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Baden : Baden: Military Order of Karl Friedrich, Knight's Cross from the time of the Napoleonic ...
In 80. Auction
German Orders and Medals - Baden : Baden: Military Order of Karl Friedrich, Knight's Cross from the time of the Napoleonic Wars, 1809 / 1819.
Gold and enamel, without ribbon. The order's motto ""FÜR BADENS EHRE"" on the medallions in gold painting. The griffin of Baden on the front medallion separately applied in silver. The cipher of the founder of the Order, Grand Duke Carl Friedrich "CF", separately applied in gold in the reverse medallion. The crown in a particularly domed design and finely chiselled.
French gold hallmark (cock's head 1809 - 1819) in the band ring.
A beautifully crafted example of the Cross of the Order in the finest quality from the time of the Napoleonic campaigns, in which the people of Baden initially fought alongside Emperor Napoleon as an allied state of the Confederation of the Rhine and from 1813 fought against France in the Wars of Liberation.
Count Klenau describes this type in his order book as "Karlsruhe manufacture", a hypothesis that can be clearly refuted in view of the French hallmarking of this piece.
It is rather the other way round. The pieces classified by Klenau as Parisian productions are in fact the originals made in Karlsruhe. This is supported by the fact that this type of manufacture can be found in all three classes of the order.
Due to the alliance situation, French productions occasionally occur in orders of different Rhine Confederation states and are certainly to be regarded as highly interesting and particularly rare examples of the political circumstances of the time.
However, as the French bearers originally received regular decorations, it was certainly only in rare individual cases, for example when the awarded specimen was lost, that specimens were ordered at private expense from Parisian jewellers.
This makes the example of French manufacture offered here all the more interesting and fascinating, as it documents the brotherhood in arms between France and Baden within the framework of the Confederation of the Rhine, which was sealed by the marriage of the adopted daughter of Emperor Napoleon, Stephanie de Beauharnais, to the heir to the throne of Baden, Charles (Grand Duke 1811-1818).
This specimen is illustrated and described in Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Vol. I, Kirchheim / Teck 2008, p. 42 f, No. 99.
Minimal minor chips and signs of wear, but in excellent condition considering its age for a military order of valour.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Baden : Baden: Militär Karl Friedrichs Orden, Ritterkreuz aus der Zeit der Napoleonischen Kriege, 1809 / 1819.
Gold und Emaille, ohne Band. Die Ordensdevise ""FÜR BADENS EHRE" der Medaillons in Goldmalerei. Der badische Greif des Vorderseitenmedaillons separat in Silber aufgelegt. Die Chiffre des Ordensstifters Großherzog Carl Friedrich "CF" im Reversmedaillons separat in Gold aufgelegt. Die Krone in besonders gewölbter Ausführung und fein ziseliert.
Im Bandring französische Goldpunze (Hahnenkopf 1809 - 1819).
Wunderschön gearbeitetes Exemplar des Ordenskreuzes in feinster Qualität aus der Zeit der Napoleonischen Feldzüge, bei denen die Badener zunächst als verbündeter Rheinbundstaat an der Seite Kaiser Napoleons kämpften und ab 1813 in den Befreiungskriegen gegen Frankreich ins Feld zogen.
Graf Klenau bezeichnet diesen Typ in seinem Ordensbuch als "Karlsruher Fertigung", eine Hypothese die sich angesichts der französischen Punzierung dieses Stückes klar widerlegen läßt.
Es verhält sich vielmehr genau andersherum. Die bei Klenau als Pariser Fertigungen klassifizierten Stücke sind tatsächlich die in Karlsruhe hergestellten Originale. Dafür spricht vor allem auch, daß dieser Fertigungstypus in allen drei Klassen des Ordens nachweisbar sind.
Französische Anfertigungen kommen aufgrund der Bündnissituation bei Orden verschiedener Rheinbundstaaten gelegentlich vor und sind mit Sicherheit als hochinteressante und besonders seltene Belegstücke der politischen Gegebenheiten dieser Zeit zu betrachten.
Da die französischen Träger aber ursprünglich reguläre Dekorationen erhielten, kam es sicherlich nur in seltenen Einzelfällen, beispielsweise bei Verlust des verliehenen Exemplars dazu, daß Exemplare auf private Kosten bei Pariser Juwelieren geordert wurden.
Umso interessanter und faszinierender ist das hier angebotene Exemplar französischer Fertigung, dokumentiert es doch die Waffenbrüderschaft zwischen Frankreich und Baden im Rahmen des Rheinbundes, die durch die Heirat der Adoptivtochter Kaiser Napoleons, Stephanie de Beauharnais, mit dem badischen Thronerben Karl (Großherzog 1811-1818) besiegelt wurde.
Dieses Exemplar ist bei Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, Kirchheim / Teck 2008, S. 42 f, Nr. 99, abgebildet und beschrieben.
Minimale kleinere Chips und Tragespuren, angesichts des Alters für einen militärischen Tapferkeitsorden jedoch in hervorragender Erhaltung.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
German Orders and Medals - Baden : Baden: Military Order of Karl Friedrich, Knight's Cross from the time of the Napoleonic Wars, 1809 / 1819.
Gold and enamel, without ribbon. The order's motto ""FÜR BADENS EHRE"" on the medallions in gold painting. The griffin of Baden on the front medallion separately applied in silver. The cipher of the founder of the Order, Grand Duke Carl Friedrich "CF", separately applied in gold in the reverse medallion. The crown in a particularly domed design and finely chiselled.
French gold hallmark (cock's head 1809 - 1819) in the band ring.
A beautifully crafted example of the Cross of the Order in the finest quality from the time of the Napoleonic campaigns, in which the people of Baden initially fought alongside Emperor Napoleon as an allied state of the Confederation of the Rhine and from 1813 fought against France in the Wars of Liberation.
Count Klenau describes this type in his order book as "Karlsruhe manufacture", a hypothesis that can be clearly refuted in view of the French hallmarking of this piece.
It is rather the other way round. The pieces classified by Klenau as Parisian productions are in fact the originals made in Karlsruhe. This is supported by the fact that this type of manufacture can be found in all three classes of the order.
Due to the alliance situation, French productions occasionally occur in orders of different Rhine Confederation states and are certainly to be regarded as highly interesting and particularly rare examples of the political circumstances of the time.
However, as the French bearers originally received regular decorations, it was certainly only in rare individual cases, for example when the awarded specimen was lost, that specimens were ordered at private expense from Parisian jewellers.
This makes the example of French manufacture offered here all the more interesting and fascinating, as it documents the brotherhood in arms between France and Baden within the framework of the Confederation of the Rhine, which was sealed by the marriage of the adopted daughter of Emperor Napoleon, Stephanie de Beauharnais, to the heir to the throne of Baden, Charles (Grand Duke 1811-1818).
This specimen is illustrated and described in Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Vol. I, Kirchheim / Teck 2008, p. 42 f, No. 99.
Minimal minor chips and signs of wear, but in excellent condition considering its age for a military order of valour.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Baden : Baden: Militär Karl Friedrichs Orden, Ritterkreuz aus der Zeit der Napoleonischen Kriege, 1809 / 1819.
Gold und Emaille, ohne Band. Die Ordensdevise ""FÜR BADENS EHRE" der Medaillons in Goldmalerei. Der badische Greif des Vorderseitenmedaillons separat in Silber aufgelegt. Die Chiffre des Ordensstifters Großherzog Carl Friedrich "CF" im Reversmedaillons separat in Gold aufgelegt. Die Krone in besonders gewölbter Ausführung und fein ziseliert.
Im Bandring französische Goldpunze (Hahnenkopf 1809 - 1819).
Wunderschön gearbeitetes Exemplar des Ordenskreuzes in feinster Qualität aus der Zeit der Napoleonischen Feldzüge, bei denen die Badener zunächst als verbündeter Rheinbundstaat an der Seite Kaiser Napoleons kämpften und ab 1813 in den Befreiungskriegen gegen Frankreich ins Feld zogen.
Graf Klenau bezeichnet diesen Typ in seinem Ordensbuch als "Karlsruher Fertigung", eine Hypothese die sich angesichts der französischen Punzierung dieses Stückes klar widerlegen läßt.
Es verhält sich vielmehr genau andersherum. Die bei Klenau als Pariser Fertigungen klassifizierten Stücke sind tatsächlich die in Karlsruhe hergestellten Originale. Dafür spricht vor allem auch, daß dieser Fertigungstypus in allen drei Klassen des Ordens nachweisbar sind.
Französische Anfertigungen kommen aufgrund der Bündnissituation bei Orden verschiedener Rheinbundstaaten gelegentlich vor und sind mit Sicherheit als hochinteressante und besonders seltene Belegstücke der politischen Gegebenheiten dieser Zeit zu betrachten.
Da die französischen Träger aber ursprünglich reguläre Dekorationen erhielten, kam es sicherlich nur in seltenen Einzelfällen, beispielsweise bei Verlust des verliehenen Exemplars dazu, daß Exemplare auf private Kosten bei Pariser Juwelieren geordert wurden.
Umso interessanter und faszinierender ist das hier angebotene Exemplar französischer Fertigung, dokumentiert es doch die Waffenbrüderschaft zwischen Frankreich und Baden im Rahmen des Rheinbundes, die durch die Heirat der Adoptivtochter Kaiser Napoleons, Stephanie de Beauharnais, mit dem badischen Thronerben Karl (Großherzog 1811-1818) besiegelt wurde.
Dieses Exemplar ist bei Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, Kirchheim / Teck 2008, S. 42 f, Nr. 99, abgebildet und beschrieben.
Minimale kleinere Chips und Tragespuren, angesichts des Alters für einen militärischen Tapferkeitsorden jedoch in hervorragender Erhaltung.
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80. Auction
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.