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Denmark: Order of the Elephant. Important early badge with cipher of King Christian V. (1670 - 1699)
Order of the Elephant. Important early badge with cipher of King Christian V. (1670 - 1699)
The Order's jewel gold and enamels. On a beautiful sewn original sash of fine light blue moiré silk from the 19th century.
Accompanied by an old pape envelopr with handwritten inscription and wearing instruction in German (Sutterlin):
"Royal Danish Order of the Elephant / from left to right".
The fully sculptured elephant enamelled in white and with coloured enamel painting. The tusks in polished gold. The eyes and other details in finest polychrome enamel painting.
The cross separately applied on the front is set with 5 rectangular cut diamonds of approx. 0.5 carat each. The stones mounted in silver. The tower separately applied on top of the elephant and attached to the base on a gold plate with 4 pins.
The wall stones and the gate of the tower in fine enamel painting. On top with large circular gold suspension ring for attachement to the order's collar chain or sash.
A silver Moor with a spear sits on the neck as the elephant leader. A rectangular cut diamond on a small gold plate set on the front of the figure.
The saddle and bridle of the elephant in blue enamels.
Reverse with hand-painted crowned cipher "C5" of King Christian V (1670 - 1699).
The feet of the elephant in polished gold and finely chased.
The Order of the Elephant is the highest and earliest Danish Order of Chivalry.
A predecessor order called the Brotherhood of the Society of Our Lady was founded around 1460 by King Christian I and sanctioned by the Pope. Because this brotherhood was active in ecclesiastical matters, the king had the order confirmed by bulls of Popes Pius II (1462) and Sixtus IV (1474).
At that time, the image of the Virgin Mary with the Christ Child on her arm was the badge of the Order, whereas thecollar chain itself consisted of elephants and towers. After the Reformation, the Order was dormant for the time being, but was then renewed by King Frederick II in 1580.<(p>
The elephant, which had been adopted from the chain of the predecessor order, was chosen as the new symbol of the order. A fundamental change was made by King Christian V, who issued new statutes for the Order of the Elephant in 1693. The number of knights was reduced from 50 to 30, although the princes of the royal house were not counted since they were born knights.
The Order of the Elephant is one of the most exclusive and prestigious Orders worldwide.
Along with the Order of the Garter and the Order of the Golden Vleece it is one of the great Orders of Chivalry.
Between 1580 and 2020, the Order of the Elephant was awarded to approximately 580 recipients.
Today, it is awarded almost exclusively to members of the Danish Royal Family and foreign heads of state.
The Danish Monarch alone decides on the awards as the Grand Master of the Order.
The badges of the Order, which must be returned after the death of the recipient, are without exception reworked and provided with the cipher of the respective reigning Danish monarch.
All decorations in the possession of the Order therefore actually bear the cipher Queen Margarethe II, although there are some very early decorations that have been returned or reworked over the centuries among them.
Besides privately made insignia especially in earlier times, Order regalia were bought from the Danish Crown after the death of the Knight of the Order of the Elephant by family members mostly coming from royal houses or the European high nobility.
In some cases the badges and insignia were given as a gift by the Danish monarch.
The orders badges acquired in this way usually bear the cipher of the Danish ruler who had bestowed the order.
These privately acquired decorations are particularly rare and usually completely untouched and unaltered.
There are very few such badges of the Order of the Elephant in private hands anywhere in the world today.
Our Elephant badge remained over centuries in the same family possesion and is now offered at auction for the first time since it was awarded by Christian V.
Truly magnificent and highly important early badge and a rare opportunity to acquire an original piece of insignia of the Order of the Elephant.
Elephanten - Orden. Kleinod mit Chiffre König Christian V. (1670 - 1699). Das Ordenskleinod Gold und Emaille. An schöner genähter Originalschärpe aus feiner hellblauer Moiréeseide aus dem 19. Jahrhundert.Dazu alter Papierumschlag mit handschriftlicher Bezeichnung in Tinte: "Königl. Dänischer Elefantenorden / von links nach rechts". Der vollplastisch ausgeführte Elefant weiß emailliert und mit farbiger Emaillemalerei. Die Stoßzähne in poliertem Gold .Die Augen sowie weitere Details in feinster polychromer Emaillemalerei ausgeführt. Das vorderseitig separat aufgelegte Kreuz mit 5 silbergefaßten, geschliffenen Diamanten von jeweils ca. 0,5 Karat besetzt.Der Turm separat aufgesetzt und am Boden auf einem Goldplättchen mit 4 Stiften befestigt.Die Mauersteine und das Tor des Turms in feiner Emaillemalerei.Am großen kreisrunden bandring zum Einhängen in die Ordenskette, bzw. Anbringen an der Schärpe.Als Elefantenführer sitzt auf dem Hals ein aus Silber gefertigtter Mohr mit Wurfspeer.An der Vorderseite der Figur auf einem goldenen Plättchen ein rechteckig geschliffener Diamant.Der Sattel und das Zaumzeug des Elefanten in blauer Emaille mit rückseitiger handgemalter gekrönter Chiffre "C5" König Christian V. (1670 - 1699).Die Füße des Elefanten aus poliertem Gold und fein ziseliert. Der Elefanten-Orden ist der höchste und älteste dänische Ritterorden. Ein Vorgängerorden namens Bruderschaft der Muttergottes-Gesellschaft wurde um 1460 von König Christian I. gestiftet und vom Papst sanktioniert. Weil diese Bruderschaft in kirchlichen Bereichen aktiv war, ließ der König den Orden durch Bullen der Päpste Pius II. (1462) und Sixtus IV. (1474) bestätigen. Zu der damaligen Zeit hing an der Ordenskette das Bild der Jungfrau Maria mit dem Christuskind auf dem Arm, wogegen die Kette Elefanten und Türme aufwies.Nach der Reformation ruhte der Orden vorerst, wurde dann aber 1580 von König Friedrich II. erneuert. Als neues Ordenszeichen wurde der aus der Kette des Vorgängerordens übernommene Elefant gewählt.Eine grundlegende Änderung erfuhr er durch König Christian V., der für den Elefantenorden 1693 neue Statuten erließ. Die Ritterzahl wurde von 50 auf 30 herabgesetzt, allerdings werden die Prinzen des königlichen Hauses als geborene Ritter nicht mitgezählt. Der Elefantenorden zählt zu den exklusivsten und angesehensten weltlichen Ritterorden. Zwischen 1580 und 2020 wurde der Elefantenorden an rund 580 Personen verliehen.Heute wird er fast nur noch an Mitglieder der königlichen Familie und an ausländische Staatsoberhäupter vergeben. Über die Verleihung des Ordens entscheidet allein die dänische Königin als Herrin des Ordens. Die nach dem Tode des Beliehenen rückgabepflichtigen Ordensdekorationen werden ausnahmslos umgearbeitet und mit der Chiffre des jeweils regierenden dänischen Monarchen versehen. Alle im Besitz des Ordens befindlichen Ordensdekorationen tragen daher die Chiffre Königin Margarethe II., obgleich sich darunter auch sehr frühe Ordensdekorationen befinden, die im Verlauf der Jahrhunderte zurückgegeben oder umgearbeitet wurden. Besonders in früherer Zeit wurden Ordenskleinodien nach dem Tode des Elefantenorden - Ritters von den zumeist aus Königshäusern oder dem europäischen Hochadel stammenden Familienangehörigen von der dänischen Krone gekauft oder vom dänischen Monarchen als Geschenk überlassen. Die so erworbenen Orden weisen entsprechend die Chiffre des dänischen Herrschers auf, der den Orden verliehen hatte. Diese privat erworbenen Ordensdekorationen sind besonders selten und in der Regel völlig unberührt und unverändert.Es existieren weltweit nur sehr wenige solche Ordenskleinodien in Privatbesitz. Auch unser Exemplar verblieb auf diese Weise über Jahrhunderte in Familienbesitz. Bedeutendes Ordenskleinod und seltene Gelegenheit zum Erwerb eines Originalexemplars.
Order of the Elephant. Important early badge with cipher of King Christian V. (1670 - 1699)
The Order's jewel gold and enamels. On a beautiful sewn original sash of fine light blue moiré silk from the 19th century.
Accompanied by an old pape envelopr with handwritten inscription and wearing instruction in German (Sutterlin):
"Royal Danish Order of the Elephant / from left to right".
The fully sculptured elephant enamelled in white and with coloured enamel painting. The tusks in polished gold. The eyes and other details in finest polychrome enamel painting.
The cross separately applied on the front is set with 5 rectangular cut diamonds of approx. 0.5 carat each. The stones mounted in silver. The tower separately applied on top of the elephant and attached to the base on a gold plate with 4 pins.
The wall stones and the gate of the tower in fine enamel painting. On top with large circular gold suspension ring for attachement to the order's collar chain or sash.
A silver Moor with a spear sits on the neck as the elephant leader. A rectangular cut diamond on a small gold plate set on the front of the figure.
The saddle and bridle of the elephant in blue enamels.
Reverse with hand-painted crowned cipher "C5" of King Christian V (1670 - 1699).
The feet of the elephant in polished gold and finely chased.
The Order of the Elephant is the highest and earliest Danish Order of Chivalry.
A predecessor order called the Brotherhood of the Society of Our Lady was founded around 1460 by King Christian I and sanctioned by the Pope. Because this brotherhood was active in ecclesiastical matters, the king had the order confirmed by bulls of Popes Pius II (1462) and Sixtus IV (1474).
At that time, the image of the Virgin Mary with the Christ Child on her arm was the badge of the Order, whereas thecollar chain itself consisted of elephants and towers. After the Reformation, the Order was dormant for the time being, but was then renewed by King Frederick II in 1580.<(p>
The elephant, which had been adopted from the chain of the predecessor order, was chosen as the new symbol of the order. A fundamental change was made by King Christian V, who issued new statutes for the Order of the Elephant in 1693. The number of knights was reduced from 50 to 30, although the princes of the royal house were not counted since they were born knights.
The Order of the Elephant is one of the most exclusive and prestigious Orders worldwide.
Along with the Order of the Garter and the Order of the Golden Vleece it is one of the great Orders of Chivalry.
Between 1580 and 2020, the Order of the Elephant was awarded to approximately 580 recipients.
Today, it is awarded almost exclusively to members of the Danish Royal Family and foreign heads of state.
The Danish Monarch alone decides on the awards as the Grand Master of the Order.
The badges of the Order, which must be returned after the death of the recipient, are without exception reworked and provided with the cipher of the respective reigning Danish monarch.
All decorations in the possession of the Order therefore actually bear the cipher Queen Margarethe II, although there are some very early decorations that have been returned or reworked over the centuries among them.
Besides privately made insignia especially in earlier times, Order regalia were bought from the Danish Crown after the death of the Knight of the Order of the Elephant by family members mostly coming from royal houses or the European high nobility.
In some cases the badges and insignia were given as a gift by the Danish monarch.
The orders badges acquired in this way usually bear the cipher of the Danish ruler who had bestowed the order.
These privately acquired decorations are particularly rare and usually completely untouched and unaltered.
There are very few such badges of the Order of the Elephant in private hands anywhere in the world today.
Our Elephant badge remained over centuries in the same family possesion and is now offered at auction for the first time since it was awarded by Christian V.
Truly magnificent and highly important early badge and a rare opportunity to acquire an original piece of insignia of the Order of the Elephant.
Elephanten - Orden. Kleinod mit Chiffre König Christian V. (1670 - 1699). Das Ordenskleinod Gold und Emaille. An schöner genähter Originalschärpe aus feiner hellblauer Moiréeseide aus dem 19. Jahrhundert.Dazu alter Papierumschlag mit handschriftlicher Bezeichnung in Tinte: "Königl. Dänischer Elefantenorden / von links nach rechts". Der vollplastisch ausgeführte Elefant weiß emailliert und mit farbiger Emaillemalerei. Die Stoßzähne in poliertem Gold .Die Augen sowie weitere Details in feinster polychromer Emaillemalerei ausgeführt. Das vorderseitig separat aufgelegte Kreuz mit 5 silbergefaßten, geschliffenen Diamanten von jeweils ca. 0,5 Karat besetzt.Der Turm separat aufgesetzt und am Boden auf einem Goldplättchen mit 4 Stiften befestigt.Die Mauersteine und das Tor des Turms in feiner Emaillemalerei.Am großen kreisrunden bandring zum Einhängen in die Ordenskette, bzw. Anbringen an der Schärpe.Als Elefantenführer sitzt auf dem Hals ein aus Silber gefertigtter Mohr mit Wurfspeer.An der Vorderseite der Figur auf einem goldenen Plättchen ein rechteckig geschliffener Diamant.Der Sattel und das Zaumzeug des Elefanten in blauer Emaille mit rückseitiger handgemalter gekrönter Chiffre "C5" König Christian V. (1670 - 1699).Die Füße des Elefanten aus poliertem Gold und fein ziseliert. Der Elefanten-Orden ist der höchste und älteste dänische Ritterorden. Ein Vorgängerorden namens Bruderschaft der Muttergottes-Gesellschaft wurde um 1460 von König Christian I. gestiftet und vom Papst sanktioniert. Weil diese Bruderschaft in kirchlichen Bereichen aktiv war, ließ der König den Orden durch Bullen der Päpste Pius II. (1462) und Sixtus IV. (1474) bestätigen. Zu der damaligen Zeit hing an der Ordenskette das Bild der Jungfrau Maria mit dem Christuskind auf dem Arm, wogegen die Kette Elefanten und Türme aufwies.Nach der Reformation ruhte der Orden vorerst, wurde dann aber 1580 von König Friedrich II. erneuert. Als neues Ordenszeichen wurde der aus der Kette des Vorgängerordens übernommene Elefant gewählt.Eine grundlegende Änderung erfuhr er durch König Christian V., der für den Elefantenorden 1693 neue Statuten erließ. Die Ritterzahl wurde von 50 auf 30 herabgesetzt, allerdings werden die Prinzen des königlichen Hauses als geborene Ritter nicht mitgezählt. Der Elefantenorden zählt zu den exklusivsten und angesehensten weltlichen Ritterorden. Zwischen 1580 und 2020 wurde der Elefantenorden an rund 580 Personen verliehen.Heute wird er fast nur noch an Mitglieder der königlichen Familie und an ausländische Staatsoberhäupter vergeben. Über die Verleihung des Ordens entscheidet allein die dänische Königin als Herrin des Ordens. Die nach dem Tode des Beliehenen rückgabepflichtigen Ordensdekorationen werden ausnahmslos umgearbeitet und mit der Chiffre des jeweils regierenden dänischen Monarchen versehen. Alle im Besitz des Ordens befindlichen Ordensdekorationen tragen daher die Chiffre Königin Margarethe II., obgleich sich darunter auch sehr frühe Ordensdekorationen befinden, die im Verlauf der Jahrhunderte zurückgegeben oder umgearbeitet wurden. Besonders in früherer Zeit wurden Ordenskleinodien nach dem Tode des Elefantenorden - Ritters von den zumeist aus Königshäusern oder dem europäischen Hochadel stammenden Familienangehörigen von der dänischen Krone gekauft oder vom dänischen Monarchen als Geschenk überlassen. Die so erworbenen Orden weisen entsprechend die Chiffre des dänischen Herrschers auf, der den Orden verliehen hatte. Diese privat erworbenen Ordensdekorationen sind besonders selten und in der Regel völlig unberührt und unverändert.Es existieren weltweit nur sehr wenige solche Ordenskleinodien in Privatbesitz. Auch unser Exemplar verblieb auf diese Weise über Jahrhunderte in Familienbesitz. Bedeutendes Ordenskleinod und seltene Gelegenheit zum Erwerb eines Originalexemplars.
Decorations & Military Antiques - Military Guns
Sale Date(s)
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Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Important Information
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Terms & Conditions
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.