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Spain : Spain: Order of Charles III Breast Star to the Grand Cross from the property of Prince L...
In 80. Auction
Foreign Orders & Decorations - Spain : Spain: Order of Charles III Breast Star to the Grand Cross from the property of Prince Ludwig Ferdinand of Bavaria.
Small breast star. Silver, the medallion gold and enamel. On a pin. Two carrying hooks on the back. Engraved crowned cipher "LF" of Prince Ludwig Ferdinand of Bavaria on the reverse.
A magnificent example of the finest Spanish jeweller's quality and, in this somewhat smaller version of royal provenance, a historical collector's item of great rarity.
Ludwig Ferdinand von Bayern (* 22 October 1859 in Madrid; ? 23 November 1949 in Munich) was a German physician, artist and philanthropist, Prince of Bavaria, Infant of Spain and General of Cavalry, General of the Medical Corps of the Royal Spanish Army and Honorary Surgeon of the Royal Spanish Academy.
Ludwig Ferdinand Prince of Bavaria was the eldest son of Adalbert Prince of Bavaria (1828-1875), the Hereditary Prince of Greece from the House of Wittelsbach, and his wife Amalia del Pilar de Borbón, Infanta of Spain (1834-1905), daughter of Francisco de Paula de Borbón, Duke of Cádiz and his wife Luisa Carlota of Naples-Sicily. Prince Ludwig Ferdinand was the paternal nephew of King Maximilian II. Joseph, King Otto of Greece and Prince Regent Luitpold, as well as son-in-law of Queen Isabella II of Spain.
Ludwig Ferdinand studied medicine in Heidelberg and Munich - like his relative Duke Carl Theodor in Bavaria, who was 20 years his senior - and worked as a specialist in surgery and gynaecology after passing his state examination and obtaining his doctorate. From 1878, he lived in the Munich Palais Ludwig Ferdinand, which was later named after him. From 1883 to 1918, he was in command of the 18th Infantry Regiment "Prinz Ludwig Ferdinand" and head of the 3rd Silesian Dragoon Regiment No. 15. During the First World War, he was station chief of the surgical department of the Munich garrison hospital. In 1886, he was elected a member of the Leopoldina. In 1894, he became an honorary member of the German Society of Internal Medicine (DGIM). He was an honorary member of the German Society for Gynaecology and Obstetrics (DGGG).
Alongside Kaiser Wilhelm II's motoring enthusiast brother, Prince Heinrich of Prussia, Ludwig Ferdinand was the second member of the high nobility to join the DMV (Deutsche Motorfahrer-Vereinigung, founded in 1903) in 1906, which was renamed ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) in 1911. Even before that, from 1896, he was honorary president of the Academic Cyclists' Association in Munich.[2] Ludwig Ferdinand von Bayern was also known as a musician; among other things, he set a poem "Die Wolken hängen grau hernieder" by Hildegard Stradal to music.
Ludwig Ferdinand was a first cousin of King Ludwig II of Bavaria, to whom he was the only member of the Wittelsbach royal line to be close. He and his wife were the only relatives of the shy king who were allowed to visit Herrenchiemsee Palace and dine in the conservatory of the Munich Residence. The last letter Ludwig II wrote three days before his death was addressed to Prince Ludwig Ferdinand[3]. When he was captured at Neuschwanstein Castle in 1886, the incapacitated king telephoned his cousin for help, who also wanted to leave Nymphenburg immediately when he was forbidden to leave by Prince Regent Luitpold.
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Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Spanien: Orden Karls III. Bruststern zum Großkreuz aus dem Besitz des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern.
Kleiner Bruststern. Silber, das MedaillonGold und Emaille. An Nadel. Auf der Rückseite zwei Tragehaken. Rückseitig mit graviertem gekrönter Chiffre "LF" des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern.
Prachtexemplar in allerfeinster spanischer Juweliersqualität und in dieser etwas verkleinerten Ausführung von königlicher Provenienz ein historisches Liebhaberstück von großer Seltenheit.
Ludwig Ferdinand von Bayern (* 22. Oktober 1859 in Madrid; ? 23. November 1949 in München) war ein deutscher Arzt, Künstler und Philanthrop, Prinz von Bayern, Infant von Spanien und General der Kavallerie, General des medizinischen Corps der königlich-spanischen Armee sowie Ehrenchirurg der Königlich-Spanischen Akademie.
Ludwig Ferdinand Prinz von Bayern war der älteste Sohn von Adalbert Prinz von Bayern (1828?1875), dem Erbprinzen von Griechenland aus dem Hause Wittelsbach, und seiner Ehefrau Amalia del Pilar de Borbón, Infantin von Spanien (1834?1905), Tochter von Francisco de Paula de Borbón, Herzog von Cádiz und dessen Gemahlin Luisa Carlota von Neapel-Sizilien. Prinz Ludwig Ferdinand war Neffe väterlicherseits von König Maximilian II. Joseph, König Otto von Griechenland und des Prinzregenten Luitpold, sowie Schwiegersohn der spanischen Königin Isabella II.
Ludwig Ferdinand studierte in Heidelberg und München Medizin ? wie bereits sein um 20 Jahre älterer Verwandter Herzog Carl Theodor in Bayern ? und wirkte nach dem Staatsexamen und der Promotion zum Dr. med. als Facharzt für Chirurgie und Gynäkologie. Ab 1878 lebte er im später nach ihm benannten Münchner Palais Ludwig Ferdinand. Von 1883 bis 1918 war er Inhaber des 18. Infanterie-Regiments ?Prinz Ludwig Ferdinand? und Chef des 3. Schlesischen Dragoner-Regiments Nr. 15. Im Ersten Weltkrieg war er Stationschef der Chirurgischen Abteilung des Münchener Garnisonslazarettes. Im Jahr 1886 wurde er zum Mitglied der Leopoldina gewählt. 1894 wurde er Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Er war Ehrenmitglied in der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG).
Neben dem motorbegeisterten Bruder Kaiser Wilhelms II., Prinz Heinrich von Preußen, trat Ludwig Ferdinand 1906 als zweites Mitglied des Hochadels der DMV (Deutsche Motorfahrer-Vereinigung, gegründet 1903) bei, die sich 1911 in ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) umbenannte. Bereits vorher, ab 1896, war er Ehrenpräsident des Akademischen Radfahrer-Vereins in München.[2] Ludwig Ferdinand von Bayern war auch als Musiker bekannt, er setzte unter anderem ein Gedicht ?Die Wolken hängen grau hernieder? von Hildegard Stradal in Musik um.
Ludwig Ferdinand war ein Vetter ersten Grades von König Ludwig II. von Bayern, dem er als einziger aus der königlichen Linie der Wittelsbacher nahestand. So waren er und seine Gemahlin die einzigen Verwandten des menschenscheuen Königs, die Schloss Herrenchiemsee besichtigen und im Wintergarten der Münchner Residenz speisen durften. Der letzte Brief, den Ludwig II. drei Tage vor seinem Tod geschrieben hat, ist an Prinz Ludwig Ferdinand adressiert[3]. Bei seiner Gefangennahme auf Schloss Neuschwanstein 1886 rief der entmündigte König seinen Cousin telegraphisch zu Hilfe, der auch sofort aus Nymphenburg aufbrechen wollte, als ihm jedoch vom Prinzregenten Luitpold die Abreise verboten wurde.
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Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Foreign Orders & Decorations - Spain : Spain: Order of Charles III Breast Star to the Grand Cross from the property of Prince Ludwig Ferdinand of Bavaria.
Small breast star. Silver, the medallion gold and enamel. On a pin. Two carrying hooks on the back. Engraved crowned cipher "LF" of Prince Ludwig Ferdinand of Bavaria on the reverse.
A magnificent example of the finest Spanish jeweller's quality and, in this somewhat smaller version of royal provenance, a historical collector's item of great rarity.
Ludwig Ferdinand von Bayern (* 22 October 1859 in Madrid; ? 23 November 1949 in Munich) was a German physician, artist and philanthropist, Prince of Bavaria, Infant of Spain and General of Cavalry, General of the Medical Corps of the Royal Spanish Army and Honorary Surgeon of the Royal Spanish Academy.
Ludwig Ferdinand Prince of Bavaria was the eldest son of Adalbert Prince of Bavaria (1828-1875), the Hereditary Prince of Greece from the House of Wittelsbach, and his wife Amalia del Pilar de Borbón, Infanta of Spain (1834-1905), daughter of Francisco de Paula de Borbón, Duke of Cádiz and his wife Luisa Carlota of Naples-Sicily. Prince Ludwig Ferdinand was the paternal nephew of King Maximilian II. Joseph, King Otto of Greece and Prince Regent Luitpold, as well as son-in-law of Queen Isabella II of Spain.
Ludwig Ferdinand studied medicine in Heidelberg and Munich - like his relative Duke Carl Theodor in Bavaria, who was 20 years his senior - and worked as a specialist in surgery and gynaecology after passing his state examination and obtaining his doctorate. From 1878, he lived in the Munich Palais Ludwig Ferdinand, which was later named after him. From 1883 to 1918, he was in command of the 18th Infantry Regiment "Prinz Ludwig Ferdinand" and head of the 3rd Silesian Dragoon Regiment No. 15. During the First World War, he was station chief of the surgical department of the Munich garrison hospital. In 1886, he was elected a member of the Leopoldina. In 1894, he became an honorary member of the German Society of Internal Medicine (DGIM). He was an honorary member of the German Society for Gynaecology and Obstetrics (DGGG).
Alongside Kaiser Wilhelm II's motoring enthusiast brother, Prince Heinrich of Prussia, Ludwig Ferdinand was the second member of the high nobility to join the DMV (Deutsche Motorfahrer-Vereinigung, founded in 1903) in 1906, which was renamed ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) in 1911. Even before that, from 1896, he was honorary president of the Academic Cyclists' Association in Munich.[2] Ludwig Ferdinand von Bayern was also known as a musician; among other things, he set a poem "Die Wolken hängen grau hernieder" by Hildegard Stradal to music.
Ludwig Ferdinand was a first cousin of King Ludwig II of Bavaria, to whom he was the only member of the Wittelsbach royal line to be close. He and his wife were the only relatives of the shy king who were allowed to visit Herrenchiemsee Palace and dine in the conservatory of the Munich Residence. The last letter Ludwig II wrote three days before his death was addressed to Prince Ludwig Ferdinand[3]. When he was captured at Neuschwanstein Castle in 1886, the incapacitated king telephoned his cousin for help, who also wanted to leave Nymphenburg immediately when he was forbidden to leave by Prince Regent Luitpold.
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Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Spanien: Orden Karls III. Bruststern zum Großkreuz aus dem Besitz des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern.
Kleiner Bruststern. Silber, das MedaillonGold und Emaille. An Nadel. Auf der Rückseite zwei Tragehaken. Rückseitig mit graviertem gekrönter Chiffre "LF" des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern.
Prachtexemplar in allerfeinster spanischer Juweliersqualität und in dieser etwas verkleinerten Ausführung von königlicher Provenienz ein historisches Liebhaberstück von großer Seltenheit.
Ludwig Ferdinand von Bayern (* 22. Oktober 1859 in Madrid; ? 23. November 1949 in München) war ein deutscher Arzt, Künstler und Philanthrop, Prinz von Bayern, Infant von Spanien und General der Kavallerie, General des medizinischen Corps der königlich-spanischen Armee sowie Ehrenchirurg der Königlich-Spanischen Akademie.
Ludwig Ferdinand Prinz von Bayern war der älteste Sohn von Adalbert Prinz von Bayern (1828?1875), dem Erbprinzen von Griechenland aus dem Hause Wittelsbach, und seiner Ehefrau Amalia del Pilar de Borbón, Infantin von Spanien (1834?1905), Tochter von Francisco de Paula de Borbón, Herzog von Cádiz und dessen Gemahlin Luisa Carlota von Neapel-Sizilien. Prinz Ludwig Ferdinand war Neffe väterlicherseits von König Maximilian II. Joseph, König Otto von Griechenland und des Prinzregenten Luitpold, sowie Schwiegersohn der spanischen Königin Isabella II.
Ludwig Ferdinand studierte in Heidelberg und München Medizin ? wie bereits sein um 20 Jahre älterer Verwandter Herzog Carl Theodor in Bayern ? und wirkte nach dem Staatsexamen und der Promotion zum Dr. med. als Facharzt für Chirurgie und Gynäkologie. Ab 1878 lebte er im später nach ihm benannten Münchner Palais Ludwig Ferdinand. Von 1883 bis 1918 war er Inhaber des 18. Infanterie-Regiments ?Prinz Ludwig Ferdinand? und Chef des 3. Schlesischen Dragoner-Regiments Nr. 15. Im Ersten Weltkrieg war er Stationschef der Chirurgischen Abteilung des Münchener Garnisonslazarettes. Im Jahr 1886 wurde er zum Mitglied der Leopoldina gewählt. 1894 wurde er Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Er war Ehrenmitglied in der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG).
Neben dem motorbegeisterten Bruder Kaiser Wilhelms II., Prinz Heinrich von Preußen, trat Ludwig Ferdinand 1906 als zweites Mitglied des Hochadels der DMV (Deutsche Motorfahrer-Vereinigung, gegründet 1903) bei, die sich 1911 in ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) umbenannte. Bereits vorher, ab 1896, war er Ehrenpräsident des Akademischen Radfahrer-Vereins in München.[2] Ludwig Ferdinand von Bayern war auch als Musiker bekannt, er setzte unter anderem ein Gedicht ?Die Wolken hängen grau hernieder? von Hildegard Stradal in Musik um.
Ludwig Ferdinand war ein Vetter ersten Grades von König Ludwig II. von Bayern, dem er als einziger aus der königlichen Linie der Wittelsbacher nahestand. So waren er und seine Gemahlin die einzigen Verwandten des menschenscheuen Königs, die Schloss Herrenchiemsee besichtigen und im Wintergarten der Münchner Residenz speisen durften. Der letzte Brief, den Ludwig II. drei Tage vor seinem Tod geschrieben hat, ist an Prinz Ludwig Ferdinand adressiert[3]. Bei seiner Gefangennahme auf Schloss Neuschwanstein 1886 rief der entmündigte König seinen Cousin telegraphisch zu Hilfe, der auch sofort aus Nymphenburg aufbrechen wollte, als ihm jedoch vom Prinzregenten Luitpold die Abreise verboten wurde.
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80. Auction
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Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.