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Bayern : Kurbayrischer Hochadeliger Ritterorden vom Heiligen Michael - Ordenskollane, 1. Drittel...
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Kurbayrischer Hochadeliger Ritterorden vom Heiligen Michael - Ordenskollane, 1. Drittel 19. Jahrhundert.
Gestiftet am 29. September 1693 von Kurfürst Joseph Clemens, Erzbischof von Köln und Herzog von Bayern. Der Orden war ausschließlich für den Hochadel vorgesehen (die Ordensritter hatten eine Adelsprobe abzulegen und mussten römisch-katholischer Religion sein) und war mit prächtigen Regalien ausgestattet. So trugen die Ordensritter neben den eigentlichen Dekorationen prächtige Ordensornate und Schwerter.
Die Ordensritter gliederten sich in eine geistliche Abteilung, die so genannte blaue Fahne und eine weltliche Abteilung, die so genannte weiße Fahne. Die beiden Fahnen waren jeweils in drei Klassen eingeteilt. Die 1. Klasse bestand aus neun geistlichen und neun weltlichen Ordens-Commandeurs oder Großkreuzherren, denen das tragen der Ordenskette vorbehalten war.
Die 2. Klasse bestand aus vier geistlichen und vier weltlichen Ordensbeamten, die im unterschied zu den Großkreuzherren und Rittern nicht den Hl. Michael sondern die Ordensdevise ?Quis ut Deus? im vorderseitigen Medaillon der Ordenskreuze hatten.
Die 3. Klasse bestand aus 18 geistlichen und 18 weltlichen Ordensritten, die das Ordenskreuz statt an der Kette am Band trugen. In den Statuten von 1721 war das Tragen eines gestickten Ordenskreuzes auf der linken Brust vorgesehen
Der Orden genoss während des gesamten 18. Jahrhunders ein hohes Ansehen. 1799 gab Kurfürst Maximilian Joseph (der spätere König von Bayern) die ihm durch kanonische Wahl zugekommene Großmeisterwürde zurück, weil er nach Erbschaft der Kurpfalz und Bayerns mehrere Großmeisterwürden anderer Orden bekleidete und diese mit dem Amte des Großmeisters des Ordens vom Hl. Michael für unvereinbar hielt. An seiner Stelle wurde Herzog Wilhelm (von der Linie Birkenfeld des Hauses Bayern) am 12. April 1799 zum Goßmeister gewählt. Er erhielt den Titel "Herzog in Bayern" und war der Begründer der einzigen noch verbliebenen Nebenlinie des Hauses Wittelsbach, der auch die späterer österreichische Kaiserin Elisabeth, genannt Sisi, entstammte.
Nach Erlangung des Königswürde (1806) genehmigte König Max. I. Joseph das Fortbestehen des Ordens im Königreich Bayern und der Orden wurde im Jahr 1813 unter der Bezeichnung ?Ritter-Haus-Orden vom Hl. Michael, dessen Großmeisterstelle mit Königlicher allerhöchster Genehmigung einem Prinzen des Hauses übertragen ist? im bayrischen Hof- und Staatshandbuch geführt.
Nach dem Tode Herzog Wilhelms wandelte König Ludwig I. den Orden am 18. Januar 1837 in den Verdienst-Orden vom Hl. Michael um, gab ihm neue Statuten, eine veränderte Klasseneinteilung und ein etwas verändertes Aussehen und bestimmte, dass die alte Form des Ordens nicht mehr verliehen werden sollte. Den bisherigen Rittern wurde das Tragen der Dekorationen jedoch ausdrücklich weiterhin gestattet.
Im Zeitraum des Bestehens des Ordens von 1693 ? 1837 wurden insgesamt nur 289 Großkreuzherren und 119 Ritter ernannt. Alle Insignien des Ordens sind daher von größter Seltenheit.
Ordenskollane. Silber vergoldet und emailliert. 1. Drittel 19. Jahrhundert.
Die Ordenskollane besteht aus insgesamt 40 Gliedern, darunter vier Hauptliedern mit Personifikationen der Tugenden: Beständigkeit (Perseverantia), Frömmigkeit (Pietas) Treue (Fidelitas) und Tapferkeit / Stärke (Fortitudo) sowie 16 Gliedern mit Waffentrophäen und den alternierenden, aufgelegten, blau emaillierten Buchstaben "P" und "F" sowie 20 Rautengliedern mit dem bayrischen Rautenwappen in Emaillemalerei umgeben von Donnerkeilen und Flammen.
Das Mittelglied mit der Personifikation der Pietas mit kleiner Öse zum Einhängen des Ordenskleinodes. Dieses sowie die übrigen Glieder mit den Darstellungen der Tugenden rückseitig mit besonders fein gravierten Lorbeerkränzen und aufgelöteten Tragehaken.
Gesamtlänge: 160 cm.
Neben dem hier angebotenen Exemplar existiert noch ein weiteres, jedoch unvollständiges Exemplar (Länge 117 cm) das im Bayrischen Armeemuseum in Ingolstadt aufbewahrt wird.
Weitere Stücke sind weder in Museums- noch Privatbesitz bekannt
Die hier angebotene Kollane ist bei Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, S. 117 f, Nr. 305 abgebildet und beschrieben.
Hochbedeutendes historisches Liebhaberstück von allergrößter Seltenheit. Wahrscheinlich das einzige in Privatbesitz heute noch existierende Exemplar.
German Orders and Medals - Kingdom of Bavaria : Electorate of Bavaria - Order of Saint Michael - Collar Chain.
Founded on September 29, 1693 by Elector Joseph Clemens, Archbishop of Cologne and Duke of Bavaria.
The order was intended exclusively for the high nobility (the knights of the order had to present a proof of nobility and had to be of Roman Catholic religion) and was equipped with splendid regalia. Thus, in addition to the actual decorations, the knights of the Order wore splendid insignia and swords.
The knights of the order were divided into a spiritual division, the so-called blue flag, and a secular division, the so-called white flag. The two flags were each divided into three classes. The 1st class consisted of nine ecclesiastical and nine secular Order Commanders or Grand Crosses. They had the exclusive right to wear the orders' collar chain.
The 2nd class consisted of four ecclesiastical and four secular officers of the Order, who, unlike the Knights of the Grand Cross and regular Knights, did not have St. Michael but the Order's motto "Quis ut Deus" in the front medallion of their badges.
The 3rd class consisted of 18 ecclesiastical and 18 secular knights of the Order, who wore a smaller version of the Order's cross on a ribbon instead of the collar chain.
In the statutes of 1721 the regulation to wear an embroidered cross of the order (breast star) on the left breast was provided.
The Order enjoyed a high reputation throughout the 18th century. In 1799, Elector Maximilian Joseph (later King of Bavaria) gave back the Grand Mastership he had received by canonical election because, after inheriting the Electoral Palatinate and Bavaria, he held several Grand Masterships of other Orders and considered them incompatible with the office of Grand Master of the Order of St. Michael. In his place, Duke Wilhelm (of the Birkenfeld line of the House of Bavaria) was elected Grand Master on April 12, 1799. He was given the title "Herzog in Bayern" (Duke in Bavaria) and was head of this last remaining side line of the Royal House of Wittelsbach. The legendary Empress of Austria Elisabeth "Sisi" also was a member of this branch of the Wittelsbach family. After attaining the royal dignity (1806), King Max. I. Joseph approved the continuation of the Order in the Kingdom of Bavaria and in 1813 the Order was listed in the Bavarian Court and State Manual under the name "Ritter-Haus-Orden vom St. Michael, dessen Großmeisterstelle mit Königlicher allerhöchster Genehmigung einem Prinzen des Hauses übertragen ist". After the death of Duke Wilhelm, King Ludwig I transformed the Order into the Order of Merit of St. Michael on January 18, 1837. He gave it new statutes, devided it in different classes (grades) and a slightly different design and determined that the old form of the Order should no longer be awarded. However, the previous knights were expressly allowed to continue wearing their old style decorations.
During the period of the Order's existence from 1693 - 1837, a total of only 289 Knights of the Grand Cross and 119 ordinary Knights were appointed. All insignia of the Order are therefore of great rarity.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Kurbayrischer Hochadeliger Ritterorden vom Heiligen Michael - Ordenskollane, 1. Drittel 19. Jahrhundert.
Gestiftet am 29. September 1693 von Kurfürst Joseph Clemens, Erzbischof von Köln und Herzog von Bayern. Der Orden war ausschließlich für den Hochadel vorgesehen (die Ordensritter hatten eine Adelsprobe abzulegen und mussten römisch-katholischer Religion sein) und war mit prächtigen Regalien ausgestattet. So trugen die Ordensritter neben den eigentlichen Dekorationen prächtige Ordensornate und Schwerter.
Die Ordensritter gliederten sich in eine geistliche Abteilung, die so genannte blaue Fahne und eine weltliche Abteilung, die so genannte weiße Fahne. Die beiden Fahnen waren jeweils in drei Klassen eingeteilt. Die 1. Klasse bestand aus neun geistlichen und neun weltlichen Ordens-Commandeurs oder Großkreuzherren, denen das tragen der Ordenskette vorbehalten war.
Die 2. Klasse bestand aus vier geistlichen und vier weltlichen Ordensbeamten, die im unterschied zu den Großkreuzherren und Rittern nicht den Hl. Michael sondern die Ordensdevise ?Quis ut Deus? im vorderseitigen Medaillon der Ordenskreuze hatten.
Die 3. Klasse bestand aus 18 geistlichen und 18 weltlichen Ordensritten, die das Ordenskreuz statt an der Kette am Band trugen. In den Statuten von 1721 war das Tragen eines gestickten Ordenskreuzes auf der linken Brust vorgesehen
Der Orden genoss während des gesamten 18. Jahrhunders ein hohes Ansehen. 1799 gab Kurfürst Maximilian Joseph (der spätere König von Bayern) die ihm durch kanonische Wahl zugekommene Großmeisterwürde zurück, weil er nach Erbschaft der Kurpfalz und Bayerns mehrere Großmeisterwürden anderer Orden bekleidete und diese mit dem Amte des Großmeisters des Ordens vom Hl. Michael für unvereinbar hielt. An seiner Stelle wurde Herzog Wilhelm (von der Linie Birkenfeld des Hauses Bayern) am 12. April 1799 zum Goßmeister gewählt. Er erhielt den Titel "Herzog in Bayern" und war der Begründer der einzigen noch verbliebenen Nebenlinie des Hauses Wittelsbach, der auch die späterer österreichische Kaiserin Elisabeth, genannt Sisi, entstammte.
Nach Erlangung des Königswürde (1806) genehmigte König Max. I. Joseph das Fortbestehen des Ordens im Königreich Bayern und der Orden wurde im Jahr 1813 unter der Bezeichnung ?Ritter-Haus-Orden vom Hl. Michael, dessen Großmeisterstelle mit Königlicher allerhöchster Genehmigung einem Prinzen des Hauses übertragen ist? im bayrischen Hof- und Staatshandbuch geführt.
Nach dem Tode Herzog Wilhelms wandelte König Ludwig I. den Orden am 18. Januar 1837 in den Verdienst-Orden vom Hl. Michael um, gab ihm neue Statuten, eine veränderte Klasseneinteilung und ein etwas verändertes Aussehen und bestimmte, dass die alte Form des Ordens nicht mehr verliehen werden sollte. Den bisherigen Rittern wurde das Tragen der Dekorationen jedoch ausdrücklich weiterhin gestattet.
Im Zeitraum des Bestehens des Ordens von 1693 ? 1837 wurden insgesamt nur 289 Großkreuzherren und 119 Ritter ernannt. Alle Insignien des Ordens sind daher von größter Seltenheit.
Ordenskollane. Silber vergoldet und emailliert. 1. Drittel 19. Jahrhundert.
Die Ordenskollane besteht aus insgesamt 40 Gliedern, darunter vier Hauptliedern mit Personifikationen der Tugenden: Beständigkeit (Perseverantia), Frömmigkeit (Pietas) Treue (Fidelitas) und Tapferkeit / Stärke (Fortitudo) sowie 16 Gliedern mit Waffentrophäen und den alternierenden, aufgelegten, blau emaillierten Buchstaben "P" und "F" sowie 20 Rautengliedern mit dem bayrischen Rautenwappen in Emaillemalerei umgeben von Donnerkeilen und Flammen.
Das Mittelglied mit der Personifikation der Pietas mit kleiner Öse zum Einhängen des Ordenskleinodes. Dieses sowie die übrigen Glieder mit den Darstellungen der Tugenden rückseitig mit besonders fein gravierten Lorbeerkränzen und aufgelöteten Tragehaken.
Gesamtlänge: 160 cm.
Neben dem hier angebotenen Exemplar existiert noch ein weiteres, jedoch unvollständiges Exemplar (Länge 117 cm) das im Bayrischen Armeemuseum in Ingolstadt aufbewahrt wird.
Weitere Stücke sind weder in Museums- noch Privatbesitz bekannt
Die hier angebotene Kollane ist bei Klingbeil / Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, S. 117 f, Nr. 305 abgebildet und beschrieben.
Hochbedeutendes historisches Liebhaberstück von allergrößter Seltenheit. Wahrscheinlich das einzige in Privatbesitz heute noch existierende Exemplar.
German Orders and Medals - Kingdom of Bavaria : Electorate of Bavaria - Order of Saint Michael - Collar Chain.
Founded on September 29, 1693 by Elector Joseph Clemens, Archbishop of Cologne and Duke of Bavaria.
The order was intended exclusively for the high nobility (the knights of the order had to present a proof of nobility and had to be of Roman Catholic religion) and was equipped with splendid regalia. Thus, in addition to the actual decorations, the knights of the Order wore splendid insignia and swords.
The knights of the order were divided into a spiritual division, the so-called blue flag, and a secular division, the so-called white flag. The two flags were each divided into three classes. The 1st class consisted of nine ecclesiastical and nine secular Order Commanders or Grand Crosses. They had the exclusive right to wear the orders' collar chain.
The 2nd class consisted of four ecclesiastical and four secular officers of the Order, who, unlike the Knights of the Grand Cross and regular Knights, did not have St. Michael but the Order's motto "Quis ut Deus" in the front medallion of their badges.
The 3rd class consisted of 18 ecclesiastical and 18 secular knights of the Order, who wore a smaller version of the Order's cross on a ribbon instead of the collar chain.
In the statutes of 1721 the regulation to wear an embroidered cross of the order (breast star) on the left breast was provided.
The Order enjoyed a high reputation throughout the 18th century. In 1799, Elector Maximilian Joseph (later King of Bavaria) gave back the Grand Mastership he had received by canonical election because, after inheriting the Electoral Palatinate and Bavaria, he held several Grand Masterships of other Orders and considered them incompatible with the office of Grand Master of the Order of St. Michael. In his place, Duke Wilhelm (of the Birkenfeld line of the House of Bavaria) was elected Grand Master on April 12, 1799. He was given the title "Herzog in Bayern" (Duke in Bavaria) and was head of this last remaining side line of the Royal House of Wittelsbach. The legendary Empress of Austria Elisabeth "Sisi" also was a member of this branch of the Wittelsbach family. After attaining the royal dignity (1806), King Max. I. Joseph approved the continuation of the Order in the Kingdom of Bavaria and in 1813 the Order was listed in the Bavarian Court and State Manual under the name "Ritter-Haus-Orden vom St. Michael, dessen Großmeisterstelle mit Königlicher allerhöchster Genehmigung einem Prinzen des Hauses übertragen ist". After the death of Duke Wilhelm, King Ludwig I transformed the Order into the Order of Merit of St. Michael on January 18, 1837. He gave it new statutes, devided it in different classes (grades) and a slightly different design and determined that the old form of the Order should no longer be awarded. However, the previous knights were expressly allowed to continue wearing their old style decorations.
During the period of the Order's existence from 1693 - 1837, a total of only 289 Knights of the Grand Cross and 119 ordinary Knights were appointed. All insignia of the Order are therefore of great rarity.
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
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Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
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Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
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Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
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für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
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der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
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jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
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der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.