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Portugal : Orden vom Turm und Schwert: Großkreuzsatz aus dem Besitz des Aus dem Besitz des GRAFE...
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Portugal : Orden vom Turm und Schwert: Großkreuzsatz aus dem Besitz des Aus dem Besitz des GRAFEN VON TURIN (1872-1946).
Großkreuzdekoration. Gold und Emaille, an schöner, genähter Originalschärpe aus feinster Moiréeseide mit Bandschleife.
Prachtexemplar in allerfeinster Juweliersqualität mit mehrteilig gefertigtem Medaillon.
Der Bruststern Gold und Emaille. Mit Hestelleretikett des Juweliers da Costa, Lissabon.
Statt der sonst üblichen Nadel, wie bei allen Sternen aus dem Besitz des Conte di Torino, rückseitige Tragevorrichtung mit zwei Schrauben.
Besonders der Bruststern in massiver Godausführung außerordentlich selten.
VITTORIO EMANUELE DI SAVOIA, CONTE DI TORINO (1872 ? 1946), ZWEITER SOHN KÖNIG AMADEO I. VON SPANIEN, GENERAL DER KAVALLERIE.
Prinz Vittorio Emanuele von Savoyen-Aosta, Infant von Spanien, Graf von Turin (24. November 1870 - 10. Oktober 1946), Sohn König Amadeo I. von Spanien war ein Enkel von König Viktor Emanuel II. und ein Mitglied des Hauses Savoyen. Er war ein Cousin von König Viktor Emanuel III. von Italien.
Vittorio Emanuele wurde in Turin geboren, kurz bevor sein Vater Prinz Amadeo von Savoyen, Herzog von Aosta, nach Spanien abreisen wollte, wo er zum König gewählt worden war. Seine Mutter war Maria Vittoria del Pozzo della Cisterna. Mit der Besteigung des spanischen Throns durch seinen Vater erhielt er den zusätzlichen Titel Infant von Spanien.
Das Duell
1897 forderte Vittorio Emanuele Prinz Henri von Orléans zum Duell heraus, nachdem Henri in mehreren Artikeln in der Zeitung Le Figaro die italienischen Soldaten, die während des Ersten Italo-Äthiopischen Krieges in Äthiopien gefangen gehalten wurden, als Feiglinge bezeichnet hatte.
Der Streit fand in Italien und Europa ein breites Echo. Man einigte sich auf das Schwert als Waffe der Wahl, da die Italiener der Meinung waren, dass Duelle mit Pistolen, die von den Franzosen bevorzugt wurden, nur für betrogene Ehemänner und nicht für Prinzen königlichen Blutes geeignet waren.
Das Duell mit dem Schwert unter der Leitung des Grafen Leontieff und des Grafen Avogadro dauerte 26 Minuten und fand am 15. August 1897 um 5.00 Uhr morgens im Bois de Marechaux in Vaucresson, Frankreich, statt. Vittorio Emanuele besiegte Henri nach fünf Reprisen. Henri erlitt eine schwere Wunde am rechten Unterleib, und die Ärzte beider Parteien hielten die Verletzung für schwer genug, um ihn in einen Zustand offensichtlicher Unterlegenheit zu versetzen, was das Ende des Duells zur Folge hatte und Vittorio Emanuele in Europa berühmt machte.
Die öffentliche Resonanz auf Vittorio Emanuele in Italien war triumphal. In Turin begrüßte ihn König Umberto I. mit den Worten: "Ich möchte der Erste sein, der Ihnen von ganzem Herzen zu Ihrem Beispiel und Ihrem Erfolg gratuliert".
Im April 1898 brach Vittorio Emanuele zu einer Weltreise auf. Seine erste Station war New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nachdem er einen Tag im Newport Country Club verbracht hatte, überreichte er dem Club einen Silberpokal, der dem Sieger des jährlichen Golfturniers des Grafen von Turin überreicht wird. Nach seinem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten besuchte er auf der nächsten Etappe seiner Weltreise China und Japan.
Vittorio Emanuele schlug eine Karriere in der königlichen italienischen Armee ein und wurde Oberbefehlshaber der italienischen Kavallerie. Diese Position hatte er während des Ersten Weltkriegs inne. Nach dem Waffenstillstand wurde er von Frankreich mit dem Croix de Guerre ausgezeichnet.
Vittorio Emanuele starb vier Monate nach der Ausrufung der Italienischen Republik in Brüssel. Er war der letzte überlebende Sohn von König Amedeo I. von Spanien.
Wunderschöner Großkreuzsatz und aus dem Besitz eines Mitglieds der italienischen Königsfamilie von großer Seltenheit.
Foreign Orders & Decorations - Portugal : Orden vom Turm und Schwert: Großkreuzsatz aus dem Besitz des Aus dem Besitz des GRAFEN VON TURIN (1872-1946).
Portugal - Order of the Tower and the Sword
Grand Cross set awarded to Vittorio Emanuele, Conte di Torino (1872-1946).
Grand Cross Decoration. Gold and enamels, on beautiful original sash of finest moiré silk with ribbon bow.
Splendid example of the finest jeweler's quality with center medallion made in several parts.
The breast star gold and enamels. With manufacturer's label of the jeweler da Costa, Lisbon. Instead of the usual pin, as with all stars owned by the Conte di Torino,reverse fitted with wearing device with two screws.
Especially the breast star in solid gold extraordinarily rare.
Prince Vittorio Emanuele of Savoy-Aosta, Infante of Spain, Count of Turin (24 November 1870 ? 10 October 1946) was a grandchild of King Victor Emmanuel II and a member of the House of Savoy. He was a cousin of Victor Emmanuel III.
Vittorio Emanuele was born in Turin just before his father Prince Amadeo of Savoy, Duke of Aosta was about to leave for Spain where he had been elected king. His mother was Maria Vittoria del Pozzo della Cisterna.
With his father's accession to the Spanish throne he gained the additional title Infante of Spain.
The Duel
In 1897 Vittorio Emanuele challenged Prince Henri of Orléans to a duel, after Henri described, in several articles in the newspaper Le Figaro, the Italian soldiers being held captive in Ethiopia during the First Italo?Ethiopian War as cowards. The dispute was widely echoed in Italy and Europe. It was agreed on the use of the sword as weapon of choice, as the Italians thought duels with pistols, favored by the French, were worthy of betrayed husbands, not of princes of royal blood.
The duel with swords, directed by the Count Leontieff and the Count Avogadro, lasting 26 minutes, took place at 5:00 am on 15 August 1897 in the Bois de Marechaux at Vaucresson, France. Vittorio Emanuele defeated Henri after five reprises. Henri received a serious wound to his right abdomen, and the doctors of both parties considered the injury serious enough to put him in a state of obvious inferiority, causing the end of the duel and making Vittorio Emanuele famous in Europe.
The public response for Vittorio Emanuele in Italy was triumphant. In Turin King Umberto I. welcomed him saying, "I want to be the first to congratulate you with all my heart on the example you set and the success you scored".
In April 1898 Vittorio Emanuele set out on a tour of world. His first stop was New York City in the United States of America. After spending a day at the Newport Country Club he presented the club with a silver cup which is presented to the winner of the annual Count of Turin golf tournament. After his stay in the United States he visited China and Japan on the next leg of his world tour.
Vittorio Emanuele pursued a career in the Royal Italian Army and became the Commander in Chief of the Italian Cavalry. He held this position during the First World War. Following the armistice he was awarded the Croix de guerre by France.
Vittorio Emanuele died in Brussels four months after the proclamation of the Italian Republic. He was the last surviving son of King Amedeo I. of Spain.
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Portugal : Orden vom Turm und Schwert: Großkreuzsatz aus dem Besitz des Aus dem Besitz des GRAFEN VON TURIN (1872-1946).
Großkreuzdekoration. Gold und Emaille, an schöner, genähter Originalschärpe aus feinster Moiréeseide mit Bandschleife.
Prachtexemplar in allerfeinster Juweliersqualität mit mehrteilig gefertigtem Medaillon.
Der Bruststern Gold und Emaille. Mit Hestelleretikett des Juweliers da Costa, Lissabon.
Statt der sonst üblichen Nadel, wie bei allen Sternen aus dem Besitz des Conte di Torino, rückseitige Tragevorrichtung mit zwei Schrauben.
Besonders der Bruststern in massiver Godausführung außerordentlich selten.
VITTORIO EMANUELE DI SAVOIA, CONTE DI TORINO (1872 ? 1946), ZWEITER SOHN KÖNIG AMADEO I. VON SPANIEN, GENERAL DER KAVALLERIE.
Prinz Vittorio Emanuele von Savoyen-Aosta, Infant von Spanien, Graf von Turin (24. November 1870 - 10. Oktober 1946), Sohn König Amadeo I. von Spanien war ein Enkel von König Viktor Emanuel II. und ein Mitglied des Hauses Savoyen. Er war ein Cousin von König Viktor Emanuel III. von Italien.
Vittorio Emanuele wurde in Turin geboren, kurz bevor sein Vater Prinz Amadeo von Savoyen, Herzog von Aosta, nach Spanien abreisen wollte, wo er zum König gewählt worden war. Seine Mutter war Maria Vittoria del Pozzo della Cisterna. Mit der Besteigung des spanischen Throns durch seinen Vater erhielt er den zusätzlichen Titel Infant von Spanien.
Das Duell
1897 forderte Vittorio Emanuele Prinz Henri von Orléans zum Duell heraus, nachdem Henri in mehreren Artikeln in der Zeitung Le Figaro die italienischen Soldaten, die während des Ersten Italo-Äthiopischen Krieges in Äthiopien gefangen gehalten wurden, als Feiglinge bezeichnet hatte.
Der Streit fand in Italien und Europa ein breites Echo. Man einigte sich auf das Schwert als Waffe der Wahl, da die Italiener der Meinung waren, dass Duelle mit Pistolen, die von den Franzosen bevorzugt wurden, nur für betrogene Ehemänner und nicht für Prinzen königlichen Blutes geeignet waren.
Das Duell mit dem Schwert unter der Leitung des Grafen Leontieff und des Grafen Avogadro dauerte 26 Minuten und fand am 15. August 1897 um 5.00 Uhr morgens im Bois de Marechaux in Vaucresson, Frankreich, statt. Vittorio Emanuele besiegte Henri nach fünf Reprisen. Henri erlitt eine schwere Wunde am rechten Unterleib, und die Ärzte beider Parteien hielten die Verletzung für schwer genug, um ihn in einen Zustand offensichtlicher Unterlegenheit zu versetzen, was das Ende des Duells zur Folge hatte und Vittorio Emanuele in Europa berühmt machte.
Die öffentliche Resonanz auf Vittorio Emanuele in Italien war triumphal. In Turin begrüßte ihn König Umberto I. mit den Worten: "Ich möchte der Erste sein, der Ihnen von ganzem Herzen zu Ihrem Beispiel und Ihrem Erfolg gratuliert".
Im April 1898 brach Vittorio Emanuele zu einer Weltreise auf. Seine erste Station war New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nachdem er einen Tag im Newport Country Club verbracht hatte, überreichte er dem Club einen Silberpokal, der dem Sieger des jährlichen Golfturniers des Grafen von Turin überreicht wird. Nach seinem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten besuchte er auf der nächsten Etappe seiner Weltreise China und Japan.
Vittorio Emanuele schlug eine Karriere in der königlichen italienischen Armee ein und wurde Oberbefehlshaber der italienischen Kavallerie. Diese Position hatte er während des Ersten Weltkriegs inne. Nach dem Waffenstillstand wurde er von Frankreich mit dem Croix de Guerre ausgezeichnet.
Vittorio Emanuele starb vier Monate nach der Ausrufung der Italienischen Republik in Brüssel. Er war der letzte überlebende Sohn von König Amedeo I. von Spanien.
Wunderschöner Großkreuzsatz und aus dem Besitz eines Mitglieds der italienischen Königsfamilie von großer Seltenheit.
Foreign Orders & Decorations - Portugal : Orden vom Turm und Schwert: Großkreuzsatz aus dem Besitz des Aus dem Besitz des GRAFEN VON TURIN (1872-1946).
Portugal - Order of the Tower and the Sword
Grand Cross set awarded to Vittorio Emanuele, Conte di Torino (1872-1946).
Grand Cross Decoration. Gold and enamels, on beautiful original sash of finest moiré silk with ribbon bow.
Splendid example of the finest jeweler's quality with center medallion made in several parts.
The breast star gold and enamels. With manufacturer's label of the jeweler da Costa, Lisbon. Instead of the usual pin, as with all stars owned by the Conte di Torino,reverse fitted with wearing device with two screws.
Especially the breast star in solid gold extraordinarily rare.
Prince Vittorio Emanuele of Savoy-Aosta, Infante of Spain, Count of Turin (24 November 1870 ? 10 October 1946) was a grandchild of King Victor Emmanuel II and a member of the House of Savoy. He was a cousin of Victor Emmanuel III.
Vittorio Emanuele was born in Turin just before his father Prince Amadeo of Savoy, Duke of Aosta was about to leave for Spain where he had been elected king. His mother was Maria Vittoria del Pozzo della Cisterna.
With his father's accession to the Spanish throne he gained the additional title Infante of Spain.
The Duel
In 1897 Vittorio Emanuele challenged Prince Henri of Orléans to a duel, after Henri described, in several articles in the newspaper Le Figaro, the Italian soldiers being held captive in Ethiopia during the First Italo?Ethiopian War as cowards. The dispute was widely echoed in Italy and Europe. It was agreed on the use of the sword as weapon of choice, as the Italians thought duels with pistols, favored by the French, were worthy of betrayed husbands, not of princes of royal blood.
The duel with swords, directed by the Count Leontieff and the Count Avogadro, lasting 26 minutes, took place at 5:00 am on 15 August 1897 in the Bois de Marechaux at Vaucresson, France. Vittorio Emanuele defeated Henri after five reprises. Henri received a serious wound to his right abdomen, and the doctors of both parties considered the injury serious enough to put him in a state of obvious inferiority, causing the end of the duel and making Vittorio Emanuele famous in Europe.
The public response for Vittorio Emanuele in Italy was triumphant. In Turin King Umberto I. welcomed him saying, "I want to be the first to congratulate you with all my heart on the example you set and the success you scored".
In April 1898 Vittorio Emanuele set out on a tour of world. His first stop was New York City in the United States of America. After spending a day at the Newport Country Club he presented the club with a silver cup which is presented to the winner of the annual Count of Turin golf tournament. After his stay in the United States he visited China and Japan on the next leg of his world tour.
Vittorio Emanuele pursued a career in the Royal Italian Army and became the Commander in Chief of the Italian Cavalry. He held this position during the First World War. Following the armistice he was awarded the Croix de guerre by France.
Vittorio Emanuele died in Brussels four months after the proclamation of the Italian Republic. He was the last surviving son of King Amedeo I. of Spain.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.