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Frankreich : Frankreich: Abzeichen der Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses (Comité de Salut Pub...
In 76. Auction
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Frankreich : Frankreich: Abzeichen der Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses (Comité de Salut Public).
Die Dekoration in Form des Liktorenbündels in vollplastischer Ausführung aus Bronze, teilweise vergoldet, bzw. versilbert.
Am außergewöhnlich aufwendigen gestickten Originalband in den Farben der Trikolore mit goldgestickten Eichenlaubgirlanden. In der Mitte großes Medaillon in feinster polychromer Seidenstickerei mit den Symbolen der französischen Revolution: Liktorenbündel bekrönt von der Jakobinermütze in den Farben der Trikolore und von einem Triangel unterlegt. Eingerahmt von Eichenzweigen. Das Ganze umgeben von der goldgestickten Umschrift: "CONVENTION NATIONALE - COMITE DE SALUT PUBLIC". Die Rückseite mit weißer Tuchabdeckung.
Der Wohlfahrtsausschuss (französisch Comité de salut public) wurde am 5. und 6. April 1793 während der Französischen Revolution vom Nationalkonvent als Ausschuss der öffentlichen Wohlfahrt und der allgemeinen Verteidigung eingerichtet. Er diente als Exekutivorgan des Nationalkonvents.
Nachdem die weniger radikalen Girondisten Mitte 1793 beseitigt worden waren, gelang es den Führern der Jakobiner (Robespierre, Danton, der sich bereits unter den ersten Mitgliedern des Ausschusses befunden hatte und an dessen Stelle Robespierre am 27. Juli 1793 eingetreten war, und Louis Antoine de Saint-Just), den Ausschuss unter ihre Kontrolle zu bringen. Sie bauten den Wohlfahrtsausschuss bis Ende 1793 zur zentralen Schaltstelle der Macht um. Am 10. Oktober erhielt das Gremium unbeschränkte Vollmachten zugebilligt. Vor allem unter dem Einfluss Robespierres wurde der Wohlfahrtsausschuss, ausgestattet mit diktatorischen Vollmachten, zum Organ der jakobinischen Schreckensherrschaft.
Der erste Wohlfahrtsausschuss (April bis Juli 1793) setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Bertrand Barère, Abgeordneter aus dem Département Hautes-Pyrénées, Théophile Berlier, aus Côte d'Or (25. Juni bis 30. Juli 1793), Jean-Jacques Bréard, aus Charente-Inférieure, zurückgetreten am 25. Juni 1793, Pierre Joseph Cambon, aus Hérault, Georges Danton, aus Paris, Jean Antoine Debry, aus Aisne, zurückgetreten und ersetzt durch Robert Lindet, aus Eure, Jean-François Delacroix, aus Eure-et-Loir, Jean-François Delmas, aus Haute-Garonne, Louis Bernard Guyton-Morveau, aus Côte d'Or, Jacques Alexis Thuriot, aus Marne, Jean-Baptiste Treilhard, aus Seine-et-Oise, zurückgetreten 16. Juni 1793
Während der Zeit des Terrors (Schreckensherrschaft) vom 20. September 1793 bis 27. Juli 1794 war die Zusammensetzung des Wohlfahrtsausschusses mit wenigen Ausnahmen unverändert:
Bertrand Barère aus dem Département Hautes-Pyrénées, Jacques Nicolas Billaud-Varenne, Abgeordneter aus Paris, Lazare Carnot, aus Pas-de-Calais, Jean-Marie Collot d?Herbois, aus Paris, Jeanbon St. André aus Lot, Georges Couthon aus Puy-de-Dôme, Marie-Jean Hérault de Séchelle aus Seine-et-Oise (im Dezember 1793 ausgeschlossen, hingerichtet am 5. April 1794), Pierre Louis Prieur aus Marne, Claude-Antoine Prieur aus Côte-d'Or, Maximilien de Robespierre aus Paris, Louis Antoine de Saint-Just aus Aisne, Robert Lindet aus Eure.
Der Wohlfartsausschuß wurde am 4. Brumaire des Jahres IV (26. Oktober 1795) abgeschafft, als der Konvent aufgelöst wurde und die Verfassung vom 5. Fructidor des Jahres III (22. August 1795) in Kraft trat, die das Direktorium einsetzte.
Hochbedeutendes museales Objekt zur Geschichte der Französischen Revolution und von allergrößter Seltenheit, da das Comité de Salut Publique nur die oben aufgelisteten Mitglieder umfaßte.
Meines Wissens das einzige bekannte Exemplar.
Foreign Orders & Decorations - France : France: Badge for the members of the "Comité du Salut Publique" (Committee of Public Safety's "reign of terror" )
The decoration in the form of the lictor bundle made of bronce partially gilded and silver-plated. On it's exceptionally elaborate embroidered original ribbon in the colors of the tricolor with gold embroidered oak leaf garlands. In the center large medallion in finest polychrome silk embroidery with the symbols of the French Revolution: lictor bundle crowned by the Jacobin Cap in the colors of the tricolor and underlaid by a triangle. Framed by oak branches. The whole surrounded by the gold embroidered inscription: "CONVENTION NATIONALE - COMITE DE SALUT PUBLIC". The reverse with white cloth cover.
The Committee of Public Safety's (Comité de salut public in French) was established by the National Convention on April 5 and 6, 1793, during the French Revolution, as a committee of public welfare and general defense. It served as the executive body of the National Convention.
After the less radical Girondists were eliminated in mid-1793, Jacobin leaders (Robespierre, Danton, who had already been among the first members of the Committee and in whose place Robespierre had stepped in on July 27, 1793, and Louis Antoine de Saint-Just) succeeded in bringing the Committee under their control. They transformed the Welfare Committee into the central locus of power by the end of 1793. On October 10, the committee was granted unlimited powers. Under Robespierre's influence in particular, the Welfare Committee, endowed with dictatorial powers, became the organ of the Jacobin reign of terror.
The first Committee of Public Safety (April to July 1793) was composed of the following members:
Bertrand Barère, deputy from Hautes-Pyrénées, Théophile Berlier, from Côte d'Or (June 25-July 30, 1793), Jean-Jacques Bréard, from Charente-Inférieure, resigned June 25. June 1793, Pierre Joseph Cambon, from Hérault, Georges Danton, from Paris, Jean Antoine Debry, from Aisne, resigned and replaced by Robert Lindet, from Eure, Jean-François Delacroix, from Eure-et-Loir, Jean-François Delmas, from Haute-Garonne, Louis Bernard Guyton-Morveau, from Côte d'Or, Jacques Alexis Thuriot, from Marne, Jean-Baptiste Treilhard, from Seine-et-Oise, resigned June 16, 1793.
During the period of the Terror (Reign of Terror) from September 20, 1793 to July 27, 1794, the composition of the Committee of Public Safety was unchanged, with a few exceptions:
Bertrand Barère from the Hautes-Pyrénées department, Jacques Nicolas Billaud-Varenne, deputy from Paris, Lazare Carnot, from Pas-de-Calais, Jean-Marie Collot d'Herbois, from Paris, Jeanbon St. André, from Lot, Georges Couthon, from Puy-de-Dôme, Marie-Jean Hérault de Séchelle, from Seine-et-Oise (expelled in December 1793, executed April 5, 1794), Pierre Louis Prieur, from Marne, Claude-Antoine Prieur, from Côte-d'Or, Maximilien de Robespierre, from Paris, Louis Antoine de Saint-Just, from Aisne, Robert Lindet, from Eure.
The Committee of Public Safety was abolished on the 4th Brumaire of Year IV (October 26, 1795), when the Convention was dissolved and the Constitution of the 5th Fructidor of Year III (August 22, 1795) came into force, which established the Directory.
Highly important and magnificent object relating to the history of the French Revolution and of the utmost rarity, as the Comité de Salut Publique comprised only the members listed above.
To my knowledge the only known badge worldwide.
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Frankreich : Frankreich: Abzeichen der Mitglieder des Wohlfahrtsausschusses (Comité de Salut Public).
Die Dekoration in Form des Liktorenbündels in vollplastischer Ausführung aus Bronze, teilweise vergoldet, bzw. versilbert.
Am außergewöhnlich aufwendigen gestickten Originalband in den Farben der Trikolore mit goldgestickten Eichenlaubgirlanden. In der Mitte großes Medaillon in feinster polychromer Seidenstickerei mit den Symbolen der französischen Revolution: Liktorenbündel bekrönt von der Jakobinermütze in den Farben der Trikolore und von einem Triangel unterlegt. Eingerahmt von Eichenzweigen. Das Ganze umgeben von der goldgestickten Umschrift: "CONVENTION NATIONALE - COMITE DE SALUT PUBLIC". Die Rückseite mit weißer Tuchabdeckung.
Der Wohlfahrtsausschuss (französisch Comité de salut public) wurde am 5. und 6. April 1793 während der Französischen Revolution vom Nationalkonvent als Ausschuss der öffentlichen Wohlfahrt und der allgemeinen Verteidigung eingerichtet. Er diente als Exekutivorgan des Nationalkonvents.
Nachdem die weniger radikalen Girondisten Mitte 1793 beseitigt worden waren, gelang es den Führern der Jakobiner (Robespierre, Danton, der sich bereits unter den ersten Mitgliedern des Ausschusses befunden hatte und an dessen Stelle Robespierre am 27. Juli 1793 eingetreten war, und Louis Antoine de Saint-Just), den Ausschuss unter ihre Kontrolle zu bringen. Sie bauten den Wohlfahrtsausschuss bis Ende 1793 zur zentralen Schaltstelle der Macht um. Am 10. Oktober erhielt das Gremium unbeschränkte Vollmachten zugebilligt. Vor allem unter dem Einfluss Robespierres wurde der Wohlfahrtsausschuss, ausgestattet mit diktatorischen Vollmachten, zum Organ der jakobinischen Schreckensherrschaft.
Der erste Wohlfahrtsausschuss (April bis Juli 1793) setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Bertrand Barère, Abgeordneter aus dem Département Hautes-Pyrénées, Théophile Berlier, aus Côte d'Or (25. Juni bis 30. Juli 1793), Jean-Jacques Bréard, aus Charente-Inférieure, zurückgetreten am 25. Juni 1793, Pierre Joseph Cambon, aus Hérault, Georges Danton, aus Paris, Jean Antoine Debry, aus Aisne, zurückgetreten und ersetzt durch Robert Lindet, aus Eure, Jean-François Delacroix, aus Eure-et-Loir, Jean-François Delmas, aus Haute-Garonne, Louis Bernard Guyton-Morveau, aus Côte d'Or, Jacques Alexis Thuriot, aus Marne, Jean-Baptiste Treilhard, aus Seine-et-Oise, zurückgetreten 16. Juni 1793
Während der Zeit des Terrors (Schreckensherrschaft) vom 20. September 1793 bis 27. Juli 1794 war die Zusammensetzung des Wohlfahrtsausschusses mit wenigen Ausnahmen unverändert:
Bertrand Barère aus dem Département Hautes-Pyrénées, Jacques Nicolas Billaud-Varenne, Abgeordneter aus Paris, Lazare Carnot, aus Pas-de-Calais, Jean-Marie Collot d?Herbois, aus Paris, Jeanbon St. André aus Lot, Georges Couthon aus Puy-de-Dôme, Marie-Jean Hérault de Séchelle aus Seine-et-Oise (im Dezember 1793 ausgeschlossen, hingerichtet am 5. April 1794), Pierre Louis Prieur aus Marne, Claude-Antoine Prieur aus Côte-d'Or, Maximilien de Robespierre aus Paris, Louis Antoine de Saint-Just aus Aisne, Robert Lindet aus Eure.
Der Wohlfartsausschuß wurde am 4. Brumaire des Jahres IV (26. Oktober 1795) abgeschafft, als der Konvent aufgelöst wurde und die Verfassung vom 5. Fructidor des Jahres III (22. August 1795) in Kraft trat, die das Direktorium einsetzte.
Hochbedeutendes museales Objekt zur Geschichte der Französischen Revolution und von allergrößter Seltenheit, da das Comité de Salut Publique nur die oben aufgelisteten Mitglieder umfaßte.
Meines Wissens das einzige bekannte Exemplar.
Foreign Orders & Decorations - France : France: Badge for the members of the "Comité du Salut Publique" (Committee of Public Safety's "reign of terror" )
The decoration in the form of the lictor bundle made of bronce partially gilded and silver-plated. On it's exceptionally elaborate embroidered original ribbon in the colors of the tricolor with gold embroidered oak leaf garlands. In the center large medallion in finest polychrome silk embroidery with the symbols of the French Revolution: lictor bundle crowned by the Jacobin Cap in the colors of the tricolor and underlaid by a triangle. Framed by oak branches. The whole surrounded by the gold embroidered inscription: "CONVENTION NATIONALE - COMITE DE SALUT PUBLIC". The reverse with white cloth cover.
The Committee of Public Safety's (Comité de salut public in French) was established by the National Convention on April 5 and 6, 1793, during the French Revolution, as a committee of public welfare and general defense. It served as the executive body of the National Convention.
After the less radical Girondists were eliminated in mid-1793, Jacobin leaders (Robespierre, Danton, who had already been among the first members of the Committee and in whose place Robespierre had stepped in on July 27, 1793, and Louis Antoine de Saint-Just) succeeded in bringing the Committee under their control. They transformed the Welfare Committee into the central locus of power by the end of 1793. On October 10, the committee was granted unlimited powers. Under Robespierre's influence in particular, the Welfare Committee, endowed with dictatorial powers, became the organ of the Jacobin reign of terror.
The first Committee of Public Safety (April to July 1793) was composed of the following members:
Bertrand Barère, deputy from Hautes-Pyrénées, Théophile Berlier, from Côte d'Or (June 25-July 30, 1793), Jean-Jacques Bréard, from Charente-Inférieure, resigned June 25. June 1793, Pierre Joseph Cambon, from Hérault, Georges Danton, from Paris, Jean Antoine Debry, from Aisne, resigned and replaced by Robert Lindet, from Eure, Jean-François Delacroix, from Eure-et-Loir, Jean-François Delmas, from Haute-Garonne, Louis Bernard Guyton-Morveau, from Côte d'Or, Jacques Alexis Thuriot, from Marne, Jean-Baptiste Treilhard, from Seine-et-Oise, resigned June 16, 1793.
During the period of the Terror (Reign of Terror) from September 20, 1793 to July 27, 1794, the composition of the Committee of Public Safety was unchanged, with a few exceptions:
Bertrand Barère from the Hautes-Pyrénées department, Jacques Nicolas Billaud-Varenne, deputy from Paris, Lazare Carnot, from Pas-de-Calais, Jean-Marie Collot d'Herbois, from Paris, Jeanbon St. André, from Lot, Georges Couthon, from Puy-de-Dôme, Marie-Jean Hérault de Séchelle, from Seine-et-Oise (expelled in December 1793, executed April 5, 1794), Pierre Louis Prieur, from Marne, Claude-Antoine Prieur, from Côte-d'Or, Maximilien de Robespierre, from Paris, Louis Antoine de Saint-Just, from Aisne, Robert Lindet, from Eure.
The Committee of Public Safety was abolished on the 4th Brumaire of Year IV (October 26, 1795), when the Convention was dissolved and the Constitution of the 5th Fructidor of Year III (August 22, 1795) came into force, which established the Directory.
Highly important and magnificent object relating to the history of the French Revolution and of the utmost rarity, as the Comité de Salut Publique comprised only the members listed above.
To my knowledge the only known badge worldwide.
76. Auction
Sale Date(s)
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Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.