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DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa...
Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.
Die Ordensdekoration 1.Modell in Gold, an goldener Spange sowie goldener Interimssspange. Alle Teile mit Goldpunze "900". Das Medaillon des Ordenssterns emailliert. Im frühen Originaletui aus elfenbeinfarbenem Leder. Innen mit Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.
Dazu der Trägerausweis Nr. 1098 für Rosa Thälmann mit Foto und Dienstsiegeldes Büros des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN".
Der Orden wurde an Rosa Thälmann, Wittwe des legendären KPD - Vorsitzenden Ernst Thälmann, am 6.10.1957 aus Anlaß des 8jährugen Bestehens der DDR verliehen. Die Verleihung ist im Zentralorgan der SED, der Zeitung "Neues Deutschland", vom Mittwoch, den 07. Oktober 1957 auf S. 4 dokumentiert.
Interessanterweise wird das Geburtsdatum der Trägerin (wohl unbeabsichtigt) in dem Ausweis um 10 Jahre verjüngt.
Rosa Thälmann, geborene Rosa Koch (* 27. März 1890 in Bargfeld bei Hamburg; ? 21. September 1962 in Berlin), war eine deutsche Kommunistin und die Ehefrau des Politikers Ernst Thälmann. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend, war Rosa Koch das achte von zehn Kindern eines Schuhmachers. Bereits vor ihrer Einschulung mussten sie und die anderen Geschwister zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Sie arbeitete auf den umliegenden Feldern, versorgte das Kleinkind einer Gastwirtsfamilie und arbeitete in deren Küche. Mit vierzehn Jahren arbeitete sie in einem Gutshaus. Drei Jahre später erhielt sie eine Anstellung in Hamburg, die sie nach kurzer Zeit kündigte. Danach arbeitete sie als Plätterin in der Großwäscherei ?Frauenlob?. Hier lernte sie ihren späteren Mann Ernst Thälmann kennen, der als Kutscher in derselben Wäscherei arbeitete. Ernst Thälmann vermittelte ihr erste Grundlagen der Politik, verschaffte ihr Zugang zu entsprechenden Broschüren und überzeugte sie, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Im Jahr 1915 heirateten Ernst Thälmann und Rosa Koch; am 6. November 1919 wurde ihre Tochter Irma Thälmann geboren. Am 5. März 1933 erfuhr Rosa Thälmann von der am 3. März erfolgten Verhaftung ihres Ehemannes. Sie reiste nach Berlin und durfte Thälmann in einem dreiwöchigen Rhythmus im Moabiter Gefängnis besuchen. Auf diesem Weg und mithilfe von Kassibern hielt die Führung der KPD die Verbindung zu Thälmann aufrecht. Im Oktober 1937 schrieb Rosa Thälmann einen Brief an Hermann Göring, in dem sie entschiedene Hafterleichterungen für ihren Mann forderte. In Hamburg drang sie in das Hotel Atlantic ein, um diesen Brief selbst an Göring zu übergeben. Ab Weihnachten 1937 durften sie und ihr Mann allein in seiner Zelle bleiben. Nachdem im März 1939 ihr Kurier beim Grenzübertritt verhaftet wurde, blieben die finanziellen Mittel für ihren Unterhalt aus. Ab November 1939 versuchte sie vergeblich, in der sowjetischen Botschaft in Berlin Hilfe für sich und ihren Ehemann zu erhalten. Ende 1939 bekam Rosa Thälmann durch Ruth Werner noch einmal Geld von der KPD. Im April 1944 wurden Irma Thälmann und im Mai Rosa Thälmann verhaftet. Im September 1944 kamen beide in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, wobei Irma in das Außenlager Neubrandenburg deportiert wurde. Dort blieben die Frauen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Für die SED wurde sie Abgeordnete der Volkskammer (1950), Mitglied des Präsidiums des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer sowie Mitglied des Präsidiums des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands. Rosa Thälmann hielt 1959 die Eröffnungsrede für die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und sprach dort regelmäßig bei Gedenkveranstaltungen. Ihre Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt, wo eine Gedenkplatte auch an Ernst Thälmann erinnert.
Bedeutendes Ensemble zur Geschichte des deutschen Kommunismus von musealem Wert.
Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.
The order decoration 1st model in gold, on golden clasp as well as golden interim clasp. All parts with gold hallmark "900". The medallion of the order star enameled. In early original ivory leather case. Inside with velvet inlay, resp. artificial silk lining. Comes with the bearer's badge No. 1098 for Rosa Thälmann with photo and official seal of the Office of the Council of Ministers of the German Democratic Republic. The cover with gold embossed inscription: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN". The medal was awarded to Rosa Thälmann, widow of the legendary KPD chairman Ernst Thälmann, on 6.10.1957 on the occasion of the 8th anniversary of the GDR. The award is documented in the central organ of the SED, the newspaper "Neues Deutschland", from Wednesday, 07 October 1957 on page 4. Interestingly, the date of birth of the bearer is (probably unintentionally) tapered by 10 years in the badge. Rosa Thälmann, née Rosa Koch (* 27 March 1890 in Bargfeld near Hamburg; ? 21 September 1962 in Berlin), was a German communist and the wife of the politician Ernst Thälmann. Coming from a poor background, Rosa Koch was the eighth of ten children of a shoemaker. Even before she started school, she and the other siblings had to contribute to the family's livelihood. She worked in the surrounding fields, cared for the infant child of an innkeeper's family, and worked in their kitchen. At the age of fourteen, she worked in a manor house. Three years later she got a job in Hamburg, which she quit after a short time. She then worked as a flatterer in the "Frauenlob" laundry. Here she met her future husband Ernst Thälmann, who worked as a coachman in the same laundry. Ernst Thälmann taught her the first basics of politics, gave her access to relevant brochures and convinced her to become a member of the trade union. In 1915, Ernst Thälmann and Rosa Koch married; on November 6, 1919, their daughter Irma Thälmann was born. On March 5, 1933, Rosa Thälmann learned of her husband's arrest on March 3. She traveled to Berlin and was allowed to visit Thälmann in Moabit prison every three weeks. In this way, and with the help of Kassibern, the leadership of the KPD maintained contact with Thälmann. In October 1937, Rosa Thälmann wrote a letter to Hermann Göring in which she demanded decisive prison relief for her husband. In Hamburg, she forced her way into the Hotel Atlantic to deliver this letter to Göring herself. From Christmas 1937, she and her husband were allowed to stay alone in his cell. After her courier was arrested in March 1939 while crossing the border, she ran out of funds to support herself. From November 1939, she tried in vain to obtain help for herself and her husband at the Soviet embassy in Berlin. At the end of 1939, Rosa Thälmann once again received money from the KPD through Ruth Werner. In April 1944 Irma Thälmann and in May Rosa Thälmann were arrested. In September 1944, both were sent to the Ravensbrück women's concentration camp, with Irma being deported to the Neubrandenburg subcamp. The women remained there until the end of World War II. For the SED, she became a member of the People's Chamber (1950), a member of the presidium of the Committee of Anti-Fascist Resistance Fighters, and a member of the presidium of the Democratic Women's League of Germany. Rosa Thälmann gave the opening speech for the Ravensbrück Memorial in 1959 and spoke there regularly at commemorative events. Her urn was interred in the Socialists' Memorial at the Friedrichsfelde Central Cemetery in Berlin-Lichtenberg, where a memorial plaque also commemorates Ernst Thälmann. Important ensemble on the history of German communism of museum value.
Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.
Die Ordensdekoration 1.Modell in Gold, an goldener Spange sowie goldener Interimssspange. Alle Teile mit Goldpunze "900". Das Medaillon des Ordenssterns emailliert. Im frühen Originaletui aus elfenbeinfarbenem Leder. Innen mit Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.
Dazu der Trägerausweis Nr. 1098 für Rosa Thälmann mit Foto und Dienstsiegeldes Büros des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN".
Der Orden wurde an Rosa Thälmann, Wittwe des legendären KPD - Vorsitzenden Ernst Thälmann, am 6.10.1957 aus Anlaß des 8jährugen Bestehens der DDR verliehen. Die Verleihung ist im Zentralorgan der SED, der Zeitung "Neues Deutschland", vom Mittwoch, den 07. Oktober 1957 auf S. 4 dokumentiert.
Interessanterweise wird das Geburtsdatum der Trägerin (wohl unbeabsichtigt) in dem Ausweis um 10 Jahre verjüngt.
Rosa Thälmann, geborene Rosa Koch (* 27. März 1890 in Bargfeld bei Hamburg; ? 21. September 1962 in Berlin), war eine deutsche Kommunistin und die Ehefrau des Politikers Ernst Thälmann. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend, war Rosa Koch das achte von zehn Kindern eines Schuhmachers. Bereits vor ihrer Einschulung mussten sie und die anderen Geschwister zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Sie arbeitete auf den umliegenden Feldern, versorgte das Kleinkind einer Gastwirtsfamilie und arbeitete in deren Küche. Mit vierzehn Jahren arbeitete sie in einem Gutshaus. Drei Jahre später erhielt sie eine Anstellung in Hamburg, die sie nach kurzer Zeit kündigte. Danach arbeitete sie als Plätterin in der Großwäscherei ?Frauenlob?. Hier lernte sie ihren späteren Mann Ernst Thälmann kennen, der als Kutscher in derselben Wäscherei arbeitete. Ernst Thälmann vermittelte ihr erste Grundlagen der Politik, verschaffte ihr Zugang zu entsprechenden Broschüren und überzeugte sie, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Im Jahr 1915 heirateten Ernst Thälmann und Rosa Koch; am 6. November 1919 wurde ihre Tochter Irma Thälmann geboren. Am 5. März 1933 erfuhr Rosa Thälmann von der am 3. März erfolgten Verhaftung ihres Ehemannes. Sie reiste nach Berlin und durfte Thälmann in einem dreiwöchigen Rhythmus im Moabiter Gefängnis besuchen. Auf diesem Weg und mithilfe von Kassibern hielt die Führung der KPD die Verbindung zu Thälmann aufrecht. Im Oktober 1937 schrieb Rosa Thälmann einen Brief an Hermann Göring, in dem sie entschiedene Hafterleichterungen für ihren Mann forderte. In Hamburg drang sie in das Hotel Atlantic ein, um diesen Brief selbst an Göring zu übergeben. Ab Weihnachten 1937 durften sie und ihr Mann allein in seiner Zelle bleiben. Nachdem im März 1939 ihr Kurier beim Grenzübertritt verhaftet wurde, blieben die finanziellen Mittel für ihren Unterhalt aus. Ab November 1939 versuchte sie vergeblich, in der sowjetischen Botschaft in Berlin Hilfe für sich und ihren Ehemann zu erhalten. Ende 1939 bekam Rosa Thälmann durch Ruth Werner noch einmal Geld von der KPD. Im April 1944 wurden Irma Thälmann und im Mai Rosa Thälmann verhaftet. Im September 1944 kamen beide in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, wobei Irma in das Außenlager Neubrandenburg deportiert wurde. Dort blieben die Frauen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Für die SED wurde sie Abgeordnete der Volkskammer (1950), Mitglied des Präsidiums des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer sowie Mitglied des Präsidiums des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands. Rosa Thälmann hielt 1959 die Eröffnungsrede für die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und sprach dort regelmäßig bei Gedenkveranstaltungen. Ihre Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt, wo eine Gedenkplatte auch an Ernst Thälmann erinnert.
Bedeutendes Ensemble zur Geschichte des deutschen Kommunismus von musealem Wert.
Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.
The order decoration 1st model in gold, on golden clasp as well as golden interim clasp. All parts with gold hallmark "900". The medallion of the order star enameled. In early original ivory leather case. Inside with velvet inlay, resp. artificial silk lining. Comes with the bearer's badge No. 1098 for Rosa Thälmann with photo and official seal of the Office of the Council of Ministers of the German Democratic Republic. The cover with gold embossed inscription: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN". The medal was awarded to Rosa Thälmann, widow of the legendary KPD chairman Ernst Thälmann, on 6.10.1957 on the occasion of the 8th anniversary of the GDR. The award is documented in the central organ of the SED, the newspaper "Neues Deutschland", from Wednesday, 07 October 1957 on page 4. Interestingly, the date of birth of the bearer is (probably unintentionally) tapered by 10 years in the badge. Rosa Thälmann, née Rosa Koch (* 27 March 1890 in Bargfeld near Hamburg; ? 21 September 1962 in Berlin), was a German communist and the wife of the politician Ernst Thälmann. Coming from a poor background, Rosa Koch was the eighth of ten children of a shoemaker. Even before she started school, she and the other siblings had to contribute to the family's livelihood. She worked in the surrounding fields, cared for the infant child of an innkeeper's family, and worked in their kitchen. At the age of fourteen, she worked in a manor house. Three years later she got a job in Hamburg, which she quit after a short time. She then worked as a flatterer in the "Frauenlob" laundry. Here she met her future husband Ernst Thälmann, who worked as a coachman in the same laundry. Ernst Thälmann taught her the first basics of politics, gave her access to relevant brochures and convinced her to become a member of the trade union. In 1915, Ernst Thälmann and Rosa Koch married; on November 6, 1919, their daughter Irma Thälmann was born. On March 5, 1933, Rosa Thälmann learned of her husband's arrest on March 3. She traveled to Berlin and was allowed to visit Thälmann in Moabit prison every three weeks. In this way, and with the help of Kassibern, the leadership of the KPD maintained contact with Thälmann. In October 1937, Rosa Thälmann wrote a letter to Hermann Göring in which she demanded decisive prison relief for her husband. In Hamburg, she forced her way into the Hotel Atlantic to deliver this letter to Göring herself. From Christmas 1937, she and her husband were allowed to stay alone in his cell. After her courier was arrested in March 1939 while crossing the border, she ran out of funds to support herself. From November 1939, she tried in vain to obtain help for herself and her husband at the Soviet embassy in Berlin. At the end of 1939, Rosa Thälmann once again received money from the KPD through Ruth Werner. In April 1944 Irma Thälmann and in May Rosa Thälmann were arrested. In September 1944, both were sent to the Ravensbrück women's concentration camp, with Irma being deported to the Neubrandenburg subcamp. The women remained there until the end of World War II. For the SED, she became a member of the People's Chamber (1950), a member of the presidium of the Committee of Anti-Fascist Resistance Fighters, and a member of the presidium of the Democratic Women's League of Germany. Rosa Thälmann gave the opening speech for the Ravensbrück Memorial in 1959 and spoke there regularly at commemorative events. Her urn was interred in the Socialists' Memorial at the Friedrichsfelde Central Cemetery in Berlin-Lichtenberg, where a memorial plaque also commemorates Ernst Thälmann. Important ensemble on the history of German communism of museum value.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
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Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.