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Preußen : Preussen: Königliches Handschreiben zur Verleihung des Schwarzen Adlere Ordens in Bril...
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preussen: Königliches Handschreiben zur Verleihung des Schwarzen Adlere Ordens in Brillanten an den Ober- Hof- und Haus-Marschall und Ober - Stallmeister Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pückler.
Der Schwarze Adler Orden in Brillanten wurde stets direkt vom preußischen König verliehen. Es gab anders als bei den normalen Ordensverleihungen keine Urkundenvordrucke. Die Beliehenen erhielten als Ausdruck der ganz besonderen persönlichen Wertschätzung stets ein persönliches Verleihungsschreiben des Königs.
Der Text lautet wie folgt:
"Mein lieber Graf Pückler!
Sie wissen bereits durch meinen Oberst - Kämmerer, daß ich Ihr Abschiedsgesuch genehmigt und Sie vom 1. Januar 1886 ab mit Ihrem bisherigen vollen Diensteinkommen einschließlich der Wohnung und der ... in den Ruhestand versetzt habe. Damit gelangt Ihre siebzigjährige ehrenvolle Dienstlaufbahn zum Abschluß, welche vom Anfang bis zu Ende durch treue Pflichterfüllung und erfolgreiche Thätigkeit ausgezeichnet war. Mehr als 50 Jahre haben Sie davon mir und meinem Hause in wichtigen Hofstellungen Ihre Kräfte gewidmet und haben, Ihre eigene Person hintenan stellend, in dieser langen Reihe von Jahren, auch in ernsten, schweren Tagen und oft genug unter schwierigen Verhältnissen, Mir mit Rath und That zur Seite gestanden. Eine solche von aufrichtiger Anhänglichkeit zu Mir, wie auch zu Meiner Gemahlin, getragenen Wirksamkeit hat Sie meinem Herzen persönlich nahe geführt, und nicht ohne tiefe Bewegung sehe ich Sie aus Ihren Stellungen scheiden, in welchen Sie durch Ihre hervorragenden Verdienste Sich begründeten Anspruch auf meine Dankbarkeit und Anerkennung erworben haben. Wenn ich Ihnen dies auch schon wiederholt ausgesprochen habe, so ist es mir doch jetzt, wo ein beklagenswertes Leiden in Ihrem hohen Alter Ihnen die längst verdiente Ruhe nun zur gebieterischen Pflicht macht, ein Bedürfniß des Herzens, Ihnen noch einmal für Ihre hingebenden treuen Dienste meinen wärmsten und innigsten Dank auszudrücken.
Ich verleihe Ihnen daher in Bethätigung desselben Meinen Schwarzen Adler Orden in Brillanten, dessen Insignien ich Ihnen hiermit übersende.
Wie ich künftig noch gern Ihres erfahrenen Rathes eingedenk sein werde, so mögen auch Sie in dem fortdauernden Wohlwollen und und in den gnädigen Gesinnungen Ihres Königs eine bleibende Erinnerung finden. Mit dem Wunsche, daß Gottes Hand auch ferner über Ihnen walten möge, verbleibe Ich
Ihr wohlgeneigter dankbarer
Wilhelm
Berlin, den 24. Dezember 1885".
Am unteren Rand adressiert: " An den Ober-Hof- und Haus-Marschall und Ober-Stallmeister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler"
Neben der Unterschrift König Wilhelm I. ist auch der Zusatz "Ihr wohlgeneigter dankbarer" eigenhändig geschrieben, ein nicht selbstverständlicher Ausdruck der persönlichen Wertschätzung.
Außerordentlich seltenes und interessantes Verleihungsdokument für den höchsten preußischen Orden an den höchsten zivilen Würdenträger der Epoche Wilhelm I.
German Orders and Medals - Kingdom of Prussia : Preussen: Königliches Handschreiben zur Verleihung des Schwarzen Adlere Ordens in Brillanten an den Ober- Hof- und Haus-Marschall und Ober - Stallmeister Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pückler.
The Order of the Black Eagle in Diamonds was always awarded directly by the Prussian King. In contrast to the normal bestowal of orders, there were no preprinted documents. The recipients always received a personal award letter from the king as an expression of the very special personal appreciation. The text reads as follows: "My dear Count Pückler! You already know through my Colonel - Chamberlain that I have approved your request for retirement and have transferred you from January 1, 1886 with your previous full service income including housing and ... I have retired you. This marks the end of your seventy-year career of honorable service, which has been distinguished from beginning to end by loyal performance of duty and successful activity. For more than 50 years you have devoted your energies to me and my company in important court positions and, putting your own person in the background, you have stood by me with advice and action during this long series of years, even in serious, difficult days and often enough under difficult circumstances. Such effectiveness, borne by genuine attachment to me as well as to my spouse, has brought you personally close to my heart, and it is not without deep emotion that I see you departing from your positions, in which you have acquired a justified claim to my gratitude and recognition through your outstanding services. Although I have already expressed this to you repeatedly, it is nevertheless a need of the heart for me to express to you once again my warmest and most heartfelt thanks for your devoted and faithful services, now that a lamentable illness in your old age makes the long-deserved rest an imperative duty for you. In confirmation of this, I therefore bestow upon you My Order of the Black Eagle in Diamonds, the insignia of which I hereby send to you. As I will gladly remember your experienced advice in the future, so may you also find a lasting remembrance in the continuing goodwill and in the gracious dispositions of your King. With the wish that God's hand may also continue to rule over you, I remain Your well-disposed grateful Wilhelm Berlin, December 24, 1885". Addressed in the lower margin: "To the Ober-Hof- und Haus-Marschall und Ober-Stallmeister, Wirklichen Geheimen Rath Graf von Pückler". In addition to the signature of King Wilhelm I, the addition "Ihr wohlgeneigter dankbarer" is also written in his own hand, a not self-evident expression of personal esteem. Exceptionally rare and interesting award document for the highest Prussian order to the highest civilian dignitary of the era Wilhelm I.
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preussen: Königliches Handschreiben zur Verleihung des Schwarzen Adlere Ordens in Brillanten an den Ober- Hof- und Haus-Marschall und Ober - Stallmeister Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pückler.
Der Schwarze Adler Orden in Brillanten wurde stets direkt vom preußischen König verliehen. Es gab anders als bei den normalen Ordensverleihungen keine Urkundenvordrucke. Die Beliehenen erhielten als Ausdruck der ganz besonderen persönlichen Wertschätzung stets ein persönliches Verleihungsschreiben des Königs.
Der Text lautet wie folgt:
"Mein lieber Graf Pückler!
Sie wissen bereits durch meinen Oberst - Kämmerer, daß ich Ihr Abschiedsgesuch genehmigt und Sie vom 1. Januar 1886 ab mit Ihrem bisherigen vollen Diensteinkommen einschließlich der Wohnung und der ... in den Ruhestand versetzt habe. Damit gelangt Ihre siebzigjährige ehrenvolle Dienstlaufbahn zum Abschluß, welche vom Anfang bis zu Ende durch treue Pflichterfüllung und erfolgreiche Thätigkeit ausgezeichnet war. Mehr als 50 Jahre haben Sie davon mir und meinem Hause in wichtigen Hofstellungen Ihre Kräfte gewidmet und haben, Ihre eigene Person hintenan stellend, in dieser langen Reihe von Jahren, auch in ernsten, schweren Tagen und oft genug unter schwierigen Verhältnissen, Mir mit Rath und That zur Seite gestanden. Eine solche von aufrichtiger Anhänglichkeit zu Mir, wie auch zu Meiner Gemahlin, getragenen Wirksamkeit hat Sie meinem Herzen persönlich nahe geführt, und nicht ohne tiefe Bewegung sehe ich Sie aus Ihren Stellungen scheiden, in welchen Sie durch Ihre hervorragenden Verdienste Sich begründeten Anspruch auf meine Dankbarkeit und Anerkennung erworben haben. Wenn ich Ihnen dies auch schon wiederholt ausgesprochen habe, so ist es mir doch jetzt, wo ein beklagenswertes Leiden in Ihrem hohen Alter Ihnen die längst verdiente Ruhe nun zur gebieterischen Pflicht macht, ein Bedürfniß des Herzens, Ihnen noch einmal für Ihre hingebenden treuen Dienste meinen wärmsten und innigsten Dank auszudrücken.
Ich verleihe Ihnen daher in Bethätigung desselben Meinen Schwarzen Adler Orden in Brillanten, dessen Insignien ich Ihnen hiermit übersende.
Wie ich künftig noch gern Ihres erfahrenen Rathes eingedenk sein werde, so mögen auch Sie in dem fortdauernden Wohlwollen und und in den gnädigen Gesinnungen Ihres Königs eine bleibende Erinnerung finden. Mit dem Wunsche, daß Gottes Hand auch ferner über Ihnen walten möge, verbleibe Ich
Ihr wohlgeneigter dankbarer
Wilhelm
Berlin, den 24. Dezember 1885".
Am unteren Rand adressiert: " An den Ober-Hof- und Haus-Marschall und Ober-Stallmeister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler"
Neben der Unterschrift König Wilhelm I. ist auch der Zusatz "Ihr wohlgeneigter dankbarer" eigenhändig geschrieben, ein nicht selbstverständlicher Ausdruck der persönlichen Wertschätzung.
Außerordentlich seltenes und interessantes Verleihungsdokument für den höchsten preußischen Orden an den höchsten zivilen Würdenträger der Epoche Wilhelm I.
German Orders and Medals - Kingdom of Prussia : Preussen: Königliches Handschreiben zur Verleihung des Schwarzen Adlere Ordens in Brillanten an den Ober- Hof- und Haus-Marschall und Ober - Stallmeister Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pückler.
The Order of the Black Eagle in Diamonds was always awarded directly by the Prussian King. In contrast to the normal bestowal of orders, there were no preprinted documents. The recipients always received a personal award letter from the king as an expression of the very special personal appreciation. The text reads as follows: "My dear Count Pückler! You already know through my Colonel - Chamberlain that I have approved your request for retirement and have transferred you from January 1, 1886 with your previous full service income including housing and ... I have retired you. This marks the end of your seventy-year career of honorable service, which has been distinguished from beginning to end by loyal performance of duty and successful activity. For more than 50 years you have devoted your energies to me and my company in important court positions and, putting your own person in the background, you have stood by me with advice and action during this long series of years, even in serious, difficult days and often enough under difficult circumstances. Such effectiveness, borne by genuine attachment to me as well as to my spouse, has brought you personally close to my heart, and it is not without deep emotion that I see you departing from your positions, in which you have acquired a justified claim to my gratitude and recognition through your outstanding services. Although I have already expressed this to you repeatedly, it is nevertheless a need of the heart for me to express to you once again my warmest and most heartfelt thanks for your devoted and faithful services, now that a lamentable illness in your old age makes the long-deserved rest an imperative duty for you. In confirmation of this, I therefore bestow upon you My Order of the Black Eagle in Diamonds, the insignia of which I hereby send to you. As I will gladly remember your experienced advice in the future, so may you also find a lasting remembrance in the continuing goodwill and in the gracious dispositions of your King. With the wish that God's hand may also continue to rule over you, I remain Your well-disposed grateful Wilhelm Berlin, December 24, 1885". Addressed in the lower margin: "To the Ober-Hof- und Haus-Marschall und Ober-Stallmeister, Wirklichen Geheimen Rath Graf von Pückler". In addition to the signature of King Wilhelm I, the addition "Ihr wohlgeneigter dankbarer" is also written in his own hand, a not self-evident expression of personal esteem. Exceptionally rare and interesting award document for the highest Prussian order to the highest civilian dignitary of the era Wilhelm I.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
Sale Date(s)
Venue Address
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.