er erhält zum Mitbieten eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch verantwortlich. Neukunden können dazu aufgefordert werden, eine aktuelle Bonitätsbestätigung ihrer Bank vorzulegen.
  10. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern.  Wird der mit dem Einlieferer vereinbarte Mindestpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebots des Mindestpreises auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind für Bieter 6 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.  Ein UV-Zuschlag kann ohne Rücksprache mit dem Einlieferer auch dann erfolgen, wenn ein Dritter geltend macht, Eigentümer des versteigerten Gegenstandes zu sein. Der Versteigerer ist in diesem Fall berechtigt, die Eigentumslage zu klären und den Gegenstand zu bewahren, bis darüber Einvernehmen erzielt oder eine vollstreckbare oder rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Die für die Klärung und Verwahrung entstehenden Kosten trägt, soweit darüber nicht anders entschieden ist, der Einlieferer.
  11. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB), die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
  12. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Auf einen Zuschlagspreis von bis zu 100.000 € ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, auf die darüberhinausgehenden Beträge ist ein Aufgeld von 25% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten (Differenzbesteuerung). Bei regelbesteuerten Objekten, die mit einem * im Katalog gekennzeichnet sind, beträgt das Aufgeld 23% auf einen Zuschlag von bis zu 100.000 € und 21% auf die darüberhinausgehenden Beträge, zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung). Die Umsatzsteuer wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Servicepauschale in Höhe von 3,5% des Rechnungsbetrages zzgl. USt. erhoben, bei Maestro-Karten ausländischer Banken 1% zzgl. Ust.

Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist eine Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 28% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.

  1. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt nach geleisteter Zahlung gegen Vorlage der quittierten Rechnung. Bankspesen, Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Holt der Käufer die Gegenstände nicht binnen 14 Tagen nach Ende der Versteigerung ab, so erfolgt die Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandkosten sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Während der Versteigerung ist die Aushändigung und der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in Ausnahmefällen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zulässig. Befindet sich der Käufer seit 12 Monaten in Annahmeverzug, ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten Gegenstände im Namen und auf Rechnung des Käufers zu verwerten, um z.B. aufgelaufene Lagerkosten zu kompensieren.
  2. Zieht der Einlieferer den Auftrag ganz oder teilweise zurück oder kann die Versteigerung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers, einem Mangel des eingelieferten Gegenstandes, den der Einlieferer zu vertreten hat, oder schuldhaft unzutreffender Angaben nicht durchgeführt werden, so hat er 20% des Schätzwertes zzgl. 19% USt. und die bis zur Abholung entstandenen Kosten an den Versteigerer zu zahlen. Der Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.
  4. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen oder nicht versteigerten eingelieferten Objekten ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
  5. Der Versteigerer haftet für von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten oder im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erste ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In allen anderen Fällen, insbesondere der Beschädigung von Sachen oder bei Vermögensschäden (auch Verzugsschäden) durch Verletzung von Neben-, Schutz- oder anderen Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Versteigerer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, und nur auf Ersatz vorhersehbarer Schäden. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
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  8. Die Abgabe eines Gebots in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
  9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Stand: Januar 2022

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