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Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.
In 80. Auction
German Militaria - Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.
The pipe bowl is meerschaum with a sculpted royal Württemberg coat of arms. Underlaid with crossed marshal's batons and the Grand Cross of the Austrian Military Order of Maria Theresa.
The sculpted initials "FF" of Ferdinand Friedrich of Württemberg on the back.
The lid and mount made of silver, partially gilt, in the shape of the detachable Württemberg crown in the most elaborate and finest goldsmith's work.
With various master's marks and silver marquetry (13 Löth).
The ebony shaft is trimmed with silver and mother-of-pearl. The mouthpiece made of carved amber.
Total length approx. 50 cm. Height of the bowl 14.5 cm.
A pipe of exceptional craftsmanship and elaborate workmanship in keeping with its royal provenance.
A rare and splendid memento of this Austrian military leader from the House of Württemberg.
Ferdinand Friedrich August, Duke of Württemberg (* 21 October 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20 January 1834 in Wiesbaden) was an Austrian field marshal.
Ferdinand Friedrich August was a son of Duke Friedrich Eugen von Württemberg (1732-1797) from his marriage to Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736-1798).
At the age of 18, he joined the Austrian army as a lieutenant colonel. During his participation in the Turkish War, he was promoted to major general on 9 April 1788 and to field marshal lieutenant on 20 August 1790. After the outbreak of war against revolutionary France, he took part in the battles in the Netherlands and on the Lower Rhine in 1796. In March 1793, under Archduke Charles, he took part in the Battle of Neerwinden with his second encounter. He threw back the French left wing under General Champmorin and stormed Leau. On 7 April, he took over the siege of Condé and forced the commanding General Chancel to surrender on 11 July 1792. For this success, the duke was awarded the Commander's Cross of the Order of Maria Theresa on 23 July 1793. In spring 1794, he helped the bishopric of Liège, which was threatened by French troops, but was unable to prevent its loss. In the campaign of 1795, he led his army corps against the invasion of the French army under Marshal Jourdan on the Rhine and operated between the Lahn and Sieg rivers. Between 9 and 16 September, he fought several battles at Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch and Freylingen, which forced him to retreat hastily. The conclusion of a convention in Ehrenbreitstein on 4 January 1796 finally brought this campaign to an end. On 21 March 1796, Duke Ferdinand was promoted to field commander. In the campaign of 1796, he took command of an 18,000-strong corps on the Lower Rhine, which operated against the left wing of the Sambre and Meuse army of the French general Kleber. At the end of June 1796, a physical ailment forced him to leave active military service, whereupon he withdrew to Vienna.
When Bonaparte advanced from Italy against Inner Austria in the spring of 1797, Duke Ferdinand was reactivated and appointed Commanding General in Inner and Upper Austria on 18 March. On 12 April 1796, he took over the organisation of the Volunteer Corps for the protection of Vienna and moved into his headquarters in Klosterneuburg. However, the peace preliminaries of Leoben concluded by Archduke Karl on 18 April rendered the further formation obsolete. Twice in 1798-1799 and 1805 he acted as military plenipotentiary in St Petersburg. As Commanding General of Inner Austria, he took up residence in Graz and supported the actions of the Russian auxiliary corps in Upper Italy in August 1799. On 5 September 1800, he was appointed Commanding General above and below the Enns and City Commander of Vienna. On 1 April 1805, the Emperor honoured him with the title of Imperial Field Marshal. He remained city commander of Vienna until 1820; his last command was as governor of the federal fortress of Mainz from 1829 to 1834.
As a member of the royal house, Ferdinand held a seat in Württemberg's chamber of the estates since 1851. However, he never attended in person and did not allow himself to be represented.
Ferdinand was married twice. On 18 March 1795, he married Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5 April 1771-25 April 1829), daughter of Prince Christian Günther I von Schwarzburg-Sondershausen and Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. The marriage ended in divorce in 1801.
His second wife, whom he married on 23 February 1817 in Marseilles, was Pauline von Metternich-Winneburg (29 November 1771-23 June 1855), daughter of Franz Georg von Metternich-Winneburg and Maria Beatrix von Kageneck and sister of Klemens Wenzel von Metternich.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Militaria Deutschland - Württemberg : Bedeutende Meerschaumpfeife aus dem Württembergischen Königshaus.
Der Pfeifenkopf Meerschaum mit plastischem königlich württembergischen Wappen. Von gekreuzten Marschallstäben und dem Großkreuz des österreichischen Militär - Maria - Theresien - Ordens unterlegt.
Auf der Rückseite die skulptierten Initialen "FF" Ferdinand Friedrichs von Württemberg.
Der Deckel und die Montierung aus Silber, teilweise vergoldet, in Form der abnehmbaren württembergischen Krone in aufwendigster und feinster Goldschmiedearbeit.
Mit verschiedenen Meistermarken und Silbermarhe (13 Löth).
Der Holm aus Ebenholz mit Silber- und Perlmuttbesatz. Das Mundstück aus geschnitztem Bernstein.
Gesamtlänge ca.50 cm. Höhe des Pfeifenkopfs 14,5 cm.
Kunsthandwerklich außerordentlich qualitätvolle und aufwendig gearbeitete Pfeife entsprechend der königlichen Provenienz.
Seltenes und prächtiges Erinnerungsstück an diesen österreichischen Heerführer aus dem Hause Württemberg.
Ferdinand Friedrich August, Herzog zu Württemberg (* 21. Oktober 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20. Januar 1834 in Wiesbaden) war ein österreichischer Feldmarschall.
Ferdinand Friedrich August war ein Sohn des Herzogs Friedrich Eugen von Württemberg (1732?1797) aus dessen Ehe mit Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736?1798).
Mit 18 Jahren trat er als Oberstleutnant in die österreichische Armee ein. Bei der Teilnahme am Türkenkrieg wurde er am 9. April 1788 zum Generalmajor und am 20. August 1790 zum Feldmarschallleutnant befördert und nahm nach Ausbruch des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich an den Kämpfen in den Niederlanden und 1796 am Niederrhein teil. Im März 1793 griff er unter Erzherzog Karl mit seinem zweiten Treffen in die Schlacht bei Neerwinden ein. Er warf dabei den linken Flügel der Franzosen unter General Champmorin zurück und erstürmte Leau. Am 7. April übernahm er die Belagerung von Condé und zwang den befehlshabenden General Chancel am 11. Juli 1792 zur Kapitulation. Für diesen Erfolg wurde der Herzog am 23. Juli 1793 mit dem Commandeurkreuz des Maria Theresien-Ordens ausgezeichnet. Im Frühjahr 1794 half er dem durch französische Truppen bedrohten Bistum Lüttich, konnte aber dessen Verlust nicht verhindern. Im Feldzug von 1795 führte er sein Armeecorps gegen den Einfall der französischen Armee unter Marschall Jourdan an den Rhein und operierte zwischen Lahn und Sieg. Zwischen 9. und 16. September führte er bei Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch und Freylingen mehrere Gefechte, die ihn zum eiligen Rückzuge nötigten. Der Abschluss einer Konvention in Ehrenbreitstein am 4. Jänner 1796 beendete schließlich diesen Feldzug. Am 21. März 1796 wurde Herzog Ferdinand zum Feldzeugmeister befördert. Im Feldzug von 1796 übernahm er am Niederrhein den Befehl über ein 18.000 Mann starkes Korps, welches gegen den linken Flügel der Sambre- und Maas-Armee des französischen Generals Kleber operierte. Ende Juni 1796 zwang ihn ein körperliches Leiden den aktiven Heeresdienst zu verlassen, worauf er sich nach Wien zurückzog.
Als Bonaparte im Frühjahr 1797 aus Italien gegen Innerösterreich vordrang, wurde Herzog Ferdinand reaktiviert und am 18. März zum Kommandierenden General in Inner- und Oberösterreich ernannt. Am 12. April 1796 übernahm er zum Schutze Wiens die Organisation des Freiwilligen Corps, sein Hauptquartier bezog er in Klosterneuburg. Durch die am 18. April von Erzherzog Karl abgeschlossenen Friedenspräliminarien von Leoben wurde die weitere Aufstellung aber hinfällig. Zweimal 1798?1799 und 1805 fungierte er als Militärbevollmächtigter in Sankt Petersburg. Als Kommandierender General von Innerösterreich nahm er seinen Aufenthalt in Graz und unterstützte im August 1799 das Vorgehen des russischen Hilfskorps in Oberitalien. Am 5. September 1800 wurde er zum Kommandierenden General ob und unter der Enns und zum Stadtkommandanten von Wien ernannt. Am 1. April 1805 ehrte ihn der Kaiser mit der Würde eines kaiserlichen Feldmarschalls. Bis 1820 blieb er Stadtkommandant von Wien; sein letztes Kommando war von 1829 bis 1834 die Position eines Gouverneurs der Bundesfestung Mainz.
Seit 1851 besaß Ferdinand als Mitglied des königlichen Hauses ein Mandat in der württembergischen Kammer der Standesherren. Er war allerdings nie persönlich anwesend und ließ sich auch nicht vertreten.
Ferdinand war zweimal verheiratet. Am 18. März 1795 heiratete er Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5. April 1771?25. April 1829), Tochter des Fürsten Christian Günther I. von Schwarzburg-Sondershausen und der Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. Die Ehe wurde 1801 geschieden.
Seine zweite Frau, die er am 23. Februar 1817 in Marseilles heiratete, war Pauline von Metternich-Winneburg (29. November 1771?23. Juni 1855), Tochter von Franz Georg von Metternich-Winneburg und Maria Beatrix von Kageneck und Schwester von Klemens Wenzel von Metternich.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
German Militaria - Württemberg : An important meerschaum pipe from the Württemberg royal family.
The pipe bowl is meerschaum with a sculpted royal Württemberg coat of arms. Underlaid with crossed marshal's batons and the Grand Cross of the Austrian Military Order of Maria Theresa.
The sculpted initials "FF" of Ferdinand Friedrich of Württemberg on the back.
The lid and mount made of silver, partially gilt, in the shape of the detachable Württemberg crown in the most elaborate and finest goldsmith's work.
With various master's marks and silver marquetry (13 Löth).
The ebony shaft is trimmed with silver and mother-of-pearl. The mouthpiece made of carved amber.
Total length approx. 50 cm. Height of the bowl 14.5 cm.
A pipe of exceptional craftsmanship and elaborate workmanship in keeping with its royal provenance.
A rare and splendid memento of this Austrian military leader from the House of Württemberg.
Ferdinand Friedrich August, Duke of Württemberg (* 21 October 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20 January 1834 in Wiesbaden) was an Austrian field marshal.
Ferdinand Friedrich August was a son of Duke Friedrich Eugen von Württemberg (1732-1797) from his marriage to Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736-1798).
At the age of 18, he joined the Austrian army as a lieutenant colonel. During his participation in the Turkish War, he was promoted to major general on 9 April 1788 and to field marshal lieutenant on 20 August 1790. After the outbreak of war against revolutionary France, he took part in the battles in the Netherlands and on the Lower Rhine in 1796. In March 1793, under Archduke Charles, he took part in the Battle of Neerwinden with his second encounter. He threw back the French left wing under General Champmorin and stormed Leau. On 7 April, he took over the siege of Condé and forced the commanding General Chancel to surrender on 11 July 1792. For this success, the duke was awarded the Commander's Cross of the Order of Maria Theresa on 23 July 1793. In spring 1794, he helped the bishopric of Liège, which was threatened by French troops, but was unable to prevent its loss. In the campaign of 1795, he led his army corps against the invasion of the French army under Marshal Jourdan on the Rhine and operated between the Lahn and Sieg rivers. Between 9 and 16 September, he fought several battles at Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch and Freylingen, which forced him to retreat hastily. The conclusion of a convention in Ehrenbreitstein on 4 January 1796 finally brought this campaign to an end. On 21 March 1796, Duke Ferdinand was promoted to field commander. In the campaign of 1796, he took command of an 18,000-strong corps on the Lower Rhine, which operated against the left wing of the Sambre and Meuse army of the French general Kleber. At the end of June 1796, a physical ailment forced him to leave active military service, whereupon he withdrew to Vienna.
When Bonaparte advanced from Italy against Inner Austria in the spring of 1797, Duke Ferdinand was reactivated and appointed Commanding General in Inner and Upper Austria on 18 March. On 12 April 1796, he took over the organisation of the Volunteer Corps for the protection of Vienna and moved into his headquarters in Klosterneuburg. However, the peace preliminaries of Leoben concluded by Archduke Karl on 18 April rendered the further formation obsolete. Twice in 1798-1799 and 1805 he acted as military plenipotentiary in St Petersburg. As Commanding General of Inner Austria, he took up residence in Graz and supported the actions of the Russian auxiliary corps in Upper Italy in August 1799. On 5 September 1800, he was appointed Commanding General above and below the Enns and City Commander of Vienna. On 1 April 1805, the Emperor honoured him with the title of Imperial Field Marshal. He remained city commander of Vienna until 1820; his last command was as governor of the federal fortress of Mainz from 1829 to 1834.
As a member of the royal house, Ferdinand held a seat in Württemberg's chamber of the estates since 1851. However, he never attended in person and did not allow himself to be represented.
Ferdinand was married twice. On 18 March 1795, he married Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5 April 1771-25 April 1829), daughter of Prince Christian Günther I von Schwarzburg-Sondershausen and Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. The marriage ended in divorce in 1801.
His second wife, whom he married on 23 February 1817 in Marseilles, was Pauline von Metternich-Winneburg (29 November 1771-23 June 1855), daughter of Franz Georg von Metternich-Winneburg and Maria Beatrix von Kageneck and sister of Klemens Wenzel von Metternich.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Militaria Deutschland - Württemberg : Bedeutende Meerschaumpfeife aus dem Württembergischen Königshaus.
Der Pfeifenkopf Meerschaum mit plastischem königlich württembergischen Wappen. Von gekreuzten Marschallstäben und dem Großkreuz des österreichischen Militär - Maria - Theresien - Ordens unterlegt.
Auf der Rückseite die skulptierten Initialen "FF" Ferdinand Friedrichs von Württemberg.
Der Deckel und die Montierung aus Silber, teilweise vergoldet, in Form der abnehmbaren württembergischen Krone in aufwendigster und feinster Goldschmiedearbeit.
Mit verschiedenen Meistermarken und Silbermarhe (13 Löth).
Der Holm aus Ebenholz mit Silber- und Perlmuttbesatz. Das Mundstück aus geschnitztem Bernstein.
Gesamtlänge ca.50 cm. Höhe des Pfeifenkopfs 14,5 cm.
Kunsthandwerklich außerordentlich qualitätvolle und aufwendig gearbeitete Pfeife entsprechend der königlichen Provenienz.
Seltenes und prächtiges Erinnerungsstück an diesen österreichischen Heerführer aus dem Hause Württemberg.
Ferdinand Friedrich August, Herzog zu Württemberg (* 21. Oktober 1763 in Treptow an der Rega, Hinterpommern; ? 20. Januar 1834 in Wiesbaden) war ein österreichischer Feldmarschall.
Ferdinand Friedrich August war ein Sohn des Herzogs Friedrich Eugen von Württemberg (1732?1797) aus dessen Ehe mit Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt (1736?1798).
Mit 18 Jahren trat er als Oberstleutnant in die österreichische Armee ein. Bei der Teilnahme am Türkenkrieg wurde er am 9. April 1788 zum Generalmajor und am 20. August 1790 zum Feldmarschallleutnant befördert und nahm nach Ausbruch des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich an den Kämpfen in den Niederlanden und 1796 am Niederrhein teil. Im März 1793 griff er unter Erzherzog Karl mit seinem zweiten Treffen in die Schlacht bei Neerwinden ein. Er warf dabei den linken Flügel der Franzosen unter General Champmorin zurück und erstürmte Leau. Am 7. April übernahm er die Belagerung von Condé und zwang den befehlshabenden General Chancel am 11. Juli 1792 zur Kapitulation. Für diesen Erfolg wurde der Herzog am 23. Juli 1793 mit dem Commandeurkreuz des Maria Theresien-Ordens ausgezeichnet. Im Frühjahr 1794 half er dem durch französische Truppen bedrohten Bistum Lüttich, konnte aber dessen Verlust nicht verhindern. Im Feldzug von 1795 führte er sein Armeecorps gegen den Einfall der französischen Armee unter Marschall Jourdan an den Rhein und operierte zwischen Lahn und Sieg. Zwischen 9. und 16. September führte er bei Dünebach, Schlibusch, Buschdorf, Blankenberg, Uckeradt, Weyerbusch und Freylingen mehrere Gefechte, die ihn zum eiligen Rückzuge nötigten. Der Abschluss einer Konvention in Ehrenbreitstein am 4. Jänner 1796 beendete schließlich diesen Feldzug. Am 21. März 1796 wurde Herzog Ferdinand zum Feldzeugmeister befördert. Im Feldzug von 1796 übernahm er am Niederrhein den Befehl über ein 18.000 Mann starkes Korps, welches gegen den linken Flügel der Sambre- und Maas-Armee des französischen Generals Kleber operierte. Ende Juni 1796 zwang ihn ein körperliches Leiden den aktiven Heeresdienst zu verlassen, worauf er sich nach Wien zurückzog.
Als Bonaparte im Frühjahr 1797 aus Italien gegen Innerösterreich vordrang, wurde Herzog Ferdinand reaktiviert und am 18. März zum Kommandierenden General in Inner- und Oberösterreich ernannt. Am 12. April 1796 übernahm er zum Schutze Wiens die Organisation des Freiwilligen Corps, sein Hauptquartier bezog er in Klosterneuburg. Durch die am 18. April von Erzherzog Karl abgeschlossenen Friedenspräliminarien von Leoben wurde die weitere Aufstellung aber hinfällig. Zweimal 1798?1799 und 1805 fungierte er als Militärbevollmächtigter in Sankt Petersburg. Als Kommandierender General von Innerösterreich nahm er seinen Aufenthalt in Graz und unterstützte im August 1799 das Vorgehen des russischen Hilfskorps in Oberitalien. Am 5. September 1800 wurde er zum Kommandierenden General ob und unter der Enns und zum Stadtkommandanten von Wien ernannt. Am 1. April 1805 ehrte ihn der Kaiser mit der Würde eines kaiserlichen Feldmarschalls. Bis 1820 blieb er Stadtkommandant von Wien; sein letztes Kommando war von 1829 bis 1834 die Position eines Gouverneurs der Bundesfestung Mainz.
Seit 1851 besaß Ferdinand als Mitglied des königlichen Hauses ein Mandat in der württembergischen Kammer der Standesherren. Er war allerdings nie persönlich anwesend und ließ sich auch nicht vertreten.
Ferdinand war zweimal verheiratet. Am 18. März 1795 heiratete er Albertine von Schwarzburg-Sondershausen (5. April 1771?25. April 1829), Tochter des Fürsten Christian Günther I. von Schwarzburg-Sondershausen und der Wilhelmine von Anhalt-Bernburg. Die Ehe wurde 1801 geschieden.
Seine zweite Frau, die er am 23. Februar 1817 in Marseilles heiratete, war Pauline von Metternich-Winneburg (29. November 1771?23. Juni 1855), Tochter von Franz Georg von Metternich-Winneburg und Maria Beatrix von Kageneck und Schwester von Klemens Wenzel von Metternich.
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abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
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Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
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Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
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behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
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macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
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an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
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Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
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sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
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Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
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7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
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Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
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Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
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Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
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Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.