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Preußen : Königreich Preußen: Schwarzer Adler Orden - Ordenskreuz in Brillanten.
In 76. Auction
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Königreich Preußen: Schwarzer Adler Orden - Ordenskreuz in Brillanten.
Gold und Emaille, das Medaillon und der Bandring mit Altschliff-Brillanten besetzt.Auf dem unteren Kreuzarm Hersteller- und Verleihungsgravur des Berliner Hofjuweliers:
„J. WAGNER & S. 24.7.97“.
Exemplar des letzten Kreuztypus mit den eleganten schwarz emaillierten Adlern zwischen den Kreuzarmen.
Die Diamanten des Medaillons in Silber gefasst. Die Öse mit aufgesetztem Diamantreif.
Der Bandring mit sieben Altschliff-Brillanten besetzt. Rückseitig „à jour“ gearbeitet.
Die Silberfassung auf der Rückseite mit Golddoublierung. Der Tragebügel Gold.
Die Vorderseite in nahezu perfekter Erhaltung. Auf der Rückseite im Zentrum minimale, tragebedingte Chips.
Der Schwarze-Adler-Orden in Brillanten wurde nur ausgesprochen selten verliehen, meist an ausländische Monarchen wie etwa den Kaiser von China oder die verschiedenen Sultane des Osmanischen Reiches aber auch an bedeutende preußische Politiker und Militärs wie z. B. den Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck oder Großadmiral von Tirpitz.
Seit dem Regierungsantritt Friedrich des Großen bis zum Jahr 1918 wurden weniger als 100 Ordensdekorationen in Brillanten ausgegeben. In dem für das hier angebotene Ordenskreuz maßgeblichen Verleihungszeitraum unter Kaiser Wilhelm II. erfolgten ca. 28 Verleihungen.
Die Seltenheit bei der Verleihung der Brillantdekorationen ist auch darin begründet, dass die Insignien in der Regel einen hohen materiellen Wert verkörperten (z.B. beim Roten-Adler-Orden 1. Klasse in Brillanten einen Wert von 6.000,– Reichsmark).
Die zur Herstellung privilegierten Ordensjuweliere waren von höchster Stelle angehalten bei Rücklieferung der Dekorationen durch die Beliehenen diese Beträge an die Berechtigten auszuzahlen.
Da eine Ordensverleihung in Brillanten von den preußischen Monarchen stets auch als indirekte finanzielle Zuwendung gedacht war (die Brillantdekorationen waren nicht rückgabepflichtig), machten viele Träger von dem Recht Gebrauch, die Ordensdekorationen mit echten Steinen beim Hersteller durch solche mit Simili-Brillanten ersetzen und sich den Gegenwert ausbezahlen zu lassen. Von dieser Regelung machte beispielsweise Reichskanzler Otto v. Bismarck gebrauch, dessen Ordensdekorationen mit Simili - Steinen auf Schloß Friedrichsruh in Schleswig - Holstein aufbewahrt werden.
Die im Familienbesitz verbliebenen Dekorationen der Träger, die ihre Orden mit echten Steinen belassen hatten, wurden oftmals nach deren Ableben von den Erben veräußert. Dabei kam es in den seltensten Fällen dazu, dass die Steine der Orden bei den ursprünglichen Herstellern in der oben geschilderten Weise ausgetauscht wurden.
Zumeist wurden die Dekorationen an Juweliere verkauft, die die Orden „ausschlachteten“ und die Fassungen dabei zerstörten. Dementsprechend haben sich nur sehr wenige Originaldekorationen mit echten Brillanten erhalten.
Prachtexemplar in feinster Berliner Juweliersqualität. Eines der ganz wenigen Ordenskreuze im Originalzustand, die Brillanten in sehr schöner Qualität.
Dieses Stück ist bei Klingbeil/Thies, Orden 1700 – 2000, Band III, S. 29, Nr. 1458 abgebildet und beschrieben.
Bedeutende Ordensdekoration von größter Seltenheit.
German Orders and Medals - Kingdom of Prussia : Kingdom of Prussia: Order of the Black Eagle - Sash Badge in Diamonds.
Gold and enamel, the center and the suspension loop set with old-cut diamonds. On the lower arm of the cross maker and award engraving of the Berlin court jeweler:
J. WAGNER & S. 24.7.97.
This badge represents the last type of the order with the elegantly shaped black enameled eagles between the arms of the cross.
The diamonds of the obverse center set in silver. set with diamonds. The suspension loop set with seven old cut diamonds, worked à jour on the back.
The obverse in near perfect condition. On the back in the center minimal chips due to wear.
The Order of the Black Eagle in diamonds was awarded in very few examples, mostly to foreign monarchs such as the Emperor of China or the various Sultans of the Ottoman Empire but also to important Prussian politicians and military leaders such as the Imperial Chancellor Prince Otto von Bismarck or Grand Admiral von Tirpitz.
From the beginning of the reign of Frederick the Great until 1918 less than 100 decorations in diamonds were issued. In the period of Emperor Wilhelm II, (1888-1918) which is decisive for the badge offered here, about 28 awards were made.
The rarity of the award of Prussian jewelled decorations is also due to the fact that the insignia usually embodied a high material value (e.g. for the Red Eagle Order 1st Class in brilliants a value of 6.000, Reichsmark). The jewelers who were privileged to produce the medals were ordered by the highest authority to pay the amounts to the entitled persons in case of return of the decorations. Since the Prussian monarchs always considered the bestowal of an order in diamonds as an indirect financial benefit (the diamond decorations did not have to be returned after the recipient's death), many recipients made use of the possibility to replace the decorations with real stones by those with simili-brilliants at the manufacturer and to have the equivalent value paid out. Chancellor Otto v. Bismarck, whose decorations with simili-stones are kept in Friedrichsruh Castle in Schleswig-Holstein, made use of this regulation. The decorations of recipients who had left theirinsignia with real stones were often sold by the heirs after their death. In the rarest cases it happened that the stones of the medals were exchanged at the original manufacturers in the way described above. Mostly the decorations were sold to jewelers, who cannibalized the medals and destroyed the settings. Accordingly, very few original decorations with genuine diamonds have survived.
Splendid badge in finest Berlin jeweler quality. One of the very few examples preserved in original condition, the diamonds of very fine quality.
This piece is illustrated and described in Karsten Klingbeil/Andreas Thies, Orden 1700 - 2000, Vol. III, p. 29, No. 1458.
Important piece of great rarity.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Königreich Preußen: Schwarzer Adler Orden - Ordenskreuz in Brillanten.
Gold und Emaille, das Medaillon und der Bandring mit Altschliff-Brillanten besetzt.Auf dem unteren Kreuzarm Hersteller- und Verleihungsgravur des Berliner Hofjuweliers:
„J. WAGNER & S. 24.7.97“.
Exemplar des letzten Kreuztypus mit den eleganten schwarz emaillierten Adlern zwischen den Kreuzarmen.
Die Diamanten des Medaillons in Silber gefasst. Die Öse mit aufgesetztem Diamantreif.
Der Bandring mit sieben Altschliff-Brillanten besetzt. Rückseitig „à jour“ gearbeitet.
Die Silberfassung auf der Rückseite mit Golddoublierung. Der Tragebügel Gold.
Die Vorderseite in nahezu perfekter Erhaltung. Auf der Rückseite im Zentrum minimale, tragebedingte Chips.
Der Schwarze-Adler-Orden in Brillanten wurde nur ausgesprochen selten verliehen, meist an ausländische Monarchen wie etwa den Kaiser von China oder die verschiedenen Sultane des Osmanischen Reiches aber auch an bedeutende preußische Politiker und Militärs wie z. B. den Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck oder Großadmiral von Tirpitz.
Seit dem Regierungsantritt Friedrich des Großen bis zum Jahr 1918 wurden weniger als 100 Ordensdekorationen in Brillanten ausgegeben. In dem für das hier angebotene Ordenskreuz maßgeblichen Verleihungszeitraum unter Kaiser Wilhelm II. erfolgten ca. 28 Verleihungen.
Die Seltenheit bei der Verleihung der Brillantdekorationen ist auch darin begründet, dass die Insignien in der Regel einen hohen materiellen Wert verkörperten (z.B. beim Roten-Adler-Orden 1. Klasse in Brillanten einen Wert von 6.000,– Reichsmark).
Die zur Herstellung privilegierten Ordensjuweliere waren von höchster Stelle angehalten bei Rücklieferung der Dekorationen durch die Beliehenen diese Beträge an die Berechtigten auszuzahlen.
Da eine Ordensverleihung in Brillanten von den preußischen Monarchen stets auch als indirekte finanzielle Zuwendung gedacht war (die Brillantdekorationen waren nicht rückgabepflichtig), machten viele Träger von dem Recht Gebrauch, die Ordensdekorationen mit echten Steinen beim Hersteller durch solche mit Simili-Brillanten ersetzen und sich den Gegenwert ausbezahlen zu lassen. Von dieser Regelung machte beispielsweise Reichskanzler Otto v. Bismarck gebrauch, dessen Ordensdekorationen mit Simili - Steinen auf Schloß Friedrichsruh in Schleswig - Holstein aufbewahrt werden.
Die im Familienbesitz verbliebenen Dekorationen der Träger, die ihre Orden mit echten Steinen belassen hatten, wurden oftmals nach deren Ableben von den Erben veräußert. Dabei kam es in den seltensten Fällen dazu, dass die Steine der Orden bei den ursprünglichen Herstellern in der oben geschilderten Weise ausgetauscht wurden.
Zumeist wurden die Dekorationen an Juweliere verkauft, die die Orden „ausschlachteten“ und die Fassungen dabei zerstörten. Dementsprechend haben sich nur sehr wenige Originaldekorationen mit echten Brillanten erhalten.
Prachtexemplar in feinster Berliner Juweliersqualität. Eines der ganz wenigen Ordenskreuze im Originalzustand, die Brillanten in sehr schöner Qualität.
Dieses Stück ist bei Klingbeil/Thies, Orden 1700 – 2000, Band III, S. 29, Nr. 1458 abgebildet und beschrieben.
Bedeutende Ordensdekoration von größter Seltenheit.
German Orders and Medals - Kingdom of Prussia : Kingdom of Prussia: Order of the Black Eagle - Sash Badge in Diamonds.
Gold and enamel, the center and the suspension loop set with old-cut diamonds. On the lower arm of the cross maker and award engraving of the Berlin court jeweler:
J. WAGNER & S. 24.7.97.
This badge represents the last type of the order with the elegantly shaped black enameled eagles between the arms of the cross.
The diamonds of the obverse center set in silver. set with diamonds. The suspension loop set with seven old cut diamonds, worked à jour on the back.
The obverse in near perfect condition. On the back in the center minimal chips due to wear.
The Order of the Black Eagle in diamonds was awarded in very few examples, mostly to foreign monarchs such as the Emperor of China or the various Sultans of the Ottoman Empire but also to important Prussian politicians and military leaders such as the Imperial Chancellor Prince Otto von Bismarck or Grand Admiral von Tirpitz.
From the beginning of the reign of Frederick the Great until 1918 less than 100 decorations in diamonds were issued. In the period of Emperor Wilhelm II, (1888-1918) which is decisive for the badge offered here, about 28 awards were made.
The rarity of the award of Prussian jewelled decorations is also due to the fact that the insignia usually embodied a high material value (e.g. for the Red Eagle Order 1st Class in brilliants a value of 6.000, Reichsmark). The jewelers who were privileged to produce the medals were ordered by the highest authority to pay the amounts to the entitled persons in case of return of the decorations. Since the Prussian monarchs always considered the bestowal of an order in diamonds as an indirect financial benefit (the diamond decorations did not have to be returned after the recipient's death), many recipients made use of the possibility to replace the decorations with real stones by those with simili-brilliants at the manufacturer and to have the equivalent value paid out. Chancellor Otto v. Bismarck, whose decorations with simili-stones are kept in Friedrichsruh Castle in Schleswig-Holstein, made use of this regulation. The decorations of recipients who had left theirinsignia with real stones were often sold by the heirs after their death. In the rarest cases it happened that the stones of the medals were exchanged at the original manufacturers in the way described above. Mostly the decorations were sold to jewelers, who cannibalized the medals and destroyed the settings. Accordingly, very few original decorations with genuine diamonds have survived.
Splendid badge in finest Berlin jeweler quality. One of the very few examples preserved in original condition, the diamonds of very fine quality.
This piece is illustrated and described in Karsten Klingbeil/Andreas Thies, Orden 1700 - 2000, Vol. III, p. 29, No. 1458.
Important piece of great rarity.
76. Auction
Sale Date(s)
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Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.