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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskette mit zugehörigem Ordenskreuz.Gold und

In Sale 67: Decorations & Military Antiques

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Kirchheim Unter Teck
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskette mit zugehörigem Ordenskreuz.Gold und Emaille. Im elegant geschwungenen Original-Verleihungsetui aus schwarzem Leder.Zwei Adler-Kettenglieder mit gravierter Herstellerbezeichnung der Berliener Hofjuweliere: JOH. WAGNER & SOHN BERLIN".Prachtstück in feinster Berliner Juweliersqualität des berühmten Hofjuweliers Wagner.Die einzelnen Kettenglieder hohl geprägt, ziseliert und polychrom emailliert.Unabhängig vom historischen Wert stellt diese Ordenskollane des Schwarzen-Adler-Ordens ein bedeutendes kunsthandwerkliches Spitzenobjekt der Goldschmiedekunst des späten 19. Jahrhunderts dar.Die Ordenskollane besteht aus 24 Gliedern mit alternierenden preußischen Adlern und den gekrönten Chiffregliedern mit der 4-fach gespiegelten Chiffre des Ordensstifters König Friedrich I.Auf der Rückseite des heraldisch links vom Mittelglied befindlichen Adlergliedes die fein ausgeführte Trägergravur:GUSTAV VON ALVENSLEBENORD. XXVIII OCTOBER MDCCCXC.CAP. XVII JANUAR MDCCCXCI.+. I. FEBRUAR MCMV."Erster Träger dieser Kette war, entsprechend der Trägergravur, Gustav von Alvensleben,preußischer General der Kavallerie à la suite der Armee. Er wurde 1890 Ordensritter, 1891 Kapitelaufnahme (Ordenskette) und verstarb 1905.Gustav Hermann von Alvensleben (* 17. Januar 1827 in Rathenow; 1. Februar 1905 in Möckmühl) war ein preußischer General der Kavallerie.Gustav Hermann entstammte der niederdeutschen Adelsfamilie von Alvensleben.Er war der zweite Sohn des preußischen Generals der Kavallerie Gebhard Karl Ludolf von Alvensleben und dessen Ehefrau Eugenia, geborene von Oppell.Alvensleben erhielt seine Erziehung in den Kadettenanstalten Potsdam und Berlin. Anschließend wurde er am 4. Juli 1844 als Sekondeleutnant dem 6. Kürassierregiment der Preußischen Armee überwiesen. Von Oktober 1852 bis Juli 1855 absolvierte er die Allgemeine Kriegsschule.Schon in jungen Jahren war er ein bekannter und erfolgreicher Rennreiter.Am 24. Juni 1862 siegte er als Rittmeister auf dem Wallach Cocktail beim erstenpreußischen Armeejagdrennen um den Ehrenpreis des Königs auf der neuen Hindernisbahn in Karlshorst. Franz Krüger malte ihn um 1855 auf seinem Pferd Brin d'Amour.Während des Krieges gegen Dänemark 1864 war Alvensleben als Major im Generalstab der Garde-Infanterie-Division und nahm an den Gefechten bei Klein-Rheida, am Koograben, Kolding und Fridericia sowie an der Belagerung und dem Sturm auf die Düppeler Schanzen teil. Im Feldzug gegen Österreich 1866 kämpfte er beim Kavalleriekorps der 1. Armee bei Münchengrätz, Gitschin und Königgrätz. Nach Kriegsende wurde Alvensleben kurzzeitig in den Großen Generalstab versetzt und dem Gouvernement des Königreich Sachsen zugeteilt. Am 30. Oktober 1866 erhielt er dann seine Ernennung zum Kommandeur des Ulanen-Regiments Nr. 15. In dieser Stellung wurde Alvensleben am 31. Dezember 1866 mit Patent vom 30. Oktober 1866 zum Oberstleutnant sowie am 26. Juli 1870 zum Oberst befördert. Sein Regiment führte Alvensleben 1870/71 im Krieg gegen Frankreich in den Schlachten bei Colombey, Vionville und Gravelotte. Für seine Leistungen wurde er mit beiden Klassen des Eisernen Kreuzes sowie am 28. Februar 1871 mit dem OrdenPour le Mérite ausgezeichnet.Am 12. April 1873 wurde er à la suite seines Regiments gestellt und zum Kommandeur der 19. Kavallerie-Brigade ernannt. Im Jahr darauf folgte am 2. Mai seine Beförderung zum Generalmajor. 1880 wurde Alvensleben Generalleutnant und Kommandeur der 10. Division, 1886 General der Kavallerie und Kommandierender General des XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps. 1890 wurde er von seinem Kommando in Württemberg entbunden und zu den Offizieren von der Armee versetzt. Wilhelm II. würdigte seine langjährigen Verdienste am 28. Oktober 1890 mit der Verleihung des Schwarzen Adlerordens. Der württembergische König verlieh ihm einen Tag später das Großkreuz des Militärverdienstordens. Am 24. Januar 1891 wurde Alvensleben mit Pension zur Disposition gestellt.Alvensleben war Miteigentümer von Gut Woltersdorf bei Magdeburg, das allerdings wegen Schulden, die noch aus den Freiheitskriegen stammten, 1881 verkauft werden musste. Sein Bruder war der Oberforstmeister Gebhard Nikolaus von Alvensleben.1887 heiratete er die erst achtzehnjährige Gabriele Freiin von Berlichingen aus Jagsthausen. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor: Achaz von A. (1888 - 1976) und Oda (1889 - 1924), die den Schweizer Rechtsanwalt Dr. jur. Paul Arni heiratete. 1902 erwarb Alvensleben die als Götzenburg" bekannte Burg Möckmühl (Württemberg) unweit Jagsthausen, baute sie wieder auf, nahm dort seinen Wohnsitz und starb dort am 1. Februar 1905.Nach seinem Tod wurde die Kette an den Kaiser, bzw. die Ordenskanzlei zurückgegeben mit der entsprechenden Trägergravur versehen und nochmals verliehen und zwar an den persönlichen engen Freund Kaiser Wilhelm II. Emil Graf von Schlitz gen. von Görtz.Graf Emil Friedrich Franz Maximilian von Schlitz genannt von Görtz (* 15. Februar 1851 in Berlin; 9. Oktober 1914 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Bildhauer und Kulturpolitiker, hessischer Standesherr und Vertrauter Kaiser Wilhelms II. Emil Graf Görtz entstammte dem standesherrlichen, ehemals reichsgräflichen, in Hessen begüterten Geschlecht derer von Schlitz gen. von Görtz. Seine Eltern waren der großherzoglich hessische Diplomat Karl Graf von Schlitz gen. von Görtz (1822 - 1885) und die Prinzessin Anna zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1827 - 1902). Mit dem Tod seines Vaters 1885 wurde er Haupt der Familie und nahm den Titel regierender Graf an. Für einen Aristokraten untypisch, studierte er an der Kunstakademie München bei Joseph Echteler Bildhauerei und wurde Künstler.Von 1885 bis 1901 leitete er die Kunstschule Weimar, 1894 gründete er mit anderen die Renten- und Pensionsanstalt für deutsche bildende Künstler. Als hessischer Standesherr war Görtz erbliches Mitglied und schließlich von 1900 bis 1914 Präsident der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessen - eine Funktion, die bereits sein Vater hatte.Freundschaft mit Kaiser Wilhelm II.Graf Görtz und der acht Jahre jüngere Prinz Wilhelm von Preußen waren in ihrer Jugend gemeinsam erzogen worden, unter anderem von Georg Hinzpeter. Die beiden Jungen schlossen eine Freundschaft fürs Leben: In späteren Jahren gehörte Graf Görtz zum engeren Liebenberger Kreis um den Grafen Eulenburg. Der Kaiser wiederum besuchte ihn häufig zur Jagd auf seinem hessischen Schloss; zwischen 1891 und 1910 soll er jährlich bei Görtz zur Auerhahnjagd geweilt haben.Schlitz begleitete den Kaiser auf zahlreichen Nordland-Fahrten auf der Kaiserlichen Yacht Hohenzollern.Graf Görtz schuf vor allem Skulpturen im Sinne des zeitgenössischen Historismus, so die Statue Colignys vor dem Berliner Schloss und das Standbild des Markgrafen Ludwig der Römer (Denkmalgruppe s. o.) in der Siegesallee im Berliner Tiergarten.Graf von Görtz heiratete am 15. Februar 1876 die französisch-spanische Aristokratin Sophia de Villeneuve Cavalcanti d'Albuquerque (1858 - 1902). Das Paar hatte sechs Kinder.Wilhelm II. verlieh dem Grafen Schlitz am 16. Februar 1905 den Schwarzen-Adler-Orden. Die feierliche Investitur mit der Ordenskette erfolgte anlässlich der Kapitelsitzung vom18. Januar 1906.Nach dem Tode des Grafen von Schlitz wurden die Ordenskette und die übrigen an ihn verliehenen preußischen Ordensinsignien von der Generalordenskommssion zum Preis von 952 Mark erworben und dementsprechend der Familie als Andenken überlassen.Beigefügt verschiedene Schriftstücke in Fotokopie, u. a. des Kaiserlichen Handschreibens über die Ordensverleihung
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Ordenskette mit zugehörigem Ordenskreuz.Gold und Emaille. Im elegant geschwungenen Original-Verleihungsetui aus schwarzem Leder.Zwei Adler-Kettenglieder mit gravierter Herstellerbezeichnung der Berliener Hofjuweliere: JOH. WAGNER & SOHN BERLIN".Prachtstück in feinster Berliner Juweliersqualität des berühmten Hofjuweliers Wagner.Die einzelnen Kettenglieder hohl geprägt, ziseliert und polychrom emailliert.Unabhängig vom historischen Wert stellt diese Ordenskollane des Schwarzen-Adler-Ordens ein bedeutendes kunsthandwerkliches Spitzenobjekt der Goldschmiedekunst des späten 19. Jahrhunderts dar.Die Ordenskollane besteht aus 24 Gliedern mit alternierenden preußischen Adlern und den gekrönten Chiffregliedern mit der 4-fach gespiegelten Chiffre des Ordensstifters König Friedrich I.Auf der Rückseite des heraldisch links vom Mittelglied befindlichen Adlergliedes die fein ausgeführte Trägergravur:GUSTAV VON ALVENSLEBENORD. XXVIII OCTOBER MDCCCXC.CAP. XVII JANUAR MDCCCXCI.+. I. FEBRUAR MCMV."Erster Träger dieser Kette war, entsprechend der Trägergravur, Gustav von Alvensleben,preußischer General der Kavallerie à la suite der Armee. Er wurde 1890 Ordensritter, 1891 Kapitelaufnahme (Ordenskette) und verstarb 1905.Gustav Hermann von Alvensleben (* 17. Januar 1827 in Rathenow; 1. Februar 1905 in Möckmühl) war ein preußischer General der Kavallerie.Gustav Hermann entstammte der niederdeutschen Adelsfamilie von Alvensleben.Er war der zweite Sohn des preußischen Generals der Kavallerie Gebhard Karl Ludolf von Alvensleben und dessen Ehefrau Eugenia, geborene von Oppell.Alvensleben erhielt seine Erziehung in den Kadettenanstalten Potsdam und Berlin. Anschließend wurde er am 4. Juli 1844 als Sekondeleutnant dem 6. Kürassierregiment der Preußischen Armee überwiesen. Von Oktober 1852 bis Juli 1855 absolvierte er die Allgemeine Kriegsschule.Schon in jungen Jahren war er ein bekannter und erfolgreicher Rennreiter.Am 24. Juni 1862 siegte er als Rittmeister auf dem Wallach Cocktail beim erstenpreußischen Armeejagdrennen um den Ehrenpreis des Königs auf der neuen Hindernisbahn in Karlshorst. Franz Krüger malte ihn um 1855 auf seinem Pferd Brin d'Amour.Während des Krieges gegen Dänemark 1864 war Alvensleben als Major im Generalstab der Garde-Infanterie-Division und nahm an den Gefechten bei Klein-Rheida, am Koograben, Kolding und Fridericia sowie an der Belagerung und dem Sturm auf die Düppeler Schanzen teil. Im Feldzug gegen Österreich 1866 kämpfte er beim Kavalleriekorps der 1. Armee bei Münchengrätz, Gitschin und Königgrätz. Nach Kriegsende wurde Alvensleben kurzzeitig in den Großen Generalstab versetzt und dem Gouvernement des Königreich Sachsen zugeteilt. Am 30. Oktober 1866 erhielt er dann seine Ernennung zum Kommandeur des Ulanen-Regiments Nr. 15. In dieser Stellung wurde Alvensleben am 31. Dezember 1866 mit Patent vom 30. Oktober 1866 zum Oberstleutnant sowie am 26. Juli 1870 zum Oberst befördert. Sein Regiment führte Alvensleben 1870/71 im Krieg gegen Frankreich in den Schlachten bei Colombey, Vionville und Gravelotte. Für seine Leistungen wurde er mit beiden Klassen des Eisernen Kreuzes sowie am 28. Februar 1871 mit dem OrdenPour le Mérite ausgezeichnet.Am 12. April 1873 wurde er à la suite seines Regiments gestellt und zum Kommandeur der 19. Kavallerie-Brigade ernannt. Im Jahr darauf folgte am 2. Mai seine Beförderung zum Generalmajor. 1880 wurde Alvensleben Generalleutnant und Kommandeur der 10. Division, 1886 General der Kavallerie und Kommandierender General des XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps. 1890 wurde er von seinem Kommando in Württemberg entbunden und zu den Offizieren von der Armee versetzt. Wilhelm II. würdigte seine langjährigen Verdienste am 28. Oktober 1890 mit der Verleihung des Schwarzen Adlerordens. Der württembergische König verlieh ihm einen Tag später das Großkreuz des Militärverdienstordens. Am 24. Januar 1891 wurde Alvensleben mit Pension zur Disposition gestellt.Alvensleben war Miteigentümer von Gut Woltersdorf bei Magdeburg, das allerdings wegen Schulden, die noch aus den Freiheitskriegen stammten, 1881 verkauft werden musste. Sein Bruder war der Oberforstmeister Gebhard Nikolaus von Alvensleben.1887 heiratete er die erst achtzehnjährige Gabriele Freiin von Berlichingen aus Jagsthausen. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor: Achaz von A. (1888 - 1976) und Oda (1889 - 1924), die den Schweizer Rechtsanwalt Dr. jur. Paul Arni heiratete. 1902 erwarb Alvensleben die als Götzenburg" bekannte Burg Möckmühl (Württemberg) unweit Jagsthausen, baute sie wieder auf, nahm dort seinen Wohnsitz und starb dort am 1. Februar 1905.Nach seinem Tod wurde die Kette an den Kaiser, bzw. die Ordenskanzlei zurückgegeben mit der entsprechenden Trägergravur versehen und nochmals verliehen und zwar an den persönlichen engen Freund Kaiser Wilhelm II. Emil Graf von Schlitz gen. von Görtz.Graf Emil Friedrich Franz Maximilian von Schlitz genannt von Görtz (* 15. Februar 1851 in Berlin; 9. Oktober 1914 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Bildhauer und Kulturpolitiker, hessischer Standesherr und Vertrauter Kaiser Wilhelms II. Emil Graf Görtz entstammte dem standesherrlichen, ehemals reichsgräflichen, in Hessen begüterten Geschlecht derer von Schlitz gen. von Görtz. Seine Eltern waren der großherzoglich hessische Diplomat Karl Graf von Schlitz gen. von Görtz (1822 - 1885) und die Prinzessin Anna zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1827 - 1902). Mit dem Tod seines Vaters 1885 wurde er Haupt der Familie und nahm den Titel regierender Graf an. Für einen Aristokraten untypisch, studierte er an der Kunstakademie München bei Joseph Echteler Bildhauerei und wurde Künstler.Von 1885 bis 1901 leitete er die Kunstschule Weimar, 1894 gründete er mit anderen die Renten- und Pensionsanstalt für deutsche bildende Künstler. Als hessischer Standesherr war Görtz erbliches Mitglied und schließlich von 1900 bis 1914 Präsident der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessen - eine Funktion, die bereits sein Vater hatte.Freundschaft mit Kaiser Wilhelm II.Graf Görtz und der acht Jahre jüngere Prinz Wilhelm von Preußen waren in ihrer Jugend gemeinsam erzogen worden, unter anderem von Georg Hinzpeter. Die beiden Jungen schlossen eine Freundschaft fürs Leben: In späteren Jahren gehörte Graf Görtz zum engeren Liebenberger Kreis um den Grafen Eulenburg. Der Kaiser wiederum besuchte ihn häufig zur Jagd auf seinem hessischen Schloss; zwischen 1891 und 1910 soll er jährlich bei Görtz zur Auerhahnjagd geweilt haben.Schlitz begleitete den Kaiser auf zahlreichen Nordland-Fahrten auf der Kaiserlichen Yacht Hohenzollern.Graf Görtz schuf vor allem Skulpturen im Sinne des zeitgenössischen Historismus, so die Statue Colignys vor dem Berliner Schloss und das Standbild des Markgrafen Ludwig der Römer (Denkmalgruppe s. o.) in der Siegesallee im Berliner Tiergarten.Graf von Görtz heiratete am 15. Februar 1876 die französisch-spanische Aristokratin Sophia de Villeneuve Cavalcanti d'Albuquerque (1858 - 1902). Das Paar hatte sechs Kinder.Wilhelm II. verlieh dem Grafen Schlitz am 16. Februar 1905 den Schwarzen-Adler-Orden. Die feierliche Investitur mit der Ordenskette erfolgte anlässlich der Kapitelsitzung vom18. Januar 1906.Nach dem Tode des Grafen von Schlitz wurden die Ordenskette und die übrigen an ihn verliehenen preußischen Ordensinsignien von der Generalordenskommssion zum Preis von 952 Mark erworben und dementsprechend der Familie als Andenken überlassen.Beigefügt verschiedene Schriftstücke in Fotokopie, u. a. des Kaiserlichen Handschreibens über die Ordensverleihung

Sale 67: Decorations & Military Antiques

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

For Auktionshaus Andreas Thies delivery information please telephone +49 (0)7021-484050.

Important Information

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

3 % live surcharge plus 19 % VAT

Terms & Conditions

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

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drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

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sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

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chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

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den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

See Full Terms And Conditions