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Portugal: Order of our Lady of Villa Vicosa - Neck Badge with Brilliants.
Order of our Lady of Villa Vicosa - Neck Badge with Brilliants.
This gold badge features an enameled motto ring to the medallion. The complete badge is set with approximately 315 "old cut" diamonds mostly cushion shape.. The reverse is crafted a' jour and finely polished with a flexible crown.
One of the most magnificent pieces of Portuguese order insignia we have ever offered at auction in recent years.
Orden unserer lieben Frau von Villa Vicosa - Ordenskleinod in Brillanten. Gold. Der Schreiftreif des Medaillons emailliert. Die gesamte Ordensdekoration mit ca 315 feinen Altschliff - Brillanten und Diamanten im Kissenschliff (Cushion) besetzt.Die Rückseite à jour gearbeitet und fein poliert. Die Krone beweglich gearbeitet. Prächtiges und wunderschönes, beeindruckendes Ordenskleinod in allerfeinster, nicht zu übertreffender Juweliersqualität. Der Orden unserer lieben Frau, auch Orden unserer lieben Frau von der Empfängnis von Vila Visiosa (Ordem de Nossa Senhora da Conceição de Vila Viçosa) wurde am 6. Februar 1818 vom portugiesischen König Johann VI. in Rio de Janeiro (Brasilien) gestiftet wurde. Das Datum der Stiftung des Ordens am 6. Februar 1818 fiel mit der Krönung von Johann VI. zusammen. Der Orden ist nach dem Stammsitz des Königshauses Braganza, benannt. Der Namensbestandteil "Vila Viçosa" bezieht sich auf eine portugiesische Stadt, die mit dem Haus Bragança eng verknüpft war. 1461 kam die Region an der Grenze zum heutigen Spanien unter die Herrschaft der Familie Bragança. 1507 wurde der dortige Palast fertiggestellt. Erst Graf João von Bragança zog 1640 nach Lissabon, als er zum König Johann IV. von Portugal ausgerufen worden war. Der Palast in Vila Viçosa blieb Sommerresidenz. Der Hinweis auf Vila Viçosa und die dort verehrte Muttergottes bekommt eine besondere Bedeutung zu, wenn man berücksichtigt, dass der Orden in Brasilien gegründet wurde. Er unterstreicht die Bedeutung dieses Ordens für das Königshaus. Über die Anfänge des Ordens Unserer Lieben Frau von der Empfängnis von Vila Visiosa gibt es zwei verschiedene Versionen:Die glaubwürdigere Version ist die, dass der Orden für jene als Ehrung und Auszeichnung gedacht war, die sich im Kampf gegen die napoleonische Besetzung durch ihre besondere Loyalität gegenüber dem Königshaus verdient gemacht hatten. Die zweite Version findet sich u. a. in einem älteren deutschsprachigen Handbuch über Ritterorden aus dem Jahre 1825. Demzufolge sei der Orden ursprünglich für die königlichen Prinzessinnen eingeführt worden. - Für diese zweite Version spricht der Tatbestand, dass im 18. und auch im 17. Jahrhundert nicht selten Frauennamen als Ordensbezeichnung für Frauenorden verwendet wurden. Gegen diese zweite Version spricht allerdings, dass durch den König von Portugal am 4. November 1801 bereits eigens ein Damenorden, nämlich der Orden der heiligen Elisabeth (Isabel), gegründet worden war, dessen Statuten 1804 publiziert worden waren. Von Anfang an gehörten zum Orden von Vila Visiosa außer dem Großmeister, den Prinzen sowie Prinzessinnen des königlichen Hauses eine festgelegte Höchstzahl von Großkreuzrittern, Komturen und Rittern sowie dienenden Brüdern. So blieb der Orden sehr elitär und wurde zum bedeutendsten aller dynastischen Orden des Hauses Bragança. Der Orden erhielt auch zwei Sitze zugewiesen: die Kapelle unserer lieben Frau zur Empfängnis zu Vila Visiosa in Alemtejo sowie die Kapelle in der königlichen Residenz. In diesen beiden Kapellen wurde jährlich am 8. Dezember zu Ehren der Patronin des Ordens ein Fest gefeiert. Alle Mitglieder, die sich nicht weiter als eine Stunde von Alemtejo entfernt aufhielten, waren mit den Statuten verpflichtet worden, an der Feierlichkeit teilzunehmen. Bei diesem Fest trugen die Mitglieder, soweit sie nicht einem anderen portugiesischen Militärorden angehörten, einen weißem Mantel mit hellblauen Schnüren oder die Vorrichtung für den Degen sowie mit der gestickten Dekoration auf der linken Mantelseite. Dem alten Orden waren organisatorisch noch zwei Bruderschaften der Heiligen Jungfrau angebunden, die bereits im 18. Jahrhundert bestanden hatten. Um Mitglied im Orden zu werden musste man einen Eid ablegen, indem man sich bereit erklärte, stets Maria, die unbefleckt Empfangene, zu verteidigen und die gewöhnlichen Opfergaben (Obolus) zu spenden. Mit Abschaffung der Monarchie 1910 ruhte der Orden. Neue Mitglieder wurden nicht investiert. Mit der Abschaffung der Monarchie 1910 hatte die neue republikanische Regierung Portugals alle Militärorden aufgelöst, setzte diese aber später wieder ein. Ausnahmen waren der Orden Vila Viçosa und der Damenorden zur heiligen Elisabeth (Saint Isabel). Dom Duarte Pio, seit 1976 Chef des Hauses Bragança, hat am 8. Dezember 1983 (Hochfest der Unbefleckten Empfängnis, eigentlich: Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria)) auch den Orden Vila Viçosa wieder hergestellt.Eines der prächtigsten portugiesischen Ordenskleinodien, das wir jemals im Angebot hatten. Order of our Lady of Villa Vicosa - Neck Badge with Brilliants. This gold badge features an enameled motto ring to the medallion. The complete badge is set with approximately 315 "old cut" diamonds mostly cushion shape.. The reverse is crafted a' jour and finely polished with a flexible crown. Magnificent and impressive ornamented decoration of the finest jeweler's quality. The Order of our Lady of Conception of Villa Visiosa (Ordem de Nossa Senhora da Conceição de Vila Viçosa) was instituted on 6 February 1818 by the Portuguese King Johann VI in Rio de Janeiro (Brasil). The date of the foundation of the order on 6 February 1818 coincided with the coronation of John VI. The order is named after the ancestral seat of the Royal House of Braganza. The name "Vila Viçosa" refers to a Portuguese town that was closely linked to the House of Bragança. In 1461, the region on the border with today's Spain came under the rule of the Bragança family. The palace was completed in 1507. Count João of Bragança moved to Lisbon in 1640, when he was proclaimed King John IV of Portugal. The Palace in Vila Viçosa remained a summer residence. The reference to Vila Viçosa and Our Lady, venerated there, takes on a special significance when one considers that the order was founded in Brazil. It underlines the importance of this order for the royal house, which at that time had already endowed or bestowed a number of orders, including the "Order of Christ". The number of knight's in all classes of the Order of Villa Vicosa was restricted. Thus the order remained very elitist and became the most important of all dynastic orders of the House of Bragança. The order was also assigned two seats: the chapel of Our Lady of conception at Vila Visiosa in Alemtejo, as well as the chapel in the royal residence. In these two chapels an annual feast was held on 8 December to honor the patroness of the order. All members who were not more than an hour away from Alemtejo had been obliged by the statutes to attend the ceremony. At this festival, unless they belonged to another Portuguese military order, the members wore a white coat with light blue cords or the device for the sword, as well as the embroidered decoration on the left side of the coat. Two brotherhoods of the Holy Virgin were still linked to the old order which had already been founded in the 18th century. In order to become a member of the order, it was necessary to take an oath, agreeing always to defend Mary Immaculate and to offer the ordinary offerings (Obolus). With the abolition of the monarchy in 1910, the order became inactive . New members were not invested. With the abolition of the monarchy in 1910, the new republican government of Portugal dissolved all military orders but, later reinstated them. Exceptions were the order of Vila Viçosa and the order of Saint Elizabeth (Saint Isabel). Dom Duarte Pio, head of the House of Bragança since 1976, also restored the order of Vila Viçosa on 8 December 1983 (solemnity of the Immaculate Conception). One of the most magnificent pieces of Portuguese order insignia we have ever offered at auction in recent years.
Order of our Lady of Villa Vicosa - Neck Badge with Brilliants.
This gold badge features an enameled motto ring to the medallion. The complete badge is set with approximately 315 "old cut" diamonds mostly cushion shape.. The reverse is crafted a' jour and finely polished with a flexible crown.
One of the most magnificent pieces of Portuguese order insignia we have ever offered at auction in recent years.
Orden unserer lieben Frau von Villa Vicosa - Ordenskleinod in Brillanten. Gold. Der Schreiftreif des Medaillons emailliert. Die gesamte Ordensdekoration mit ca 315 feinen Altschliff - Brillanten und Diamanten im Kissenschliff (Cushion) besetzt.Die Rückseite à jour gearbeitet und fein poliert. Die Krone beweglich gearbeitet. Prächtiges und wunderschönes, beeindruckendes Ordenskleinod in allerfeinster, nicht zu übertreffender Juweliersqualität. Der Orden unserer lieben Frau, auch Orden unserer lieben Frau von der Empfängnis von Vila Visiosa (Ordem de Nossa Senhora da Conceição de Vila Viçosa) wurde am 6. Februar 1818 vom portugiesischen König Johann VI. in Rio de Janeiro (Brasilien) gestiftet wurde. Das Datum der Stiftung des Ordens am 6. Februar 1818 fiel mit der Krönung von Johann VI. zusammen. Der Orden ist nach dem Stammsitz des Königshauses Braganza, benannt. Der Namensbestandteil "Vila Viçosa" bezieht sich auf eine portugiesische Stadt, die mit dem Haus Bragança eng verknüpft war. 1461 kam die Region an der Grenze zum heutigen Spanien unter die Herrschaft der Familie Bragança. 1507 wurde der dortige Palast fertiggestellt. Erst Graf João von Bragança zog 1640 nach Lissabon, als er zum König Johann IV. von Portugal ausgerufen worden war. Der Palast in Vila Viçosa blieb Sommerresidenz. Der Hinweis auf Vila Viçosa und die dort verehrte Muttergottes bekommt eine besondere Bedeutung zu, wenn man berücksichtigt, dass der Orden in Brasilien gegründet wurde. Er unterstreicht die Bedeutung dieses Ordens für das Königshaus. Über die Anfänge des Ordens Unserer Lieben Frau von der Empfängnis von Vila Visiosa gibt es zwei verschiedene Versionen:Die glaubwürdigere Version ist die, dass der Orden für jene als Ehrung und Auszeichnung gedacht war, die sich im Kampf gegen die napoleonische Besetzung durch ihre besondere Loyalität gegenüber dem Königshaus verdient gemacht hatten. Die zweite Version findet sich u. a. in einem älteren deutschsprachigen Handbuch über Ritterorden aus dem Jahre 1825. Demzufolge sei der Orden ursprünglich für die königlichen Prinzessinnen eingeführt worden. - Für diese zweite Version spricht der Tatbestand, dass im 18. und auch im 17. Jahrhundert nicht selten Frauennamen als Ordensbezeichnung für Frauenorden verwendet wurden. Gegen diese zweite Version spricht allerdings, dass durch den König von Portugal am 4. November 1801 bereits eigens ein Damenorden, nämlich der Orden der heiligen Elisabeth (Isabel), gegründet worden war, dessen Statuten 1804 publiziert worden waren. Von Anfang an gehörten zum Orden von Vila Visiosa außer dem Großmeister, den Prinzen sowie Prinzessinnen des königlichen Hauses eine festgelegte Höchstzahl von Großkreuzrittern, Komturen und Rittern sowie dienenden Brüdern. So blieb der Orden sehr elitär und wurde zum bedeutendsten aller dynastischen Orden des Hauses Bragança. Der Orden erhielt auch zwei Sitze zugewiesen: die Kapelle unserer lieben Frau zur Empfängnis zu Vila Visiosa in Alemtejo sowie die Kapelle in der königlichen Residenz. In diesen beiden Kapellen wurde jährlich am 8. Dezember zu Ehren der Patronin des Ordens ein Fest gefeiert. Alle Mitglieder, die sich nicht weiter als eine Stunde von Alemtejo entfernt aufhielten, waren mit den Statuten verpflichtet worden, an der Feierlichkeit teilzunehmen. Bei diesem Fest trugen die Mitglieder, soweit sie nicht einem anderen portugiesischen Militärorden angehörten, einen weißem Mantel mit hellblauen Schnüren oder die Vorrichtung für den Degen sowie mit der gestickten Dekoration auf der linken Mantelseite. Dem alten Orden waren organisatorisch noch zwei Bruderschaften der Heiligen Jungfrau angebunden, die bereits im 18. Jahrhundert bestanden hatten. Um Mitglied im Orden zu werden musste man einen Eid ablegen, indem man sich bereit erklärte, stets Maria, die unbefleckt Empfangene, zu verteidigen und die gewöhnlichen Opfergaben (Obolus) zu spenden. Mit Abschaffung der Monarchie 1910 ruhte der Orden. Neue Mitglieder wurden nicht investiert. Mit der Abschaffung der Monarchie 1910 hatte die neue republikanische Regierung Portugals alle Militärorden aufgelöst, setzte diese aber später wieder ein. Ausnahmen waren der Orden Vila Viçosa und der Damenorden zur heiligen Elisabeth (Saint Isabel). Dom Duarte Pio, seit 1976 Chef des Hauses Bragança, hat am 8. Dezember 1983 (Hochfest der Unbefleckten Empfängnis, eigentlich: Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria)) auch den Orden Vila Viçosa wieder hergestellt.Eines der prächtigsten portugiesischen Ordenskleinodien, das wir jemals im Angebot hatten. Order of our Lady of Villa Vicosa - Neck Badge with Brilliants. This gold badge features an enameled motto ring to the medallion. The complete badge is set with approximately 315 "old cut" diamonds mostly cushion shape.. The reverse is crafted a' jour and finely polished with a flexible crown. Magnificent and impressive ornamented decoration of the finest jeweler's quality. The Order of our Lady of Conception of Villa Visiosa (Ordem de Nossa Senhora da Conceição de Vila Viçosa) was instituted on 6 February 1818 by the Portuguese King Johann VI in Rio de Janeiro (Brasil). The date of the foundation of the order on 6 February 1818 coincided with the coronation of John VI. The order is named after the ancestral seat of the Royal House of Braganza. The name "Vila Viçosa" refers to a Portuguese town that was closely linked to the House of Bragança. In 1461, the region on the border with today's Spain came under the rule of the Bragança family. The palace was completed in 1507. Count João of Bragança moved to Lisbon in 1640, when he was proclaimed King John IV of Portugal. The Palace in Vila Viçosa remained a summer residence. The reference to Vila Viçosa and Our Lady, venerated there, takes on a special significance when one considers that the order was founded in Brazil. It underlines the importance of this order for the royal house, which at that time had already endowed or bestowed a number of orders, including the "Order of Christ". The number of knight's in all classes of the Order of Villa Vicosa was restricted. Thus the order remained very elitist and became the most important of all dynastic orders of the House of Bragança. The order was also assigned two seats: the chapel of Our Lady of conception at Vila Visiosa in Alemtejo, as well as the chapel in the royal residence. In these two chapels an annual feast was held on 8 December to honor the patroness of the order. All members who were not more than an hour away from Alemtejo had been obliged by the statutes to attend the ceremony. At this festival, unless they belonged to another Portuguese military order, the members wore a white coat with light blue cords or the device for the sword, as well as the embroidered decoration on the left side of the coat. Two brotherhoods of the Holy Virgin were still linked to the old order which had already been founded in the 18th century. In order to become a member of the order, it was necessary to take an oath, agreeing always to defend Mary Immaculate and to offer the ordinary offerings (Obolus). With the abolition of the monarchy in 1910, the order became inactive . New members were not invested. With the abolition of the monarchy in 1910, the new republican government of Portugal dissolved all military orders but, later reinstated them. Exceptions were the order of Vila Viçosa and the order of Saint Elizabeth (Saint Isabel). Dom Duarte Pio, head of the House of Bragança since 1976, also restored the order of Vila Viçosa on 8 December 1983 (solemnity of the Immaculate Conception). One of the most magnificent pieces of Portuguese order insignia we have ever offered at auction in recent years.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.