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Russland/Zarenreich : Rußland: Malteser Orden.
In 79. Auction
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Russland/Zarenreich : Rußland: Malteser Orden.
Gold und Emaille, ohne Band. Zwischen den Kreuzwinkeln russische Doppeladler. Sehr schönes kleines Exemplar in feinster Juweliersqualität um 1800.
29 x 19 mm
Die Adler zwischen den Kreuzwinkeln entsprechen dem russischen Typ des Doppeladlers. Wie auf zahlreichen zeitgenössischen Porträts zu sehen ist trugen viele russische Ritter des Malteserordens entweder das internationale Modell (mit Fleur de Lys) oder Ordenskreuze ohne Symbole zwischen den Kreuzwinkeln, so daß anzunehmen ist das eine rein russische Version erst nach der Annahme der Großmeisterwürde durch Zar Paul I. im November 1798 erfolgte.
Die Französische Revolution und die Dritte Polnische Teilung 1795 änderte auch die Lage des Malteserordens. Zar Paul I. von Rußland wurde nach der Dritten Polnischen Teilung zwischen Österreich, Preußen und Russland 1795 Protektor des Großpriorats Polen des Malteser - Ordens und errichtete ein orthodoxes polnisch-russisches Großpriorat, das er 1797 durch Ordensbeschlüsse, also noch vor Eroberung Maltas durch Napoleon im Juni 1798, mit der Englisch-Bayerischen Zunge des Malteserordens verband.
Paul I. gründete sowohl das katholische - polnische Großpriorat als auch das russisch - orthodoxe Großpriorat. Er stattete den Malteser - Orden durch ein Dekret vom 4. Januar 1797 mit beachtlichen Privilegien und Gütern aus, darunter den Vorontsov - Palast in St. Petersburg. Nach der Eroberung Maltas durch Napoleon 1798 befahl der sich dadurch persönlich brüskiert fühlende russische Zar seinem Admiral Ushakov mit seinen im Mittelmeer stationierten Schiffen die Briten und Türken in ihrem Kampf gegen Frankreich zu unterstützen. Am 15. August 1798 erklärten russiche Würdenträger und Ritter des Malteserordens auf einer in St. Petersburg gehaltenen Versammlung den bisherigen Großmeister des Malteserordens Ferdinand Gompes als Verantwortlichen für die Vertreibung der Ordensritter von der Insel Malta für abgesetzt und trugen Zar Paul I. die Großmeisterwürde an, die dieser annahm. Am 29. November 1798 wurde der Zar in einer feierlichen Zeremonie im Thronsaal des Winter - Palastes in St. Petersburg als Großmeister installiert und gründete durch Dekret vom selben Tage den Orden St. Johannis von Jerusalem (Malteserorden) in Rußland. Der Zar legte großen Wert auf seine neu erlangte Würde und ist auf verschiedenen Porträts in dem Ordensornat des Malteser - Ordens - Großmeisters abgebildet.
Meines Wissens ist unser Stück eines der wenigen bekannten Exemplare mit russischen Doppeladlern zwischen den Kreuzwinkeln. Selbst in der Schatzkammer des Kremls und anderen russischen Museen ist kein weiteres Exemplar bekannt.
Foreign Orders & Decorations - USSR/Russia : Russia: Order of Malta.
Gold and enamel, without ribbon. Russian double headed eagles between the arms of the cross. Very fine small example in finest jeweller's quality, circa 1800.
29 x 19 mm
The Russian double headed eagles between the arms of the cross worked on both sides in especially fine jeweler's quality and chasing.
The eagles correspond to the Russian type of double eagle.
As can be seen on numerous contemporary portraits, many Russian Knights of the Order of Malta wore either the international model (with fleur de lys) or badges without symbols between the cross angles, so that it can be assumed that a purely Russian version was only created after Tsar Paul I accepted the Grand Mastership in November 1798.
The French Revolution and the Third Polish Partition in 1795 also changed the situation of the Order of Malta. Tsar Paul I of Russia, after the Third Polish Partition between Austria, Prussia and Russia, became Protector of the Polish Grand Priory of the Order of Malta in 1795 and established an Orthodox Russian Grand Priory, which he united with the English-Bavarian Tongue of the Order of Malta by Order Decree in 1797, even before Napoleon conquered Malta in June 1798.
Paul I founded both the Catholic - Polish Grand Priory and the Russian - Orthodox Grand Priory. He endowed the Order of Malta with considerable privileges and property, including the Vorontsov Palace in St. Petersburg, by a decree of January 4, 1797.
After the conquest of Malta by Napoleon in 1798, the Russian tsar, who felt personally insulted by this, ordered his admiral Ushakov to support the British and Turks in their fight against France with his ships stationed in the Mediterranean.
On August 15, 1798, at a meeting held in St. Petersburg, Russian dignitaries and Knights of the Order of Malta declared the previous Grand Master of the Order of Malta, Ferdinand Gompes, deposed as the person responsible for the expulsion of the Knights of the Order from the island of Malta and offered the Grand Mastership to Tsar Paul I, who accepted it.
On November 29, 1798, in a solemn ceremony in the throne room of the Winter Palace in St. Petersburg, the Tsar was installed as Grand Master and by decree of the same day founded the Order of St. John of Jerusalem (Order of Malta) in Russia.
The Tsar attached great importance to his newly acquired dignity and is depicted on various portraits in the Order's habit of the Grand Master of the Order of Malta.l.
As far as I know, our badge is one of only very few known examples with Russian double headed eagles between the arms of the cross.
Even in the treasury of the Kremlin and other Russian museums no other specimen is known.
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Russland/Zarenreich : Rußland: Malteser Orden.
Gold und Emaille, ohne Band. Zwischen den Kreuzwinkeln russische Doppeladler. Sehr schönes kleines Exemplar in feinster Juweliersqualität um 1800.
29 x 19 mm
Die Adler zwischen den Kreuzwinkeln entsprechen dem russischen Typ des Doppeladlers. Wie auf zahlreichen zeitgenössischen Porträts zu sehen ist trugen viele russische Ritter des Malteserordens entweder das internationale Modell (mit Fleur de Lys) oder Ordenskreuze ohne Symbole zwischen den Kreuzwinkeln, so daß anzunehmen ist das eine rein russische Version erst nach der Annahme der Großmeisterwürde durch Zar Paul I. im November 1798 erfolgte.
Die Französische Revolution und die Dritte Polnische Teilung 1795 änderte auch die Lage des Malteserordens. Zar Paul I. von Rußland wurde nach der Dritten Polnischen Teilung zwischen Österreich, Preußen und Russland 1795 Protektor des Großpriorats Polen des Malteser - Ordens und errichtete ein orthodoxes polnisch-russisches Großpriorat, das er 1797 durch Ordensbeschlüsse, also noch vor Eroberung Maltas durch Napoleon im Juni 1798, mit der Englisch-Bayerischen Zunge des Malteserordens verband.
Paul I. gründete sowohl das katholische - polnische Großpriorat als auch das russisch - orthodoxe Großpriorat. Er stattete den Malteser - Orden durch ein Dekret vom 4. Januar 1797 mit beachtlichen Privilegien und Gütern aus, darunter den Vorontsov - Palast in St. Petersburg. Nach der Eroberung Maltas durch Napoleon 1798 befahl der sich dadurch persönlich brüskiert fühlende russische Zar seinem Admiral Ushakov mit seinen im Mittelmeer stationierten Schiffen die Briten und Türken in ihrem Kampf gegen Frankreich zu unterstützen. Am 15. August 1798 erklärten russiche Würdenträger und Ritter des Malteserordens auf einer in St. Petersburg gehaltenen Versammlung den bisherigen Großmeister des Malteserordens Ferdinand Gompes als Verantwortlichen für die Vertreibung der Ordensritter von der Insel Malta für abgesetzt und trugen Zar Paul I. die Großmeisterwürde an, die dieser annahm. Am 29. November 1798 wurde der Zar in einer feierlichen Zeremonie im Thronsaal des Winter - Palastes in St. Petersburg als Großmeister installiert und gründete durch Dekret vom selben Tage den Orden St. Johannis von Jerusalem (Malteserorden) in Rußland. Der Zar legte großen Wert auf seine neu erlangte Würde und ist auf verschiedenen Porträts in dem Ordensornat des Malteser - Ordens - Großmeisters abgebildet.
Meines Wissens ist unser Stück eines der wenigen bekannten Exemplare mit russischen Doppeladlern zwischen den Kreuzwinkeln. Selbst in der Schatzkammer des Kremls und anderen russischen Museen ist kein weiteres Exemplar bekannt.
Foreign Orders & Decorations - USSR/Russia : Russia: Order of Malta.
Gold and enamel, without ribbon. Russian double headed eagles between the arms of the cross. Very fine small example in finest jeweller's quality, circa 1800.
29 x 19 mm
The Russian double headed eagles between the arms of the cross worked on both sides in especially fine jeweler's quality and chasing.
The eagles correspond to the Russian type of double eagle.
As can be seen on numerous contemporary portraits, many Russian Knights of the Order of Malta wore either the international model (with fleur de lys) or badges without symbols between the cross angles, so that it can be assumed that a purely Russian version was only created after Tsar Paul I accepted the Grand Mastership in November 1798.
The French Revolution and the Third Polish Partition in 1795 also changed the situation of the Order of Malta. Tsar Paul I of Russia, after the Third Polish Partition between Austria, Prussia and Russia, became Protector of the Polish Grand Priory of the Order of Malta in 1795 and established an Orthodox Russian Grand Priory, which he united with the English-Bavarian Tongue of the Order of Malta by Order Decree in 1797, even before Napoleon conquered Malta in June 1798.
Paul I founded both the Catholic - Polish Grand Priory and the Russian - Orthodox Grand Priory. He endowed the Order of Malta with considerable privileges and property, including the Vorontsov Palace in St. Petersburg, by a decree of January 4, 1797.
After the conquest of Malta by Napoleon in 1798, the Russian tsar, who felt personally insulted by this, ordered his admiral Ushakov to support the British and Turks in their fight against France with his ships stationed in the Mediterranean.
On August 15, 1798, at a meeting held in St. Petersburg, Russian dignitaries and Knights of the Order of Malta declared the previous Grand Master of the Order of Malta, Ferdinand Gompes, deposed as the person responsible for the expulsion of the Knights of the Order from the island of Malta and offered the Grand Mastership to Tsar Paul I, who accepted it.
On November 29, 1798, in a solemn ceremony in the throne room of the Winter Palace in St. Petersburg, the Tsar was installed as Grand Master and by decree of the same day founded the Order of St. John of Jerusalem (Order of Malta) in Russia.
The Tsar attached great importance to his newly acquired dignity and is depicted on various portraits in the Order's habit of the Grand Master of the Order of Malta.l.
As far as I know, our badge is one of only very few known examples with Russian double headed eagles between the arms of the cross.
Even in the treasury of the Kremlin and other Russian museums no other specimen is known.
79. Auction
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Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
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9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
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über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
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