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DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann
Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann
Präsentationsdolch an Armeegeneral Heinz Hoffmann überreicht von den Mitarbeitern des Ministeriums für Nationale Verteidigung anläßlich seines 67. Geburtstages.
Der Griff und die Parierstange in feiner Vergoldung. Ebenso der mit dem Staatswappen der DDR geschmückte Knauf. Elfenbeinfarbener Kunststoffgriff mit vergoldeter Drahtwickelung.
Zweischneidige doppelt gekehlte Klinge. Brünierte Eisenscheide mit vergoldeten Beschlägen. An zwei Tragringen. Auf dem oberen Beschlag im Relieff Staatswappen der DDR sowie Eichenzweig.
Länge: 40 cm.
Dazu Generalsgehänge aus vergoldeten Metallfäden auf roter Tuchunterlage und vergoldeten Leichtmetallhaken, bzw. Schließe.
Im prächtigen und aufwendig gearbeitetem Präsentationsetui aus rotem Leder mit DDR Staatsemblem in Goldprägung. Innenteil mit blauer Samteinlage und vergoldeter Präsentationsplakette mit Gravur:
"überreicht vom Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung 28. November 1977".
Kasten: 49 x 22 x 7 cm.
Es handelt sich um den Typ des so genannten "Marschall - Dolches", dessen einziges bekanntes Exemplar bei Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991) dargestellt ist.
Ebenso behandelnBarth / Max in ihrem Buch: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, S.166 ff, das Thema dieses und anderer Präsentationsdolche ausführlich.
Heinz Hoffmann (* 28. November 1910 in Mannheim; ? 2. Dezember 1985 in Strausberg, eigentlich Karl-Heinz Hoffmann) war Armeegeneral, Mitglied des Ministerrats der DDR, Minister für Nationale Verteidigung, Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Seit dem 2. Oktober 1973 war er Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Hoffmann entstammte einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der Schule in Mannheim absolvierte er 1925 bis 1930 eine Lehre zum Motorenschlosser bei den Motoren-Werken Mannheim. Von 1926 bis 1930 war er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschlands, danach der KPD. In dieser Zeit verbüßte Hoffmann mehrere kurze Haftstrafen wegen Teilnahmen an Demonstrationen und Handgreiflichkeiten. Emigration 1933 tauchte er nach der Machtübernahme der NSDAP unter, emigrierte 1935 zunächst in die Schweiz, ging aber im gleichen Jahr in die Sowjetunion, wo er die Internationale Lenin-Schule in Moskau besuchte. In den Jahren 1936 und 1937 wurde er an der Offiziersschule in Rjasan zum Offizier ausgebildet und zum Leutnant ernannt. 1937 und 1938 kämpfte er in der 11. Internationalen Brigade im Spanischen Bürgerkrieg. Dort war er als Polit-Kommissar und Batterie-Kommissar des Hans-Beimler-Bataillons unter dem Decknamen ?Heinz Roth? tätig. Nach einer Verwundung kam Hoffmann zunächst in ein Madrider Lazarett, bevor er einige Monate in den Jahren 1938 und 1939 im Internierungslager Eaux-Bonnes in Frankreich verbrachte. Ab April 1939 bis November 1940 befand er sich in einem Erholungsheim in der Sowjetunion. Hoffmann besuchte ab März 1941 einen Sonderlehrgang der Komintern in Puschkino bei Moskau. Bis heute ist umstritten, welchem genauen Ausbildungszweck dieser Lehrgang diente. Neben einer umfangreichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung wurden auch militärische Fächer gelehrt. Vermutet wird ein beabsichtigter Einsatz der Absolventen in den damals bereits von Deutschland besetzten Gebieten Europas. Gleichzeitig war er bis 1944 Mitarbeiter des NKWD. In den Jahren 1942 bis 1944 war Hoffmann Lehrer an einer Antifa-Schule, zunächst im Gebiet Gorki, später in Krasnogorsk. Er trat dort auch dem NKFD bei. 1945 leitete Hoffmann die Parteischule Nr. 12 bei Moskau. Parteifunktionär in der SBZ und der DDR Im Januar 1946 kehrte Hoffmann nach Berlin zurück und wurde zunächst persönlicher Mitarbeiter von Wilhelm Pieck, später von Walter Ulbricht. Von 1950 bis zu seinem Tod gehörte er der Volkskammer an, war ab 1952 Mitglied des Zentralkomitees der SED und ab 1973 Mitglied des SED-Politbüros. Vom Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung zum Armeegeneral der NVA Hoffmann im September 1969 Absolventen der Militärakademie der NVA begrüßen am 27. Oktober 1980 Erich Honecker und Heinz Hoffmann Ab 1949 war Hoffmann mit dem Aufbau bewaffneter Kräfte in der DDR betraut. Er war zunächst Vizepräsident der Deutschen Verwaltung des Innern und Leiter der Hauptabteilung Polit-Kultur im Range eines Generalinspekteurs. 1950 wurde Hoffmann zum Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung ernannt und wurde dadurch gleichzeitig auch stellvertretender Minister des Innern. Während des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei (KVP) wurde er am 1. Juli 1952 deren Chef und am 1. Oktober 1952 zum Generalleutnant befördert. Von 1955 bis 1957 studierte Hoffmann an der Generalstabsakademie der UdSSR. Nach seiner Rückkehr aus der Sowjetunion diente er von 1957 bis 1960 als erster Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und von 1958 bis 1960 zusätzlich als Chef des Hauptstabes. 1959 wurde er zum Generaloberst und 1961 zum Armeegeneral befördert und somit als Nachfolger von Willi Stoph Minister für Nationale Verteidigung der DDR. Mit der Übernahme der Amtsgeschäfte des Ministers wurde er auch Mitglied im Nationalen Verteidigungsrat. Schießbefehl Seit dem 6. Oktober 1961 gab es einen Befehl des damaligen DDR-Verteidigungsministers Armeegeneral Hoffmann, der die Grenztruppen der DDR verpflichtete, die Schusswaffe nach Zuruf und Warnschuss sofort scharf anzuwenden, wenn Flüchtlinge nicht auf andere Weise festzunehmen seien. In einer Rede, die filmisch festgehalten wurde, sagte Hoffmann:[1] ?Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.? ? Heinz Hoffmann
Bedeutender und einmaliger Geschenkdolch von größter Seltenheit.
Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann
Presentation dagger to Army General Heinz Hoffmann presented by the staff of the Ministry of National Defense on the occasion of his 67th birthday. The handle and the guard in fine gilding. Also the pommel decorated with the national emblem of the GDR. Ivory colored plastic grip with gilded wire wrapping. Double-edged blade with double fullers. Burnished iron scabbard with gilded fittings. On two suspension rings. GDR coat of arms and oak branch in relief on the upper fitting. Length: 40 cm. Comes with a general's harness made of gilded metal threads on a red cloth base and gilded light metal hooks and clasp. In a magnificent and elaborately crafted presentation case made of red leather with GDR state emblem in gold embossing. Interior with blue velvet inlay and gilt presentation plaque with engraving: "presented by the College of the Ministry of National Defense November 28, 1977". Box: 49 x 22 x 7 cm. It is the type of the so-called "Marshall - Dagger", the only known example of which is illustrated in Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991). Likewise, Barth / Max in their book: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, p.166 ff, treat the subject of this and other presentation daggers in detail. Heinz Hoffmann (* 28 November 1910 in Mannheim; ? 2 December 1985 in Strausberg, actually Karl-Heinz Hoffmann) was an army general, member of the Council of Ministers of the GDR, Minister of National Defense, member of the National Defense Council and deputy of the People's Chamber of the GDR. He had been a member of the Politburo of the Central Committee of the SED since October 2, 1973. Hoffmann came from a working-class family. After attending school in Mannheim, he completed an apprenticeship as an engine fitter at Motoren-Werke Mannheim from 1925 to 1930. From 1926 to 1930 he was a member of the Communist Youth League of Germany, then of the KP
Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann
Präsentationsdolch an Armeegeneral Heinz Hoffmann überreicht von den Mitarbeitern des Ministeriums für Nationale Verteidigung anläßlich seines 67. Geburtstages.
Der Griff und die Parierstange in feiner Vergoldung. Ebenso der mit dem Staatswappen der DDR geschmückte Knauf. Elfenbeinfarbener Kunststoffgriff mit vergoldeter Drahtwickelung.
Zweischneidige doppelt gekehlte Klinge. Brünierte Eisenscheide mit vergoldeten Beschlägen. An zwei Tragringen. Auf dem oberen Beschlag im Relieff Staatswappen der DDR sowie Eichenzweig.
Länge: 40 cm.
Dazu Generalsgehänge aus vergoldeten Metallfäden auf roter Tuchunterlage und vergoldeten Leichtmetallhaken, bzw. Schließe.
Im prächtigen und aufwendig gearbeitetem Präsentationsetui aus rotem Leder mit DDR Staatsemblem in Goldprägung. Innenteil mit blauer Samteinlage und vergoldeter Präsentationsplakette mit Gravur:
"überreicht vom Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung 28. November 1977".
Kasten: 49 x 22 x 7 cm.
Es handelt sich um den Typ des so genannten "Marschall - Dolches", dessen einziges bekanntes Exemplar bei Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991) dargestellt ist.
Ebenso behandelnBarth / Max in ihrem Buch: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, S.166 ff, das Thema dieses und anderer Präsentationsdolche ausführlich.
Heinz Hoffmann (* 28. November 1910 in Mannheim; ? 2. Dezember 1985 in Strausberg, eigentlich Karl-Heinz Hoffmann) war Armeegeneral, Mitglied des Ministerrats der DDR, Minister für Nationale Verteidigung, Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Seit dem 2. Oktober 1973 war er Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Hoffmann entstammte einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der Schule in Mannheim absolvierte er 1925 bis 1930 eine Lehre zum Motorenschlosser bei den Motoren-Werken Mannheim. Von 1926 bis 1930 war er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschlands, danach der KPD. In dieser Zeit verbüßte Hoffmann mehrere kurze Haftstrafen wegen Teilnahmen an Demonstrationen und Handgreiflichkeiten. Emigration 1933 tauchte er nach der Machtübernahme der NSDAP unter, emigrierte 1935 zunächst in die Schweiz, ging aber im gleichen Jahr in die Sowjetunion, wo er die Internationale Lenin-Schule in Moskau besuchte. In den Jahren 1936 und 1937 wurde er an der Offiziersschule in Rjasan zum Offizier ausgebildet und zum Leutnant ernannt. 1937 und 1938 kämpfte er in der 11. Internationalen Brigade im Spanischen Bürgerkrieg. Dort war er als Polit-Kommissar und Batterie-Kommissar des Hans-Beimler-Bataillons unter dem Decknamen ?Heinz Roth? tätig. Nach einer Verwundung kam Hoffmann zunächst in ein Madrider Lazarett, bevor er einige Monate in den Jahren 1938 und 1939 im Internierungslager Eaux-Bonnes in Frankreich verbrachte. Ab April 1939 bis November 1940 befand er sich in einem Erholungsheim in der Sowjetunion. Hoffmann besuchte ab März 1941 einen Sonderlehrgang der Komintern in Puschkino bei Moskau. Bis heute ist umstritten, welchem genauen Ausbildungszweck dieser Lehrgang diente. Neben einer umfangreichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung wurden auch militärische Fächer gelehrt. Vermutet wird ein beabsichtigter Einsatz der Absolventen in den damals bereits von Deutschland besetzten Gebieten Europas. Gleichzeitig war er bis 1944 Mitarbeiter des NKWD. In den Jahren 1942 bis 1944 war Hoffmann Lehrer an einer Antifa-Schule, zunächst im Gebiet Gorki, später in Krasnogorsk. Er trat dort auch dem NKFD bei. 1945 leitete Hoffmann die Parteischule Nr. 12 bei Moskau. Parteifunktionär in der SBZ und der DDR Im Januar 1946 kehrte Hoffmann nach Berlin zurück und wurde zunächst persönlicher Mitarbeiter von Wilhelm Pieck, später von Walter Ulbricht. Von 1950 bis zu seinem Tod gehörte er der Volkskammer an, war ab 1952 Mitglied des Zentralkomitees der SED und ab 1973 Mitglied des SED-Politbüros. Vom Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung zum Armeegeneral der NVA Hoffmann im September 1969 Absolventen der Militärakademie der NVA begrüßen am 27. Oktober 1980 Erich Honecker und Heinz Hoffmann Ab 1949 war Hoffmann mit dem Aufbau bewaffneter Kräfte in der DDR betraut. Er war zunächst Vizepräsident der Deutschen Verwaltung des Innern und Leiter der Hauptabteilung Polit-Kultur im Range eines Generalinspekteurs. 1950 wurde Hoffmann zum Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung ernannt und wurde dadurch gleichzeitig auch stellvertretender Minister des Innern. Während des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei (KVP) wurde er am 1. Juli 1952 deren Chef und am 1. Oktober 1952 zum Generalleutnant befördert. Von 1955 bis 1957 studierte Hoffmann an der Generalstabsakademie der UdSSR. Nach seiner Rückkehr aus der Sowjetunion diente er von 1957 bis 1960 als erster Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und von 1958 bis 1960 zusätzlich als Chef des Hauptstabes. 1959 wurde er zum Generaloberst und 1961 zum Armeegeneral befördert und somit als Nachfolger von Willi Stoph Minister für Nationale Verteidigung der DDR. Mit der Übernahme der Amtsgeschäfte des Ministers wurde er auch Mitglied im Nationalen Verteidigungsrat. Schießbefehl Seit dem 6. Oktober 1961 gab es einen Befehl des damaligen DDR-Verteidigungsministers Armeegeneral Hoffmann, der die Grenztruppen der DDR verpflichtete, die Schusswaffe nach Zuruf und Warnschuss sofort scharf anzuwenden, wenn Flüchtlinge nicht auf andere Weise festzunehmen seien. In einer Rede, die filmisch festgehalten wurde, sagte Hoffmann:[1] ?Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.? ? Heinz Hoffmann
Bedeutender und einmaliger Geschenkdolch von größter Seltenheit.
Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann
Presentation dagger to Army General Heinz Hoffmann presented by the staff of the Ministry of National Defense on the occasion of his 67th birthday. The handle and the guard in fine gilding. Also the pommel decorated with the national emblem of the GDR. Ivory colored plastic grip with gilded wire wrapping. Double-edged blade with double fullers. Burnished iron scabbard with gilded fittings. On two suspension rings. GDR coat of arms and oak branch in relief on the upper fitting. Length: 40 cm. Comes with a general's harness made of gilded metal threads on a red cloth base and gilded light metal hooks and clasp. In a magnificent and elaborately crafted presentation case made of red leather with GDR state emblem in gold embossing. Interior with blue velvet inlay and gilt presentation plaque with engraving: "presented by the College of the Ministry of National Defense November 28, 1977". Box: 49 x 22 x 7 cm. It is the type of the so-called "Marshall - Dagger", the only known example of which is illustrated in Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991). Likewise, Barth / Max in their book: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, p.166 ff, treat the subject of this and other presentation daggers in detail. Heinz Hoffmann (* 28 November 1910 in Mannheim; ? 2 December 1985 in Strausberg, actually Karl-Heinz Hoffmann) was an army general, member of the Council of Ministers of the GDR, Minister of National Defense, member of the National Defense Council and deputy of the People's Chamber of the GDR. He had been a member of the Politburo of the Central Committee of the SED since October 2, 1973. Hoffmann came from a working-class family. After attending school in Mannheim, he completed an apprenticeship as an engine fitter at Motoren-Werke Mannheim from 1925 to 1930. From 1926 to 1930 he was a member of the Communist Youth League of Germany, then of the KP
Decorations & Military Antiques - Military Guns
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.