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Frankreich : Bedeutender Nachlaß der Ehren. und Amtsmedaillen des Grafen Joseph Jérôme Comte Sim...
In 76. Auction
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Frankreich : Bedeutender Nachlaß der Ehren. und Amtsmedaillen des Grafen Joseph Jérôme Comte Siméon (1749 - 1842).
Der Nachlaß besteht aus 20 silbernen Ehrenzeichen und Medaillen mit Namensgravur an Comte J.J. Siméon anläßlich seiner verschiedenen Ämter und Funktionen. Vorwiegend aus der Zeit der Französischen Revolution, der Restauration und des Bürgerkönigtums:
Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple; Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple l'an V.; Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple l'an VI; Republique Francaise Tribunat An VIII; Republique Francaise Conseille d'Etat; Chambre des Representants Session de l'an 1815; Chambre des Députés Session de l'an 1815; Chambre des Députés 1818; Chambre des Députés 1819; Chambre des Députés 1820; Chambre des Députés (mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Conseil d'Etat (mit Bildnis Louis XVIII); Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis Philippe o.J.) Chambre des Députés(mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Institut Royale de France.
Sämtliche Medaillen auf Samttableau im prächtigen Originaletui aus braunem Leder mit goldgeprägter Bezeichnung: "LE COMTE J.J. SIMÉON" , darüber Grafenkrone.
Beigefügt handgeschriebene Bezeichnung und Beschreibung der in dem Etui enthaltenen Ehrenmedaillen in französischer Sprache.
Dazu 4 einzelne Medaillen, teilweise aus dem Besitz des Sohnes, Vicomte J.B. Siméons: Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis Philippes o.J.; Le Comte Siméon Senateur ( aus der Zeit des 2. Kaiserreichs); Medaille der Förderer des Andenkens der französischen Siege 1792-1815 (1820) - "S.EXC. Mg. le COMTE SIMEON MINISTRE de l'INÈRIEURE et SÉCRETAIRE D ' ÈTAT". Assemblée Nationale 1849 (im Originaletui mit goldgeprägter Bezeichnung).
Beigefügt ein Ritterkreuz des italienischen St. Maurizius und Lazarus Ordens (Gold und Emaille) sowie ein vergoldetes Medaillon anläßlich der Krönung König Charles X. mit rückseitiger handschriftlicher Widmung an J.J. Comte Siméon.
Dazu umfangreiches, bedeutendes Konvolut Dokumente, Urkunden und Unterlagen zur Geschichte und der Genealogie des Grafen Siméon, bzw. seiner Familie. Darunter königliche Kabinettsordres, Ernennungsdekrete für verschiedene administrative Funktionen, Schreiben König Louis Philippes, Etat des Services 1799 - 1837, etc., etc.
Unterlagen bezüglich des Wappens für den Armorial du 1er Empire; Annales Historiques - Famille Siméon, 1884 - 1885; Unterlagen Armorial Spécial de France, 1875-1877; Unterlagen la France Héraldique, 1870 - 1875; gestochene Siegel und Vignetten; Große Mappe mit goldgeprägter Bezeichnung "Famille Siméon - ARMORIAL". Enthält umfangreiche Unterlagen bezüglich der Genealogie und Familiengeschichte.
Joseph Jérôme, comte Siméon (* 30. September 1749 in Aix-en-Provence; ? 19. Januar 1842 in Paris) war ein französischer Jurist und Politiker. Beim Ausbruch der Französischen Revolution befand er sich im Verwaltungsdienst und musste in den Wirren der Revolution zweimal aus Frankreich fliehen. Während der Herrschaft König Jérômes im Königreich Westphalen war er zunächst dessen Zweiter Staatsrat, später Justiz- und Innenminister (bis 31. Dezember 1808 in Personalunion, anschließend nur noch Justizminister). Im Jahr 1810 war er interimsweise für kurze Zeit Kriegsminister. Nach dem Zusammenbruch des Königreichs Westphalen stand er im Dienste der wiederhergestellten bourbonischen Dynastie und erlebte auch die Julirevolution von 1830, mittlerweile in den Grafenstand erhoben und mit dem Großcordon der Ehrenlegion ausgezeichnet, mit. Joseph Jérôme Siméon wurde am 30. September 1749 in Aix-en-Provence geboren und war, wie sein Vater Joseph-Sextius Siméon (1717?1788), ab 1778 zunächst Professor für Recht an der dortigen Universität. Im selben Jahr heiratete er Françoise Garcin (? 1815), der gemeinsame Sohn Joseph-Balthazard Siméon (1781?1846) war ein Diplomat während der Restaurationsära. 1783 trat er als Beisitzer für die Provence in den Verwaltungsdienst, verlor seine Positionen jedoch während der Revolution, der er eher ablehnend gegenüberstand. Die sozialen Errungenschaften begrüßte er allerdings. 1793 nahm er an den Aufständen in der Provinz teil, die sich an die Ereignisse der Tage vom 31. Mai bis 2. Juni 1793 anschlossen, während denen die Girondisten auf Druck des Pariser Volkes ihre Stellung im Nationalkonvent verloren. Er wurde zum Gesetzlosen erklärt und musste vor der Terrorherrschaft nach Italien fliehen. Erst nach dem Sturz Maximilien de Robespierres am 9. Thermidor II (27. Juli 1794) kehrte er nach Frankreich zurück. Ab 1795 war er konservativer Abgeordneter im Rat der Fünfhundert, der zweiten Kammer des französischen Parlaments, vom 19. August bis zum 21. September 1797 auch dessen Präsident. Eine gescheiterte Verschwörung im Pluviôse an V (Januar/Februar 1797) sah ihn als Justizminister vor. Nach heftigen Protesten gegen den Staatsstreich des 18. Fructidor V (4. September 1797) musste er allerdings erneut aus Frankreich fliehen, um dem Gefängnis zu entgehen. 1799 wurde er schließlich doch verhaftet und bis zur Machtübernahme Napoleons durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) auf der Île d?Oléron interniert. Während der Napoleonischen Ära (1799?1813) Von Napoleon wurde er am 18. April 1800 (Jahr VIII nach dem republikanischen Kalender) als Abgeordneter des Départements Bouches du Rhône zum Mitglied des Tribunats ernannt. Vorher ersetzte er den Oberstaatsanwalt am Kassationshof. Er entwickelte als Mitglied des Corps législatif Bedeutung und Ziele des Code civil mit. 1804 wurde er zum Mitglied des Conseil d?État ernannt. Nach der Entstehung des Königreichs Westphalen durch den Frieden von Tilsit setzte Napoleon im August 1807 zunächst eine dreiköpfige Regierung, bestehend aus Jacques Claude Beugnot, Jean-Baptiste-Moïse Jollivet und Joseph Jérôme Siméon zur Verwaltung des Satellitenstaats ein. Beugnot und Jollivet waren gemeinsam für den Aufbau der Verwaltung und des Finanzministeriums zuständig, während Siméon damit betraut war, das Gerichtswesen zu reorganisieren und die Einführung des Code civil vorzubereiten. Nach der Inkraftsetzung der Verfassung am 15. November 1807 durch ein Dekret Napoleons herrschte in Westphalen zunächst eine rein französische Regierung, innerhalb weniger Monate wurden die meisten Amtsträger jedoch von Deutschen ersetzt, lediglich Siméon blieb im Amt. Bis zur Ankunft König Jérômes am 6. Dezember 1807 regierte der Regierungsrat autonom. Siméon war der einzige Minister des Königreichs Westphalen, der während dessen gesamter Existenz im Amt blieb. Der Code civil wurde am 1. Januar 1808 als bürgerliches Gesetzbuch eingeführt (parallel dazu der Code de procédure als ziviles Prozessrecht). Siméon verwaltete als Minister ein komplett neu verfasstes Justizwesen Die wichtigsten Leistungen, die die Justiz in Westphalen erbrachte, waren die Abschaffung der Leibeigenschaft und die Reduzierung der Privilegien des Adels sowie die Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetz, was auch die bedingungslose Gleichstellung der Juden beinhaltete. Siméon war einer der einflussreichsten Politiker des Königreichs und wurde am 14. November 1810 für seine Verdienste in den Rang eines Großkommandeurs des Ordens der Westphälischen Krone erhoben, eine Ehre, die nur vier weiteren Personen zuteil wurde. Zudem war er Großmeister der Großen Landesloge der Freimaurer in Kassel. Schon 1810 galt er als einer der wenigen Minister, die dazu in der Lage waren, die Staatsgeschicke effektiv zu lenken. Nach der Abreise König Jérômes nach Russland 1812 und der Übertragung der Herrschaft auf Königin Katharina konnte Siméon seine Position noch einmal ausbauen. Er übernahm den Vorsitz im Ministerrat, der
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Frankreich : Bedeutender Nachlaß der Ehren. und Amtsmedaillen des Grafen Joseph Jérôme Comte Siméon (1749 - 1842).
Der Nachlaß besteht aus 20 silbernen Ehrenzeichen und Medaillen mit Namensgravur an Comte J.J. Siméon anläßlich seiner verschiedenen Ämter und Funktionen. Vorwiegend aus der Zeit der Französischen Revolution, der Restauration und des Bürgerkönigtums:
Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple; Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple l'an V.; Conseil des Cinq - Cents - Representant du Peuple l'an VI; Republique Francaise Tribunat An VIII; Republique Francaise Conseille d'Etat; Chambre des Representants Session de l'an 1815; Chambre des Députés Session de l'an 1815; Chambre des Députés 1818; Chambre des Députés 1819; Chambre des Députés 1820; Chambre des Députés (mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Conseil d'Etat (mit Bildnis Louis XVIII); Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis Philippe o.J.) Chambre des Députés(mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis XVIII. o.J.); Institut Royale de France.
Sämtliche Medaillen auf Samttableau im prächtigen Originaletui aus braunem Leder mit goldgeprägter Bezeichnung: "LE COMTE J.J. SIMÉON" , darüber Grafenkrone.
Beigefügt handgeschriebene Bezeichnung und Beschreibung der in dem Etui enthaltenen Ehrenmedaillen in französischer Sprache.
Dazu 4 einzelne Medaillen, teilweise aus dem Besitz des Sohnes, Vicomte J.B. Siméons: Chambre des Pairs (mit Bildnis Louis Philippes o.J.; Le Comte Siméon Senateur ( aus der Zeit des 2. Kaiserreichs); Medaille der Förderer des Andenkens der französischen Siege 1792-1815 (1820) - "S.EXC. Mg. le COMTE SIMEON MINISTRE de l'INÈRIEURE et SÉCRETAIRE D ' ÈTAT". Assemblée Nationale 1849 (im Originaletui mit goldgeprägter Bezeichnung).
Beigefügt ein Ritterkreuz des italienischen St. Maurizius und Lazarus Ordens (Gold und Emaille) sowie ein vergoldetes Medaillon anläßlich der Krönung König Charles X. mit rückseitiger handschriftlicher Widmung an J.J. Comte Siméon.
Dazu umfangreiches, bedeutendes Konvolut Dokumente, Urkunden und Unterlagen zur Geschichte und der Genealogie des Grafen Siméon, bzw. seiner Familie. Darunter königliche Kabinettsordres, Ernennungsdekrete für verschiedene administrative Funktionen, Schreiben König Louis Philippes, Etat des Services 1799 - 1837, etc., etc.
Unterlagen bezüglich des Wappens für den Armorial du 1er Empire; Annales Historiques - Famille Siméon, 1884 - 1885; Unterlagen Armorial Spécial de France, 1875-1877; Unterlagen la France Héraldique, 1870 - 1875; gestochene Siegel und Vignetten; Große Mappe mit goldgeprägter Bezeichnung "Famille Siméon - ARMORIAL". Enthält umfangreiche Unterlagen bezüglich der Genealogie und Familiengeschichte.
Joseph Jérôme, comte Siméon (* 30. September 1749 in Aix-en-Provence; ? 19. Januar 1842 in Paris) war ein französischer Jurist und Politiker. Beim Ausbruch der Französischen Revolution befand er sich im Verwaltungsdienst und musste in den Wirren der Revolution zweimal aus Frankreich fliehen. Während der Herrschaft König Jérômes im Königreich Westphalen war er zunächst dessen Zweiter Staatsrat, später Justiz- und Innenminister (bis 31. Dezember 1808 in Personalunion, anschließend nur noch Justizminister). Im Jahr 1810 war er interimsweise für kurze Zeit Kriegsminister. Nach dem Zusammenbruch des Königreichs Westphalen stand er im Dienste der wiederhergestellten bourbonischen Dynastie und erlebte auch die Julirevolution von 1830, mittlerweile in den Grafenstand erhoben und mit dem Großcordon der Ehrenlegion ausgezeichnet, mit. Joseph Jérôme Siméon wurde am 30. September 1749 in Aix-en-Provence geboren und war, wie sein Vater Joseph-Sextius Siméon (1717?1788), ab 1778 zunächst Professor für Recht an der dortigen Universität. Im selben Jahr heiratete er Françoise Garcin (? 1815), der gemeinsame Sohn Joseph-Balthazard Siméon (1781?1846) war ein Diplomat während der Restaurationsära. 1783 trat er als Beisitzer für die Provence in den Verwaltungsdienst, verlor seine Positionen jedoch während der Revolution, der er eher ablehnend gegenüberstand. Die sozialen Errungenschaften begrüßte er allerdings. 1793 nahm er an den Aufständen in der Provinz teil, die sich an die Ereignisse der Tage vom 31. Mai bis 2. Juni 1793 anschlossen, während denen die Girondisten auf Druck des Pariser Volkes ihre Stellung im Nationalkonvent verloren. Er wurde zum Gesetzlosen erklärt und musste vor der Terrorherrschaft nach Italien fliehen. Erst nach dem Sturz Maximilien de Robespierres am 9. Thermidor II (27. Juli 1794) kehrte er nach Frankreich zurück. Ab 1795 war er konservativer Abgeordneter im Rat der Fünfhundert, der zweiten Kammer des französischen Parlaments, vom 19. August bis zum 21. September 1797 auch dessen Präsident. Eine gescheiterte Verschwörung im Pluviôse an V (Januar/Februar 1797) sah ihn als Justizminister vor. Nach heftigen Protesten gegen den Staatsstreich des 18. Fructidor V (4. September 1797) musste er allerdings erneut aus Frankreich fliehen, um dem Gefängnis zu entgehen. 1799 wurde er schließlich doch verhaftet und bis zur Machtübernahme Napoleons durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) auf der Île d?Oléron interniert. Während der Napoleonischen Ära (1799?1813) Von Napoleon wurde er am 18. April 1800 (Jahr VIII nach dem republikanischen Kalender) als Abgeordneter des Départements Bouches du Rhône zum Mitglied des Tribunats ernannt. Vorher ersetzte er den Oberstaatsanwalt am Kassationshof. Er entwickelte als Mitglied des Corps législatif Bedeutung und Ziele des Code civil mit. 1804 wurde er zum Mitglied des Conseil d?État ernannt. Nach der Entstehung des Königreichs Westphalen durch den Frieden von Tilsit setzte Napoleon im August 1807 zunächst eine dreiköpfige Regierung, bestehend aus Jacques Claude Beugnot, Jean-Baptiste-Moïse Jollivet und Joseph Jérôme Siméon zur Verwaltung des Satellitenstaats ein. Beugnot und Jollivet waren gemeinsam für den Aufbau der Verwaltung und des Finanzministeriums zuständig, während Siméon damit betraut war, das Gerichtswesen zu reorganisieren und die Einführung des Code civil vorzubereiten. Nach der Inkraftsetzung der Verfassung am 15. November 1807 durch ein Dekret Napoleons herrschte in Westphalen zunächst eine rein französische Regierung, innerhalb weniger Monate wurden die meisten Amtsträger jedoch von Deutschen ersetzt, lediglich Siméon blieb im Amt. Bis zur Ankunft König Jérômes am 6. Dezember 1807 regierte der Regierungsrat autonom. Siméon war der einzige Minister des Königreichs Westphalen, der während dessen gesamter Existenz im Amt blieb. Der Code civil wurde am 1. Januar 1808 als bürgerliches Gesetzbuch eingeführt (parallel dazu der Code de procédure als ziviles Prozessrecht). Siméon verwaltete als Minister ein komplett neu verfasstes Justizwesen Die wichtigsten Leistungen, die die Justiz in Westphalen erbrachte, waren die Abschaffung der Leibeigenschaft und die Reduzierung der Privilegien des Adels sowie die Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetz, was auch die bedingungslose Gleichstellung der Juden beinhaltete. Siméon war einer der einflussreichsten Politiker des Königreichs und wurde am 14. November 1810 für seine Verdienste in den Rang eines Großkommandeurs des Ordens der Westphälischen Krone erhoben, eine Ehre, die nur vier weiteren Personen zuteil wurde. Zudem war er Großmeister der Großen Landesloge der Freimaurer in Kassel. Schon 1810 galt er als einer der wenigen Minister, die dazu in der Lage waren, die Staatsgeschicke effektiv zu lenken. Nach der Abreise König Jérômes nach Russland 1812 und der Übertragung der Herrschaft auf Königin Katharina konnte Siméon seine Position noch einmal ausbauen. Er übernahm den Vorsitz im Ministerrat, der
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stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
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die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
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Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
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zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
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der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
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6. Rechnung
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befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
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Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
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bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
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Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
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der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
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10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
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