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Italy : Important Presentation Dagger from the Blackshirts (Facists) of Asti to Marshal Pietro B...
In 80. Auction
Foreign Militaria - Italy : Important Presentation Dagger from the Blackshirts (Facists) of Asti to Marshal Pietro Badoglio January 24, 1936.
The grip made of light horn with a finely chased silver pommel in the shape of the head of the Roman eagle. The obverse side has an inset gold medallion with the recipient's initials "PB". The quillons in the shape of the fasci, the symbol of Italian fascism.
Double-edged, blued blade with a high center point and the dedication inscription:
"A. PIETRO BADOGLIO / LE FEDELI C.C. NN. DI ASTI".
The reverse with inscription: "A. XIV / E. F." (Year XIV of the Epocha Facista ran from October 28, 1935 - October 27, 1936).
In the original red velvet case of issue with applied silver shield with the Fascist coat of arms of the Kingdom of Italy and the date: "24. GENNAIO 1936".
Length: 43.5 cm. Case50 x 12.5 x 4 cm
Pietro Badoglio, Duke of Addis Ababa (28 September 1871, Grazzano Monferrato-1 November 1956, Piemonte) was an Italian General who held the title of Marshal of Italy in 1926. Badoglio played a key role in the fascist wars of conquest in Libya (1923-1932) and Abyssinia (1935-36/41), as well as in Italy's transition to the side of the Allies during the Second World War as the first post-fascist Prime Minister.
After his training at the military academy in Turin, Badoglio became an artillery officer and took part in the Italian campaigns in East Africa and Libya. During the first World War he was promoted to Major General after the conquest of Monte Sabotino in 1916; he was also ennobled by the king and received the title of Marchese del Sabotino. At the Italian defeat in the twelfth Battle of Isonzo in 1917, he served as commanding general of the Corps in charge of the Section at Tolmin (XXVII Corpo d'armata). Armeekorps)) a joint responsibility. After the retreat from the Isonzo to the Piave, however, as the new deputy chief of the general staff, he played a leading role in the reorganization of the army. He advised the new chief of the General Staff Armando Diaz in the Piave battles and in the Battle of Vittorio Veneto. Badoglio led the armistice negotiations with Austria-Hungary at the beginning of November 1918 and concluded the armistice of Villa Giusti on 3 November with the representative of Austria-Hungary, General Viktor Weber Edler von Webenau.
Appointed Senator in 1919, he initially opposed Benito Mussolini and his fascist movement, for which he was deported to the post of ambassador in Brazil after Mussolini's march on Rome in 1922. After changing his mind, he was allowed to return to Italy in 1924, where he assumed the new post of Chief of the General Staff of the armed forces and was promoted to marshal of Italy in 1926. From 1929 to 1933 he was Governor-General of the Italian colony of Libya. According to a report by the Rome correspondent of the Times, Badoglio threatened to resign on April 20. "Not a single insurgent will ever find peace again, neither he, nor his family, nor his clan, nor his heirs," said Sanussiya, who was at war with Italy, with the greatest possible violence, if they did not surrender their weapons. I will destroy everything, people and their possessions alike. May God enlighten you so that you may make the right choice. [...] This is my first and last word."
In 1935, during the Abyssinian War, he replaced the hesitant Emilio De Bono as commander-in-chief of the Italian invasion forces and, together with Rodolfo Graziani, subdued the hitherto uncolonized empire of Abyssinia in 1936. Contrary to the Geneva Conventions, he also used poison gas massively and systematically. He was not held accountable for this war crime by Italy or the allies. Italy did not officially admit the use of poison gas until 1995; no reparations were made.
Badoglio was appointed to the rank of hereditary Duke of Addis Ababa by King Victor Emmanuel III on Mussolini's proposal for the victory over Ethiopia. He left the Office of Viceroy to Rodolfo Graziani shortly thereafter.
In 1940, like Graziani, Italo Balbo and Carlo Favagrossa, Badoglio was a determined opponent of an Italian entry into the war alongside Hitler's Germany. Mussolini, however, took part in the war, but only after the defeat of France had become apparent. Badoglio resigned as chief of the General Staff of the armed forces during the disastrous Italian campaign against Greece. His successor was Ugo Cavallero.
After the meeting of the great fascist Council on 25 July 1943, Benito Mussolini was overthrown and imprisoned. King Victor Emanuel III, who had recently been given command of the army, installed Badoglio as prime minister of a cabinet without fascist party members on 26 July 1943. At the first Cabinet meeting on 28 July, it was decided to dissolve the fascist party, depose the Grand Council and the political courts, and prohibit the re-establishment of parties for the duration of the war. He left the Italian race laws untouched. Badoglio took action against riots that were accompanied by demands to end the war quickly; to this end, he had the state of siege imposed and Rebels brought to internment camps.
The new government assured its loyalty to the German ally occupying northern Italy, but from 3 August 1943 it conducted secret negotiations with the Allies, which had begun on 10 July 1943 with the conquest of Sicily (Operation Husky). Badoglio's idea of neutralizing the country, both militarily and domestically, was soon to prove unrealistic: the Allies did not want to settle for it, and inside, the old political parties and trade unions reorganized surprisingly quickly. On 3. The armistice of Cassibile was signed on September 20, 1943, and the proclamation was delayed until September 8, 1943.
The German Wehrmacht occupied northern and central Italy, included the city of Rome and captured about 800,000 Italian soldiers; especially in the Aegean Sea and Greece, thousands of Italian soldiers were killed by the Germans (fall axis). Mussolini was liberated by German paratroopers on the Gran Sasso and was appointed chief of the Repubblica Sociale Italiana (also Repubblica di Salò) on 23 September 1943. The king fled with Badoglio and only two ministers via Pescara to the unoccupied Brindisi. Under pressure from the Allies, Italy declared war on the German Reich on 13 October 1943.
German Propaganda called Badoglio a" traitor "and his declaration of war against Germany"ridiculous".The Allies demanded of Badoglio to manage the parts of the country they occupied and to remove the fascists from their offices and positions. Badoglio acted only hesitantly; at the same time he had to admit anti-fascists returning from exile, such as the Communist Palmiro Togliatti, into the Cabinet.
After the liberation of Rome by Allied troops on 4 June 1944, the anti-fascists forced Badoglio's resignation on 8 June. His successor Ivanoe Bonomi formed a cabinet of returned emigrants and anti-fascists and continued the political purges more vigorously.
In 1945 Badoglio was expelled from the Senate for his cooperation with the fascists, but two years later he was rehabilitated. Badoglio then gradually withdrew to his birthplace in Piedmont and into private life.
Highly significant presentation dagger in excellent quality and made of the most precious material.
An important museum quality historical object, worthy of exhibit which tells the story of the Italian history and the "Epocha Fascista".
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Militaria Ausland - Italien : Bedeutender Geschenkdolch der Schwarzhemden von Asti an Marschall Pietro Badoglio 24. Januar 1936.
Der Griff aus hellem Horn mit fein ziseliertem aus Silber gefertigten Knauf in Form des Kopfes des römischen Adlers. Vorderseite mit eingelassenenm aus Gold gefertigten Medaillon mit den Trägerinitialen "PB". Die Parierstange in Form des Liktorenbündels (Fasci), dem Symbol des italienischen Faschismus.
Zweischneidige gebläute Klinge mit hohem Mittelgrad und der Widmungsinschrift:
"A. PIETRO BADOGLIO / LE FEDELI C.C. NN. DI ASTI".
Die Rückseite mit Inschrift: "A. XIV. / E. F. " (Das Jahr XIV der Epocha Facista ging vom 28. Oktober 1935 - 27. Oktober 1936).
Im Originaletui aus rotem Samt mit aufgelegtem silbernen Schild mit dem faschistischen Wappen des Königreichs Italien und der Datierung: "24. GENNAIO 1936".
Länge: 43,5 cm. Etui50 x 12,5 x 4 cm
PietroBadoglio, Herzog von Addis Abeba (* 28. September 1871 in Grazzano Monferrato,Piemont; ? 1. November 1956 ebenda) war ein italienischer General, ab1926 Träger des Titels "Marschall von Italien". Badoglio nahm eineSchlüsselrolle ein bei den faschistischen Eroberungskriegen in Libyen(1923-1932) und Abessinien (1935-36/41) sowie beim Wechsel Italiens an dieSeite der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs als ersterpostfaschistischer Ministerpräsident.
Badoglio wurde nach seiner Ausbildung an der Militärakademiein Turin Artillerieoffizier und nahm u. a. an den Feldzügen Italiens inOstafrika und Libyen teil. Im Ersten Weltkrieg beförderte man ihn nach derEroberung des Monte Sabotino 1916 zum Generalmajor; zudem wurde er vom Königgeadelt und erhielt den Titel des Marchese del Sabotino. An der italienischenNiederlage in der Zwölften Isonzoschlacht 1917 trug er als kommandierenderGeneral des für den Abschnitt bei Tolmin zuständigen Korps (XXVII Corpod'armata (XXVII. Armeekorps)) eine Mitverantwortung. Nach dem Rückzug vomIsonzo zum Piave war er jedoch als neuer stellvertretender Generalstabscheffederführend an der Reorganisation der Armee beteiligt. Er beriet den neuenGeneralstabschef Armando Diaz in den Piaveschlachten und in der Schlacht vonVittorio Veneto. Badoglio führte Anfang November 1918 dieWaffenstillstandsverhandlungen mit Österreich-Ungarn und schloss am 3. Novembermit dem Vertreter Österreich-Ungarns, General Viktor Weber Edler von Webenau,den Waffenstillstand von Villa Giusti.
Erst Gegner, dann Waffenbruder Mussolinis
Im Jahr 1919 zum Senator ernannt, wandte er sich zunächstgegen Benito Mussolini und dessen faschistische Bewegung, weswegen er nachMussolinis Marsch auf Rom 1922 auf den Botschafterposten in Brasilienabgeschoben wurde. Nachdem er seine Meinung geändert hatte, durfte er 1924wieder nach Italien zurückkehren, wo er das neue Amt des Generalstabschefs derStreitkräfte übernahm und 1926 zum Marschall von Italien befördert wurde. Von1929 bis 1933 war er Generalgouverneur der italienischen Kolonie Libyen. Nacheinem Bericht des Rom-Korrespondenten der Times drohte Badoglio am 20. Juni1929 den gegen Italien Krieg führenden Sanussiya mit größtmöglicher Gewalt,wenn sie ihre Waffen nicht abgäben: "Nicht ein einziger Aufständischer wirdjemals wieder Frieden finden, weder er, noch seine Familie, noch seine Sippe,noch seine Erben. Ich werde alles zerstören, die Menschen und ihren Besitzgleichermaßen. Möge Gott Euch erleuchten, damit ihr die richtige Wahl trefft.[...] Dies ist mein erstes und letztes Wort."
1935 löste er im Abessinienkrieg den zögerlichen Emilio DeBono als Oberbefehlshaber der italienischen Invasionstruppen ab und unterwarfzusammen mit Rodolfo Graziani 1936 das bis dahin nicht kolonisierte Kaiserreich Abessinien. Dabei setzte er entgegen den Genfer Konventionen auch massiv undsystematisch Giftgas ein. Für dieses Kriegsverbrechen wurde er weder vonItalien noch von den Alliierten zur Rechenschaft gezogen. Italien gab de nEinsatz von Giftgas erst 1995 offiziell zu.
Für den Sieg über Äthiopien wurde Badoglio auf VorschlagMussolinis durch König Viktor Emanuel III. zum erblichen Herzog von Addis Abebaerhoben. Das Amt des Vizekönigs überließ er kurz danach Rodolfo Graziani.
1940 war Badoglio wie Graziani, Italo Balbo und CarloFavagrossa ein entschiedener Gegner eines italienischen Kriegseintritts an derSeite Hitlerdeutschlands. Mussolini beteiligte sich jedoch am Krieg, freilicherst nachdem sich die Niederlage Frankreichs abgezeichnet hatte. Badoglio tratim Verlauf des desaströsen italienischen Feldzugs gegen Griechenland alsGeneralstabschef der Streitkräfte zurück. Sein Nachfolger wurde Ugo Cavallero.
Nach der Sitzung des Großen Faschistischen Rates am 25. Juli1943 wurde Benito Mussolini gestürzt und inhaftiert. König Viktor Emanuel III.,kurz zuvor mit dem Oberbefehl über die Armee ausgestattet, setzte am 26. Juli1943 Badoglio als Ministerpräsidenten eines Kabinetts ohne faschistischeParteimitglieder ein. Auf der ersten Kabinettssitzung am 28. Juli wurde dieAuflösung der faschistischen Partei, die Entmachtung des Großen Rates und derpolitischen Gerichte sowie ein Verbot der Neugründung von Parteien für dieDauer des Krieges beschlossen. Die italienischen Rassengesetze ließ erunangetastet. Badoglio ging gegen Unruhen vor, die mit Forderungeneinhergingen, den Krieg rasch zu beenden; dazu ließ er den Belagerungszustandverhängen und Aufrührer in Internierungslager bringen.
Die neue Regierung versicherte dem deutschen Bündnispartner,der Norditalien besetzt hielt, ihre Loyalität, führte jedoch ab 3. August 1943Geheimverhandlungen mit den Alliierten, welche am 10. Juli 1943 mit derEroberung Siziliens (Operation Husky) begonnen hatten. Badoglios Idee einerNeutralisierung des Landes, militärisch wie innenpolitisch, sollte sich schnellals unrealistisch erweisen: Die Alliierten wollten sich damit nichtzufriedengeben, und im Innern reorganisierten sich die alten politischenParteien und Gewerkschaften überraschend schnell. Am 3. September 1943 wurdeder Waffenstillstand von Cassibile unterzeichnet, die Verkündung ließ bis zum8. September 1943 auf sich warten.
Die deutsche Wehrmacht besetzte Nord- und Mittelitalien,schloss die Stadt Rom ein und nahm etwa 800.000 italienische Soldaten gefangen;besonders in der Ägäis und in Griechenland wurden tausende italienischerSoldaten von den Deutschen getötet (Fall Achse). Mussolini wurde am Gran Sassovon deutschen Fallschirmjägern befreit und am 23. September 1943 als Chef derRepubblica Sociale Italiana (auch Repubblica di Salò) eingesetzt. Der Königfloh mit Badoglio und nur zwei Ministern über Pescara in das unbesetzteBrindisi. Auf Druck der Alliierten erfolgte die Kriegserklärung Italiens an dasDeutsche Reich zum 13. Oktober 1943.
Die deutsche Propaganda nannte Badoglio einen "Verräter",seine Kriegserklärung gegen Deutschland "lächerlich".Die Alliierten fordertenvon Badoglio, die von ihnen besetzten Landesteile zu verwalten und dieFaschisten aus ihren Ämtern und Positionen zu entfernen. Badoglio handelte nurzögerlich; gleichzeitig musste er aus dem Exil zurückkehrende Antifaschisten wieden Kommunisten Palmiro Togliatti ins Kabinett aufnehmen.
Nach der Befreiung Roms durch alliierte Truppen am 4. Juni1944 erzwangen die Antifaschisten am 8. Juni Badoglios Rücktritt. SeinNachfolger Ivanoe Bonomi bildete ein Kabinett aus zurückgekehrten Emigrantenund Antifaschisten und ließ die politischen Säuberungen energischer fortsetzen.
1945 wurde Badoglio wegen seiner Zusammenarbeit mit denFaschisten aus dem Senat ausgeschlossen, zwei Jahre später jedochrehabilitiert. Badoglio zog sich danach schrittweise an seinen Geburtsort imPiemont und ins Privatleben zurück.
Hochbedeutender Geschenkdolch in hervorragender Qualität und aus wertvollstem Material.
M
Foreign Militaria - Italy : Important Presentation Dagger from the Blackshirts (Facists) of Asti to Marshal Pietro Badoglio January 24, 1936.
The grip made of light horn with a finely chased silver pommel in the shape of the head of the Roman eagle. The obverse side has an inset gold medallion with the recipient's initials "PB". The quillons in the shape of the fasci, the symbol of Italian fascism.
Double-edged, blued blade with a high center point and the dedication inscription:
"A. PIETRO BADOGLIO / LE FEDELI C.C. NN. DI ASTI".
The reverse with inscription: "A. XIV / E. F." (Year XIV of the Epocha Facista ran from October 28, 1935 - October 27, 1936).
In the original red velvet case of issue with applied silver shield with the Fascist coat of arms of the Kingdom of Italy and the date: "24. GENNAIO 1936".
Length: 43.5 cm. Case50 x 12.5 x 4 cm
Pietro Badoglio, Duke of Addis Ababa (28 September 1871, Grazzano Monferrato-1 November 1956, Piemonte) was an Italian General who held the title of Marshal of Italy in 1926. Badoglio played a key role in the fascist wars of conquest in Libya (1923-1932) and Abyssinia (1935-36/41), as well as in Italy's transition to the side of the Allies during the Second World War as the first post-fascist Prime Minister.
After his training at the military academy in Turin, Badoglio became an artillery officer and took part in the Italian campaigns in East Africa and Libya. During the first World War he was promoted to Major General after the conquest of Monte Sabotino in 1916; he was also ennobled by the king and received the title of Marchese del Sabotino. At the Italian defeat in the twelfth Battle of Isonzo in 1917, he served as commanding general of the Corps in charge of the Section at Tolmin (XXVII Corpo d'armata). Armeekorps)) a joint responsibility. After the retreat from the Isonzo to the Piave, however, as the new deputy chief of the general staff, he played a leading role in the reorganization of the army. He advised the new chief of the General Staff Armando Diaz in the Piave battles and in the Battle of Vittorio Veneto. Badoglio led the armistice negotiations with Austria-Hungary at the beginning of November 1918 and concluded the armistice of Villa Giusti on 3 November with the representative of Austria-Hungary, General Viktor Weber Edler von Webenau.
Appointed Senator in 1919, he initially opposed Benito Mussolini and his fascist movement, for which he was deported to the post of ambassador in Brazil after Mussolini's march on Rome in 1922. After changing his mind, he was allowed to return to Italy in 1924, where he assumed the new post of Chief of the General Staff of the armed forces and was promoted to marshal of Italy in 1926. From 1929 to 1933 he was Governor-General of the Italian colony of Libya. According to a report by the Rome correspondent of the Times, Badoglio threatened to resign on April 20. "Not a single insurgent will ever find peace again, neither he, nor his family, nor his clan, nor his heirs," said Sanussiya, who was at war with Italy, with the greatest possible violence, if they did not surrender their weapons. I will destroy everything, people and their possessions alike. May God enlighten you so that you may make the right choice. [...] This is my first and last word."
In 1935, during the Abyssinian War, he replaced the hesitant Emilio De Bono as commander-in-chief of the Italian invasion forces and, together with Rodolfo Graziani, subdued the hitherto uncolonized empire of Abyssinia in 1936. Contrary to the Geneva Conventions, he also used poison gas massively and systematically. He was not held accountable for this war crime by Italy or the allies. Italy did not officially admit the use of poison gas until 1995; no reparations were made.
Badoglio was appointed to the rank of hereditary Duke of Addis Ababa by King Victor Emmanuel III on Mussolini's proposal for the victory over Ethiopia. He left the Office of Viceroy to Rodolfo Graziani shortly thereafter.
In 1940, like Graziani, Italo Balbo and Carlo Favagrossa, Badoglio was a determined opponent of an Italian entry into the war alongside Hitler's Germany. Mussolini, however, took part in the war, but only after the defeat of France had become apparent. Badoglio resigned as chief of the General Staff of the armed forces during the disastrous Italian campaign against Greece. His successor was Ugo Cavallero.
After the meeting of the great fascist Council on 25 July 1943, Benito Mussolini was overthrown and imprisoned. King Victor Emanuel III, who had recently been given command of the army, installed Badoglio as prime minister of a cabinet without fascist party members on 26 July 1943. At the first Cabinet meeting on 28 July, it was decided to dissolve the fascist party, depose the Grand Council and the political courts, and prohibit the re-establishment of parties for the duration of the war. He left the Italian race laws untouched. Badoglio took action against riots that were accompanied by demands to end the war quickly; to this end, he had the state of siege imposed and Rebels brought to internment camps.
The new government assured its loyalty to the German ally occupying northern Italy, but from 3 August 1943 it conducted secret negotiations with the Allies, which had begun on 10 July 1943 with the conquest of Sicily (Operation Husky). Badoglio's idea of neutralizing the country, both militarily and domestically, was soon to prove unrealistic: the Allies did not want to settle for it, and inside, the old political parties and trade unions reorganized surprisingly quickly. On 3. The armistice of Cassibile was signed on September 20, 1943, and the proclamation was delayed until September 8, 1943.
The German Wehrmacht occupied northern and central Italy, included the city of Rome and captured about 800,000 Italian soldiers; especially in the Aegean Sea and Greece, thousands of Italian soldiers were killed by the Germans (fall axis). Mussolini was liberated by German paratroopers on the Gran Sasso and was appointed chief of the Repubblica Sociale Italiana (also Repubblica di Salò) on 23 September 1943. The king fled with Badoglio and only two ministers via Pescara to the unoccupied Brindisi. Under pressure from the Allies, Italy declared war on the German Reich on 13 October 1943.
German Propaganda called Badoglio a" traitor "and his declaration of war against Germany"ridiculous".The Allies demanded of Badoglio to manage the parts of the country they occupied and to remove the fascists from their offices and positions. Badoglio acted only hesitantly; at the same time he had to admit anti-fascists returning from exile, such as the Communist Palmiro Togliatti, into the Cabinet.
After the liberation of Rome by Allied troops on 4 June 1944, the anti-fascists forced Badoglio's resignation on 8 June. His successor Ivanoe Bonomi formed a cabinet of returned emigrants and anti-fascists and continued the political purges more vigorously.
In 1945 Badoglio was expelled from the Senate for his cooperation with the fascists, but two years later he was rehabilitated. Badoglio then gradually withdrew to his birthplace in Piedmont and into private life.
Highly significant presentation dagger in excellent quality and made of the most precious material.
An important museum quality historical object, worthy of exhibit which tells the story of the Italian history and the "Epocha Fascista".
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Militaria Ausland - Italien : Bedeutender Geschenkdolch der Schwarzhemden von Asti an Marschall Pietro Badoglio 24. Januar 1936.
Der Griff aus hellem Horn mit fein ziseliertem aus Silber gefertigten Knauf in Form des Kopfes des römischen Adlers. Vorderseite mit eingelassenenm aus Gold gefertigten Medaillon mit den Trägerinitialen "PB". Die Parierstange in Form des Liktorenbündels (Fasci), dem Symbol des italienischen Faschismus.
Zweischneidige gebläute Klinge mit hohem Mittelgrad und der Widmungsinschrift:
"A. PIETRO BADOGLIO / LE FEDELI C.C. NN. DI ASTI".
Die Rückseite mit Inschrift: "A. XIV. / E. F. " (Das Jahr XIV der Epocha Facista ging vom 28. Oktober 1935 - 27. Oktober 1936).
Im Originaletui aus rotem Samt mit aufgelegtem silbernen Schild mit dem faschistischen Wappen des Königreichs Italien und der Datierung: "24. GENNAIO 1936".
Länge: 43,5 cm. Etui50 x 12,5 x 4 cm
PietroBadoglio, Herzog von Addis Abeba (* 28. September 1871 in Grazzano Monferrato,Piemont; ? 1. November 1956 ebenda) war ein italienischer General, ab1926 Träger des Titels "Marschall von Italien". Badoglio nahm eineSchlüsselrolle ein bei den faschistischen Eroberungskriegen in Libyen(1923-1932) und Abessinien (1935-36/41) sowie beim Wechsel Italiens an dieSeite der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs als ersterpostfaschistischer Ministerpräsident.
Badoglio wurde nach seiner Ausbildung an der Militärakademiein Turin Artillerieoffizier und nahm u. a. an den Feldzügen Italiens inOstafrika und Libyen teil. Im Ersten Weltkrieg beförderte man ihn nach derEroberung des Monte Sabotino 1916 zum Generalmajor; zudem wurde er vom Königgeadelt und erhielt den Titel des Marchese del Sabotino. An der italienischenNiederlage in der Zwölften Isonzoschlacht 1917 trug er als kommandierenderGeneral des für den Abschnitt bei Tolmin zuständigen Korps (XXVII Corpod'armata (XXVII. Armeekorps)) eine Mitverantwortung. Nach dem Rückzug vomIsonzo zum Piave war er jedoch als neuer stellvertretender Generalstabscheffederführend an der Reorganisation der Armee beteiligt. Er beriet den neuenGeneralstabschef Armando Diaz in den Piaveschlachten und in der Schlacht vonVittorio Veneto. Badoglio führte Anfang November 1918 dieWaffenstillstandsverhandlungen mit Österreich-Ungarn und schloss am 3. Novembermit dem Vertreter Österreich-Ungarns, General Viktor Weber Edler von Webenau,den Waffenstillstand von Villa Giusti.
Erst Gegner, dann Waffenbruder Mussolinis
Im Jahr 1919 zum Senator ernannt, wandte er sich zunächstgegen Benito Mussolini und dessen faschistische Bewegung, weswegen er nachMussolinis Marsch auf Rom 1922 auf den Botschafterposten in Brasilienabgeschoben wurde. Nachdem er seine Meinung geändert hatte, durfte er 1924wieder nach Italien zurückkehren, wo er das neue Amt des Generalstabschefs derStreitkräfte übernahm und 1926 zum Marschall von Italien befördert wurde. Von1929 bis 1933 war er Generalgouverneur der italienischen Kolonie Libyen. Nacheinem Bericht des Rom-Korrespondenten der Times drohte Badoglio am 20. Juni1929 den gegen Italien Krieg führenden Sanussiya mit größtmöglicher Gewalt,wenn sie ihre Waffen nicht abgäben: "Nicht ein einziger Aufständischer wirdjemals wieder Frieden finden, weder er, noch seine Familie, noch seine Sippe,noch seine Erben. Ich werde alles zerstören, die Menschen und ihren Besitzgleichermaßen. Möge Gott Euch erleuchten, damit ihr die richtige Wahl trefft.[...] Dies ist mein erstes und letztes Wort."
1935 löste er im Abessinienkrieg den zögerlichen Emilio DeBono als Oberbefehlshaber der italienischen Invasionstruppen ab und unterwarfzusammen mit Rodolfo Graziani 1936 das bis dahin nicht kolonisierte Kaiserreich Abessinien. Dabei setzte er entgegen den Genfer Konventionen auch massiv undsystematisch Giftgas ein. Für dieses Kriegsverbrechen wurde er weder vonItalien noch von den Alliierten zur Rechenschaft gezogen. Italien gab de nEinsatz von Giftgas erst 1995 offiziell zu.
Für den Sieg über Äthiopien wurde Badoglio auf VorschlagMussolinis durch König Viktor Emanuel III. zum erblichen Herzog von Addis Abebaerhoben. Das Amt des Vizekönigs überließ er kurz danach Rodolfo Graziani.
1940 war Badoglio wie Graziani, Italo Balbo und CarloFavagrossa ein entschiedener Gegner eines italienischen Kriegseintritts an derSeite Hitlerdeutschlands. Mussolini beteiligte sich jedoch am Krieg, freilicherst nachdem sich die Niederlage Frankreichs abgezeichnet hatte. Badoglio tratim Verlauf des desaströsen italienischen Feldzugs gegen Griechenland alsGeneralstabschef der Streitkräfte zurück. Sein Nachfolger wurde Ugo Cavallero.
Nach der Sitzung des Großen Faschistischen Rates am 25. Juli1943 wurde Benito Mussolini gestürzt und inhaftiert. König Viktor Emanuel III.,kurz zuvor mit dem Oberbefehl über die Armee ausgestattet, setzte am 26. Juli1943 Badoglio als Ministerpräsidenten eines Kabinetts ohne faschistischeParteimitglieder ein. Auf der ersten Kabinettssitzung am 28. Juli wurde dieAuflösung der faschistischen Partei, die Entmachtung des Großen Rates und derpolitischen Gerichte sowie ein Verbot der Neugründung von Parteien für dieDauer des Krieges beschlossen. Die italienischen Rassengesetze ließ erunangetastet. Badoglio ging gegen Unruhen vor, die mit Forderungeneinhergingen, den Krieg rasch zu beenden; dazu ließ er den Belagerungszustandverhängen und Aufrührer in Internierungslager bringen.
Die neue Regierung versicherte dem deutschen Bündnispartner,der Norditalien besetzt hielt, ihre Loyalität, führte jedoch ab 3. August 1943Geheimverhandlungen mit den Alliierten, welche am 10. Juli 1943 mit derEroberung Siziliens (Operation Husky) begonnen hatten. Badoglios Idee einerNeutralisierung des Landes, militärisch wie innenpolitisch, sollte sich schnellals unrealistisch erweisen: Die Alliierten wollten sich damit nichtzufriedengeben, und im Innern reorganisierten sich die alten politischenParteien und Gewerkschaften überraschend schnell. Am 3. September 1943 wurdeder Waffenstillstand von Cassibile unterzeichnet, die Verkündung ließ bis zum8. September 1943 auf sich warten.
Die deutsche Wehrmacht besetzte Nord- und Mittelitalien,schloss die Stadt Rom ein und nahm etwa 800.000 italienische Soldaten gefangen;besonders in der Ägäis und in Griechenland wurden tausende italienischerSoldaten von den Deutschen getötet (Fall Achse). Mussolini wurde am Gran Sassovon deutschen Fallschirmjägern befreit und am 23. September 1943 als Chef derRepubblica Sociale Italiana (auch Repubblica di Salò) eingesetzt. Der Königfloh mit Badoglio und nur zwei Ministern über Pescara in das unbesetzteBrindisi. Auf Druck der Alliierten erfolgte die Kriegserklärung Italiens an dasDeutsche Reich zum 13. Oktober 1943.
Die deutsche Propaganda nannte Badoglio einen "Verräter",seine Kriegserklärung gegen Deutschland "lächerlich".Die Alliierten fordertenvon Badoglio, die von ihnen besetzten Landesteile zu verwalten und dieFaschisten aus ihren Ämtern und Positionen zu entfernen. Badoglio handelte nurzögerlich; gleichzeitig musste er aus dem Exil zurückkehrende Antifaschisten wieden Kommunisten Palmiro Togliatti ins Kabinett aufnehmen.
Nach der Befreiung Roms durch alliierte Truppen am 4. Juni1944 erzwangen die Antifaschisten am 8. Juni Badoglios Rücktritt. SeinNachfolger Ivanoe Bonomi bildete ein Kabinett aus zurückgekehrten Emigrantenund Antifaschisten und ließ die politischen Säuberungen energischer fortsetzen.
1945 wurde Badoglio wegen seiner Zusammenarbeit mit denFaschisten aus dem Senat ausgeschlossen, zwei Jahre später jedochrehabilitiert. Badoglio zog sich danach schrittweise an seinen Geburtsort imPiemont und ins Privatleben zurück.
Hochbedeutender Geschenkdolch in hervorragender Qualität und aus wertvollstem Material.
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.