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Markgrafschaft Brandenburg Bayreuth : BRANDENBURGISCHER ROTER-ADLER-ORDEN - Ordenskreuz.
Ordenskreuz, Bronze vergoldet und emailliert. Die Auflagen der Medaillons in vergoldetem Silber. Ohne Band. Bedeutendes Originalexemplar aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Feuervergoldung weitgehend abgerieben. Die Medaillons in besonders hochgewölbter Form, an den Seiten verstiftet. Die Applikationen in vergoldetem Silber gearbeitet und ziseliert. Das rote Emaille des Adlers fast vollständig verloren und nur noch rudimentär erhalten. Der Hermelinbesatz des Fürstenhutes in Emaillemalerei. Das Emaille des vorderseitigen Kronenfutters vollständig verloren. Das rückseitige Emaille ist dagegen weitgehend erhalten und rosa bemalt. Dieser Orden ist ein unzweifelhaftes Original aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Er unterscheidet sich in seinem goldschmiedetechnischen Aufbau, im Emaille, in der Vergoldung und in der Ziselierung dramatisch von den verschiedenen im Handel aufgetauchten und leider auch in mehreren Sammlungen befindlichen Fälschungen. Der Orden, ein Vorläufer des preußischen Roten-Adler-Ordens, wurde am 13. Juli 1734 von Markgraf Friedrich Carl von Brandenburg Bayreuth in Anlehnung an den nach dem Tode des Stifters Markgraf Georg Wilhelm, 1726, so gut wie erloschenen Orden de la Sincerité gestiftet. Dieser Typ des Brandenburgischen Roten-Adler-Ordens ist mit Abstand der langlebigste unter den Vorläufern des preußischen Ordens. Er wurde kontinuierlich von 1734 - 1767 verliehen. Seine Geschichte fällt damit genau in die entscheidende Phase der Regierungsjahre Friedrich des Großen, nämlich in die Zeit der Schlesischen Kriege und des Siebenjährigen Krieges. Dementsprechend war der Orden in der Regierungszeit des Markgrafen Friedrich eine begehrte Auszeichnung für hohe Offiziere und Beamte. Die prägende Persönlichkeit am Bayreuther Hof, Markgräfin Wilhelmine, die Schwester Friedrich des Großen, trug den Orden ebenso wie Maria Augusta, die Mutter des Herzogs Karl Eugen von Württemberg. Die Verleihungen an diese beiden fürstlichen Damen stellt eine Besonderheit dar, ist jedoch für das 18. Jahrhundert nicht völlig ungewöhnlich. Der Orden hatte seinen Sitz im Residenzschloß in Bayreuth und in St. Georgen am See, der Erbprinzenresidenz des Markgrafen Georg Wilhelm vor den Toren Bayreuths, wo sich auch die Ordenskirche befindet. Diese Kirche erinnert in ihrer Ausstattung noch heute mit vielfältigen Darstellungen des Ordenskreuzes, vor allem den 85 Wappentafeln der Ordensritter, an diese frühe Form des Roten-Adler-Ordens. 1759 wurde der Orden um eine Großkreuzklasse erweitert, die auf 12 Großkreuzritter begrenzt war. In den beiden letzten Lebensjahren des Markgrafen Friedrich Christian wurde der Orden nicht mehr verliehen und ruhte seit dessen Tod 1769. Er erfuhr jedoch bereits 1777 durch Markgraf Alexander von Brandenburg Ansbach-Bayreuth unter der Bezeichnung Hochfürstlicher-Brandenburgischer-Roter-Adler-Orden eine Erneuerung in veränderter Form. 1791 ging der Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden). Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, 2 Bände, Osnabrück 1979. Heyde gibt drei gesicherte Originalkreuze des Ordens an. Davon befand sich eines im Zeughaus in Berlin, eines in einer Berliner Privatsammlung und ein weiteres in der Privatsammlung des Autors (vgl. dazu Auktionskatalog der Slg. Heyde).. Im Hohenzollernmuseum Schloß Monbijou befanden sich zwei weitere Exemplare, die ebenso wie die übrigen Bestände dieses Museums heute leider verschollen sind. Ein weiteres Originalexemplar befindet sich im Musée Militaire Vaudois, Chateau de Morges, Schweiz. Während die beiden erstgenannten Exemplare und das Stück in der Schweiz in Gold gefertigt seien, ist das Exemplar der Sammlung Heyde aus vergoldeter Bronze hergestellt. Mir selbst ist außer dem jetzt angebotenen Stück nur noch ein weiteres Bronze-vergoldetes Exemplar in einer bedeutenden deutschen Privatsammlung bekannt. Das Exemplar der Sammlung Heyde wurde 1991 durch die Heidelberger Münzhandlung Herbert Grün versteigert (Los Nr. 1574). Bedeutende Ordensrealie von größter Seltenheit.
German Orders and Medals - Markgrafschaft Brandenburg Bayreuth :
Order cross, bronze gilded and enameled. The overlays of the medallions in gilded silver. Without ribbon. Important original copy from the middle of the 18th century. The fire gilding largely rubbed off. The medallions in particularly high arched form, pinned on the sides. The applications worked in gilded silver and chased. The red enamel of the eagle almost completely lost and only rudimentarily preserved. The ermine trim of the prince's hat in enamel painting. The enamel of the crown lining on the front side completely lost. The reverse enamel, on the other hand, is largely preserved and painted pink. This order is an undoubted original from the middle of the 18th century. It differs dramatically in its goldsmith construction, enamel, gilding and chasing from the various forgeries that have appeared in the trade and, unfortunately, are in several collections. The Order, a forerunner of the Prussian Order of the Red Eagle, was created on July 13, 1734 by Margrave Friedrich Carl of Brandenburg Bayreuth in imitation of the Order de la Sincerité, which had all but ceased to exist after the death of its founder, Margrave Georg Wilhelm, in 1726. This type of the Brandenburg Order of the Red Eagle is by far the longest-lived among the predecessors of the Prussian Order. It was continuously awarded from 1734 - 1767. Its history thus coincides exactly with the decisive period of Frederick the Great's reign, namely the time of the Silesian Wars and the Seven Years' War. Accordingly, the order was a coveted award for high officers and officials during the reign of Margrave Frederick. The formative personality at the Bayreuth court, Margravine Wilhelmine, the sister of Frederick the Great, wore the order, as did Maria Augusta, the mother of Duke Karl Eugen von Württemberg. The bestowal of the order on these two princely ladies represents a speciality, but is not completely unusual for the 18th century. The Order had its seat in the Residence Palace in Bayreuth and in St. Georgen am See, the hereditary prince's residence of Margrave Georg Wilhelm outside Bayreuth, where the Order's church is also located. This church still reminds of this early form of the Order of the Red Eagle in its decoration with manifold representations of the Order's cross, especially the 85 coat of arms panels of the Order's knights. In 1759, a Grand Cross class was added to the Order, limited to 12 Grand Cross Knights. During the last two years of Margrave Frederick Christian's life, the Order was no longer conferred and had been dormant since his death in 1769. However, it was renewed in a modified form as early as 1777 by Margrave Alexander of Brandenburg Ansbach-Bayreuth under the name Hochfürstlicher-Brandenburgischer-Roter-Adler-Orden. In 1791, the Order, together with the Franconian Principalities, finally passed to Prussia and was declared the second Order of the Kingdom (Grand Order of the Red Eagle) by King Frederick William II by confirmation document of June 12, 1792. For a more detailed description of the history of the order and the order insignia see Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, 2 Volumes, Osnabrück 1979. Heyde states three secu
Ordenskreuz, Bronze vergoldet und emailliert. Die Auflagen der Medaillons in vergoldetem Silber. Ohne Band. Bedeutendes Originalexemplar aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Feuervergoldung weitgehend abgerieben. Die Medaillons in besonders hochgewölbter Form, an den Seiten verstiftet. Die Applikationen in vergoldetem Silber gearbeitet und ziseliert. Das rote Emaille des Adlers fast vollständig verloren und nur noch rudimentär erhalten. Der Hermelinbesatz des Fürstenhutes in Emaillemalerei. Das Emaille des vorderseitigen Kronenfutters vollständig verloren. Das rückseitige Emaille ist dagegen weitgehend erhalten und rosa bemalt. Dieser Orden ist ein unzweifelhaftes Original aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Er unterscheidet sich in seinem goldschmiedetechnischen Aufbau, im Emaille, in der Vergoldung und in der Ziselierung dramatisch von den verschiedenen im Handel aufgetauchten und leider auch in mehreren Sammlungen befindlichen Fälschungen. Der Orden, ein Vorläufer des preußischen Roten-Adler-Ordens, wurde am 13. Juli 1734 von Markgraf Friedrich Carl von Brandenburg Bayreuth in Anlehnung an den nach dem Tode des Stifters Markgraf Georg Wilhelm, 1726, so gut wie erloschenen Orden de la Sincerité gestiftet. Dieser Typ des Brandenburgischen Roten-Adler-Ordens ist mit Abstand der langlebigste unter den Vorläufern des preußischen Ordens. Er wurde kontinuierlich von 1734 - 1767 verliehen. Seine Geschichte fällt damit genau in die entscheidende Phase der Regierungsjahre Friedrich des Großen, nämlich in die Zeit der Schlesischen Kriege und des Siebenjährigen Krieges. Dementsprechend war der Orden in der Regierungszeit des Markgrafen Friedrich eine begehrte Auszeichnung für hohe Offiziere und Beamte. Die prägende Persönlichkeit am Bayreuther Hof, Markgräfin Wilhelmine, die Schwester Friedrich des Großen, trug den Orden ebenso wie Maria Augusta, die Mutter des Herzogs Karl Eugen von Württemberg. Die Verleihungen an diese beiden fürstlichen Damen stellt eine Besonderheit dar, ist jedoch für das 18. Jahrhundert nicht völlig ungewöhnlich. Der Orden hatte seinen Sitz im Residenzschloß in Bayreuth und in St. Georgen am See, der Erbprinzenresidenz des Markgrafen Georg Wilhelm vor den Toren Bayreuths, wo sich auch die Ordenskirche befindet. Diese Kirche erinnert in ihrer Ausstattung noch heute mit vielfältigen Darstellungen des Ordenskreuzes, vor allem den 85 Wappentafeln der Ordensritter, an diese frühe Form des Roten-Adler-Ordens. 1759 wurde der Orden um eine Großkreuzklasse erweitert, die auf 12 Großkreuzritter begrenzt war. In den beiden letzten Lebensjahren des Markgrafen Friedrich Christian wurde der Orden nicht mehr verliehen und ruhte seit dessen Tod 1769. Er erfuhr jedoch bereits 1777 durch Markgraf Alexander von Brandenburg Ansbach-Bayreuth unter der Bezeichnung Hochfürstlicher-Brandenburgischer-Roter-Adler-Orden eine Erneuerung in veränderter Form. 1791 ging der Orden zusammen mit den fränkischen Fürstentümern endgültig an Preußen über und wurde durch König Friedrich Wilhelm II. durch Bestätigungsurkunde vom 12. Juni 1792 zum zweiten Orden des Königreiches erklärt (Großer Roter-Adler-Orden). Für eine genauere Schilderung der Geschichte des Ordens und der Ordensinsignien vgl. Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, 2 Bände, Osnabrück 1979. Heyde gibt drei gesicherte Originalkreuze des Ordens an. Davon befand sich eines im Zeughaus in Berlin, eines in einer Berliner Privatsammlung und ein weiteres in der Privatsammlung des Autors (vgl. dazu Auktionskatalog der Slg. Heyde).. Im Hohenzollernmuseum Schloß Monbijou befanden sich zwei weitere Exemplare, die ebenso wie die übrigen Bestände dieses Museums heute leider verschollen sind. Ein weiteres Originalexemplar befindet sich im Musée Militaire Vaudois, Chateau de Morges, Schweiz. Während die beiden erstgenannten Exemplare und das Stück in der Schweiz in Gold gefertigt seien, ist das Exemplar der Sammlung Heyde aus vergoldeter Bronze hergestellt. Mir selbst ist außer dem jetzt angebotenen Stück nur noch ein weiteres Bronze-vergoldetes Exemplar in einer bedeutenden deutschen Privatsammlung bekannt. Das Exemplar der Sammlung Heyde wurde 1991 durch die Heidelberger Münzhandlung Herbert Grün versteigert (Los Nr. 1574). Bedeutende Ordensrealie von größter Seltenheit.
German Orders and Medals - Markgrafschaft Brandenburg Bayreuth :
Order cross, bronze gilded and enameled. The overlays of the medallions in gilded silver. Without ribbon. Important original copy from the middle of the 18th century. The fire gilding largely rubbed off. The medallions in particularly high arched form, pinned on the sides. The applications worked in gilded silver and chased. The red enamel of the eagle almost completely lost and only rudimentarily preserved. The ermine trim of the prince's hat in enamel painting. The enamel of the crown lining on the front side completely lost. The reverse enamel, on the other hand, is largely preserved and painted pink. This order is an undoubted original from the middle of the 18th century. It differs dramatically in its goldsmith construction, enamel, gilding and chasing from the various forgeries that have appeared in the trade and, unfortunately, are in several collections. The Order, a forerunner of the Prussian Order of the Red Eagle, was created on July 13, 1734 by Margrave Friedrich Carl of Brandenburg Bayreuth in imitation of the Order de la Sincerité, which had all but ceased to exist after the death of its founder, Margrave Georg Wilhelm, in 1726. This type of the Brandenburg Order of the Red Eagle is by far the longest-lived among the predecessors of the Prussian Order. It was continuously awarded from 1734 - 1767. Its history thus coincides exactly with the decisive period of Frederick the Great's reign, namely the time of the Silesian Wars and the Seven Years' War. Accordingly, the order was a coveted award for high officers and officials during the reign of Margrave Frederick. The formative personality at the Bayreuth court, Margravine Wilhelmine, the sister of Frederick the Great, wore the order, as did Maria Augusta, the mother of Duke Karl Eugen von Württemberg. The bestowal of the order on these two princely ladies represents a speciality, but is not completely unusual for the 18th century. The Order had its seat in the Residence Palace in Bayreuth and in St. Georgen am See, the hereditary prince's residence of Margrave Georg Wilhelm outside Bayreuth, where the Order's church is also located. This church still reminds of this early form of the Order of the Red Eagle in its decoration with manifold representations of the Order's cross, especially the 85 coat of arms panels of the Order's knights. In 1759, a Grand Cross class was added to the Order, limited to 12 Grand Cross Knights. During the last two years of Margrave Frederick Christian's life, the Order was no longer conferred and had been dormant since his death in 1769. However, it was renewed in a modified form as early as 1777 by Margrave Alexander of Brandenburg Ansbach-Bayreuth under the name Hochfürstlicher-Brandenburgischer-Roter-Adler-Orden. In 1791, the Order, together with the Franconian Principalities, finally passed to Prussia and was declared the second Order of the Kingdom (Grand Order of the Red Eagle) by King Frederick William II by confirmation document of June 12, 1792. For a more detailed description of the history of the order and the order insignia see Friedhelm Heyde, Die altpreußischen Orden, Ehrenzeichen, Ehrenmedaillen, sonstige Auszeichnungen und ihre brandenburgischen Vorläufer, 2 Volumes, Osnabrück 1979. Heyde states three secu
Decorations & Military Antiques - Military Guns
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Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.